Massgebende Einheit Musterklauseln

Massgebende Einheit. 1. Massgebende Einheit für die Anwendung der Bestimmungen dieses Anhangs ist die für die Einreihung in die Position des Harmonisierten Systems massgebende Einheit jedes Erzeugnisses. Daraus ergibt sich, dass
Massgebende Einheit. 1. Massgebende Einheit für die Anwendung der Bestimmungen dieses Anhangs ist die für die Einreihung in die Position des Harmonisierten Systems massgebende Einheit jedes Erzeugnisses. Daraus ergibt sich, dass 47 «einfach» beschreibt im Allgemeinen Tätigkeiten, welche weder spezielle Fähigkeiten noch Maschinen, Apparate oder Ausrüstungen, welche speziell zur Ausführung dieser Tätigkeiten hergestellt wurden, voraussetzen. 48 siehe Fussn. zu Art. 6 Ziff. 1 Bst. c 49 siehe Fussn. 43 zu Art. 6 Ziff. 1 Bst. c 50 «einfaches Mischen» beschreibt im Allgemeinen Tätigkeiten, welche weder spezielle Fähigkeiten noch Maschinen, Apparate oder Ausrüstungen, welche speziell zur Ausführung dieser Tätigkeiten hergestellt wurden, voraussetzen. Jedoch beinhaltet einfaches Mischen keine chemische Reaktion. Die chemische Reaktion ist ein Vorgang (inbegriffen biochemische Vorgänge), welcher, durch die Brechung der intramolekularen Bande und die Formung neuer intramolekularer Bande oder die Veränderung der räumlichen Anordnung der Atome in einem Molekül, ein Molekül mit einer neuen Struktur zur Folge hat.
Massgebende Einheit. 1. Bei der Bestimmung der Ursprungseigenschaft ist die massgebende Einheit eines Erzeugnisses oder Vormaterials als die Grundeinheit zu betrachten und in Überein- stimmung mit dem Harmonisierten System zu bestimmen.
Massgebende Einheit. 1 Massgebende Einheit für die Anwendung dieses Protokolls ist die für die Ein- reihung in die Position des Harmonisierten Systems massgebende Einheit jedes Er- zeugnisses. 36 «Einfach» beschreibt im Allgemeinen Tätigkeiten, welche weder spezielle Fähigkeiten noch Maschinen, Apparate oder Ausrüstungen, die speziell zur Ausführung dieser Tätigkeiten hergestellt wurden, voraussetzen.
Massgebende Einheit. (1) Massgebende Einheit für die Anwendung dieses Anhangs ist die für die Einrei- hung in die Position des Harmonisierten Systems massgebende Einheit jedes Er- zeugnisses. Daraus ergibt sich, dass

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  • Abwicklung Zeichnungsgelder für Anteilsklassen sollten bis zum Abrechnungstermin für Zeichnungen auf die im relevanten Antragsformular angegebenen Konten überwiesen werden. Zeichnungen von Anteilen einer Klasse erfolgen in der jeweiligen Währung der Anteilsklasse, es sei denn, die Geschäftsführungsmitglieder beschliessen, Zeichnungen in jeder frei konvertierbaren Währung zu akzeptieren, die von der Verwaltungsstelle anerkannt wird, in welchem Fall solche Zeichnungsgelder zum geltenden Wechselkurs in die entsprechende Währung umgetauscht werden, die der Verwaltungsstelle zugänglich ist, und die Umtauschkosten von den Zeichnungsgeldern abgezogen werden. Habenzinsen, die auf Zeichnungsgelder anfallen, die vor dem für diese geltenden Annahmeschluss eingegangen sind, sind dem Konto des betreffenden Fonds gutzuschreiben. Sollzinsen, die aufgrund des verspäteten Eingangs der Zeichnungsbeträge erhoben werden, werden nach Ermessen der Geschäftsführungsmitglieder dem Konto des entsprechenden Fonds belastet. Wenn Zeichnungsgelder beim ICAV nicht vor dem Abrechnungstermin für Zeichnungen eingehen, werden Anteile provisorisch zugeteilt, und das ICAV kann (vorbehaltlich der Beschränkungen im Abschnitt „Zusätzliche Informationen - Befugnisse zur Kreditaufnahme und Verpfändung“) vorübergehend einen Betrag leihen, der den Zeichnungsgeldern entspricht, und diesen gemäss Anlageziel und Anlagepolitik des ICAV investieren. Nach Eingang der Zeichnungsgelder wird das ICAV diese zur Rückzahlung des aufgenommenen Betrages verwenden und behält sich das Recht vor, von dem Anleger die Zahlung marktüblicher Zinsen auf die ausstehenden Zeichnungsgelder zu verlangen. Zudem behält sich das ICAV das Recht vor, die vorläufige Zuteilung von Anteilen unter diesen Umständen zu stornieren. Ferner muss der Anleger des ICA, dem Marketingberater und der Verwaltungsstelle jeglichen Schaden ersetzen, der ihnen dadurch entstanden ist, dass der Anleger es versäumt hat, die Zeichnungsgelder fristgerecht zu überweisen. Zusätzlich kann das ICAV die Gesamtheit oder einen Teil des Bestands eines Anteilinhabers zurücknehmen und aus dem Erlös einen Verlust ausgleichen, der daraus entstanden ist, dass der Anleger den Zeichnungsbetrag nicht bis zum Abrechnungstermin für Zeichnungen gezahlt hat.

  • Swaps Swapgeschäfte sind Tauschverträge, bei denen die dem Geschäft zugrunde liegenden Zahlungsströme oder Risiken zwischen den Vertragspartnern ausgetauscht werden. Die Gesellschaft darf für Rechnung des Fonds im Rahmen der Anlagegrundsätze • Zins- • Währungs- • Zins-Währungs- • Varianz- • Equity- • Credit Default-Swapgeschäfte abschließen.