Common use of Mehrleistungen im Einzelfall Clause in Contracts

Mehrleistungen im Einzelfall. Das o. g. Entgelt deckt den Aufwand der laufenden Grundleistungen gemäß Leistungskatalog einschließlich der Durchführung der jährlichen ordentlichen Eigentümerversammlung ab. Mit dem vorgenannten Entgelt nicht abgegolten sind die nachgenannten Mehraufwendungen, welche im Einzelfall notwendig werden. Insoweit wird folgende Vergütung vereinbart: Nach Aufwand je Stunde Pauschal je Vorgang Außerordentliche Versammlung entfällt 200,00 EUR Jede weitere Eigentümerversammlung, welche auf Verlangen der Eigentümer gemäß § 24 Abs. 2 WEG oder aus Gründen ordnungsgemäßer Verwaltung einberufen und nachweislich nicht aus Gründen erforderlich wird, die von der Verwalterin zu vertreten sind. zzgl. Porto Auslagen und Verwalterzustimmung gemäß § 12 WEG Erteilung der Verwalterzustimmung gemäß § 12 WEG, falls erforderlich zuzüglich der Kosten für die notarielle Beglaubigung der Unterschrift. entfällt 120,00 EUR Mahnungen wegen Zahlungsverzugs Mahnungen nach Eintritt des Zahlungsverzugs, soweit der Rückstand mindestens einem Monatsbetrag entspricht und 100 EUR übersteigt. entfällt 10,00 EUR Beitreibung von Hausgeldern Bearbeiten von Verfahren zur gerichtlichen Beitreibung eines Hausgeldrückstands aus Verzug, dessen Höhe mindestens 2 Monatsraten gemäß gültigem Wirtschaftsplan erreicht, einschließlich Korrespondenz mit dem anwaltlichen Bevollmächtigten im Klageverfahren und im Rahmen der Zwangsvollstreckung. entfällt 95,00 EUR Nachbuchung von Jahresabrechnungen Bei Verwaltungsbeginn zum 01.01. eines Jahres ist das Vorjahr komplett zur Abrechnungserstellung nachzubuchen. Gleiches gilt für Jahresabrechnungen vor Beginn der Verwaltungsaufnahme die noch nicht erstellt wurden. entfällt 400,00 EUR Die Verwalterin erbringt über die Grundleistungen hinaus die im Leistungsverzeichnis vereinbarten "Besonderen Leistungen", für welche das dort genannte Entgelt vereinbart wird. Soweit besondere Leistungen nach Aufwand abzurechnen sind, schuldet die Gemeinschaft die oben genannte Aufwandsvergütung. Auch diese Vergütung wird mit Rechnungsstellung zur Zahlung fällig. Die Verwalterin ist berechtigt, die Vergütung dem Bewirtschaftungskonto der Gemeinschaft zum Zeitpunkt der Fälligkeit zu entnehmen.

Appears in 1 contract

Samples: rekla-berlin.de

Mehrleistungen im Einzelfall. Das o. g. Entgelt deckt den Aufwand der laufenden Grundleistungen gemäß Leistungskatalog einschließlich einschließ- lich der Durchführung der jährlichen ordentlichen Eigentümerversammlung ab. Mit dem vorgenannten Entgelt nicht abgegolten sind die nachgenannten Mehraufwendungen, welche im Einzelfall notwendig werden. Insoweit wird folgende Vergütung vereinbart: Nach Aufwand je Stunde Auf- wand Pauschal EUR je Vorgang Außerordentliche Versammlung entfällt 200,00 EUR Jede weitere Eigentümerversammlung, welche auf Verlangen der Eigentümer gemäß § 24 Abs. 2 WEG oder aus Gründen ordnungsgemäßer Verwaltung einberufen und nachweislich nicht aus Gründen Grün- den erforderlich wird, die von der Verwalterin zu vertreten sind. zzgl. Porto Auslagen und Verwalterzustimmung gemäß § 12 WEG X Erteilung der Verwalterzustimmung gemäß § 12 WEG, falls erforderlich er- forderlich zuzüglich der Kosten für die notarielle Beglaubigung der Unterschrift. entfällt 120,00 EUR Mahnungen wegen Zahlungsverzugs Mahnungen Unterschrift X Mahnungen, nach Eintritt des Zahlungsverzugs, soweit Zahlungsverzugs (bei Hausgeld muss der Rückstand mindestens einem Monatsbetrag entspricht Monatsbeitrag entspre- chen), und 100 EUR übersteigt. entfällt 10,00 EUR Beitreibung von Hausgeldern Abmahnungen wegen Störungen des Hausfriedens – je Sonderumlagen - Ermittlung der Gesamt- und Einzelumlage, Nachricht an die Eigentümer, Einzug, Einzelbuchung, Vermö- gensverwaltung und Abrechnung mit den Eigentümern X Gerichtsverfahren - Bearbeiten von Gerichtsverfahren, wie z. B. Hausgeldverfahren, Beschlussanfechtungen, Ansprüche Dritter etc. Information der Eigentümer über Anträge und Ergebnisse der Verfahren zur gerichtlichen Beitreibung eines Hausgeldrückstands aus Verzug(außer Hausgeldverfahren) durch Rundschreiben, dessen Höhe mindestens 2 Monatsraten gemäß gültigem Wirtschaftsplan erreicht, einschließlich Korrespondenz mit dem anwaltlichen Bevollmächtigten Wahrnehmung von Gerichtsterminen X Kopiekosten für Anlagen im Klageverfahren Schriftverkehr mit den Eigentümern und im Rahmen Dritten gemäß § 27 Abs. 2 BRAGO analog je DIN A4 Seite/je Vorlagenblatt analog § 27 Abs. 2 BRAGO Für die ersten 50 Kopien eines Vorgangs je Ab der Zwangsvollstreckung51. entfällt 95,00 EUR Nachbuchung von Jahresabrechnungen Bei Verwaltungsbeginn zum 01.01. eines Jahres ist das Vorjahr komplett zur Abrechnungserstellung nachzubuchen. Gleiches gilt für Jahresabrechnungen vor Beginn der Verwaltungsaufnahme die noch nicht erstellt wurden. entfällt 400,00 EUR Die Verwalterin erbringt über die Grundleistungen hinaus die im Leistungsverzeichnis vereinbarten "Besonderen Leistungen", für welche das dort genannte Kopie desselben Vorgangs je Soweit vorstehend ein Entgelt vereinbart wird. Soweit besondere Leistungen nach Aufwand abzurechnen sindanfällt, schuldet die Gemeinschaft die oben genannte Aufwandsvergütung. Auch diese gilt folgende Vergütung wird mit Rechnungsstellung zur Zahlung fällig. Die Verwalterin ist berechtigt, die Vergütung dem Bewirtschaftungskonto der Gemeinschaft zum Zeitpunkt der Fälligkeit zu entnehmen.als vereinbart:

Appears in 1 contract

Samples: www.schumann-hausverwaltung.de

Mehrleistungen im Einzelfall. Das o. g. o.g. Entgelt deckt den Aufwand der laufenden Grundleistungen gemäß Leistungskatalog einschließlich der Durchführung der jährlichen ordentlichen Eigentümerversammlung ab. Mit dem vorgenannten Entgelt nicht abgegolten sind die nachgenannten Mehraufwendungen, welche im Einzelfall notwendig werden. Insoweit wird folgende Vergütung vereinbart: Nach Aufwand je Stunde Pauschal EUR je Vorgang Außerordentliche Versammlung entfällt 200,00 EUR Jede weitere Eigentümerversammlung, welche auf Verlangen der Eigentümer gemäß § 24 Abs. 2 WEG oder aus Gründen ordnungsgemäßer Verwaltung einberufen und nachweislich nicht aus Gründen erforderlich wird, die von der Verwalterin zu vertreten sind. zzgl. Porto Auslagen und 200,00 EUR Verwalterzustimmung gemäß § 12 WEG Erteilung der Verwalterzustimmung gemäß § 12 WEG12, falls erforderlich zuzüglich der Kosten für die notarielle Beglaubigung der UnterschriftUnterschrift 50,00 EUR Neue Abrechnung Änderung der von der Verwaltung vorgelegten Jahresabrechnung auf Wunsch der Eigentümer durch Beschluss oder aufgrund einer gerichtlichen Entscheidung, wobei die Notwendigkeit der Änderung nachweislich nicht von der Verwaltung zu vertreten ist. entfällt 120,00 EUR nach Stun- densatz Neuer Umlageschlüssel Ermittlung der Grundlagen für einen neuen Umlageschlüssel, welchen die Gemeinschaft durch Beschluss oder Vereinbarung einführt. nach Stun- densatz Mahnungen wegen Zahlungsverzugs Mahnungen nach Eintritt des Zahlungsverzugs, soweit der Rückstand mindestens einem einen Monatsbetrag entspricht und 100 EUR übersteigtübersteigt Abmahnung wegen Störung des Hausfriedens Erteilung einer Abmahnung wegen Störung des Hausfriedens einschließlich Schilderung des zugrundeliegenden Sachverhalts. entfällt 10,00 EUR Sonderumlagen Sonderumlagen - Ermittlung der Gesamt- und Einzelumlage, Nachricht an die Eigentümer, Einzug, Einzelbuchung, Vermögensverwaltung und Abrechnung mit den Eigentümern. nach Stun- densatz Beitreibung von Hausgeldern Bearbeiten von Verfahren zur gerichtlichen Beitreibung eines Hausgeldrückstands aus Verzug, dessen Höhe mindestens 2 Monatsraten gemäß gültigem gütigem Wirtschaftsplan erreicht, einschließlich Korrespondenz mit dem anwaltlichen Bevollmächtigten im Klageverfahren und im Rahmen der Zwangsvollstreckung. entfällt 95,00 EUR Nachbuchung von Jahresabrechnungen Bei Verwaltungsbeginn zum 01.01. eines Jahres ist das Vorjahr komplett zur Abrechnungserstellung nachzubuchen. Gleiches gilt für Jahresabrechnungen vor Beginn der Verwaltungsaufnahme die noch nicht erstellt wurden. entfällt 400,00 EUR Die Verwalterin erbringt über die Grundleistungen hinaus die im Leistungsverzeichnis vereinbarten "Besonderen Leistungen", für welche das dort genannte Entgelt vereinbart wird. Soweit besondere Leistungen nach Aufwand abzurechnen sind, schuldet die Gemeinschaft die oben genannte Aufwandsvergütung. Auch diese Vergütung wird mit Rechnungsstellung zur Zahlung fällig. Die Verwalterin ist berechtigt, die Vergütung dem Bewirtschaftungskonto der Gemeinschaft zum Zeitpunkt der Fälligkeit zu entnehmen.Stun- densatz

Appears in 1 contract

Samples: diekmeier-immobilien.de

Mehrleistungen im Einzelfall. Das o. g. o.g. Entgelt deckt den Aufwand der laufenden Grundleistungen gemäß Leistungskatalog einschließlich der Durchführung der jährlichen ordentlichen Eigentümerversammlung ab. Mit dem vorgenannten Entgelt nicht abgegolten sind die nachgenannten Mehraufwendungen, welche im Einzelfall notwendig werden. Insoweit wird folgende Vergütung vereinbart: Nach Aufwand je Stunde Pauschal EUR je Vorgang Außerordentliche Versammlung entfällt 200,00 EUR Jede weitere Eigentümerversammlung, welche auf Verlangen der Eigentümer gemäß § 24 Abs. 2 WEG oder aus Gründen ordnungsgemäßer Verwaltung einberufen und nachweislich nicht aus Gründen erforderlich wird, die von der Verwalterin zu vertreten sind. zzgl. Porto Auslagen und 200,00 EUR Verwalterzustimmung gemäß § 12 WEG Erteilung der Verwalterzustimmung gemäß § 12 WEG12, falls erforderlich zuzüglich der Kosten für die notarielle Beglaubigung der UnterschriftUnterschrift 50,00 EUR Neue Abrechnung Änderung der von der Verwaltung vorgelegten Jahresabrechnung auf Wunsch der Eigentümer durch Beschluss oder aufgrund einer gerichtlichen Entscheidung, wobei die Notwendigkeit der Änderung nachweislich nicht von der Verwaltung zu vertreten ist. entfällt 120,00 EUR Nach Stundensatz Neuer Umlageschlüssel Ermittlung der Grundlagen für einen neuen Umlageschlüssel, welchen die Gemeinschaft durch Beschluss oder Vereinbarung einführt. nach Stundensatz Mahnungen wegen Zahlungsverzugs Mahnungen nach Eintritt des Zahlungsverzugs, soweit der Rückstand mindestens einem einen Monatsbetrag entspricht und 100 EUR übersteigtübersteigt - - Abmahnung wegen Störung des Hausfriedens Erteilung einer Abmahnung wegen Störung des Hausfriedens einschließlich Schilderung des zugrundeliegenden Sachverhalts. entfällt 10,00 EUR - - Sonderumlagen Sonderumlagen - Ermittlung der Gesamt- und Einzelumlage, Nachricht an die Eigentümer, Einzug, Einzelbuchung, Vermögensverwaltung und Abrechnung mit den Eigentümern. nach Stundensatz Beitreibung von Hausgeldern Bearbeiten von Verfahren zur gerichtlichen Beitreibung eines Hausgeldrückstands aus Verzug, dessen Höhe mindestens 2 Monatsraten gemäß gültigem gütigem Wirtschaftsplan erreicht, einschließlich Korrespondenz mit dem anwaltlichen Bevollmächtigten im Klageverfahren und im Rahmen der Zwangsvollstreckung. entfällt 95,00 EUR Nachbuchung von Jahresabrechnungen Bei Verwaltungsbeginn zum 01.01. eines Jahres ist das Vorjahr komplett zur Abrechnungserstellung nachzubuchen. Gleiches gilt für Jahresabrechnungen vor Beginn der Verwaltungsaufnahme die noch nicht erstellt wurden. entfällt 400,00 EUR Die Verwalterin erbringt über die Grundleistungen hinaus die im Leistungsverzeichnis vereinbarten "Besonderen Leistungen", für welche das dort genannte Entgelt vereinbart wird. Soweit besondere Leistungen nach Aufwand abzurechnen sind, schuldet die Gemeinschaft die oben genannte Aufwandsvergütung. Auch diese Vergütung wird mit Rechnungsstellung zur Zahlung fällig. Die Verwalterin ist berechtigt, die Vergütung dem Bewirtschaftungskonto der Gemeinschaft zum Zeitpunkt der Fälligkeit zu entnehmen.Stundensatz

Appears in 1 contract

Samples: diekmeier-immobilien.de