Messwerterfassung Musterklauseln

Messwerterfassung. Alle Detektoren für die Messwerterfassung müssen getrennt mit unterschiedlichen Zeitlücken, Freigabefolge - und Belegzeiten bemessen werden können. Diese Kriterien müssen veränderbar sein. Bis zu 60 Meldeeingänge für Detektoren, Fußgänger- und ÖPNV-Anforderungen müssen angeschlossen und verarbeitet werden können. Die Abtastrate muss für mindestens 24 Detekto- ren bei 10-ms und für 36 Detektoren bei 100 ms liegen. Es sind mindestens folgende Eingangssignale zu erfassen: − Anzahl positive und negative Flankenwechsel − Belegung der Schleife − Nichtbelegung der Schleife − Belegungszeit und Zeitlücke im Vielfachen von 10 ms bzw. 100 ms Die Messwerte sind mindestens nachfolgend aufzubereiten: − Anforderung, Stau, Xxxxx, Verlängerung, Belegungsgrad,Fahrtrichtung − Detektorüberwachung auf Pulsen und Dauerbelegung − Zählwerte − Geschwindigkeit- und Fahrzeuglängenerfassung mit Einzelschleife − Gewichtung und exponentielle Glättung aller Messwerte Die an der Verkehrszeichenanlage erfassten Detektorinformationen müssen einmal dezentral für die verkehrsabhängige Steuerung aufbereitet werden und zum anderen zentral zum VSR über- tragen werden. Es müssen Anschlussmöglichkeiten für folgende Detektoren und Sensoren über potentialfreie Kontakte und die Schnittstelle RS 232 C eingerichtet werden: − Induktionsschleifen − Koppelsschleifen − Lichtschranken − Intelligente Streckenstationen − ÖPNV-Funkempfänger − Witterungssensoren etc. − Kamera-Bildverarbeitung / Videodetektion − IR-Detektoren − Radar-Sensoren − Ultraschall-Sensoren − Laser-Sensoren Als Fußgängeranforderung kommen Sensortasten und/oder Anforderungstasten für Sehbe- hinderte zum Einsatz. Die Blindentaster müssen in die Signalsicherung einbezogen werden. Der Geräuschpegel muss lärmabhängig und zeitabhängig ein-/abgestellt werden können. Die Fuß- gängertaster müssen mit einer Sicherheitskleinspannung betrieben werden. Für die Freigabezeitbemessung von Fußgängern werden ggf. auch Infrarotdetektoren eingesetzt. Der Anschluss erfolgt über potentialfreie Kontakte, die auf der Verteiler- Klemmleiste im Steuer- gerät aufzulegen sind.
Messwerterfassung. Preis für eine stündliche Datenbereitstellung: 1.954,12 €/a Kunden mit Leistungsmessung Verbrauchsstellen mit einem Jahresverbrauch über 1,5 Mio kWh bzw. einer Leistung über 500 kW Leistungspreis (1) Arbeitspreis gemessene Höchstleistung € / kW Jahresverbrauch Ct/kWh für die ersten 1.000 kW für alle weiteren kW 20,10 9,11 für die ersten für alle weiteren 5.000.000 kWh/a kWh/a 0,396 0,150 Zählergrup pe G 2,5 bis G 6 G 10 - G25 G 40 - G 100 größer G 100 13,15 €/a 47,71 €/a 265,61 €/a 416,56 €/a Anzahl der Ablesungen / Zählergruppe G 2,5 bis G 6 G 10 - G25 G 40 - G 100 größer G 100 einmaliger Ablesung nicht lastganggemessener Kunden monatlicher Ablesung nicht lastganggemessener Kunden monatlicher Ablesung lastganggemessener Kunden 4,07 €/a 48,89 €/a 360,67 €/a 4,07 €/a 48,89 €/a 360,67 €/a 4,07 €/a 48,89 €/a 360,67 €/a 4,07 €/a 48,89 €/a 360,67 €/a Abrechnungsanzahl / Zählerart (Zählergröße) G 2,5 bis G 6 G 10 - G25 G 40 - G 100 größer G 100 einmalige Abrechnung nicht lastganggemessener Kunden monatliche Abrechnung nicht lastganggemessener Kunden monatliche Abrechnung lastganggemessener Kunden 16,55 €/a 198,57 €/a 198,57 €/a 16,55 €/a 198,57 €/a 198,57 €/a 16,55 €/a 198,57 €/a 198,57 €/a 16,55 €/a 198,57 €/a 198,57 €/a

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.