Common use of Mietpreis-Einstelldauer Clause in Contracts

Mietpreis-Einstelldauer. Der Mietpreis bemisst sich für jeden belegten Einstellplatz nach der aushängenden Preisliste. Nach dem Bezahlvorgang hat der Mieter das Parkobjekt unverzüglich zu verlassen. Dazu hat er sich nach dem Bezahlvorgang unverzüglich zu seinem Kfz zu begeben und die Parkeinrichtung über die Ausfahrten zu verlassen. Hält sich der Mieter dabei länger in der Parkeinrichtung auf, als zum Verlassen erforderlich, wird das Parkentgelt ab dem Zeitpunkt des Bezahlvorganges neu berechnet und fällig. Das Kfz kann nur während der bekannt gegebenen Öffnungszeiten abgeholt werden. Die Höchsteinstelldauer beträgt vier Wochen, soweit keine schriftliche Sondervereinbarung getroffen ist. Nach Ablauf der Höchsteinstelldauer ist der Vermieter berechtigt, das Kfz auf Kosten des Mieters zu entfernen. Darüber hinaus steht dem Vermieter bis zur Entfernung des Kfz ein der Mietpreisliste entsprechendes Entgelt zu. Zuvor fordert der Vermieter den Mieter oder – wenn dieser ihm nicht bekannt ist – den Halter des Kfz schriftlich unter Androhung der Räumung auf, das Kfz zu entfernen. Diese Aufforderung entfällt, falls der Vermieter den Halter nicht mit zumutbarem Aufwand z.B. über die Auskunft der Kfz-Zulassungsstelle ermitteln kann. Bei Verlust des Einstellscheines oder der Ausfahrtmünze/-karte ist der maximale Tagespreis/Mietpreis entsprechend der aushängenden Preisliste für 24 Stunden zu bezahlen, es sei denn, der Mieter weist eine kürzere oder der Vermieter eine längere Einstelldauer als 24 Stunden nach. Zusätzlich werden bei Verlust oder Beschädigung von Plastikkarten und Plastik- Chips 10,00 € pro Stück fällig. Eine Weitergabe oder Untervermietung des Einstellplatzes bedarf der schriftlichen Zustimmung des Vermieters.

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Mietpreis-Einstelldauer. 1. Der Mietpreis bemisst sich für jeden belegten Einstellplatz nach der aushängenden Preisliste. 2. Nach dem Bezahlvorgang hat die/der Mieter Mieter/in das Parkobjekt Parkhaus unverzüglich zu verlassen. Dazu hat sie/er sich nach dem Bezahlvorgang unverzüglich zu ihrem/seinem Kfz zu begeben und die Parkeinrichtung das Parkhaus über die Ausfahrten zu verlassen. Hält sich die/der Mieter Mieter/in dabei länger in der Parkeinrichtung auf, dem Parkhaus auf als zum Verlassen erforderlich, wird das Parkentgelt ab dem Zeitpunkt des Bezahlvorganges Bezahlvorgangs neu berechnet und fällig. 3. Das Kfz kann nur während der bekannt gegebenen Öffnungszeiten abgeholt werden. 4. Die Höchsteinstelldauer beträgt vier Wochen, soweit keine schriftliche Sondervereinbarung getroffen ist. 5. Nach Ablauf der Höchsteinstelldauer ist der Vermieter die Vermieterin berechtigt, das Kfz auf Kosten der/des Mieters Mieters/in zu entfernen. Darüber hinaus steht dem Vermieter der Vermieterin bis zur Entfernung des Kfz ein der Mietpreisliste entsprechendes Entgelt Entgelt, zuzüglich entstehender Kosten für die Ermittlung der/des Mieters/in bzw. der/des Halters/in, zu. Zuvor fordert der Vermieter die Vermieterin die/den Mieter Mieter/in oder wenn dieser ihm diese/r ihr nicht bekannt ist – die/den Halter Halter/in des Kfz schriftlich unter Androhung der Räumung auf, das Kfz zu entfernen. Diese Aufforderung entfällt, falls der Vermieter die Vermieterin die/den Halter Halter/in nicht mit zumutbarem Aufwand z.z. B. über die Auskunft der Kfz-Zulassungsstelle Kfz‐Zulassungsstelle ermitteln kann. 6. Bei Verlust des Einstellscheines oder der Ausfahrtmünze/-karte Parktickets ist der maximale Tagespreis/Mietpreis Tagespreis entsprechend der aushängenden Preisliste für 24 Stunden zu bezahlen, es sei denn, die/der Mieter Mieter/in weist eine kürzere oder der Vermieter die Vermieterin eine längere Einstelldauer als 24 Stunden nach. Zusätzlich werden bei Verlust oder Beschädigung von Plastikkarten und Plastik- Chips Plastik‐ Karten 10,00 € pro Stück fällig. 7. Eine Weitergabe oder Untervermietung des Einstellplatzes bedarf der schriftlichen Zustimmung des Vermietersder Vermieterin.

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Mietpreis-Einstelldauer. 1.1 Der Mietpreis bemisst sich für jeden belegten Einstellplatz nach der aushängenden Preisliste. . 1.2 Nach dem Bezahlvorgang hat sich der Mieter das Parkobjekt unverzüglich zu verlassen. Dazu hat er sich nach dem Bezahlvorgang unverzüglich zu seinem Kfz Pkw zu begeben und die Parkeinrichtung das Parkhaus über die Ausfahrten Ausfahrt zu verlassen. Hält sich der Mieter dabei länger in der Parkeinrichtung im Parkhaus auf, als zum Verlassen erforderlich, wird das Parkentgelt ab dem Zeitpunkt des Bezahlvorganges Bezahlvorgangs neu berechnet und fällig. Das Kfz kann nur während der bekannt gegebenen Öffnungszeiten abgeholt werden. . 1.3 Die Höchsteinstelldauer beträgt vier Wochen3 Tage, soweit keine schriftliche Sondervereinbarung getroffen ist. Dieses gilt nicht für Dauermieter. 1.4 Nach Ablauf der Höchsteinstelldauer ist der Vermieter berechtigt, das Kfz den Pkw auf Kosten des Mieters zu entfernen. Darüber hinaus steht dem Vermieter bis zur Entfernung des Kfz Pkw ein der Mietpreisliste entsprechendes Entgelt zu. Zuvor fordert der Vermieter den Mieter oder - wenn dieser ihm nicht bekannt ist - den Halter des Kfz Pkw schriftlich unter Androhung der Räumung auf, das Kfz den Pkw zu entfernen. Diese Aufforderung entfällt, falls der Vermieter den Halter nicht mit zumutbarem Aufwand z.B. über die Auskunft der KfzPkw-Zulassungsstelle ermitteln kann. . 1.5 Bei Verlust des Einstellscheines oder der Ausfahrtmünze/-karte Parkscheines ist der maximale Tagespreis/Mietpreis ein Ersatzticket am Kassenautomat zu einem festen Preis entsprechend der aushängenden Preisliste für 24 Stunden zu bezahlenerwerben, es sei denn, der Mieter weist eine erheblich kürzere oder der Vermieter eine längere Einstelldauer nach, als 24 Stunden nach. Zusätzlich werden bei Verlust oder Beschädigung von Plastikkarten und Plastik- Chips 10,00 € pro Stück fällig. Eine Weitergabe oder Untervermietung die Parkdauer, die dem Preis des Einstellplatzes bedarf der schriftlichen Zustimmung des VermietersErsatztickets entspricht.

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Mietpreis-Einstelldauer. 1. Der Mietpreis bemisst sich für jeden belegten Einstellplatz nach der aushängenden Preisliste. 2. Nach dem Bezahlvorgang hat der Mieter das Parkobjekt unverzüglich zu verlassen. Dazu hat er sich nach dem Bezahlvorgang unverzüglich zu seinem Kfz zu begeben und die Parkeinrichtung über die Ausfahrten zu verlassen. Hält sich der Mieter dabei länger in der Parkeinrichtung auf, als zum Verlassen erforderlich, wird das Parkentgelt ab dem Zeitpunkt des Bezahlvorganges Bezahlvorgangs neu berechnet und fällig. 3. Das Kfz kann nur während der bekannt gegebenen Öffnungszeiten Öffnungszeigen abgeholt werden. 4. Die Höchsteinstelldauer beträgt vier Wochen, soweit keine schriftliche Sondervereinbarung getroffen ist. 5. Nach Ablauf der Höchsteinstelldauer ist der Vermieter berechtigt, das Kfz auf Kosten des Mieters zu entfernen. Darüber hinaus steht dem Vermieter bis zur Entfernung des Kfz ein der Mietpreisliste entsprechendes Entgelt zu. Zuvor fordert der Vermieter den Mieter oder - wenn dieser ihm nicht bekannt ist - den Halter des Kfz schriftlich unter Androhung der Räumung auf, das Kfz zu entfernen. Diese Aufforderung entfällt, falls der Vermieter den Halter nicht mit zumutbarem Aufwand z.B. über die Auskunft der Kfz-Zulassungsstelle ermitteln kann. 6. Bei Verlust des Einstellscheines oder der Ausfahrtmünze/-karte ist der maximale Tagespreis/Mietpreis entsprechend der aushängenden Preisliste für 24 Stunden zu bezahlen, es sei denn, der Mieter weist eine kürzere oder der Vermieter eine längere Einstelldauer als 24 Stunden nach. Zusätzlich werden bei Verlust oder Beschädigung von Plastikkarten und Plastik- Chips Plastik-Karten 10,00 € pro Stück fällig. 7. Eine Weitergabe oder Untervermietung des Einstellplatzes bedarf der schriftlichen Zustimmung des Vermieters.

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Mietpreis-Einstelldauer. 1. Der Mietpreis bemisst sich für jeden belegten Einstellplatz nach der aushängenden Preisliste. 2. Nach dem Bezahlvorgang hat der Mieter das Parkobjekt unverzüglich zu verlassen. Dazu hat er sich nach dem Bezahlvorgang unverzüglich zu seinem Kfz zu begeben und die Parkeinrichtung über die Ausfahrten zu verlassen. Hält sich der Mieter dabei länger in der Parkeinrichtung auf, als zum Verlassen erforderlich, wird das Parkentgelt ab dem Zeitpunkt des Bezahlvorganges Bezahlvorgangs neu berechnet und fällig. Das Kfz kann nur während der bekannt gegebenen Öffnungszeiten abgeholt werden. 3. Die Höchsteinstelldauer beträgt vier Wochen, soweit keine schriftliche Sondervereinbarung getroffen ist. 4. Nach Ablauf der Höchsteinstelldauer ist der Vermieter berechtigt, das Kfz auf Kosten des Mieters zu entfernen. Darüber hinaus steht dem Vermieter bis zur Entfernung des Kfz ein der Mietpreisliste entsprechendes Entgelt zu. Zuvor fordert der Vermieter den Mieter oder - wenn dieser ihm nicht bekannt ist - den Halter des Kfz schriftlich unter Androhung der Räumung auf, das Kfz zu entfernen. Diese Aufforderung entfällt, falls der Vermieter den Halter nicht mit zumutbarem Aufwand z.B. über die Auskunft der Kfz-Zulassungsstelle ermitteln kann. 5. Bei Verlust des Einstellscheines oder der Ausfahrtmünze/-karte Parktickets ist der maximale Tagespreis/Mietpreis entsprechend der aushängenden Preisliste für 24 Stunden ein Ticketverlust-Preis lt. Aushang zu bezahlen, es sei denn, der Mieter weist eine kürzere oder der Vermieter eine längere Einstelldauer als 24 Stunden nach. Zusätzlich werden bei Verlust oder Beschädigung von Plastikkarten und Plastik- Chips 10,00 € pro Stück fällig. Eine Weitergabe oder Untervermietung des Einstellplatzes bedarf der schriftlichen Zustimmung des Vermietersentrichten.

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Mietpreis-Einstelldauer. 1. Der Mietpreis bemisst sich für jeden belegten Einstellplatz nach der aushängenden Preisliste: 2. Nach dem Bezahlvorgang hat der Mieter das Parkobjekt unverzüglich zu verlassen. Dazu hat er sich nach dem Bezahlvorgang unverzüglich zu seinem Kfz zu begeben und die Parkeinrichtung über die Ausfahrten zu verlassen. Hält sich der Mieter dabei länger in der Parkeinrichtung auf, als zum Verlassen erforderlich, wird das Parkentgelt ab dem Zeitpunkt des Bezahlvorganges Bezahlvorgangs neu berechnet und fällig. 3. Das Kfz kann nur während der bekannt gegebenen Öffnungszeiten abgeholt werden. Die Höchsteinstelldauer beträgt vier Wochenzwei Wochen / Kalenderjahr, soweit keine schriftliche Sondervereinbarung getroffen ist. 4. Nach Ablauf der Höchsteinstelldauer ist der Vermieter berechtigt, das Kfz auf Kosten des Mieters zu entfernen. Darüber hinaus steht dem Vermieter bis zur Entfernung des Kfz ein der Mietpreisliste Preisliste (Tagessatz für Kurzparker) entsprechendes Entgelt zu. Zuvor fordert der Vermieter den Mieter oder - wenn dieser ihm nicht bekannt ist - den Halter des Kfz schriftlich unter Androhung der Räumung auf, das Kfz zu entfernen. Diese Aufforderung entfällt, falls der Vermieter den Halter nicht mit zumutbarem Aufwand z.B. über die Auskunft der Kfz-Zulassungsstelle ermitteln kann. 5. Bei Verlust des Einstellscheines oder Einstellscheines/der Ausfahrtmünze/-karte Ausfahrkarte ist der maximale Tagespreis/Mietpreis entsprechend der aushängenden Preisliste für 24 Stunden zu bezahlen, es sei denn, der Mieter weist eine kürzere oder der Vermieter eine längere Einstelldauer als 24 Stunden nach. Für den Austausch einer verlorenen oder beschädigten Dauerparker-Karte (Codekarte, Plastikkarte, etc.) wird zusätzlich eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 15,-€ erhoben. 6. Kann der Mietpreis nicht vor Verlassen der Parkeinrichtung an den dafür vorgesehenen Kassenautomaten entrichtet werden, ist dies über die Sprech-/Notrufanlage an der Kasse mitzuteilen. Der Mieter hat seine Kontaktdaten anzugeben und sich wenn möglich – durch die Vorlage eines Identitätsnachweises (z.B. Personalausweis) auszuweisen. Der Mieter erhält umgehend eine schriftliche Rechnung, welche innerhalb der dort genannten Zahlungsfrist zu begleichen ist. Zusätzlich werden bei Verlust oder Beschädigung zu dem in der Preisliste festgelegten Entgelt wird eine Bearbeitungsgebühr von Plastikkarten und Plastik- Chips 10,00 € pro Stück fällig. Eine Weitergabe oder Untervermietung des Einstellplatzes bedarf der schriftlichen Zustimmung des Vermieters20,-€ erhoben.

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Mietpreis-Einstelldauer. Der Mietpreis bemisst sich für jeden belegten Einstellplatz Stellplatz nach der aushängenden Preisliste. Nach dem Bezahlvorgang hat sich der Mieter das Parkobjekt unverzüglich zu verlassen. Dazu hat er sich nach dem Bezahlvorgang unverzüglich zu seinem Kfz Fahrzeug zu begeben und die Parkeinrichtung über die Ausfahrten den Parkplatz durch eine Ausfahrt zu verlassen. Hält sich der Mieter dabei länger in der Parkeinrichtung auf dem Parkplatz auf, als zum Verlassen erforderlich, wird das Parkentgelt der Parkpreis ab dem Zeitpunkt des Bezahlvorganges Bezahlvorgangs neu berechnet und fällig. Das Kfz kann nur während der bekannt gegebenen Öffnungszeiten abgeholt werden. Die Höchsteinstelldauer beträgt vier 3 Wochen, soweit keine schriftliche Sondervereinbarung getroffen ist. Nach Ablauf der Höchsteinstelldauer ist der Vermieter die Vermieterin berechtigt, das Kfz Kraftfahrzeug auf Kosten des Mieters zu entfernen. Darüber hinaus steht dem Vermieter der Vermieterin bis zur Entfernung des Kfz Kraftfahrzeuges ein der Mietpreisliste entsprechendes Entgelt zu. Zuvor fordert der Vermieter die Vermieterin den Mieter oder – wenn dieser ihm nicht bekannt ist – den Halter des Kfz Kraftfahrzeuges schriftlich unter Androhung der Räumung auf, das Kfz Kraftfahrzeug zu entfernen. Diese Aufforderung entfällt, falls der Vermieter die Vermieterin den Halter nicht mit zumutbarem Aufwand z.Aufwand, z. B. über die Auskunft der Kfz-Kfz- Zulassungsstelle ermitteln kann. Bei Verlust des Einstellscheines oder der Ausfahrtmünze/-karte Parkkarte ist der maximale Tagespreis/Mietpreis entsprechend gemäß der aushängenden Preisliste für 24 Stunden zu bezahlen. Bei Verstößen gegen das Verbot des Befahrens mit Anhängern, es sei dennauch Caravans, wird ein Mietpreis von mindestens 30,00 EUR je Anhänger zuzüglich Forderungen der Mieter weist eine kürzere oder der Vermieter eine längere Einstelldauer als 24 Stunden nach. Zusätzlich werden bei Verlust oder Beschädigung Vermieterin für in diesem Zusammenhang entstandene Aufwendungen in Höhe von Plastikkarten und Plastik- Chips 10,00 € pro Stück derzeit 25,00 EUR fällig. Eine Weitergabe oder Untervermietung des Einstellplatzes bedarf Dauert ein derartiger Verstoß an, so erhöht sich der schriftlichen Zustimmung des VermietersMietpreis um jeweils 30,00 EUR pro angefangenen Kalendertag.

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Mietpreis-Einstelldauer. 2.1 Der Mietpreis bemisst sich für jeden belegten Einstellplatz nach der aushängenden Preisliste. . 2.2 Nach dem Bezahlvorgang hat der Mieter das Parkobjekt unverzüglich zu verlassen. Dazu hat er sich nach dem Bezahlvorgang unverzüglich zu seinem Kfz zu begeben und die Parkeinrichtung über die Ausfahrten zu verlassen. Hält sich der Mieter dabei länger in der Parkeinrichtung auf, als zum Verlassen erforderlich, wird das Parkentgelt ab dem Zeitpunkt des Bezahlvorganges Bezahlvorgangs neu berechnet und fällig. Das Kfz kann nur während der bekannt gegebenen Öffnungszeiten abgeholt werden. . 2.3 Die Höchsteinstelldauer beträgt vier Wochen, soweit keine schriftliche Sondervereinbarung Sondervereinba- rung getroffen ist. . 2.4 Nach Ablauf der Höchsteinstelldauer ist der Vermieter berechtigt, das Kfz auf Kosten des Mieters zu entfernen. Darüber hinaus steht dem Vermieter bis zur Entfernung des Kfz ein der Mietpreisliste entsprechendes Entgelt zu. Zuvor fordert der Vermieter den Mieter oder - wenn dieser ihm nicht bekannt ist - den Halter des Kfz schriftlich unter Androhung der Räumung auf, das Kfz zu entfernen. Diese Aufforderung entfällt, falls der Vermieter den Halter nicht mit zumutbarem Aufwand z.B. über die Auskunft der Kfz-Zulassungsstelle ermitteln kann. . 2.5 Bei Verlust des Einstellscheines oder der Ausfahrtmünze/-karte Parkchips ist der maximale Tagespreis/Mietpreis entsprechend der aushängenden Preisliste für 24 Stunden zu bezahlen, es sei denn, der Mieter weist eine kürzere oder der Vermieter eine längere Einstelldauer als 24 Stunden nach. Zusätzlich werden bei Verlust oder Beschädigung von Plastikkarten und Plastik- Chips 10,00 Parkchips 5,00 € pro Stück fällig. Eine Weitergabe oder Untervermietung Ein nachträglich gefundener Parkchip kann nicht zurückerstattet werden. 2.6 Das Erschleichen eines Einstellplatzes ohne Bezahlung des Einstellplatzes bedarf der schriftlichen Zustimmung des VermietersParkentgeltes wird straf- und zivilrechtlich verfolgt. (s.a. 8.)

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Mietpreis-Einstelldauer. 1. Der Mietpreis bemisst sich für jeden belegten Einstellplatz nach der aushängenden Preisliste. Der Mietpreis ist unmittelbar vor Abholung des Fahrzeuges an der Kasse oder am Kassenauto- maten zu bezahlen. Die Ausfahrt ist nur mit einem gültigen, bezahlten Einstellschein möglich. 2. Nach dem Bezahlvorgang hat der Mieter das Parkobjekt unverzüglich zu verlassen. Dazu hat er sich nach dem Bezahlvorgang unverzüglich zu seinem Kfz zu begeben und die Parkeinrichtung Parkeinrich- tung über die Ausfahrten zu verlassen. Hält sich der Mieter dabei länger in der Parkeinrichtung auf, als zum Verlassen Ver-lassen erforderlich, wird das Parkentgelt ab dem Zeitpunkt des Bezahlvorganges Bezahlvorgangs neu berechnet und fällig. 3. Das Kfz kann nur während der bekannt gegebenen bekanntgegebenen Öffnungszeiten abgeholt werden. 4. Die Höchsteinstelldauer beträgt vier Wochen, soweit keine schriftliche Sondervereinbarung getroffen ist. Nach Ablauf dieser Höchsteinstelldauer ist der Mietpreis fällig. 5. Nach Ablauf der Höchsteinstelldauer ist der Vermieter berechtigt, das Kfz auf Kosten des Mieters zu entfernen. Darüber hinaus steht dem Vermieter bis zur Entfernung des Kfz ein der Mietpreisliste entsprechendes ent-sprechendes Entgelt zu. Zuvor fordert der Vermieter den Mieter oder – wenn dieser ihm nicht bekannt ist – den Halter des Kfz schriftlich unter Androhung der Räumung auf, das Kfz zu entfernen. Diese Aufforderung Androhung entfällt, falls der Vermieter den Halter nicht mit zumutbarem Aufwand zumu- tbarem Aufwand, z.B. über die Auskunft der Kfz-Zulassungsstelle ermitteln kann. 6. Bei Verlust des Einstellscheines oder der Ausfahrtmünze/-karte ist der maximale Tagespreis/Mietpreis entsprechend der aushängenden Preisliste die Tageshöchstgebühr für 24 Stunden zu bezahlen, es sei denn, der Mieter weist eine kürzere oder der Vermieter eine längere Einstelldauer als 24 Stunden nach. Zusätzlich werden bei Verlust oder Beschädigung von Plastikkarten und Plastik- Chips 10,00 € pro Stück fällig. Eine Weitergabe oder Untervermietung des Einstellplatzes bedarf der schriftlichen Zustimmung des Vermieters.

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