Managementmaßnahmen Musterklauseln

Managementmaßnahmen. Der Konzern verpflichtet sich, in jeder Einheit ein eigenes Managementsystem einzuführen, das auf den Grundlagen der Unternehmenspolitik, der ständigen Verbesserung und der Risikoevaluierung und -beseitigung im Zusammenhang mit dem jeweiligen Tätigkeitsbereich beruht. Das Managementsystem stützt sich auf den sozialen Dialog und das folgende Maßnahmenpaket: o das Aufstellen der Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften auf Ebene der Zentrale, der Sparten und/oder BUs, o die jährliche Festlegung der Verbesserungsmaßnahmen sowie der qualitativen und quantitativen Zielsetzungen. Diese Bestimmungen werden in gegenseitiger Abstimmung zwischen den Sparten und der Zentrale einerseits und zwischen den BUs und ihren Sparten andererseits festgelegt; o ein Mittelfristiger Aktionsplan über mindestens 3 Jahre, der jährlich aktualisiert wird, o mit der regelmäßigen Evaluierung des Managementsystems (Selbstevaluierung, internes und externes Audit) muss sichergestellt werden, dass den Grundsätzen und Verpflichtungen der vorliegenden Vereinbarung effizient Geltung verschafft wird, o die interne Kontrolle, insbesondere mithilfe des GDF SUEZ-Richtlinienkatalogs zur Gesundheit und Sicherheit, der vom gemeinsamen Netzwerk der Abteilung Gesundheit und Sicherheit zusammengestellt wurde, sowie interne Audits zu vorgemerkten Themen, o die jährliche Evaluierung der Führungskräfte bezüglich ihrer Einbindung in die Verbesserung der Situation im Bereich Gesundheit und Sicherheit, ihrer Ergebnisse und der ihrer Teams.
Managementmaßnahmen. Der Konzern verpflichtet sich, in jeder Einheit ein eigenes Managementsystem einzuführen, das auf den Grundlagen der Unternehmenspolitik im Bereich Gesundheit und Sicherheit, der ständigen Verbesserung und der Risikoevaluierung und -beseitigung im Zusammenhang mit dem jeweiligen Tätigkeitsbereich beruht. Das Managementsystem stützt sich auf den sozialen Dialog und das folgende Maßnahmenpaket: ∗ das Aufstellen der Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften auf der Ebene des Konzerns und/oder der BUs; ∗ die jährliche Festlegung der Verbesserungsmaßnahmen sowie der qualitativen und quantitativen Zielsetzungen; ∗ diese Bestimmungen werden in gegenseitiger Abstimmung zwischen der Konzernleitung von SUEZ ENVIRONNEMENT einerseits und den BUs andererseits festgelegt; ∗ ein Mittelfristiger Aktionsplan über mindestens drei Jahre, der jährlich aktualisiert wird, ∗ mit der regelmäßigen Evaluierung des Managementsystems (Selbstevaluierung, internes und externes Audit) muss sichergestellt werden, dass den Grundsätzen und Verpflichtungen der vorliegenden Vereinbarung effizient Geltung verschafft wird; ∗ ein mindestens einmal jährlich stattfindendes Management Review; ∗ die interne Kontrolle, insbesondere mithilfe des Richtlinienkatalogs von SUEZ ENVIRONNEMENT zur Gesundheit und Sicherheit, der vom gemeinsamen Netzwerk der für die Gesundheit und Sicherheit zuständigen Stellen zusammengestellt wurde, sowie interne Audits zu vorgemerkten Themen; ∗ die jährliche Evaluierung der Führungskräfte bezüglich ihrer Mitwirkung an der Verbesserung der Situation im Bereich Gesundheit und Sicherheit, ihrer Ergebnisse und der ihrer Teams. Um den sozialen Dialog und die Weitergabe von Best Practices durch den Erfahrungsrückfluss weiterzuentwickeln, wird der Konzern darüber hinaus – ohne dass die bestehenden Instrumente angetastet werden – einführen, dass mindestens einmal pro Jahr auf der nationalen Ebene (mit Ausnahme von Frankreich) formelle Treffen für einen Austausch und die Weitergabe der Best Practices zwischen den für den Bereich Gesundheit und Sicherheit zuständigen Vertretern der Arbeitnehmer (gewählt, ernannt oder bevollmächtigt) und des Managements stattfinden. Es wird Aufgabe der Arbeitnehmervertretungen sein, die Arbeitsgruppe „Gesundheit und Sicherheit“ diesbezüglich zu unterrichten. Die Modalitäten für die Umsetzung werden in der Arbeitsgruppe festgelegt.

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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.