Common use of Meldung des Schadenfalles und Xxxx des Rechtsanwalts Clause in Contracts

Meldung des Schadenfalles und Xxxx des Rechtsanwalts. Im Schadenfall muss der Versicherte dies unverzüglich der D.A.S. mitteilen, indem er die gebührenfreie Ruf- nummer 000.00.00.00 anruft (von 8.30 bis 19.30 Uhr von montags bis samstags) und alle Aktenoder Unter- lagen aus dem folgenden Art. 5.7 übermittelt. Er kann die Anzeige auch direkt bei der Gesellschaft einrei- chen. Das Recht des Versicherten auf den Versiche- rungsschutz verfällt, wenn der Schadenfall mehr als zwei Jahre nach dem Zeitpunkt gemeldet wird, in dem das Recht auf die Leistung geltend gemacht werden konnte, gemäß Art. 2952, 2. Absatz des ital. ZGB. Der Versicherte muss sofort und auf jeden Fall in- nerhalb der gewährten Frist für die Verteidigung, D.A.S. oder die Gesellschaft über alle ihm vom Gerichtsdiener zugestellten Akten in Kenntnis setzen. Gleichzeitig mit der Schadensmeldung kann der Versicherte einen in ei- nem Bezirk ansässigen Rechtsanwalt ernennen, in dem die für die Entscheidung der Streitigkeit zuständige Ge- richtsstelle ihren Sitz hat, dem er den Fall für das weitere gerichtliche Vorgehen überträgt, wenn der Versuch einer gütlichen Einigung nicht erfolgreich war und in jedem Fall, wenn die Notwendigkeit einer Strafverteidigung besteht. Wählt der Versicherte einen Rechtsanwalt, der nicht im Bezirk des zuständigen Gerichts ansässig ist, erstattet die Versicherungsgesellschaft die angefallenen Kosten für die Domizilierung bis zu einem Höchstbetrag von 3.000 Euro. Dieser Betrag ist in der maximalen Deckungssum- me pro Schadenfall und Jahr enthalten. Die Xxxx des Rechtsanwalts durch den Versicherten ist bereits ab der außergerichtlichen Phase gültig, sollte sich ein Interessenkonflikt mit der D.A.S. oder der Versiche- rungsgesellschaft ergeben, und sie gilt für Strafverteidi- gungsfälle ab dem Zeitpunkt der Meldung.

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Meldung des Schadenfalles und Xxxx des Rechtsanwalts. Im Schadenfall muss der Versicherte dies unverzüglich der D.A.S. mitteilen, indem er die gebührenfreie Ruf- nummer Rufnummer 000.00.00.00 anruft (von 8.30 bis 19.30 Uhr von montags mon- tags bis samstags) und alle Aktenoder Unter- lagen Akten oder Unterlagen aus dem folgenden Art. 5.7 übermittelt. Er kann die Anzeige auch direkt bei der Gesellschaft einrei- cheneinreichen. Das Recht des Versicherten auf den Versiche- rungsschutz Versicherungsschutz verfällt, wenn der Schadenfall mehr als zwei Jahre nach dem Zeitpunkt gemeldet wird, in dem das Recht auf die Leistung geltend gemacht werden konnte, gemäß Art. 2952, 2. Absatz des ital. ZGB. Der Versicherte muss sofort und auf jeden Fall in- nerhalb innerhalb der gewährten Frist für die Verteidigung, D.A.S. oder die Gesellschaft über alle ihm vom Gerichtsdiener zugestellten zugestel- lten Akten in Kenntnis setzen. Gleichzeitig mit der Schadensmeldung Scha- densmeldung kann der Versicherte einen in ei- nem einem Bezirk ansässigen Rechtsanwalt ernennen, in dem die für die Entscheidung der Streitigkeit zuständige Ge- richtsstelle Gerichtsstelle ihren Sitz hat, dem er den Fall für das weitere gerichtliche Vorgehen überträgt, wenn der Versuch einer gütlichen Einigung Ei- nigung nicht erfolgreich war und in jedem Fall, wenn die Notwendigkeit einer Strafverteidigung besteht. Wählt der Versicherte einen Rechtsanwalt, der nicht im Bezirk des zuständigen Gerichts ansässig ist, erstattet die Versicherungsgesellschaft die angefallenen Kosten für die Domizilierung bis zu einem Höchstbetrag von 3.000 Euro. Dieser Betrag ist in der maximalen Deckungssum- me Deckungssumme pro Schadenfall und Jahr enthalten. Die Xxxx des Rechtsanwalts durch den Versicherten ist bereits ab der außergerichtlichen Phase gültig, sollte sich ein Interessenkonflikt mit der D.A.S. oder der Versiche- rungsgesellschaft Versicherun- gsgesellschaft ergeben, und sie gilt für Strafverteidi- gungsfälle Strafverteidigung- sfälle ab dem Zeitpunkt der Meldung.

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Meldung des Schadenfalles und Xxxx des Rechtsanwalts. Im Schadenfall muss der Versicherte dies unverzüglich der D.A.S. mitteilen, indem er die gebührenfreie Ruf- nummer Rufnummer 000.00.00.00 anruft (von 8.30 bis 19.30 Uhr von montags mon- tags bis samstags) und alle Aktenoder Unter- lagen Urkunden oder Unterlagen aus dem folgenden Art. 5.7 übermittelt. Er kann die Anzeige auch direkt bei der Gesellschaft einrei- cheneinreichen. Das Recht des Versicherten auf den Versiche- rungsschutz Versicherungsschutz verfällt, wenn der Schadenfall mehr als zwei Jahre nach dem Zeitpunkt gemeldet wird, in dem das Recht auf die Leistung geltend gemacht werden konnte, gemäß Art. 2952, 2. Absatz des ital. ZGB. Der Versicherte muss sofort und auf jeden Fall in- nerhalb innerhalb der gewährten Frist für die Verteidigung, D.A.S. oder die Gesellschaft über alle ihm vom Gerichtsdiener zugestellten zug- estellten Akten in Kenntnis setzen. Gleichzeitig mit der Schadensmeldung kann der Versicherte einen in ei- nem einem Bezirk ansässigen Rechtsanwalt ernennen, in dem die für die Entscheidung der Streitigkeit zuständige Ge- richtsstelle Gerichtsstelle ihren Sitz hat, dem er den Fall für das weitere gerichtliche Vorgehen überträgt, wenn der Versuch einer gütlichen Einigung nicht erfolgreich war und in jedem Fall, wenn die Notwendigkeit einer Strafverteidigung besteht. Wählt der Versicherte einen Rechtsanwalt, der nicht im Bezirk des zuständigen Gerichts ansässig ist, erstattet die Versicherungsgesellschaft die angefallenen Kosten für die Domizilierung bis zu einem Höchstbetrag von 3.000 Euro. Dieser Betrag ist in der maximalen Deckungssum- me Deckungssumme pro Schadenfall und Jahr enthalten. Die Xxxx des Rechtsanwalts durch den Versicherten ist bereits ab der außergerichtlichen Phase gültig, sollte sich ein Interessenkonflikt mit der D.A.S. oder der Versiche- rungsgesellschaft Versi- cherungsgesellschaft ergeben, und sie gilt für Strafverteidi- gungsfälle Strafvertei- digungsfälle ab dem Zeitpunkt der Meldung.

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Meldung des Schadenfalles und Xxxx des Rechtsanwalts. Im Schadenfall muss der Versicherte dies unverzüglich der D.A.S. mitteilen, indem er die gebührenfreie Ruf- nummer Rufnummer 000.00.00.00 anruft (von 8.30 bis 19.30 Uhr von montags mon- tags bis samstags) und alle Aktenoder Unter- lagen Akten oder Unterlagen aus dem folgenden Art. 5.7 übermittelt. Er kann die Anzeige Anzei- ge auch direkt bei der Gesellschaft einrei- cheneinreichen. Das Recht des Versicherten auf den Versiche- rungsschutz verfälltVersicherungsschutz ver- fällt, wenn der Schadenfall mehr als zwei Jahre nach dem Zeitpunkt gemeldet wird, in dem das Recht auf die Leistung geltend gemacht werden konnte, gemäß ge- mäß Art. 2952, 2. Absatz des ital. ZGB. Der Versicherte muss sofort und auf jeden Fall in- nerhalb innerhalb der gewährten Frist für die Verteidigung, D.A.S. oder die Gesellschaft über alle ihm vom Gerichtsdiener zugestellten Akten in Kenntnis setzen. Gleichzeitig mit der Schadensmeldung kann der Versicherte einen in ei- nem einem Bezirk ansässigen Rechtsanwalt ernennen, in dem die für die Entscheidung der Streitigkeit zuständige Ge- richtsstelle Gerichtsstelle ihren Sitz hat, dem er den Fall für das weitere gerichtliche Vorgehen überträgt, wenn der Versuch einer gütlichen Einigung nicht erfolgreich war und in jedem Fall, wenn die Notwendigkeit Not- wendigkeit einer Strafverteidigung besteht. Wählt der Versicherte einen Rechtsanwalt, der nicht im Bezirk des zuständigen Gerichts ansässig ist, erstattet die Versicherungsgesellschaft die angefallenen Kosten für die Domizilierung bis zu einem Höchstbetrag von 3.000 Euro. Dieser Betrag ist in der maximalen Deckungssum- me Deckungssumme pro Schadenfall und Jahr enthalten. Die Xxxx des Rechtsanwalts durch den Versicherten ist bereits ab der außergerichtlichen Phase gültig, sollte sich ein Interessenkonflikt mit der D.A.S. oder der Versiche- rungsgesellschaft ergeben, und sie gilt für Strafverteidi- gungsfälle ab dem Zeitpunkt der Meldung.

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Samples: Versicherungsvertrag Motorräder Und Kleinkrafträder