Mietsachschäden anlässlich von Dienst- und Geschäftsreisen. Eingeschlossen ist – abweichend von Ziff. 7.6 AHB – die gesetzliche Haftpflicht wegen Schäden, die anlässlich von Dienst- und Geschäftsreisen an gemieteten Räumen in Gebäuden und / oder an deren Ausstattung entstehen und alle sich daraus ergebenden Vermögensschäden. Die Höchstersatzleistung für Mietsachschäden beträgt im Rahmen der Versicherungssumme für Sachschäden 3.000.000 EUR. Der Selbstbehalt je Schadenereignis beträgt 10 %, mindestens 100 EUR, maximal 1.500 EUR.
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Samples: Spezial Haftpflichtversicherung, Spezial Haftpflichtversicherung, Spezial Haftpflichtversicherung
Mietsachschäden anlässlich von Dienst- und Geschäftsreisen. Eingeschlossen ist – abweichend von Ziff. 7.6 AHB – die gesetzliche Haftpflicht wegen Schäden, die anlässlich von Dienst- und Geschäftsreisen an gemieteten Räumen in Gebäuden und / oder an deren Ausstattung entstehen und alle sich daraus ergebenden Vermögensschäden. Die Höchstersatzleistung für Mietsachschäden beträgt im Rahmen der Versicherungssumme Deckungssumme für Sachschäden 3.000.000 EUR. Der Selbstbehalt je Schadenereignis beträgt 10 %, mindestens 100 EUR, maximal 1.500 1.000 EUR.
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Samples: Betriebshaftpflichtversicherung
Mietsachschäden anlässlich von Dienst- und Geschäftsreisen. Eingeschlossen ist – abweichend von Ziff. 7.6 AHB – die gesetzliche Haftpflicht wegen Schäden, die anlässlich von Dienst- und Geschäftsreisen an gemieteten Räumen in Gebäuden und / oder an deren Ausstattung entstehen und alle sich daraus ergebenden Vermögensschäden. Die Höchstersatzleistung für Mietsachschäden beträgt im Rahmen der Versicherungssumme für Sachschäden 3.000.000 EUR. Der Selbstbehalt je Schadenereignis beträgt 10 %, mindestens 100 250 EUR, maximal 1.500 EUR.
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Samples: Spezial Haftpflichtversicherung Für Das Baunebengewerbe