Messstellenbetrieb nach Messstellenbetriebsgesetz (MsbG). 12.1 Die Stadtwerke Neuss übernehmen mit diesem Vertrag die Abwicklung mit dem Messstellenbetreiber, sodass kein weiterer Messstellenvertrag durch den Kunden abgeschlossen werden muss. Die Regelungen des Messstellenbetriebsgesetzes finden Anwendung. 12.2 Der Messstellenbetrieb wird vom Messstellenbetreiber durchgeführt und umfasst die in § 3 Abs. 2 Messstellenbetriebsgesetz genannten Aufgaben, insbesondere den Einbau, Betrieb und die Wartung der Messstelle sowie eine mess- und eichrechtskonforme Messung und die Messwertaufbereitung. 12.3 Für den Fall des Einbaus einer modernen Messeinrichtung oder eines intelligenten Messsystems durch den Messstellenbetreiber während der Vertragslaufzeit umfasst der Messstellenbetrieb die gesetzlichen Stan- dardleistungen des Messstellenbetreibers für moderne Messeinrichtun- gen und intelligente Messsysteme gemäß § 35 Abs. 1 Messstellenbe- triebsgesetz. Mögliche Zusatzleistungen des Messstellenbetreibers über die gesetzlichen Standardleistungen hinaus sind nicht enthalten. Der Vertrag im Übrigen bleibt in diesem Fall unberührt.
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Samples: Erdgasliefervertrag, Erdgasliefervertrag
Messstellenbetrieb nach Messstellenbetriebsgesetz (MsbG). 12.1 Die Stadtwerke Neuss übernehmen 8.1. Das e-werk übernimmt mit diesem Vertrag die Abwicklung mit dem Messstellenbetreiber, sodass kein weiterer Messstellenvertrag durch den Kunden abgeschlossen werden muss. Die Regelungen des Messstellenbetriebsgesetzes finden Anwendung.
12.2 Der 8.2. Messstellenbetrieb wird vom Messstellenbetreiber durchgeführt und umfasst die in § 3 Abs. 2 Messstellenbetriebsgesetz genannten Aufgaben, insbesondere den Einbau, Betrieb und die Wartung der Messstelle sowie eine mess- und eichrechtskonforme Messung und die MesswertaufbereitungMess- wertaufbereitung.
12.3 8.3. Für den Fall des Einbaus einer modernen Messeinrichtung oder eines intelligenten Messsystems durch den Messstellenbetreiber während der Vertragslaufzeit umfasst der Messstellenbetrieb die gesetzlichen Stan- dardleistungen Standardleistungen des Messstellenbetreibers für moderne Messeinrichtun- gen Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme gemäß § 35 Abs. 1 Messstellenbe- triebsgesetzMessstellenbetriebsgesetz. Mögliche Zusatzleistungen Zusatz- leistungen des Messstellenbetreibers über die gesetzlichen Standardleistungen hinaus sind nicht enthalten. Der Vertrag im Übrigen bleibt in diesem Fall unberührt.
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Samples: Stromliefervertrag, Stromliefervertrag
Messstellenbetrieb nach Messstellenbetriebsgesetz (MsbG). 12.1 Die Stadtwerke Neuss übernehmen 13.1 badenova übernimmt mit diesem Vertrag die Abwicklung mit dem Messstellenbetreiber, sodass kein weiterer Messstellenvertrag durch den Kunden abgeschlossen werden muss. Die Regelungen des Messstellenbetriebsgesetzes finden Anwendung.
12.2 13.2 Der Messstellenbetrieb wird vom Messstellenbetreiber durchgeführt und umfasst die in § 3 Abs. 2 Messstellenbetriebsgesetz genannten Aufgaben, insbesondere den Einbau, Betrieb Be- trieb und die Wartung der Messstelle sowie eine mess- und eichrechtskonforme Messung und die Messwertaufbereitung.
12.3 13.3 Für den Fall des Einbaus einer modernen Messeinrichtung oder eines intelligenten Messsystems Mess- systems durch den Messstellenbetreiber während der Vertragslaufzeit umfasst der Messstellenbetrieb Mess- stellenbetrieb die gesetzlichen Stan- dardleistungen Standardleistungen des Messstellenbetreibers für moderne Messeinrichtun- gen Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme gemäß § 35 Abs. 1 Messstellenbe- triebsgesetzMessstellenbetriebs- gesetz. Mögliche Zusatzleistungen des Messstellenbetreibers über die gesetzlichen Standardleistungen Stan- dardleistungen hinaus sind nicht enthalten. Der Vertrag im Übrigen bleibt in diesem Fall unberührt.
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Samples: Allgemeine Vertragsbedingungen, Allgemeine Vertragsbedingungen
Messstellenbetrieb nach Messstellenbetriebsgesetz (MsbG). 12.1 Die Stadtwerke Neuss Neustadt an der Orla GmbH übernehmen mit diesem Vertrag die Abwicklung mit dem Messstellenbetreiber, sodass kein weiterer Messstellenvertrag durch den Kunden abgeschlossen werden muss. Die Regelungen des Messstellenbetriebsgesetzes finden Anwendung.
12.2 . Der Messstellenbetrieb wird vom Messstellenbetreiber durchgeführt und umfasst die in § 3 Abs. 2 Messstellenbetriebsgesetz genannten Aufgaben, insbesondere den Einbau, Betrieb und die Wartung der Messstelle sowie eine mess- und eichrechtskonforme Messung und die Messwertaufbereitung.
12.3 . Für den Fall des Einbaus einer modernen Messeinrichtung oder eines intelligenten Messsystems durch den Messstellenbetreiber während der Vertragslaufzeit umfasst der Messstellenbetrieb die gesetzlichen Stan- dardleistungen Standardleistungen des Messstellenbetreibers für moderne Messeinrichtun- gen Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme gemäß § §35 Abs. 1 Messstellenbe- triebsgesetzMessstellen-betriebsgesetz. Mögliche Zusatzleistungen des Messstellenbetreibers über die gesetzlichen Standardleistungen hinaus sind nicht enthalten. Der Vertrag im Übrigen bleibt in diesem Fall unberührt.
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Samples: Strom /Erdgaslieferungsvertrag, Strom /Erdgaslieferungsvertrag
Messstellenbetrieb nach Messstellenbetriebsgesetz (MsbG). 12.1 9.1 Die Stadtwerke Neuss übernehmen Energieversorgung Limburg GmbH übernimmt mit diesem Vertrag die Abwicklung mit dem Messstellenbetreiber, sodass kein weiterer Messstellenvertrag durch den Kunden abgeschlossen werden muss. Die Regelungen des Messstellenbetriebsgesetzes finden Anwendung.
12.2 9.2 Der Messstellenbetrieb wird vom Messstellenbetreiber durchgeführt und umfasst die in § 3 Abs. 2 Messstellenbetriebsgesetz genannten Aufgaben, insbesondere den Einbau, Betrieb und die Wartung der Messstelle sowie eine mess- und eichrechtskonforme Messung und die Messwertaufbereitung.
12.3 9.3 Für den Fall des Einbaus einer modernen Messeinrichtung oder eines intelligenten Messsystems durch den Messstellenbetreiber während der Vertragslaufzeit umfasst der Messstellenbetrieb die gesetzlichen Stan- dardleistungen Standardleistungen des Messstellenbetreibers für moderne Messeinrichtun- gen Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme gemäß § 35 Abs. 1 Messstellenbe- triebsgesetzMessstellenbetriebsgesetz. Mögliche Zusatzleistungen des Messstellenbetreibers über die gesetzlichen Standardleistungen hinaus sind nicht enthalten. Der Vertrag im Übrigen bleibt in diesem Fall unberührt.
9.4 Für den Fall der Datenkommunikation über ein Smart Meter Gateway (nur bei Messung über ein intelligentes Messsystem) ist Bestandteil dieses Vertrages das nach § 54 Abs. 1 Messstellenbetriebsgesetz vorgeschriebene standardisierte Formblatt zur Daten- kommunikation.
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Samples: Stromgrundversorgungsverordnung
Messstellenbetrieb nach Messstellenbetriebsgesetz (MsbG). 12.1 11.1 Die Stadtwerke Neuss übernehmen mit diesem Vertrag die Abwicklung mit dem Messstellenbetreiber, sodass kein weiterer Messstellenvertrag durch den Kunden abgeschlossen werden muss. Die Regelungen des Messstellenbetriebsgesetzes finden Anwendung.
12.2 11.2 Der Messstellenbetrieb wird vom Messstellenbetreiber durchgeführt und umfasst die in § 3 Abs. 2 Messstellenbetriebsgesetz genannten Aufgaben, insbesondere den Einbau, Betrieb und die Wartung der Messstelle sowie eine mess- und eichrechtskonforme Messung und die Messwertaufbereitung.
12.3 11.3 Für den Fall des Einbaus einer modernen Messeinrichtung oder eines intelligenten Messsystems durch den Messstellenbetreiber während der Vertragslaufzeit umfasst der Messstellenbetrieb die gesetzlichen Stan- dardleistungen Standardleistungen des Messstellenbetreibers für moderne Messeinrichtun- gen Messein- richtungen und intelligente Messsysteme gemäß § 35 Abs. 1 Messstellenbe- triebsgesetzMessstel- lenbetriebsgesetz. Mögliche Zusatzleistungen des Messstellenbetreibers Messstellenbetrei- bers über die gesetzlichen Standardleistungen hinaus sind nicht enthaltenent- halten. Der Vertrag im Übrigen bleibt in diesem Fall unberührt.
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Samples: Stromlieferungsvertrag
Messstellenbetrieb nach Messstellenbetriebsgesetz (MsbG). 12.1 9.1. Die Stadtwerke Neuss übernehmen FSW übernimmt mit diesem Vertrag die Abwicklung mit dem Messstellenbetreiber, sodass kein weiterer Messstellenvertrag durch den Kunden abgeschlossen werden muss. Die Regelungen des Messstellenbetriebsgesetzes finden Anwendung.
12.2 9.2. Der Messstellenbetrieb wird vom Messstellenbetreiber durchgeführt und umfasst die in § 3 Abs. 2 Messstellenbetriebsgesetz genannten Aufgaben, insbesondere den Einbau, Betrieb und die Wartung der Messstelle sowie eine mess- und eichrechtskonforme Messung und die Messwertaufbereitung.
12.3 9.3. Für den Fall des Einbaus einer modernen Messeinrichtung oder eines intelligenten Messsystems durch den Messstellenbetreiber während der Vertragslaufzeit umfasst der Messstellenbetrieb die gesetzlichen Stan- dardleistungen Standardleistungen des Messstellenbetreibers für moderne Messeinrichtun- gen Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme gemäß § 35 Abs. 1 Messstellenbe- triebsgesetzMessstellenbetriebsgesetz. Mögliche Zusatzleistungen des Messstellenbetreibers über die gesetzlichen Standardleistungen hinaus sind nicht enthalten. Der Vertrag im Übrigen bleibt in diesem Fall unberührt.
9.4. Für den Fall der Datenkommunikation über ein Smart Meter Gateway (nur bei Messung über ein intelligentes Messsystem) ist Bestandteil dieses Vertrages das nach §54 Abs. 1 Messstellenbetriebsgesetz vorgeschriebene standardisierte Formblatt zur Datenkommunikation.
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Messstellenbetrieb nach Messstellenbetriebsgesetz (MsbG). 12.1 9.1 Die Stadtwerke Neuss SWPS übernehmen mit diesem Vertrag die Abwicklung mit dem Messstellenbetreiber, sodass kein weiterer Messstellenvertrag Messstellenver- trag durch den Kunden abgeschlossen werden muss. Die Regelungen des Messstellenbetriebsgesetzes finden Anwendung.
12.2 9.2 Der Messstellenbetrieb wird vom Messstellenbetreiber durchgeführt und umfasst die in § 3 Abs. 2 Messstellenbetriebsgesetz genannten Aufgaben, insbesondere den Einbau, Betrieb und die Wartung der Messstelle sowie eine mess- und eichrechtskonforme eichrechtskon- forme Messung und die Messwertaufbereitung.
12.3 9.3 Für den Fall des Einbaus einer modernen Messeinrichtung oder eines intelligenten Messsystems durch den Messstellenbetreiber während der Vertragslaufzeit umfasst der Messstellenbetrieb die gesetzlichen Stan- dardleistungen Standardleistungen des Messstellenbetreibers für moderne Messeinrichtun- gen Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme gemäß § 35 Abs. 1 Messstellenbe- triebsgesetzMessstellenbetriebsgesetz. Mögliche Zusatzleistungen Zusatzleis- tungen des Messstellenbetreibers über die gesetzlichen Standardleistungen hinaus sind nicht enthalten. Der Vertrag im Übrigen bleibt in diesem Fall unberührt.
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Samples: Stromliefervertrag
Messstellenbetrieb nach Messstellenbetriebsgesetz (MsbG). 12.1 9.1 Die Stadtwerke Neuss Heide GmbH übernehmen mit diesem Vertrag die Abwicklung mit dem Messstellenbetreiber, sodass kein weiterer Messstellenvertrag durch den Kunden abgeschlossen werden muss. Die Regelungen des Messstellenbetriebsgesetzes finden Anwendung.
12.2 9.2 Der Messstellenbetrieb wird vom Messstellenbetreiber durchgeführt und umfasst die in § 3 Abs. 2 Messstellenbetriebsgesetz genannten Aufgaben, insbesondere den Einbau, Betrieb und die Wartung der Messstelle sowie eine mess- und eichrechtskonforme Messung und die Messwertaufbereitung.
12.3 9.3 Für den Fall des Einbaus einer modernen Messeinrichtung oder eines intelligenten Messsystems durch den Messstellenbetreiber während der Vertragslaufzeit umfasst der Messstellenbetrieb die gesetzlichen Stan- dardleistungen Standardleistungen des Messstellenbetreibers für moderne Messeinrichtun- gen Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme gemäß § 35 Abs. 1 Messstellenbe- triebsgesetzMessstellenbetriebsgesetz. Mögliche Zusatzleistungen des Messstellenbetreibers über die gesetzlichen Standardleistungen hinaus sind nicht enthalten. Der Vertrag im Übrigen bleibt in diesem Fall unberührt.
9.4 Für den Fall der Datenkommunikation über ein Smart Meter Gateway (nur bei Messung über ein intelligentes Messsystem) ist Bestandteil dieses Vertrages das nach § 54 Abs. 1 Messstellenbetriebsgesetz vorgeschriebene standardisierte Formblatt zur Datenkommunikation.
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Samples: Allgemeine Vertragsbedingungen Für Stromlieferungen
Messstellenbetrieb nach Messstellenbetriebsgesetz (MsbG). 12.1 9.1 Die Stadtwerke Neuss übernehmen LKW übernimmt mit diesem Vertrag die Abwicklung mit dem Messstellenbetreiber, sodass kein weiterer Messstellenvertrag durch den Kunden abgeschlossen werden muss. Die Regelungen des Messstellenbetriebsgesetzes finden Anwendung.
12.2 9.2 Der Messstellenbetrieb wird vom Messstellenbetreiber durchgeführt durchge- führt und umfasst die in § 3 Abs. 2 Messstellenbetriebsgesetz genannten ge- nannten Aufgaben, insbesondere den Einbau, Betrieb und die Wartung der Messstelle sowie eine mess- und eichrechtskonforme eichrechtskonfor- me Messung und die Messwertaufbereitung.
12.3 9.3 Für den Fall des Einbaus einer modernen Messeinrichtung oder eines intelligenten Messsystems durch den Messstellenbetreiber während der Vertragslaufzeit umfasst der Messstellenbetrieb die gesetzlichen Stan- dardleistungen Standardleistungen des Messstellenbetreibers für moderne Messeinrichtun- gen Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme gemäß ge- mäß § 35 Abs. 1 Messstellenbe- triebsgesetzMessstellenbetriebsgesetz. Mögliche Zusatzleistungen Zusatzleis- tungen des Messstellenbetreibers über die gesetzlichen Standardleistungen Stan- dardleistungen hinaus sind nicht enthalten. Der Vertrag im Übrigen Übri- gen bleibt in diesem Fall unberührt.
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Samples: Stromliefervertrag
Messstellenbetrieb nach Messstellenbetriebsgesetz (MsbG). 12.1 7.1. Die Stadtwerke Neuss übernehmen EWR GmbH übernimmt mit diesem Vertrag die Abwicklung mit dem MessstellenbetreiberMess- stellenbetreiber, sodass kein weiterer Messstellenvertrag durch den Kunden abgeschlossen ab- geschlossen werden muss. Die Regelungen des Messstellenbetriebsgesetzes finden fin- den Anwendung.
12.2 7.2. Der Messstellenbetrieb wird vom Messstellenbetreiber durchgeführt und umfasst um- fasst die in § 3 Abs. 2 Messstellenbetriebsgesetz genannten Aufgaben, insbesondere insbeson- dere den Einbau, Betrieb und die Wartung der Messstelle sowie eine mess- und eichrechtskonforme Messung und die Messwertaufbereitung.
12.3 7.3. Für den Fall des Einbaus einer modernen Messeinrichtung oder eines intelligenten intelligen- ten Messsystems durch den Messstellenbetreiber während der Vertragslaufzeit Vertrags-laufzeit umfasst der Messstellenbetrieb die gesetzlichen Stan- dardleistungen Standardleistungen des Messstellenbetreibers Mess- stellenbetreibers für moderne Messeinrichtun- gen Messeinrichtungen und intelligente intelligent Messsysteme gemäß § 35 Abs. 1 Messstellenbe- triebsgesetzMessstellenbetriebsgesetz. Mögliche Zusatzleistungen des Messstellenbetreibers über die gesetzlichen Standardleistungen hinaus sind nicht enthalten. Der Vertrag im Übrigen bleibt in diesem Fall unberührt.
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Samples: Stromlieferungsvertrag
Messstellenbetrieb nach Messstellenbetriebsgesetz (MsbG). 12.1 9.1. Der Vertrag umfasst Energielieferung einschließlich Netznutzung sowie Messung, sog. „kom- binierter Vertrag“. Die Stadtwerke Neuss übernehmen Messung wird für die EWR GmbH durch den grundzuständigen Mess- stellenbetreiber durchgeführt. Während der Laufzeit des Vertrages ist ein Wechsel des Mess- stellenbetreibers durch den Kunden ausgeschlossen.
9.2. Die EWR GmbH übernimmt mit diesem Vertrag die Abwicklung mit dem Messstellenbetreiber, sodass kein weiterer Messstellenvertrag durch den Kunden abgeschlossen werden muss. Die Regelungen des Messstellenbetriebsgesetzes finden Anwendung.
12.2 9.3. Der Messstellenbetrieb wird vom Messstellenbetreiber durchgeführt und umfasst die in § 3 Abs. 2 Messstellenbetriebsgesetz genannten Aufgaben, insbesondere den Einbau, Betrieb und die Wartung der Messstelle sowie eine mess- und eichrechtskonforme Messung und die MesswertaufbereitungMess- wertaufbereitung.
12.3 9.4. Für den Fall des Einbaus einer modernen Messeinrichtung oder eines intelligenten Messsystems Messsys- tems durch den Messstellenbetreiber während der Vertragslaufzeit umfasst der Messstellenbetrieb Messstellen- betrieb die gesetzlichen Stan- dardleistungen Standardleistungen des Messstellenbetreibers für moderne Messeinrichtun- gen Messein- richtungen und intelligente intelligent Messsysteme gemäß § 35 Abs. 1 Messstellenbe- triebsgesetzMessstellenbetriebsgesetz. Mögliche Mögli- che Zusatzleistungen des Messstellenbetreibers über die gesetzlichen Standardleistungen hinaus sind nicht enthalten. Der Vertrag im Übrigen bleibt in diesem Fall unberührt.
9.5. Für den Fall der Datenkommunikation über ein Smart Meter Gateway (nur bei Messung über ein intelligentes Messsystem) ist Bestandteil dieses Vertrages das nach § 54 Abs. 1 Messstel- lenbetriebsgesetz vorgeschriebene standardisierte Formblatt zur Datenkommunikation.
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Samples: Stromlieferungsvertrag
Messstellenbetrieb nach Messstellenbetriebsgesetz (MsbG). 12.1 Die Stadtwerke Neuss Neustadt an der Orla GmbH übernehmen mit diesem Vertrag die Abwicklung mit dem Messstellenbetreiber, sodass kein weiterer Messstellenvertrag durch den Kunden abgeschlossen werden muss. Die Regelungen des Messstellenbetriebsgesetzes finden Anwendung.
12.2 . Der Messstellenbetrieb wird vom Messstellenbetreiber durchgeführt und umfasst die in § 3 Abs. 2 Messstellenbetriebsgesetz genannten Aufgaben, insbesondere den Einbau, Betrieb und die Wartung der Messstelle sowie eine mess- und eichrechtskonforme Messung und die Messwertaufbereitung.
12.3 . Für den Fall des Einbaus einer modernen Messeinrichtung oder eines intelligenten Messsystems durch den Messstellenbetreiber während der Vertragslaufzeit umfasst der Messstellenbetrieb die gesetzlichen Stan- dardleistungen Standardleistungen des Messstellenbetreibers für moderne Messeinrichtun- gen Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme gemäß § §35 Abs. 1 Messstellenbe- triebsgesetzMessstellen- betriebsgesetz. Mögliche Zusatzleistungen des Messstellenbetreibers über die gesetzlichen Standardleistungen hinaus sind nicht enthalten. Der Vertrag im Übrigen bleibt in diesem Fall unberührt.
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Samples: Strom /Erdgaslieferungsvertrag
Messstellenbetrieb nach Messstellenbetriebsgesetz (MsbG). 12.1 10.1. Der Vertrag umfasst Energielieferung einschließlich Netznutzung sowie Messung, sog. „kombinierter Vertrag“. Die Stadtwerke Neuss Messung wird für die SWZ durch den grundzuständigen Messstellenbetreiber durchgeführt. Während der Laufzeit des Vertrages ist ein Wechsel des Messstellenbetreibers durch den Kunden ausgeschlossen.
10.2. Die SWZ übernehmen mit diesem Vertrag die Abwicklung mit dem Messstellenbetreiber, sodass kein weiterer Messstellenvertrag durch den Kunden abgeschlossen werden muss. Die Regelungen des Messstellenbetriebsgesetzes finden Anwendung.
12.2 10.3. Der Messstellenbetrieb wird vom Messstellenbetreiber durchgeführt und umfasst die in § 3 Abs. 2 Messstellenbetriebsgesetz genannten Aufgaben, insbesondere den Einbau, Betrieb und die Wartung der Messstelle sowie eine mess- und eichrechtskonforme eichrechtskon- forme Messung und die Messwertaufbereitung.
12.3 10.4. Für den Fall des Einbaus einer modernen Messeinrichtung oder eines intelligenten Messsystems durch den Messstellenbetreiber während der Vertragslaufzeit umfasst der Messstellenbetrieb die gesetzlichen Stan- dardleistungen Standardleistungen des Messstellenbetreibers für moderne Messeinrichtun- gen Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme gemäß § 35 Abs. 1 Messstellenbe- triebsgesetzMessstellenbetriebsgesetz. Mögliche Zusatzleistungen Zusatzleis- tungen des Messstellenbetreibers über die gesetzlichen Standardleistungen hinaus sind nicht enthalten. Der Vertrag im Übrigen bleibt in diesem Fall unberührt.
10.5. Für den Fall der Datenkommunikation über ein Smart Meter Gateway (nur bei Messung über ein intelligentes Messsystem) ist Bestandteil dieses Vertrages das nach § 54 Abs. 1 Messstellenbetriebsgesetz vorgeschriebene standardisierte Formblatt zur Da- tenkommunikation
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Samples: Stromliefervertrag
Messstellenbetrieb nach Messstellenbetriebsgesetz (MsbG). 12.1 8.1. Die Stadtwerke Neuss übernehmen EWR GmbH übernimmt mit diesem Vertrag die Abwicklung mit dem MessstellenbetreiberMess- stellenbetreiber, sodass kein weiterer Messstellenvertrag durch den Kunden abgeschlossen ab- geschlossen werden muss. Die Regelungen des Messstellenbetriebsgesetzes finden fin- den Anwendung.
12.2 8.2. Der Messstellenbetrieb wird vom Messstellenbetreiber durchgeführt und umfasst um- fasst die in § 3 Abs. 2 Messstellenbetriebsgesetz genannten Aufgaben, insbesondere insbeson- dere den Einbau, Betrieb und die Wartung der Messstelle sowie eine mess- und eichrechtskonforme Messung und die Messwertaufbereitung.
12.3 8.3. Für den Fall des Einbaus einer modernen Messeinrichtung oder eines intelligenten intelligen- ten Messsystems durch den Messstellenbetreiber während der Vertragslaufzeit Vertrags-laufzeit umfasst der Messstellenbetrieb die gesetzlichen Stan- dardleistungen Standardleistungen des Messstellenbetreibers Mess- stellenbetreibers für moderne Messeinrichtun- gen Messeinrichtungen und intelligente intelligent Messsysteme gemäß § 35 Abs. 1 Messstellenbe- triebsgesetzMessstellenbetriebsgesetz. Mögliche Zusatzleistungen des Messstellenbetreibers über die gesetzlichen Standardleistungen hinaus sind nicht enthalten. Der Vertrag im Übrigen bleibt in diesem Fall unberührt.
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Samples: Stromlieferungsvertrag
Messstellenbetrieb nach Messstellenbetriebsgesetz (MsbG). 12.1 12.1. Die Stadtwerke Neuss SWR übernehmen mit diesem Vertrag die Abwicklung mit dem Messstellenbetreiber, sodass kein weiterer Messstellenvertrag durch den Kunden abgeschlossen werden muss. Die Regelungen des Messstellenbetriebsgesetzes finden Anwendung.
12.2 12.2. Der Messstellenbetrieb wird vom Messstellenbetreiber durchgeführt und umfasst die in § 3 Abs. 2 Messstellenbetriebsgesetz genannten Aufgaben, insbesondere den Einbau, Betrieb und die Wartung der Messstelle sowie eine mess- und eichrechtskonforme Messung und die MesswertaufbereitungMesswertauf- bereitung.
12.3 12.3. Für den Fall des Einbaus einer modernen Messeinrichtung oder eines intelligenten Messsystems durch den Messstellenbetreiber während der Vertragslaufzeit umfasst der Messstellenbetrieb die gesetzlichen Stan- dardleistungen Standardleistungen des Messstellenbetreibers für moderne Messeinrichtun- gen Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme gemäß § 35 Abs. 1 Messstellenbe- triebsgesetzMessstellenbetriebsgesetz. Mögliche Zusatzleistungen des Messstellenbetreibers über die gesetzlichen Standardleistungen hinaus sind nicht enthalten. Der Vertrag im Übrigen bleibt in diesem Fall unberührt.
12.4. Für den Fall der Datenkommunikation über ein Smart Meter Gateway (nur bei Messung über ein intelligentes Messsystem) ist Bestandteil dieses Vertrages das nach § 54 Abs. 1 Messstellenbetriebs- gesetz vorgeschriebene standardisierte Formblatt zur Datenkommunikation.
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Samples: Stromliefervertrag
Messstellenbetrieb nach Messstellenbetriebsgesetz (MsbG). 12.1 11.1 Die Stadtwerke Neuss übernehmen SVS übernimmt mit diesem Vertrag die Abwicklung mit dem Messstellenbetreiber, sodass so dass kein weiterer Messstellenvertrag durch den Kunden abgeschlossen werden muss. Die Regelungen des Messstellenbetriebsgesetzes finden Anwendung.
12.2 11.2 Der Messstellenbetrieb wird vom Messstellenbetreiber durchgeführt durchge führt und umfasst die in § 3 Abs. 2 Messstellenbetriebsgesetz MsbG genannten Aufgaben, insbesondere ins- besondere den Einbau, Betrieb und die Wartung der Messstelle sowie so- wie eine mess- und eichrechtskonforme Messung und die MesswertaufbereitungMess- wertaufbereitung.
12.3 Für den Fall des Einbaus einer 11.3 Bei modernen Messeinrichtung oder eines Messeinrichtungen und intelligenten Messsystems durch den Messstellenbetreiber während der Vertragslaufzeit Messsyste- men umfasst der Messstellenbetrieb die gesetzlichen Stan- dardleistungen Standard- leistungen des Messstellenbetreibers für moderne Messeinrichtun- gen und Messeinrich- tungen oder intelligente Messsysteme gemäß § 35 Abs. 1 Messstellenbe- triebsgesetzMsbG so- wie Strom- und Spannungswandler. Mögliche Zusatzleistungen Darüber hinausgehende Zu- satzleistungen des Messstellenbetreibers über die gesetzlichen Standardleistungen hinaus sind nicht enthalten. Der Vertrag im Übrigen bleibt in diesem Fall unberührt.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Die Lieferung Elektrischer Energie
Messstellenbetrieb nach Messstellenbetriebsgesetz (MsbG). 12.1 11.1 Die Stadtwerke Neuss übernehmen mit diesem Vertrag die Abwicklung mit dem Messstellenbetreiber, sodass kein weiterer Messstellenvertrag durch den Kunden abgeschlossen werden muss. Die Regelungen des Messstellenbetriebsgesetzes finden Anwendung.
12.2 11.2 Der Messstellenbetrieb wird vom Messstellenbetreiber durchgeführt und umfasst die in § 3 Abs. 2 Messstellenbetriebsgesetz genannten Aufgaben, insbesondere den Einbau, Betrieb und die Wartung der Messstelle sowie eine mess- und eichrechtskonforme Messung und die Messwertaufbereitung.
12.3 11.3 Für den Fall des Einbaus einer modernen Messeinrichtung oder eines intelligenten Messsystems durch den Messstellenbetreiber während der Vertragslaufzeit umfasst der Messstellenbetrieb die gesetzlichen Stan- dardleistungen des Messstellenbetreibers für moderne Messeinrichtun- gen und intelligente Messsysteme gemäß § 35 Abs. 1 Messstellenbe- triebsgesetz. Mögliche Zusatzleistungen des Messstellenbetreibers über die gesetzlichen Standardleistungen hinaus sind nicht enthalten. Der Vertrag im Übrigen bleibt in diesem Fall unberührt.
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Samples: Stromliefervertrag
Messstellenbetrieb nach Messstellenbetriebsgesetz (MsbG). 12.1 10.1 Die Stadtwerke Neuss Meerane übernehmen mit diesem Vertrag die Abwicklung mit dem Messstellenbetreiber, sodass kein weiterer Messstellenvertrag durch den Kunden abgeschlossen werden muss. Die Regelungen des Messstellenbetriebsgesetzes finden Anwendung.
12.2 10.2 Der Messstellenbetrieb wird vom Messstellenbetreiber durchgeführt und umfasst die in § 3 Abs. 2 Messstellenbetriebsgesetz genannten Aufgaben, insbesondere den Einbau, Betrieb und die Wartung der Messstelle sowie eine mess- und eichrechtskonforme Messung und die Messwertaufbereitung.
12.3 10.3 Für den Fall des Einbaus einer modernen Messeinrichtung oder eines intelligenten Messsystems durch den Messstellenbetreiber während der Vertragslaufzeit umfasst der Messstellenbetrieb die gesetzlichen Stan- dardleistungen Standardleistungen des Messstellenbetreibers für moderne Messeinrichtun- gen Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme gemäß § 35 Abs. 1 Messstellenbe- triebsgesetzMessstellenbetriebsgesetz. Mögliche Zusatzleistungen des Messstellenbetreibers über die gesetzlichen Standardleistungen hinaus sind nicht enthalten. Der Vertrag im Übrigen bleibt in diesem Fall unberührt.
10.4 Für den Fall der Datenkommunikation über ein Smart Meter Gateway (nur bei Messung über ein intelligentes Messsystem) ist Bestandteil dieses Vertrages das nach § 54 Abs. 1 Messstellenbetriebsgesetz vorgeschriebene standardisierte Formblatt zur Datenkommunikation.
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Samples: Stromlieferungsvertrag
Messstellenbetrieb nach Messstellenbetriebsgesetz (MsbG). 12.1 Die Stadtwerke Neuss übernehmen 11.1. Das e-werk Gerolsheim übernimmt mit diesem Vertrag die Abwicklung mit dem Messstellenbetreiber, sodass kein weiterer Messstellenvertrag durch den Kunden abgeschlossen werden muss. Die Regelungen des Messstellenbetriebsgesetzes finden Anwendung.
12.2 11.2. Der Messstellenbetrieb wird vom Messstellenbetreiber durchgeführt und umfasst die in § 3 Abs. 2 Messstellenbetriebsgesetz genannten Aufgaben, insbesondere den Einbau, Betrieb und die Wartung der Messstelle sowie eine mess- und eichrechtskonforme Messung und die Messwertaufbereitung.
12.3 11.3. Für den Fall des Einbaus einer modernen Messeinrichtung oder eines intelligenten Messsystems durch den Messstellenbetreiber während der Vertragslaufzeit umfasst der Messstellenbetrieb die gesetzlichen Stan- dardleistungen Standardleistungen des Messstellenbetreibers für moderne Messeinrichtun- gen Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme gemäß § 35 Abs. 1 Messstellenbe- triebsgesetzMessstellenbetriebsgesetz. Mögliche Zusatzleistungen des Messstellenbetreibers über die gesetzlichen Standardleistungen hinaus sind nicht enthalten. Der Vertrag im Übrigen bleibt in diesem Fall unberührt.
11.4. Für den Fall der Datenkommunikation über ein Smart Meter Gateway (nur bei Messung über ein intelligentes Messsystem) ist Bestandteil dieses Vertrages das nach § 54 Abs. 1 Messstellenbetriebsgesetz vorgeschriebene standardisierte Formblatt zur Datenkommunikation.
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Samples: Allgemeine Vertragsbedingungen Für Stromlieferungen
Messstellenbetrieb nach Messstellenbetriebsgesetz (MsbG). 12.1 10.1 Die Stadtwerke Neuss übernehmen mit diesem Vertrag die Abwicklung mit dem Messstellenbetreiber, sodass kein weiterer Messstellenvertrag durch den Kunden abgeschlossen werden muss. Die Regelungen des Messstellenbetriebsgesetzes finden Anwendung.
12.2 10.2 Der Messstellenbetrieb wird vom Messstellenbetreiber durchgeführt und umfasst die in § 3 Abs. 2 Messstellenbetriebsgesetz genannten Aufgaben, insbesondere den Einbau, Betrieb und die Wartung der Messstelle sowie eine mess- und eichrechtskonforme Messung und die Messwertaufbereitung.
12.3 10.3 Für den Fall des Einbaus einer modernen Messeinrichtung oder eines intelligenten Messsystems durch den Messstellenbetreiber während der Vertragslaufzeit umfasst der Messstellenbetrieb die gesetzlichen Stan- dardleistungen Standardleistungen des Messstellenbetreibers für moderne Messeinrichtun- gen Messein- richtungen und intelligente Messsysteme gemäß § 35 Abs. 1 Messstellenbe- triebsgesetzMessstel- lenbetriebsgesetz. Mögliche Zusatzleistungen des Messstellenbetreibers Messstellenbetrei- bers über die gesetzlichen Standardleistungen hinaus sind nicht enthaltenent- halten. Der Vertrag im Übrigen bleibt in diesem Fall unberührt.
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Samples: Stromliefervertrag
Messstellenbetrieb nach Messstellenbetriebsgesetz (MsbG). 12.1 8.1. Die Stadtwerke Neuss übernehmen ÜE übernimmt mit diesem Vertrag die Abwicklung mit dem MessstellenbetreiberMessstellen- betreiber, sodass kein weiterer Messstellenvertrag durch den Kunden abgeschlossen abge- schlossen werden muss. Die Regelungen des Messstellenbetriebsgesetzes finden Anwendung.
12.2 8.2. Der Messstellenbetrieb wird vom Messstellenbetreiber durchgeführt und umfasst um- fasst die in § 3 Abs. 2 Messstellenbetriebsgesetz MsbG genannten Aufgaben, insbesondere den Einbau, Betrieb und die Wartung der Messstelle sowie eine mess- und eichrechtskonforme eichrechtskon- forme Messung und die Messwertaufbereitung.
12.3 8.3. Für den Fall des Einbaus einer modernen Messeinrichtung oder eines intelligenten intelli- genten Messsystems durch den Messstellenbetreiber während der Vertragslaufzeit Vertrags- laufzeit umfasst der Messstellenbetrieb die gesetzlichen Stan- dardleistungen Standardleistungen des Messstellenbetreibers für moderne Messeinrichtun- gen Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme gemäß § 35 Abs. 1 Messstellenbe- triebsgesetz. MsbG. Mögliche Zusatzleistungen des Messstellenbetreibers über die gesetzlichen Standardleistungen hinaus sind nicht enthalten. Der Vertrag im Übrigen bleibt in diesem Fall unberührt.
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Samples: Liefervertrag