MERKBLATT Musterklauseln

MERKBLATT. Verträge zwischen Eltern und ihren finanziell unabhängi- gen, volljährigen Kindern sind die Anforderungen zur steu- erlichen Anerkennung nicht so umfassend. Xxxxxx xxxxx- gen bei Geschäften zwischen dem Ehepartner oder den Kindern des Gesellschafter-Geschäftsführers einer GmbH mit der GmbH: Hier gilt der strenge Prüfungsmaßstab für Angehörigenverträge. Wir bitten Sie deshalb, uns vor der Abfassung von neuen Verträgen mit nahen Angehörigen anzusprechen. Darüber hinaus sollten auch bestehende Verträge regelmäßig daraufhin überprüft werden, ob Änderungen durch die aktuelle Rechtsprechung oder aufgrund neuer Anweisun- gen der Finanzverwaltung erforderlich sind.
MERKBLATT. Bei einem Arbeitsvertrag kann der Arbeitnehmer verlangen, das ihm die wichtigsten Punkte (s. Kapitel III.) eines Ar- beitsvertrags auch in schriftlicher Form nach Beginn des Arbeitsverhältnisses ausgehändigt werden.
MERKBLATT. Unbefristete Mietverträge können generell mündlich geschlossen werden. Der Vertrag ist dann zustande gekommen, wenn sich Vermieter und Xxxxxx über die Art des Mietobjekts, die zu zahlenden Miete und den Zweck der Nutzung der Mietsache einig geworden sind. Wohnraum-Mietverträge, die ohne Schriftform für eine länge- re Zeit als ein Jahr abgeschlossen werden, gelten als für unbestimmte Zeit geschlossen. Eine Befristung auf z. B. zwei Jahre ist bei einem mündlich geschlossenen Vertrag nicht möglich. Die Kündigung ist jedoch frühestens zum Ablauf eines Jahres nach Überlassung des Wohnraums zulässig. Xxxxxx und Vermieter müssen aus dem Vertrag erkennbar sein und den Vertrag auch persönlich unterschreiben. Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass der bei einem Mietvertrag zwischen Eltern und Tochter aufgenommene handschriftliche Zusatz „vorbehaltlich der Anerkennung durchs Finanzamt” hinsichtlich der vereinbarten Miethöhe dazu führt, dass der Mietvertrag nicht anzuerkennen sein wird. Das Mietverhältnis wird steuerlich u. U. auch dann nicht anerkannt, wenn sich der Mieter die vereinbarte Miete wirtschaftlich eigentlich nicht leisten kann. Hier un- terstellt das Finanzamt, dass gezahlte Mieten an den Mieter bar zurückfließen. Auch die Betriebskosten sollten korrekt und zeitnah abge- rechnet und etwaige Nachzahlungen fristgerecht geleistet werden. Mietrechtlich muss ein Vermieter über die Vorauszahlungen für Betriebskosten jährlich abrechnen. Die Abrechnung muss er dem Mieter spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Ende des Abrechnungs- zeitraums vorlegen. Anderenfalls verliert der Vermieter den Anspruch auf eine etwaige Nachzahlung. Das Finanzamt wird daher nur ausnahmsweise bei einmaliger versehentlicher Verspätung der Betriebskostenabrech- nung die Verluste aus Vermietung und Verpachtung den- noch anerkennen. Zu Beweiszwecken ist es immer sinnvoll, Mietverträge mit nahen Angehörigen schriftlich zu vereinbaren. Hilfreich sind dabei im Handel erhältliche Musterverträge. Die Vertragsfreiheit der Parteien wird hier grundsätzlich nicht vom Fiskus beschränkt, wenn zumindest eine entgelt- liche Überlassung des Mietobjekts stattfindet, d. h. die Mietsache und die Höhe der Miete eindeutig und klar fest- gelegt wurden. Die Höhe der vereinbarten Miete beeinflusst das Maß der abzugsfähigen Werbungskosten beim Vermie- ter im Rahmen seiner Einkünfte aus Vermietung und Ver- pachtung. Es kommt dabei vor allem auf die sog. Ein- künfteerzielungsabsicht des Vermieters a...
MERKBLATT. Welche Variante die richtige ist, hängt stark vom Einzelfall ab und kann nur anhand eines Branchenvergleichs und den Ambitionen des Arbeitgebers fest gemacht werden. Hinweis: Da die betriebliche Altersversorgung die Leis- tungsbereitschaft und die Motivation der begünstigten Arbeitnehmer fördern soll, ist die Auswahl der Leis- tungsziele für die Versorgung besonders wichtig. Der Arbeitgeber kann seine vergleichsweise starke Verhand- lungsposition zugunsten seiner Arbeitnehmer nutzen, um nachgefragte und passende Leistungsziele (z.B. die Berufsunfähigkeitsabsicherung) für Arbeitnehmer- Gruppen kollektiv, einfach und effizient zu versichern.
MERKBLATT. Für eine wirksame Xxxx der versicherungsförmigen Lösung durch den Arbeitgeber muss Folgendes beachtet werden: ◼ Vom Beginn der Versicherung an werden nach dem Versicherungsvertrag die Überschussanteile nur zur Verbesserung der Versicherungsleistung verwendet. ◼ Zudem hat der ausgeschiedene Arbeitnehmer nach dem Versicherungsvertrag das Recht, die Versicherung mit eigenen Beiträgen fortzuführen. Darüber hinaus müssen bei der Xxxx der versicherungs- förmigen Lösung die weiteren Voraussetzungen erfüllt sein: ◼ Der Arbeitgeber muss seine Xxxx spätestens nach 3 Monaten seit dem Ausscheiden des Arbeitnehmers diesem und dem Versicherer mitgeteilt haben. ◼ Spätestens nach 3 Monaten seit dem Ausscheiden des Arbeitnehmers muss das Bezugsrecht unwiderruflich sein. ◼ Eine gegebenenfalls zuvor erfolgte Abtretung oder Be- leihung des Rechts aus dem Versicherungsvertrag durch den Arbeitgeber muss rückgängig gemacht worden sein. ◼ Es dürfen keine Beitragsrückstände vorhanden sein. Die Xxxx der versicherungsförmigen Lösung ist jedoch ausgeschlossen, wenn der Arbeitnehmer zuvor von seinem Recht auf Übertragung Gebrauch macht. Handelt es sich um sog. Bagatellleistungen, kann der Ar- beitgeber die Anwartschaften auch gegen den Willen des Arbeitnehmers abfinden. Im Jahr 2017 ist von einer Baga- tellleistung auszugehen, wenn die künftigen monatlichen Rentenleistungen die Beträge 29,75 € (West) und 26,60 € (Ost) nicht übersteigen. Die Abfindung ist jedoch ausgeschlossen, wenn der Arbeit- nehmer zuvor von seinem Recht auf Übertragung der An- wartschaft Gebrauch macht. Bei der Durchführung über die Direktversicherung hat der Arbeitnehmer einen Anspruch auf Übertragung des in der Direktversicherung gebildeten Kapitals auf den neuen Ar- beitgeber. Diesen Anspruch kann der ausgeschiedene Arbeitnehmer innerhalb eines Jahres nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses geltend machen.
MERKBLATT. Trinkwasserversorgung von Zeitveranstaltungen Hinweise und Bestimmungen Zur Vermeidung von Qualitätseinbußen: 0 72 64/91 76-21 Übersicht zu zertifizierten Trinkwasserleitungen für die Trinkwassergewinnung und -versorgung, die bestandene Prüfungen nach KTW und DVGW W 270 nachweisen können
MERKBLATT. Sprechen Sie uns vor der Abfassung von neuen Mietver- trägen mit nahen Angehörigen gerne an. Darüber hinaus sollten auch bestehende Mietverträge regelmäßig daraufhin überprüft werden, ob Änderungen durch die aktuelle Rechtsprechung oder aufgrund neuer Anweisungen der Finanzverwaltung erforderlich sind. „rückdatiert“ werden, da sonst zum einen der Vertrag nich- tig ist und zum anderen ein Ermittlungsverfahren wegen Steuerhinterziehung droht. Eine mündliche Vereinbarung kann jedoch zu einem späteren Zeitpunkt schriftlich bestä- tigt werden. Die Schriftform ist zu Beweiszwecken (nicht nur wegen des Finanzamts) immer sinnvoll.
MERKBLATT. Für fast alle Freizeiten des Amtes für kommunale Jugendarbeit wird Ihnen rechtzeitig vor der Freizeit ein Merkblatt mit den wichtigsten Informationen zugesandt. Bitte lesen Sie dieses vor Beginn der Aktion aufmerksam durch.
MERKBLATT. Auch wenn sich Eheleute scheiden lassen, bleiben sie „nahe Angehörige“. Bei Verlobten erlischt die Angehörige- neigenschaft hingegen, wenn das Verlöbnis aufgehoben wird. Hinweis: Die strengen Voraussetzungen für die steuerliche Anerkennung von Arbeitsverträgen zwischen nahen Ange- hörigen gelten nicht für Verträge zwischen zwei Personen, die in einem sog. eheähnlichen Verhältnis zusammenleben.
MERKBLATT. Es existieren keine Tarifverträge oder Betriebsvereinbarun- gen, die für das Arbeitsverhältnis anzuwenden wären. Im Übrigen gelten für das Arbeitsverhältnis die gesetzlichen Regeln (z. B. Entgeltfortzahlungsgesetz im Krankheitsfall). Musterstadt, den 31.8.2014 Unterschrift Arbeitgeber Unterschrift Arbeitnehmer Rechtsstand: 01. 9. 2014 Alle Informationen und Angaben in diesem Mandanten- Merkblatt haben wir nach bestem Wissen zusammenge- stellt. Sie erfolgen jedoch ohne Gewähr. Diese Information kann eine individuelle Beratung im Einzelfall nicht ersetzen.