Common use of Mehrkosten infolge behördlicher Auflagen für Restwerte Clause in Contracts

Mehrkosten infolge behördlicher Auflagen für Restwerte. 19.1 Abweichend von § 8.3 a) Punkt 4 DEG-VGB 2018 Abschnitt A sind bei der Anrechnung des Wertes wieder verwertbarer Reste versicherter und vom Schaden betroffener Sachen behördliche Wiederherstellungs-beschränkungen zu berücksichtigen. Die Entschädigung ist jedoch begrenzt auf den Betrag, der sich vertragsgemäß ergeben würde, wenn die versicherte und vom Schaden betroffene Sache zerstört worden wäre, gekürzt um den Altmaterialwert abzüglich Aufräumungs- und Abbruchkosten.

Appears in 1 contract

Samples: degenia.de

Mehrkosten infolge behördlicher Auflagen für Restwerte. 19.1 29.1 Abweichend von § 8.3 a) Punkt 4 DEG-VGB 2018 2021 Abschnitt A sind bei der Anrechnung des Wertes wieder verwertbarer Reste versicherter und vom Schaden betroffener Sachen behördliche Wiederherstellungs-beschränkungen Wiederherstellungsbeschränkungen zu berücksichtigen. Die Entschädigung ist jedoch begrenzt auf den Betrag, der sich vertragsgemäß ergeben würde, wenn die versicherte und vom Schaden betroffene Sache zerstört worden wäre, gekürzt um den Altmaterialwert abzüglich Aufräumungs- und Abbruchkosten.

Appears in 1 contract

Samples: online-protokoll.de

Mehrkosten infolge behördlicher Auflagen für Restwerte. 19.1 30.1 Abweichend von § 8.3 a) Punkt 4 DEG-VGB 2018 2022 Abschnitt A sind bei der Anrechnung des Wertes wieder verwertbarer Reste versicherter und vom Schaden betroffener Sachen behördliche Wiederherstellungs-beschränkungen Wiederherstellungsbeschränkungen zu berücksichtigen. Die Entschädigung ist jedoch begrenzt auf den Betrag, der sich vertragsgemäß ergeben würde, wenn die versicherte und vom Schaden betroffene Sache zerstört worden wäre, gekürzt um den Altmaterialwert abzüglich Aufräumungs- und Abbruchkosten.

Appears in 1 contract

Samples: degenia.de

Mehrkosten infolge behördlicher Auflagen für Restwerte. 19.1 31.1 Abweichend von § 8.3 a) Punkt 4 DEG-VGB 2018 Abschnitt A sind bei der Anrechnung des Wertes wieder verwertbarer Reste versicherter und vom Schaden betroffener Sachen behördliche Wiederherstellungs-beschränkungen zu berücksichtigen. Die Entschädigung ist jedoch begrenzt auf den Betrag, der sich vertragsgemäß ergeben würde, wenn die versicherte und vom Schaden betroffene Sache zerstört worden wäre, gekürzt um den Altmaterialwert abzüglich Aufräumungs- und Abbruchkosten.

Appears in 1 contract

Samples: degenia.de