Common use of Messung und Messeinrichtungen Clause in Contracts

Messung und Messeinrichtungen. 1. Der Netzbetreiber hat allen Netzkunden eine zuverlässige, den gesetzlichen Bestimmungen entsprechende Erfassung der Verbrauchswerte durch die dem Netzkunden zugeordneten Messgeräte zu gewährleisten. Der Netzbetreiber führt die Erfassung der vom Netzkunden eingespeisten oder entnommenen Energie (Arbeit und allenfalls beanspruchte Leistung) durch. Im Fall des Einsatzes von intelligenten Messgeräten werden einmal täglich für Entnahme und Einspeisung von Wirkenergie ein Verbrauchswert sowie sämtliche Viertelstundenwerte im intelligenten Messgerät erfasst und für 60 Kalendertage zur Verfügbarkeit für den Kunden gespeichert.

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Samples: www.piwetz.shop, ewerkfernitz.at, www.ewerk-badradkersburg.at

Messung und Messeinrichtungen. 1. Der Netzbetreiber hat allen Netzkunden eine zuverlässige, den gesetzlichen Bestimmungen entsprechende Erfassung der Verbrauchswerte durch die dem Netzkunden zugeordneten Messgeräte zu gewährleisten. Der Netzbetreiber führt die Erfassung der vom Netzkunden eingespeisten oder entnommenen Energie (Arbeit und allenfalls beanspruchte Leistung) durch. Im Fall des Einsatzes von intelligenten Messgeräten werden Smart Metering wird einmal täglich für die Entnahme und die Einspeisung von Wirkenergie und bei der Einspeisung auch von Blindenergie ein Verbrauchswert sowie sämtliche Viertelstundenwerte im intelligenten Messgerät erfasst und für 60 Kalendertage zur Verfügbarkeit für den Kunden gespeichert, und zwar unabhängig davon, ob die Berechnung des Entgelts für die entnommene oder eingespeiste Energie auf Basis des gemessenen Lastprofils erfolgt oder nicht.

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Samples: www.kwg.at, www.ewerk-dietrichschlag.at

Messung und Messeinrichtungen. (1. ) Der Netzbetreiber hat allen Netzkunden eine zuverlässige, den gesetzlichen Bestimmungen Bestimmun- gen entsprechende Erfassung der Verbrauchswerte durch die dem Netzkunden zugeordneten zugeord- neten Messgeräte zu gewährleisten. Der Netzbetreiber führt die Erfassung der vom Netzkunden Netz- kunden eingespeisten oder entnommenen Energie (Arbeit und allenfalls beanspruchte Leistung) durch. Im Fall des Einsatzes von intelligenten Messgeräten werden wird einmal täglich für Entnahme und Einspeisung von Wirkenergie ein Verbrauchswert sowie sämtliche Viertelstundenwerte Vier- telstundenwerte (Lastprofil) im intelligenten Messgerät erfasst und für 60 Kalendertage zur Verfügbarkeit für den Kunden gespeichertgespeichert und zwar unabhängig davon, ob die Berech- nung des Entgelts für die entnommene oder eingespeiste Energie auf Basis des gemes- senen Lastprofils erfolgt oder nicht.

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Samples: www.vorarlbergnetz.at, www.alfenzwerke.at

Messung und Messeinrichtungen. 1. Der Netzbetreiber hat allen Netzkunden eine zuverlässige, den gesetzlichen Bestimmungen Bestim- mungen entsprechende Erfassung der Verbrauchswerte durch die dem Netzkunden zugeordneten zu- geordneten Messgeräte zu gewährleisten. Der Netzbetreiber führt die Erfassung der vom Netzkunden eingespeisten oder entnommenen Energie (Arbeit und allenfalls beanspruchte bean- spruchte Leistung) durch. Im Fall des Einsatzes von intelligenten Messgeräten werden einmal wird ein- mal täglich für Entnahme und Einspeisung von Wirkenergie ein Verbrauchswert sowie sämtliche Viertelstundenwerte (Lastprofil) im intelligenten Messgerät erfasst und für 60 Kalendertage zur Verfügbarkeit für den Kunden gespeichert, und zwar unabhängig da- von, ob die Berechnung des Entgelts für die entnommene oder eingespeiste Energie auf Basis des gemessenen Lastprofils erfolgt oder nicht.

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Samples: www.e-werk-winkler.at, www.wasserkraft-soelden.at

Messung und Messeinrichtungen. 1. Der Netzbetreiber hat allen Netzkunden eine zuverlässige, den gesetzlichen Bestimmungen entsprechende Erfassung der Verbrauchswerte durch die dem Netzkunden zugeordneten Messgeräte zu gewährleisten. Der Netzbetreiber führt die Erfassung der vom Netzkunden eingespeisten oder entnommenen Energie (Arbeit und allenfalls beanspruchte Leistung) durch. Im Fall des Einsatzes von intelligenten Messgeräten werden wird einmal täglich für Entnahme Entnah- me und Einspeisung von Wirkenergie ein Verbrauchswert sowie sämtliche Viertelstundenwerte Viertelstunden- werte (Lastprofil) im intelligenten Messgerät erfasst und für 60 Kalendertage zur Verfügbarkeit Verfüg- barkeit für den Kunden gespeichertgespeichert und zwar unabhängig davon, ob die Berechnung des Entgelts für die entnommene oder eingespeiste Energie auf Basis des gemessenen Lastpro- fils erfolgt oder nicht.

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Samples: www.e-control.at, www.montafonerbahn.at

Messung und Messeinrichtungen. 1. Der Netzbetreiber hat gewährleistet allen Netzkunden eine zuverlässige, den gesetzlichen Bestimmungen entsprechende Erfassung der Verbrauchswerte durch die dem Netzkunden zugeordneten Messgeräte zu gewährleistenMessgeräte. Der Netzbetreiber führt die Erfassung der vom Netzkunden eingespeisten oder entnommenen Energie (Arbeit und allenfalls beanspruchte Leistung) durch. Im Fall des Einsatzes von intelligenten Messgeräten werden einmal täglich für Entnahme und Einspeisung von Wirkenergie ein Verbrauchswert sowie sämtliche Viertelstundenwerte (Lastprofil) im intelligenten Messgerät erfasst und für 60 Kalendertage zur Verfügbarkeit für den Kunden gespeichert.

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Samples: www.linznetz.at