Marktoption Musterklauseln

Marktoption. (i) Falls Sie die Marktoption wählen, werden wir uns darum bemühen, für Sie alternative Angebote von uns ausge- wählter Versicherer für eine entsprechende Rente auf das Leben der versicherten Person einzuholen. Die Angebote, die wir erhalten und die unseren Quali- tätsanforderungen entsprechen, werden wir Ihnen spä- testens einen Monat vor Ihrem aktuellen Rentenbeginn mitteilen. Gleichzeitig erhalten Sie nähere Angaben zu den bei uns erhältlichen Rentenzahlungen.
Marktoption. 9 Sie können uns mitteilen, ob Ihre Rente in der von uns erzielbaren Höhe ausgezahlt werden soll oder ob Sie die Bedingungen eines anderen Versicherers vorziehen. Falls Sie die Marktoption wählen, werden wir uns darum bemühen, für Sie alternative Angebote von uns ausgewählten Versicherern für eine entsprechende Rente auf Ihr Leben einzuholen. Die Angebote, diewir erhalten, werden wir Ihnen spätestens einen Monat vor Ihrem aktuellen Rentenbeginn unterbreiten. Gleichzeitig erhalten Sie nähere Angaben zu den bei uns erhältlichen Rentenzahlungen. Wenn der andere Versicherer hierzu nicht bereit ist, so erlischt die Marktoption. 1 Aufgezahlte Beiträge und Sonderzahlungen (§ 8.7) erbringen wir Treue-Gutschriften. Diese Treue-Gutschriften können einen Betrag erreichen, der insgesamt bis zu maximal 100 % der von uns erhobenen Abschluss- und Vertriebskosten (§§ 7.2 bis 7.3) nach Maßgabe der folgenden Regelungen entspricht. Die Treue-Gutschriften erfolgen während der Ansparzeit grundsätzlich in Fünf- Jahres-Abständen (jeder solche Fünf-Jahres-Zeitraum wird nachfolgend als ein „Anwachsungszeitraum“ bezeichnet) ab dem Beginndatum desVersicherungsschutzesjeweilszumletzten JahrestageinesAnwachsungszeitraums(Gutschriftdatum) während der Ansparzeit. Der erste Anwachsungszeitraum beträgt jedoch zehn Jahre und endet nach zehn Jahren Vertragslaufzeit. Sollte der jeweilige Jahrestag kein Werktag (§ 2.6) sein, verschiebt sich das Gutschriftdatum auf den nächsten auf den Jahrestag folgenden Werktag. Ist Ihr Vertrag vor Erreichen eines Gutschriftdatums (etwa aufgrund Kündigung) beendet worden, leisten wir für den entsprechendenAnwachsungszeitraumkeine,auchkeineanteilige Treue-Gutschrift.
Marktoption. 9 Sie können uns mitteilen, ob Ihre Rente in der von uns erzielbaren Höhe ausgezahlt werden soll oder ob Sie die Bedingungen eines anderen Versicherers vorziehen. Falls Sie die Marktoption wählen, werden wir für Sie alternative Angebote von uns ausgewählten Versicherern für eine entsprechende Rente auf Ihr Leben einzuholen. Soweit wir Angebote von den von uns ausgewählten Versicherern erhalten, werden wir Ihnen spätestens einen Monat vor Ihrem aktuellen Rentenbeginn unterbreiten. Gleichzeitig erhalten Sie nähere Angaben zu den bei uns erhältlichen Rentenzahlungen. Wenn der andere Versicherer hierzu nicht bereit ist, so erlischt die Marktoption.

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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.