Meldung von Datenschutzverletzungen Musterklauseln

Meldung von Datenschutzverletzungen. Die Meldung von Datenschutzverletzungen des Auftragnehmers erfolgt an die nachfolgend ausgewählten Funktions-E-Mail-Postfächer des Auftraggebers: XXXXX-Xxxxxxxxxxx@xxx.xx xxx-xxx@xxx.xx xxx-xxx@xxx.xx xxxxxxxxxxx-xxxxxxxx@xxxxxx.xxx ...
Meldung von Datenschutzverletzungen. 9.1 IDEXX hat geeignete Verfahren zu implementieren, die den Zweck verfolgen, alle Datenschutzverletzungen zu erkennen und darauf im Einklang mit geltendem Recht zu reagieren. 9.2 Die Verpflichtung von IDEXX, den Kunden von Datenschutzverletzungen zu unterrichten und diesbezügliche Maßnahmen zu ergreifen, führt nicht zur Anerkennung von Fehlern oder Haftung auf Seiten von IDEXX in Bezug auf die jeweilige Datenschutzverletzung. 9.3 Sobald IDEXX eine Datenschutzverletzung entdeckt, von der der Kunde noch nicht unterrichtet worden ist, hat ihn das Unternehmen unverzüglich in einer von ihm zu bestimmenden Art und Weise hierüber zu informieren. IDEXX hat sich dabei an den Ansprechpartner des Kunden zu wenden, der ihm vom Kunden in Verbindung mit den Dienstleistungen genannt worden ist. 9.4 Wenn der Kunde selbst von einer Datenschutzverletzung Kenntnis erhält, die für die Ausführung der Dienstleistungen durch IDEXX relevant ist, hat er das Unternehmen unverzüglich hierüber sowie über die Maßnahmen, die von ihm ergriffen wurden oder werden, zu informieren. 9.5 Nach Aufdeckung einer Datenschutzverletzung durch IDEXX hat das Unternehmen dem Kunden ein umfassendes und sachdienliches Feedback zu möglichen Auswirkungen der Datenschutzverletzung auf den Kunden und die betroffenen Personen zu liefern. Dieses Feedback schließt eine Beschreibung von Art und Umfang der Datenschutzverletzung sowie die zur Schadensverhütung geplanten und bereits getroffenen Maßnahmen ein. 9.6 Auf Ersuchen des Kunden leistet IDEXX ferner jede vernünftigerweise erforderliche Hilfestellung bei der Zusammenstellung der notwendigen Unterlagen in Zusammenhang mit der Datenschutzverletzung. Der Kunde bleibt allerdings für die Verpflichtung zur Führung einer internen Übersicht über eingetretene Datenschutzverletzungen verantwortlich. 9.7 Falls der Kunde IDEXX auffordert, die betroffenen Personen und/oder die zuständige staatliche Behörde von der Datenschutzverletzung zu unterrichten, kommt das Unternehmen dieser Aufforderung nur nach Erhalt einer schriftlichen und vollständigen Anweisung des Kunden nach. Diese Vorgehensweise führt zu keiner Verantwortlichkeit oder Haftung für IDEXX in Zusammenhang mit der (Benachrichtigung von der) Datenschutzverletzung.
Meldung von Datenschutzverletzungen. 1. Im Falle einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten hat der Datenverarbeiter den für die Verarbeitung Verantwortlichen unverzüglich, nachdem er davon Kenntnis erlangt hat, über die Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten zu unterrichten. 2. Die Benachrichtigung des Datenverarbeiters an den für die Verarbeitung Verantwortlichen erfolgt, wenn möglich, innerhalb von 24 STUNDEN, nachdem der Datenverarbeiter von der Verletzung persönlicher Daten Kenntnis erhalten hat, um die der für die Datenverarbeitung Verantwortlichen, der Verpflichtung des für die Datenverarbeitung Verantwortlichen nachzukommen, die Verletzung der personenbezogenen Daten der zuständigen Aufsichtsbehörde zu melden, vgl. Artikel 33 DS-GVO. 3. In Übereinstimmung mit Xxxxxxx 9 Absatz 2 Buchstabe a unterstützt der Datenverarbeiter den für die Verarbeitung Verantwortlichen bei der Meldung der Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten an die zuständige Aufsichtsbehörde, was bedeutet, dass der Datenverarbeiter verpflichtet ist, bei der Einholung der nachstehend aufgeführten Informationen zu helfen, die gemäß Artikel 33 Absatz 3 DS-GVO, ist in der Meldung des für die Datenverarbeitung Verantwortlichen an die zuständige Aufsichtsbehörde anzugeben: a. die Art der personenbezogenen Daten einschließlich, soweit möglich, der Kategorien und der ungefähren Anzahl der betroffenen Personen sowie der Kategorien und der ungefähren Anzahl der betroffenen Datensätze pro Person; b. die wahrscheinlichen Folgen der Verletzung personenbezogener Daten; c. die Maßnahmen, die der für die Verarbeitung Verantwortliche getroffen oder vorgeschlagen hat, um gegen die Verletzung der personenbezogenen Daten vorzugehen, gegebenenfalls einschließlich Maßnahmen zur Abschwächung ihrer möglichen nachteiligen Auswirkungen. 4. Die Parteien legen in Anhang C alle Elemente fest, die vom Datenverarbeiter zu liefern sind, wenn er den für die Verarbeitung Verantwortlichen bei der Meldung einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten an die zuständige Aufsichtsbehörde unterstützt.
Meldung von Datenschutzverletzungen. Datenschutz-Funktionspostfach beim Auftraggeber für die Meldung von Datenschutzverletzungen des Auftragnehmers: …………………………….

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  • Berichtigung, Einschränkung und Löschung von Daten (1) Der Auftragnehmer darf die Daten, die im Auftrag verarbeitet werden, nicht eigenmächtig sondern nur nach dokumentierter Weisung des Auftraggebers berichtigen, löschen oder deren Verarbeitung einschränken. Soweit eine betroffene Person sich diesbezüglich unmittelbar an den Auftragnehmer xxxxxx, wird der Auftragnehmer dieses Ersuchen unverzüglich an den Auftraggeber weiterleiten. (2) Soweit vom Leistungsumfang umfasst, sind Löschkonzept, Recht auf Vergessenwerden, Berichtigung, Datenportabilität und Auskunft nach dokumentierter Weisung des Auftraggebers unmittelbar durch den Auftragnehmer sicherzustellen.

  • Teilnahmevoraussetzungen ■ Sie sind bei einer Krankenkasse versichert, die dieses Programm anbietet, ■ die Diagnose Ihrer Erkrankung ist eindeutig gesichert, ■ Sie sind grundsätzlich bereit, aktiv am Programm mitzuwirken, ■ Sie wählen einen koordinierenden Arzt, der am Programm teilnimmt und ■ Sie erklären schriftlich Ihre Teilnahme und Einwilligung. Entsprechende Unterlagen erhalten Sie von Ihrem Arzt oder Ihrer Krankenkasse. Ihre Teilnahme am Programm ist freiwillig und für Sie kostenfrei Ihre aktive Teilnahme ist von entscheidender Bedeutung für eine erfolgreiche Behandlung. Aus diesem Grund schreibt das Gesetz vor, dass Sie aus dem Programm ausscheiden müssen, wenn Sie beispielsweise innerhalb von zwölf Monaten zwei vom Arzt emp- fohlene Schu-lungen ohne stichhaltige Begründung versäumt haben. Entsprechendes gilt auch, wenn zwei vereinbarte Dokumen- tationen hintereinander nicht fristgerecht bei den Krankenkassen eingegangen sind, weil beispielsweise die mit Ihrem Arzt verein- barten Dokumentationstermine von Ihnen nicht rechtzeitig wahrgenommen wurden. Natürlich können Sie auch jederzeit und ohne Angabe von Gründen Ihre Teilnahme am Programm beenden, ohne dass Ihnen hierdurch persönliche Nachteile entstehen. Wenn sich das Programm in seinen Inhalten wesentlich ändert, informiert Sie Ihre Krankenkasse umgehend. Strukturierte Behandlungsprogramme Eine Information für Patienten Bei Ihnen wurde eine chronische Erkrankung diagnostiziert. Im Rahmen eines strukturierten Behandlungsprogramms (Disease-Management-Programm) möchte Ihre Krankenkasse Ihnen helfen, besser mit krankheitsbedingten Problemen umzugehen und Ihre Lebensqualität zu verbessern. Die Teilnahme an diesem Programm sichert Ihnen eine optimale Behandlung, spezielle Informationen sowie eine umfassende ärztliche Betreuung. Nutzen Sie dieses Angebot Ihrer Krankenkasse mit all seinen Vorteilen! Ihre individuelle Betreuung bildet den Schwerpunkt dieser Behandlungsprogramme. Ihr betreuender Arzt wird Sie intensiv beraten, ausführlich informieren und Ihnen gegebenenfalls qualifizierte Schulungen ermöglichen. So lernen Sie Ihre Krank- heit besser verstehen und können gemeinsam mit Ihrem Arzt Ihre individuellen Therapieziele festlegen und aktiv an der Behandlung Ihrer Erkrankung mitwirken. Die wesentlichen Therapieziele sind: ■ Vermeidung typischer Diabetessymptome wie Müdigkeit, starker Durst, häufiges Wasserlassen, ■ Vermeidung von Nebenwirkungen der Therapie (z. B. Unterzuckerung), ■ Senkung des Schlaganfall- oder Herzinfarktrisikos, ■ Vermeidung der Folgeschäden an Nieren und Augen, die Nierenversagen und Erblindung nach sich ziehen können, ■ Vermeidung von Nervenschädigungen und des diabetischen Fußsyndroms. Die Inhalte der Behandlungsprogramme sind in den Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) und der Risikostrukturausgleichsverordnung (RSAV) gesetzlich festgelegt. Ärzte, Wissenschaftler und Krankenkassen haben die Grundlagen der Behandlungsprogramme gemeinsam erarbeitet. Die Inhalte unterliegen hohen Qualitätsanforderungen und werden regelmäßig überprüft. Die medizinische Behandlung Im Rahmen der Programme sorgen alle Beteiligten dafür, dass Sie eine auf Ihre persönliche Situation abgestimmte Behand- lung erhalten, die auf gesicherten wissenschaftlichen Erkenntnissen beruht. Grundlegende Bestandteile der Therapie können sein: ■ Ernährungsberatung, Tabakverzicht, vermehrte körperliche Aktivität ■ Je nach Art der Blutzucker senkenden Therapie eine Stoffwechselselbstkontrolle ■ Schulungen Aufgrund der im gesetzlichen Auftrag erarbeiteten Grundlagen werden in den Programmen auch bestimmte Arzneimittelwirkstoffe zur Behandlung genannt, deren positiver Effekt und Sicherheit erwiesen ist und die deshalb im Rahmen Ihrer Behandlung vorrangig verwendet werden sollen. Dazu gehören beispielsweise: ■ Zur Senkung des Blutzuckers: Insuline, Glibenclamid (bei nicht übergewichtigen Patienten mit Diabetes Typ 2) und Metformin (bei übergewichtigen Patienten mit Diabetes Typ 2) ■ Zur Senkung des Blutdrucks: Diuretika, Betablocker, ACE-Hemmer. ■ Zur Beeinflussung des Fettstoffwechsels bei erhöhtem Risiko eines Schlaganfalls oder Herzinfarkts: Statine wie Simvastatin, Pravastatin oder Atorvastatin. ■ Zur Linderung von Beschwerden, die durch Nervenschädigungen infolge des Diabetes hervorgerufen werden: Antidepressiva und Antiepileptika, soweit sie hierfür zugelassen sind.

  • Auftragsausführung bei Fremdwährungskonten Fremdwährungskonten des Kunden dienen dazu, Zahlungen an den Kunden und Verfügungen des Kunden in fremder Währung bargeldlos abzuwickeln. Verfügungen über Guthaben auf Fremdwährungskonten (zum Beispiel durch Überweisungen zu Lasten des Fremdwährungsguthabens) werden unter Einschaltung von Banken im Heimatland der Währung abgewickelt, wenn sie die Bank nicht vollständig innerhalb des eigenen Hauses ausführt.

  • Datenschutzbestimmungen 1) Daten von Kunden erheben wir nur im Rahmen der Abwicklung von Verträgen. Dabei werden die gesetzlichen Vorgaben, insbesondere des Telemediengesetzes (TMG) und der EU-DSGVO durch uns beachtet. Bestands- und Nutzungsdaten des Kunden werden nur erhoben, verarbeitet oder genutzt, soweit dies für die Abwicklung des Vertragsverhältnisses erforderlich ist. Wir verweisen auf unsere ausführliche Datenschutzerklärung unter xxx.xxxxxxx.xx. 2) Ohne die Einwilligung von Kunden werden wir Daten des Kunden nicht für Zwecke der Werbung, Markt- oder Meinungsforschung nutzen.

  • Rechtzeitigkeit der Zahlung bei Lastschriftermächtigung Ist die Einziehung des Beitrags von einem Konto vereinbart, gilt die Zahlung als rechtzeitig, wenn der Beitrag zum Fälligkeitstag eingezogen werden kann und der Versicherungsnehmer einer berechtigten Einziehung nicht widerspricht. Konnte der fällige Beitrag ohne Verschulden des Versicherungsnehmers vom Versicherer nicht eingezogen werden, ist die Zahlung auch dann noch rechtzeitig, wenn sie unverzüglich nach einer in Textform abgegebenen Zahlungsaufforderung des Versicherers erfolgt. Kann der fällige Beitrag nicht eingezogen werden, weil der Versicherungsnehmer die Einzugsermäch- tigung widerrufen hat, oder hat der Versicherungsnehmer aus anderen Gründen zu vertreten, dass der Beitrag nicht eingezogen werden kann, ist der Versicherer berechtigt, künftig Zahlung außerhalb des Lastschriftverfahrens zu verlangen. Der Versicherungsnehmer ist zur Übermittlung des Beitrags erst verpflichtet, wenn er vom Versicherer hierzu in Textform aufgefordert worden ist.

  • Kündigung bei Veräußerung oder Zwangsversteigerung des Fahrzeugs G.3.7 Bei Veräußerung oder Zwangsversteigerung des Fahrzeugs nach G.7 können wir dem Erwerber gegenüber kündigen. Wir haben die Kündigung innerhalb eines Monats ab dem Zeitpunkt auszusprechen, zu dem wir von der Veräußerung oder Zwangsversteigerung Kenntnis erlangt haben. Unsere Kündigung wird einen Monat nach ihrem Zugang beim Erwerber wirksam.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 15.1. Der Lieferant ist alleiniger Eigentümer und Inhaber der Schutzrechte an seinen Angeboten, Bildern, Zeichnungen, Berechnungen und anderen Aufzeichnungen (einschließlich solcher in elektronischer Form). Ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung des Lieferanten dürfen solche Gegenstände Dritten nicht zugänglich oder bekannt gemacht werden und nicht durch den Kunden selbst oder durch Dritte vervielfältigt werden. 15.2. Soweit nicht ausdrücklich in Textform anders festgelegt, gelten die dem Lieferanten im Zusammenhang mit Bestellungen zur Verfügung gestellten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, deren vertrauliche Natur ist offensichtlich. 15.3. Der Lieferant ist berechtigt, personenbezogene Daten im Zusammenhang mit der vertraglichen Beziehung zu speichern und solche Daten an mit dem Lieferanten verbundene Gesellschaften und Subunternehmer weiterzugeben, es sei denn, dies wiederspricht den auf den Lieferanten anwendbaren Datenschutzbestimmungen. 15.4. Der Lieferant speichert die unter Ziffer 15.3 genannten Daten des Kunden, sobald der Kunde den Lieferanten erstmalig, z. B. für eine Bestellanfrage, kontaktiert. Der Kunde erklärt sein Einverständnis mit der Speicherung der jeweiligen Daten. Dies findet insbesondere bei Vertragsschluss Anwendung. Ferner erklärt sich der Kunde damit einverstanden, dass der Lieferant im Falle einer Vertragsverletzung berechtigt ist, seine Daten an Gesellschaften und Personen weiterzuleiten, die der Lieferant mit der Durchsetzung seiner eigenen Ansprüche und Rechte betraut. 15.5. Der Kunde hat die Möglichkeit, sein Einverständnis zu der oben beschriebenen Speicherung, Verwendung und Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten jederzeit zu widerrufen. Er kann jederzeit in Textform verlangen, dass seine personenbezogenen Daten gelöscht oder, soweit gesetzliche Aufbewahrungsfristen Anwendung finden, für die Verwendung und Verarbeitung blockiert werden. Der Kunde hat jederzeit das Recht, Informationen über seine gespeicherten personenbezogenen Daten sowie deren Herkunft, Empfänger und die Nutzung der personenbezogenen Daten und den Zweck der Nutzung zu verlangen.

  • Kundenkennungen Für das Verfahren hat der Kunde die ihm mitgeteilte IBAN1 und bei grenzüberschreitenden Zahlungen außerhalb des Europäischen Wirtschafts- raums2 zusätzlich den BIC3 der Bank als seine Kundenkennung gegenüber dem Zahlungsempfänger zu verwenden, da die Bank berechtigt ist, die Zahlung aufgrund der SEPA-Basis-Lastschrift ausschließlich auf der Grundlage der ihr übermittelten Kundenkennung auszuführen. Die Bank und die weiteren beteiligten Stellen führen die Zahlung an den Zahlungsempfänger anhand der im Lastschriftdatensatz vom Zahlungsempfänger als dessen Kundenkennung angegebenen IBAN und bei grenzüberschreitenden Zahlungen außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums zusätzlich angegebe- nen BIC des Zahlungsempfängers aus.

  • Voraussetzungen Die Bank bietet MeinInvest nur natürlichen Personen mit Wohnsitz

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