Maßnahmen zur Zielerreichung Musterklauseln

Maßnahmen zur Zielerreichung. Um die unter Kapitel III festgehaltenen CO2-Reduktionsziele zu erreichen, sind Maßnahmen in verschiedenen Bereichen erforderlich. Dazu zählen neben klassischen Sanierungs- und Optimierungsmaßnahmen zur Reduzierung der Energieverbräuche sowie technischen Maßnahmen zur Erhöhung der Energieeffizienz auch Maßnahmen, deren Effekt nicht direkt messbar ist. So werden z.B. auch Maßnahmen vereinbart, die einerseits der Vertiefung des Nachhaltigkeitsgedankens in verschiedenen Bereichen der Universität sowie einer entspre- chenden lokalen, überregionalen und internationalen Vernetzung dienen und andererseits einen allgemeinen Beitrag zur Erfüllung der Klimaschutzziele des Landes leisten. Dazu kommt die Prüfung von Maßnahmen zum Einsatz erneuerbarer Energieträger, um eine Verbesserung der CO2-Bilanz des Landes Berlin und eine gleichzeitige Verringerung der Abhängigkeit von fossilen Rohstoffen zu erreichen. Geplant sind die folgenden Maßnahmen und Aktivitäten: Maßnahmengruppe Nr. Kurzbeschreibung Lehre, Forschung, Wissenstransfer und Vernetzung 1 Integration des Themas Nachhaltigkeit in die Kernbereiche der Universität 2 Mitwirkung am HochN Projekt des BMBF
Maßnahmen zur Zielerreichung. Um die unter Kapitel III festgehaltenen CO2-Reduktionsziele zu erreichen, sind Maßnahmen in verschiedenen Bereichen erforderlich. Hierzu zählen neben klassischen Sanierungs- und Optimierungsmaßnahmen zur Reduzierung der Energieverbräuche sowie technischen Maßnahmen zur Erhöhung der Energieeffizienz auch Maßnahmen, deren Effekt nicht direkt messbar ist. So werden z.B. auch Maßnahmen vereinbart, die der Verbesserung des Stadtklimas dienen, wie die Entwicklung eines innovativen Regenwassermanagements. Dazu kommen Maßnahmen, die der allgemeinen Erfüllung der Klimaschutz- und Klimaanpassungsziele des Landes dienen, wie z.B. die Zuarbeit zum Monitoring des Berliner Energie- und Klimaschutzprogramms oder die Bereitstellung von Niederschlagswasserdaten für das Klimafolgenmonitoring. Weiter wird der verstärkte Einsatz von erneuerbaren Energien gezielt verfolgt, um eine Verbesserung der CO2-Bilanz des Landes Berlin und eine gleichzeitige Verringerung der Abhängigkeit von fossilen Rohstoffen zu erreichen. Zur Erfüllung der Ziele dieser Klimaschutzvereinbarung werden daher in den nachfolgend aufgeführten Bereichen vielfältige Maßnahme und Aktivitäten umgesetzt: • in der Wasserversorgung • in der Abwasserentsorgung • bei Unterstützungsprozessen: - im Fuhrparkmanagement - im Gebäudemanagement - in der Informationstechnologie - im Energiemanagement - in der Forschung und Entwicklung - in der Kommunikation. Eine ausführlichere Maßnahmenbeschreibung und Erläuterung der Prüfaufträge sind in Anlage 2 zu dieser Vereinbarung enthalten.
Maßnahmen zur Zielerreichung. Um die unter Kapitel III festgehaltenen CO2-Reduktionsziele zu erreichen, sind Maßnahmen in verschiedenen Bereichen erforderlich. Dazu zählen neben klassischen Sanierungs- und Optimierungsmaßnahmen zur Reduzierung der Energieverbräuche sowie technischen Maßnahmen zur Erhöhung der Energieeffizienz auch Maßnahmen, deren Effekt nicht direkt messbar ist. So werden z.B. auch Maßnahmen vereinbart, die einerseits die flexible Regelung der Energieabnahme nach der Ergiebigkeit fluktuierenden Wind- und Sonnenstroms bzw. der aktuellen energiewirtschaftlichen Situation unterstützen und andererseits der allgemeinen Erfüllung der Klimaschutzziele des Landes dienen, wie z.B. die Zuarbeit zum Monitoring des Berliner Energie- und Klimaschutzprogramms. 1 Zur Ermittlung der energieverbrauchsbedingten CO2-Emissionen werden die vom Amt für Statistik in der offiziellen Energie- und CO2-Bilanz für das Jahr 2012 veröffentlichten Emissionsfaktoren verwendet. Dazu kommt die Umsetzung / Prüfung von Maßnahmen zum Einsatz erneuerbarer Energieträger, um eine Verbesserung der CO2-Bilanz des Landes Berlin und eine gleichzeitige Verringerung der Abhängigkeit von fossilen Rohstoffen zu erreichen. Geplant sind die folgenden Maßnahmen und Aktivitäten: Maßnahmengruppe Nr. Kurzbeschreibung Erwartete CO2- Einsparung in Tonnen nach 10 Jahren Bauliche und technische Maßnahmen 1 Energiesparpartnerschaften bzw. Energiedienstleistungsverträge 2 Ausbau KWK 3 Einzelraumregelungssysteme/ Steuerungs- und Regelungssysteme 4 Baumaßnahmen/ Maßnahmen techn. Gebäudeausrüstung 5 Kleinmaßnahmen Summe Maßnahmen 1-5 25.500 t Erneuerbare Energien 6 Einsatz von Photovoltaik 1.500 t Organisatorische 7 Nutzermotivation nicht messbar 8 Sanierungsfahrpläne nicht messbar 9 Gesamtsanierungskonzepte nicht messbar erstellen 10 Einführung und Zertifizierung eines nicht messbar Energiemanagementsystems nach ISO 50001 11 Energiemonitoringsystem BIM nicht messbar 12 Fortführung des UMS nach ISO nicht messbar 14001 13 Flächenoptimierung 2.500 t Unterstützung BEK 14 Elektromobilität nicht messbar 15 Beratungsstelle Beleuchtung nicht messbar Klimafolgenanpassung 16 Regenwassermanagement nicht messbar Sonstige Maßnahmen 17 Erstellung und Aktualisierung von nicht messbar Energiebedarfsausweisen 18 Ausbau Kooperationen nicht messbar Eine detaillierte Maßnahmenbeschreibung findet sich in Anlage 2 zu dieser Vereinbarung. Darüber hinaus werden die folgenden Prüfaufträge vereinbart, die im Ergebnis zu einer sinnvollen Erweiterung der b...
Maßnahmen zur Zielerreichung. Um die unter Kapitel III festgehaltenen CO2-Reduktionsziele zu erreichen, sind Maßnahmen in verschiedenen Bereichen erforderlich. Dazu zählen neben klassischen Sanierungs- und Optimierungsmaßnahmen zur Reduzierung der Energieverbräuche sowie technischen Maßnahmen zur Erhöhung der Energieeffizienz auch Maßnahmen, deren Effekt nicht direkt messbar ist. So werden z.B. auch Maßnahmen vereinbart, die der Vertiefung des Nachhaltigkeitsgedankens in verschiedenen Bereichen der Charité dienen oder auf andere Weise einen allgemeinen Beitrag zur Erfüllung der Klimaschutzziele des Landes leisten. Dazu kommt die Prüfung von Maßnahmen zur Integration erneuerbarer Energieträger, um eine Verbesserung der CO2-Bilanz des Landes Berlin und eine gleichzeitige Verringerung der Abhängigkeit von fossilen Rohstoffen zu erreichen. Folgende Maßnahmen und Aktivitäten sind bereits etabliert oder werden geplant: bauliche 1 LED-Strategie und technische Maßnahmen 2 3 Raumlufttechnische Anlagen (RLT) Pumpentechnik
Maßnahmen zur Zielerreichung. Um die unter Kapitel III festgehaltenen CO2-Reduktionsziele zu erreichen, sind Maßnahmen in verschiedenen Bereichen erforderlich. Dazu zählen neben klassischen Sanierungs- und Op- timierungsmaßnahmen zur Reduzierung der Energieverbräuche sowie technischen Maßnah- men zur Erhöhung der Energieeffizienz und zur Einbindung erneuerbarer Energien auch Maß- nahmen, deren CO2-Minderungseffekt nicht direkt messbar ist. So werden z.B. auch Maßnah- men vereinbart, die das allgemeine Bewusstsein für Klimaschutz erhöhen, die dem Ressour- censchutz dienen oder die auf andere Weise einen Beitrag zur Erfüllung der Klimaschutzziele des Landes leisten. Die dargestellten Maßnahmen stellen somit wichtige Schritte auf dem Weg zur Klimaneutralität dar. Geplant sind die folgenden Maßnahmen und Aktivitäten: Bauliche und techni- sche Maßnahmen 1 Austausch alter Öl-Kessel
Maßnahmen zur Zielerreichung. Die Bereiche mit den größten Wirtschaftlichkeitspotentialen werden vorrangig bearbeitet.
Maßnahmen zur Zielerreichung. Um die genannten Ziele der Sportförderung zu erreichen, sind folgende Maßnahmen festgelegt: - Der SSV ist beratendes Mitglied im Ausschuss Schule und Sport. - Die vom Land NRW zugewiesene Sportpauschale stellt die Stadt dem SSV zur Erfüllung seiner Aufgaben, der Verwaltung und Förderung des Sports einschließlich der Zuweisung von beantragten Mittel an Vereine zu 75% zur Verfügung, damit eine schnelle und unbürokratische Bewilligung der Anträge gewährleistet wird. - Der SSV erstellt eine Prioritätenliste der beantragten Förderanträge. Die Rangfolge der Auszahlung regelt die Prioritätenliste. - Der SSV verfasst zu den Anträgen eine recherchierte Stellungnahme. Abschließend wird die Förderung vom SSV und dem Fachbereichsleiter freigegeben. Sollte es keine Einigkeit über die Bewilligung geben, wird er dem Ausschuss für Schule und Sport zur Entscheidung vorgelegt. - Die Stadt verpflichtet sich am Jahresende eine Abrechnung der Sportpauschale, woraus die verwendeten und noch freien Mittel erkennbar sind, dem SSV vorzulegen. - Die Mitgliedsvereine verpflichten sich, den Stadtsportverband mit einem Beitrag pro Mitglied zu unterstützen. Die Höhe dieses Beitrags wird von der Jahreshauptversammlung des SSV mehrheitlich festgelegt. - Die ehrenamtliche Arbeit des SSV wird von der Stadt finanziell unterstützt. Für die entstehenden Kosten, die Sportlerehrung und der dazu notwendigen Ausgaben erhält der SSV einen jährlichen Zuschuss in Höhe von 2.500 €. Die Verwendung legt der SSV in der Jahreshauptversammlung den Mitgliedsvereinen im Rahmen des Kassenberichtes vor. - Die Stadt unterstützt die Initiativen Sport4Kids, NRW lernt Schwimmen sowie den Sport im Ganztag. - Förderung von Sportevents als Wirtschafts- und Marketingfaktor.
Maßnahmen zur Zielerreichung. Handlungsfeld: Gebäudebewirtschaftung 1. Fortsetzung der energetischen Sanierung nach EnEV, HeizkostenVO, Verordnung von energierelevanten Produkten
Maßnahmen zur Zielerreichung. Um die unter Kapitel III festgehaltenen CO2-Reduktionsziele zu erreichen, sind Maßnahmen in verschiedenen Bereichen erforderlich. Dazu zählen neben klassischen Sanierungs- und Optimierungsmaßnahmen zur Reduzierung der Energieverbräuche sowie technischen Maßnahmen zur Erhöhung der Energieeffizienz und zur Einbindung erneuerbarer Energien auch Maßnahmen, deren Effekt nicht direkt messbar ist. So werden z.B. auch Maßnahmen vereinbart, die das allgemeine Bewusstsein für Klimaschutz erhöhen, die dem Ressourcenschutz dienen oder die auf andere Weise einen Beitrag zur Erfüllung der Klimaschutzziele des Landes leisten. Ein Klimaneutralitätskonzept wird ergänzend kurzfristig erstellt und bei der Umsetzung berücksichtigt. Die dargestellten Maßnahmen stellen wichtige Schritte auf dem Weg zur Klimaneutralität dar. Geplant sind die folgenden Maßnahmen und Aktivitäten: bauliche und 1 Sukzessive Umrüstung der Bestandsbeleuchtung auf LED- technische Beleuchtung sowie Verwendung von LED-Beleuchtung bei 2 Optimierung der Raumlufttechnischen Anlagen in Hinblick auf Betriebsführung sowie investive Maßnahmen zur Verbesserung der Effizienz 3 Überprüfung und Anpassung der Regelstrategien und Leistungswerte der Heizungsanlagen und Durchführung des hydraulischen Abgleichs zur Verbesserung der Effizienz 4 Nachhaltigkeit und Energieeffizienz bei Neubau-und Sanierungsvorhaben; für Neubauvorhaben wird der höchste Standard Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen des Bundes (BNB) Gold angestrebt 5 Einsatz alternativer Technologien bei der Neuerrichtung von Raumlufttechnischen Anlagen
Maßnahmen zur Zielerreichung. Um die unter Kapitel III festgehaltenen Reduktionsziele und Ressourceneinsparungen zu erreichen, sind Maßnahmen in verschiedenen Bereichen erforderlich. Dazu zählen neben Effizienzmaßnahmen zur Reduzierung der Energie- und Kraftstoffverbräuche auch Maßnahmen, deren Effekte nicht direkt als CO2-Einsparung messbar sind. So werden z.B. auch Maßnahmen vereinbart, die der allgemeinen Erfüllung der Klimaschutz- und Umweltschutzziele des Landes dienen. Insbesondere in den Bereichen • Hochwertige Nutzung der Ressource „Abfall“, • Einsatz von gütegesicherten Sekundärrohstoffen, • Errichtung von nachhaltigen Gebäuden und • nachhaltige Beschaffung liegen für die Zukunft noch hohe Potenziale für Ressourceneinsparungen. Hier setzen die Maßnahmen im Rahmen der vorliegenden Vereinbarung an. Dazu kommt die Umsetzung bzw. Prüfung von Maßnahmen zur Integration erneuerbarer Energieträger sowie von Sekundärrohstoffen, um eine Verbesserung der CO2- und Umweltbilanz des Landes Berlin und eine gleichzeitige Verringerung der Abhängigkeit von fossilen und natürlichen Rohstoffen zu erreichen. Folgende Maßnahmen und Aktivitäten sind bereits etabliert oder werden geplant: Maßnahmengruppe Nr. Kurzbeschreibung