Common use of Mehrleistung bei einem Invaliditätsgrad ab 90 Prozent Clause in Contracts

Mehrleistung bei einem Invaliditätsgrad ab 90 Prozent. Sofern Sie mit uns die Mehrleistung bei einem Invaliditätsgrad ab 90 Prozent vereinbart haben, erhöht sich die Invaliditätsleistung unter folgenden Voraussetzungen: − Der unfallbedingte Invaliditätsgrad beträgt mindestens 90 Prozent und − der Unfall hat sich vor Vollendung des 67. Lebensjahres der versicherten Person ereignet. Für die Voraussetzungen und die Bemessung der Invalidität gelten die Ziffern 2.1.1, 2.1.2 und 3. Höhe der Leistung: Wir zahlen insgesamt die doppelte Invaliditätsleistung. Die über die einfache Invaliditätsleistung hinausgehende Mehrleistung ist für jede versicherte Person auf 150.000 Euro beschränkt, auch wenn mehrere Verträge bei unserer Gesellschaft bestehen.

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Samples: Unfallversicherung, Unfallversicherung

Mehrleistung bei einem Invaliditätsgrad ab 90 Prozent. Sofern Sie mit uns die Mehrleistung bei einem Invaliditätsgrad ab 90 Prozent vereinbart haben, erhöht sich die Invaliditätsleistung unter folgenden Voraussetzungen: Der unfallbedingte Invaliditätsgrad beträgt mindestens 90 Prozent und der Unfall hat sich vor Vollendung des 67. Lebensjahres der versicherten Person ereignet. Für die Voraussetzungen und die Bemessung der Invalidität gelten die Ziffern 2.1.1, 2.1.2 und 3. Höhe der Leistung: Wir zahlen insgesamt die doppelte Invaliditätsleistung. Die über die einfache Invaliditätsleistung hinausgehende Mehrleistung ist für jede versicherte Person auf 150.000 Euro beschränkt, auch wenn mehrere Verträge bei unserer Gesellschaft bestehen.

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