Maßnahmen zur Gewährleistung der Rechenschaftspflicht Musterklauseln

Maßnahmen zur Gewährleistung der Rechenschaftspflicht. Schulungen / Sensibilisierung Regelmäßige Kontrollen und Prüfungen Angemessene Richtlinien zum Datenschutz Abschluss von Standardvertragsklauseln Speicherung in einem strukturiertem Format Überwachung gesetzlicher Fristen Einhaltung von Aufbewahrungsfristen Ermöglichung der Datenübertragbarkeit Richtiger Umgang mit Betroffenenrechten Sichere Datenlöschung und Datenträgervernichtung gewährleistet durch Beauftragung der Notebook12 GmbH & Co. KG, Xxxxxxxxxxxxxx 0, 00000 Xxxxxxxxxxxx, Xxxxxxxxxxx, E-Mail: xxxx@xxxxxxxx00.xxx Standardvertragsklauseln (SCCs) werden unterzeichnet oder vereinbart Vertraglich vereinbarte, wirksame Kontrollrechte Vertraglich vereinbarte Unterstützung des Verantwortlichen ANLAGE 10 – ZUSTÄNDIGE AUFSICHTSBEHÖRDE Die für den ersten Verantwortlichen örtlich zuständige Aufsichtsbehörde ist zuständig. Sitzt der erste Verantwortliche außerhalb der Europäischen Union oder des EWR vereinbaren die Parteien hiermit unwiderruflich die Zuständigkeit der folgenden Aufsichtsbehörde: BayLDA - Das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht Xxxxxxxxx 00 00000 Xxxxxxx Xxxxxxxxxxx ANLAGE 11 – Verschwiegenheitsvereinbarung und Wahrung des Datengeheimnisses für Lieferanten Zwischen unserem Unternehmen und Ihrem Unternehmen - Auftraggeber - - Vertragspartner - wird Folgendes vereinbart:
Maßnahmen zur Gewährleistung der Rechenschaftspflicht. Schulungen / Sensibilisierung Regelmäßige Kontrollen und Prüfungen Angemessene Richtlinien zum Datenschutz Abschluss von Standardvertragsklauseln Speicherung in einem strukturiertem Format Überwachung gesetzlicher Fristen Einhaltung von Aufbewahrungsfristen Ermöglichung der Datenübertragbarkeit Richtiger Umgang mit Betroffenenrechten Sichere Datenlöschung und Datenträgervernichtung Standardvertragsklauseln (SCCs) werden unterzeichnet oder vereinbart Vertraglich vereinbarte, wirksame Kontrollrechte Vertraglich vereinbarte Unterstützung des Verantwortlichen Übermittlung an Unternehmen die nach dem EU-U.S. Data Privacy Framework zertifiziert sind, wenn möglich und in Kraft Übermittlung an Unternehmen die nach dem Swiss-U.S. Data Privacy Framework zertifiziert sind, wenn möglich und in Kraft Übermittlung an Unternehmen die nach der UK Extension to the EU-U.S. Data Privacy Framework zertifiziert sind, wenn möglich und in Kraft ANLAGE 10 – ZUSTÄNDIGE AUFSICHTSBEHÖRDE Die für den ersten Verantwortlichen örtlich zuständige Aufsichtsbehörde ist zuständig. Sitzt der erste Verantwortliche außerhalb der Europäischen Union oder des EWR vereinbaren die Parteien hiermit unwiderruflich die Zuständigkeit der folgenden Aufsichtsbehörde: BayLDA - Das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht Xxxxxxxxx 00 00000 Xxxxxxx Xxxxxxxxxxx ANLAGE 11 – Verschwiegenheitsvereinbarung und Wahrung des Datengeheimnisses für Lieferanten Zwischen unserem Unternehmen und Ihrem Unternehmen - Auftraggeber - - Vertragspartner - wird Folgendes vereinbart:
Maßnahmen zur Gewährleistung der Rechenschaftspflicht. Schulungen / Sensibilisierung Regelmäßige Kontrollen und Prüfungen Angemessene Richtlinien zum Datenschutz Abschluss von Standardvertragsklauseln
Maßnahmen zur Gewährleistung der Rechenschaftspflicht. Schulungen / Sensibilisierung Regelmäßige Kontrollen und Prüfungen Angemessene Richtlinien zum Datenschutz Abschluss von Standardvertragsklauseln Speicherung in einem strukturiertem Format Überwachung gesetzlicher Fristen Einhaltung von Aufbewahrungsfristen Ermöglichung der Datenübertragbarkeit Richtiger Umgang mit Betroffenenrechten Sichere Datenlöschung und Datenträgervernichtung gewährleistet durch Beauftragung der Notebook12 GmbH & Co. KG, Xxxxxxxxxxxxxx 0, 00000 Xxxxxxxxxxxx, Xxxxxxxxxxx, E-Mail: xxxx@xxxxxxxx00.xxx Standardvertragsklauseln (SCCs) werden unterzeichnet oder vereinbart Vertraglich vereinbarte, wirksame Kontrollrechte Vertraglich vereinbarte Unterstützung des Verantwortlichen Billerberg 5 PromoData GmbH Commerzbank Sitz: Xxxxxxxx xx Xxxx X-00000 Xxxxxx xx Xxxxxxxx Xxxxxxxxxx 00 XX00 0000 0000 0000 0000 00 Amtsgericht Offenbach am Main Phone: +00 00 000 00 00-0 X-00000 Xxxxxxxxxxx XXXXXXXXXXX HRB 33686 Die für den ersten Verantwortlichen örtlich zuständige Aufsichtsbehörde ist zuständig. Sitzt der erste Verantwortliche außerhalb der Europäischen Union oder des EWR vereinbaren die Parteien hiermit unwiderruflich die Zuständigkeit der folgenden Aufsichtsbehörde: BayLDA - Das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht Xxxxxxxxx 00 00000 Xxxxxxx Xxxxxxxxxxx Billerberg 5 PromoData GmbH Commerzbank Sitz: Xxxxxxxx xx Xxxx X-00000 Xxxxxx xx Xxxxxxxx Xxxxxxxxxx 00 XX00 0000 0000 0000 0000 00 Amtsgericht Offenbach am Main

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  • Preisänderung 2.1 Sowohl der Grundpreis als auch der Arbeitspreis sind variable Preise. Sie bilden sich jeweils zum 01.01. eines Jahres anhand der folgenden Preisformel neu. Relevant ist für die Formel und die darin verwendeten Indexwerte jeweils der durchschnittliche Wert des letzten, vor der Preisänderung, vollständig publizierten Kalenderjahres für mit „neu“ gekennzeichnete Indexwerte bzw. des vorletzten, vor der Preisänderung vollständig publizierten Kalenderjahres für mit „alt“ gekennzeichnete Indexwerte.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.