Common use of Mietpreis-Einstelldauer Clause in Contracts

Mietpreis-Einstelldauer. Der Mietpreis bemisst sich für jeden belegten Einstellplatz nach der aushängenden Preisliste. Nach dem Bezahlvorgang hat der Mieter das Parkobjekt unverzüglich zu verlassen. Dazu hat er sich nach dem Bezahlvorgang unverzüglich zu seinem Kfz zu begeben und die Parkeinrichtung über die Ausfahrten zu verlassen. Hält sich der Mieter dabei länger in der Parkeinrichtung auf, als zum Verlassen erforderlich, wird das Parkentgelt ab dem Zeitpunkt des Bezahlvorganges neu berechnet und fällig. Das Kfz kann nur während der bekannt gegebenen Öffnungszeiten abgeholt werden. Die Höchsteinstelldauer beträgt vier Wochen, soweit keine schriftliche Sondervereinbarung getroffen ist. Nach Ablauf der Höchsteinstelldauer ist der Vermieter berechtigt, das Kfz auf Kosten des Mieters zu entfernen. Darüber hinaus steht dem Vermieter bis zur Entfernung des Kfz ein der Mietpreisliste entsprechendes Entgelt zu. Zuvor fordert der Vermieter den Mieter oder – wenn dieser ihm nicht bekannt ist – den Halter des Kfz schriftlich unter Androhung der Räumung auf, das Kfz zu entfernen. Diese Aufforderung entfällt, falls der Vermieter den Halter nicht mit zumutbarem Aufwand z.B. über die Auskunft der Kfz-Zulassungsstelle ermitteln kann. Bei Verlust des Einstellscheines oder der Ausfahrtmünze/-karte ist der maximale Tagespreis/Mietpreis entsprechend der aushängenden Preisliste für 24 Stunden zu bezahlen, es sei denn, der Mieter weist eine kürzere oder der Vermieter eine längere Einstelldauer als 24 Stunden nach. Zusätzlich werden bei Verlust oder Beschädigung von Plastikkarten und Plastik- Chips 10,00 € pro Stück fällig. Eine Weitergabe oder Untervermietung des Einstellplatzes bedarf der schriftlichen Zustimmung des Vermieters.

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Samples: www.ps-huefner.de, www.ps-huefner.de, www.ps-huefner.de

Mietpreis-Einstelldauer. Der Mietpreis bemisst sich für jeden belegten Einstellplatz Stellplatz nach der aushängenden Preisliste. Nach dem Bezahlvorgang hat sich der Mieter das Parkobjekt unverzüglich zu verlassen. Dazu hat er sich nach dem Bezahlvorgang unverzüglich zu seinem Kfz Fahrzeug zu begeben und die Parkeinrichtung über die Ausfahrten den Parkplatz durch eine Ausfahrt zu verlassen. Hält sich der Mieter dabei länger in der Parkeinrichtung auf dem Parkplatz auf, als zum Verlassen erforderlich, wird das Parkentgelt der Parkpreis ab dem Zeitpunkt des Bezahlvorganges Bezahlvorgangs neu berechnet und fällig. Das Kfz kann nur während der bekannt gegebenen Öffnungszeiten abgeholt werden. Die Höchsteinstelldauer beträgt vier 3 Wochen, soweit keine schriftliche Sondervereinbarung getroffen ist. Nach Ablauf der Höchsteinstelldauer ist der Vermieter die Vermieterin berechtigt, das Kfz Kraftfahrzeug auf Kosten des Mieters zu entfernen. Darüber hinaus steht dem Vermieter der Vermieterin bis zur Entfernung des Kfz Kraftfahrzeuges ein der Mietpreisliste entsprechendes Entgelt zu. Zuvor fordert der Vermieter die Vermieterin den Mieter oder – wenn dieser ihm nicht bekannt ist – den Halter des Kfz Kraftfahrzeuges schriftlich unter Androhung der Räumung auf, das Kfz Kraftfahrzeug zu entfernen. Diese Aufforderung entfällt, falls der Vermieter die Vermieterin den Halter nicht mit zumutbarem Aufwand z.Aufwand, z. B. über die Auskunft der Kfz-Kfz- Zulassungsstelle ermitteln kann. Bei Verlust des Einstellscheines oder der Ausfahrtmünze/-karte Parkkarte ist der maximale Tagespreis/Mietpreis entsprechend gemäß der aushängenden Preisliste für 24 Stunden zu bezahlen. Bei Verstößen gegen das Verbot des Befahrens mit Anhängern, es sei dennauch Caravans, wird ein Mietpreis von mindestens 30,00 EUR je Anhänger zuzüglich Forderungen der Mieter weist eine kürzere oder der Vermieter eine längere Einstelldauer als 24 Stunden nach. Zusätzlich werden bei Verlust oder Beschädigung Vermieterin für in diesem Zusammenhang entstandene Aufwendungen in Höhe von Plastikkarten und Plastik- Chips 10,00 € pro Stück derzeit 25,00 EUR fällig. Eine Weitergabe oder Untervermietung des Einstellplatzes bedarf Dauert ein derartiger Verstoß an, so erhöht sich der schriftlichen Zustimmung des VermietersMietpreis um jeweils 30,00 EUR pro angefangenen Kalendertag.

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Samples: www.nahverkehr-schwerin.de

Mietpreis-Einstelldauer. Der Mietpreis bemisst sich für jeden belegten Einstellplatz nach der aushängenden Preisliste. Nach dem Bezahlvorgang hat Die ausgewiesenen Veranstaltungszeiten und –hinweise sind vom Mieter zu beachten. Bei Nicht- beachtung trägt der Mieter das Parkobjekt unverzüglich zu verlassen. Dazu hat er sich nach dem Bezahlvorgang unverzüglich zu seinem Kfz zu begeben und die Parkeinrichtung über Kosten für die Ausfahrten zu verlassen. Hält sich der Mieter dabei länger in der Parkeinrichtung auf, als zum Verlassen erforderlich, wird das Parkentgelt ab dem Zeitpunkt Entfernung des Bezahlvorganges neu berechnet und fällig. Das Kfz kann nur während der bekannt gegebenen Öffnungszeiten abgeholt werdenFahrzeuges (z.B. Abschleppdienst). Die Höchsteinstelldauer beträgt vier 4 Wochen, soweit keine schriftliche Sondervereinbarung getroffen ist. Nach Ablauf der Höchsteinstelldauer ist der Vermieter berechtigt, das Kfz auf Kosten des Mieters zu entfernen, sofern zuvor eine schriftliche Benachrichtigung des Mieters erfolgt bzw. ergebnislos ge- blieben ist oder sofern der Wert des Fahrzeugs die fällige Miete offensichtlich nicht übersteigt. Darüber hinaus steht dem Vermieter bis zur Entfernung des Kfz ein der Mietpreisliste entsprechendes Entgelt zu. Zuvor fordert der Vermieter den Mieter oder – wenn dieser ihm nicht bekannt ist – den Halter des Kfz schriftlich unter Androhung der Räumung auf, das Kfz zu entfernen. Diese Aufforderung entfällt, falls der Vermieter den Halter nicht mit zumutbarem Aufwand z.B. über die Auskunft der Kfz-Zulassungsstelle ermitteln kann. Bei Verlust des Einstellscheines oder der Ausfahrtmünze/-karte Ausfahrtkarte ist der maximale Tagespreis/Mietpreis entsprechend der aushängenden Preisliste für 24 Stunden einen Tag zu bezahlen, es sei denn, der Mieter weist eine kürzere oder der Vermieter eine längere Einstelldauer als 24 Stunden nach. Zusätzlich werden bei Verlust Der Vermieter haftet für alle Schäden, die von ihm, seinen Angestellten oder Beschädigung von Plastikkarten und Plastik- Chips 10,00 € pro Stück fälligBeauftragten ver- schuldet wurden. Eine Weitergabe Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Der Mieter ist verpflich- tet, einen solchen Schaden unverzüglich, offensichtliche Schäden jedenfalls vor Verlassen der Parkierungsanlage anzuzeigen. Der Vermieter haftet nicht für Schäden, die allein durch andere Mieter oder Untervermietung des Einstellplatzes bedarf sonstige dritte Personen zu verantworten sind. Der Mieter haftet für alle durch ihn selbst, seine Angestellten, seine Beauftragten oder seine Begleitpersonen dem Vermieter oder Dritten schuldhaft zugeführten Schäden. Außerdem haftet er für schuldhaft herbeigeführte Verunreinigungen der schriftlichen Zustimmung des VermietersParkierungsanlage.

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Samples: Einstellvertrag Kontingentkarte Carnaper Platz