Common use of Meldung von verbundenen Unternehmen Clause in Contracts

Meldung von verbundenen Unternehmen. Anhand der Aufzeichnungen der Steuerbehörden wurde bei der Prüfung festgestellt, dass die Steuerpflichtige die folgenden zwei verbundenen Unternehmen angemeldet hat: - Interseller Holding AG (CHE-105.989.789) - Interseller (UK) Ltd. (GB-832014781) Die Prüfung ergab, dass die folgenden Lieferanten der Steuerpflichtigen nicht als verbundene Unternehmen deklariert wurden: - Interseller Services AG (CHE-105.989.789) - Interseller Italy S.p.A. (IT-87654907902), Die Steuerpflichtige ist gemäss § 18 Abs. 4 b) des rumänischen Steuergesetzes verpflichtet, der ANAF den Namen, den Sitz (Niederlassung) und die Steueridentifikationsnummer des verbundenen Unternehmens innerhalb von 15 Tagen nach Abschluss ihres ersten Vertrages anzuzeigen. Die Beendigung des verbundenen Unternehmensverhältnisses muss ebenfalls innerhalb von 15 Tagen nach der Beendigung angezeigt werden. Die Steuerpflichtige wird hiermit aufgefordert der Meldepflicht für verbundene Unternehmen innerhalb von 15 Tagen nach Erhalt dieser Meldung in vollem Umfang nachzukommen. Es wird ferner darauf hingewiesen, dass ein Versäumniszuschlag verhängt wird, wenn die Steuerpflichtige der Aufforderung nicht oder nicht vollständig nachkommen oder die Frist nicht einhalten wird. Gemäss § 225 Abs. 3 des rumänischen Steuergesetzes kann die Steuerbehörde nach erfolglosem Ablauf der Frist einer steuerpflichtigen juristischen Person eine Säumnisstrafe in Höhe von XXX 2’000'000.00 (Zwei Millionen Rumänische Leu) verhängen und die Steuerpflichtige unter Hinweis auf die Rechtsfolgen der Unterlassung mit einer Frist von fünfzehn Tagen erneut zur rechtmässigen Erfüllung der Steuerpflicht auffordern.

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Meldung von verbundenen Unternehmen. Anhand der Aufzeichnungen der Steuerbehörden wurde bei der Prüfung festgestellt, dass die Steuerpflichtige die folgenden zwei verbundenen Unternehmen angemeldet hat: - Interseller Holding AG (CHE-105.989.789) - Interseller (UK) Ltd. (GB-832014781) Die Prüfung ergab, dass die folgenden Lieferanten der Steuerpflichtigen nicht als verbundene Unternehmen deklariert wurden: - Interseller Services AG (CHE-105.989.789) - Interseller Italy S.p.A. (IT-87654907902), Die Steuerpflichtige ist gemäss § 18 Abs. 4 b) des rumänischen Steuergesetzes verpflichtet, der ANAF den Namen, den Sitz (Niederlassung) und die Steueridentifikationsnummer des verbundenen Unternehmens innerhalb von 15 Tagen nach Abschluss ihres ersten Vertrages anzuzeigen. Die Beendigung des verbundenen Unternehmensverhältnisses muss ebenfalls innerhalb von 15 Tagen nach der Beendigung angezeigt werden. Die Steuerpflichtige wird hiermit aufgefordert der Meldepflicht für verbundene Unternehmen innerhalb von 15 Tagen nach Erhalt dieser Meldung in vollem Umfang nachzukommen. Es wird ferner darauf hingewiesen, dass ein Versäumniszuschlag verhängt wird, wenn die Steuerpflichtige der Aufforderung nicht oder nicht vollständig nachkommen oder die Frist nicht einhalten wird. Gemäss § 225 Abs. 3 des rumänischen Steuergesetzes kann die Steuerbehörde nach erfolglosem Ablauf der Frist einer steuerpflichtigen juristischen Person eine Säumnisstrafe in Höhe von XXX 2’000'000.00 (Zwei Millionen Rumänische Leu) verhängen und die Steuerpflichtige unter Hinweis auf die Rechtsfolgen der Unterlassung mit einer Frist von fünfzehn Tagen erneut zur rechtmässigen Erfüllung der Steuerpflicht auffordern.

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