Mietweise Überlassung. 1. Alle von der Broich Premium Catering GmbH angelieferten Materialien und Gegenstände mit Ausnahme der Speisen und Getränke stehen und bleiben im Eigentum der Broich Premium Catering GmbH und werden nur leih- bzw. mietweise überlassen. 2. Solchermaßen leih- bzw. mietweise überlassene Gegenstände (z.B. Geschirr, Besteck, Gläser, Tischwäsche und dergleichen), hat der Auftraggeber pfleglich zu behandeln und unverzüglich nach Beendigung der Veranstaltung zurückzugeben. Für beschädigte, zerstörte oder verloren gegangene Gegenstände hat der Auftraggeber vollen Ersatz in Höhe der Wiederherstellungskosten (bei Beschädigungen) bzw. in Höhe der Neuanschaffungskosten (bei Zerstörung oder Verlust) zu leisten. 3. Rückgabebestätigungen der Broich Premium Catering GmbH erfolgen stets nur unter Vorbehalt einer konkreten Überprüfung. 4. Mietgebühren werden nach Kalendertagen berechnet. Als Mietbeginn gilt der Tag der Übernahme, als Xxxxxxxx der Tag der Rückgabe der Mietsache. Bei verspäteter Rückgabe der Mietsache wird für jeden weiteren Tag die volle Mietgebühr eines Tages geschuldet. 5. Die Broich Premium Catering GmbH ist berechtigt, für die Dauer der mietweisen Überlassung von Gegenständen vor deren Überlassung eine angemessene Kaution zu verlangen. Die Kaution ist unverzinslich.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen
Mietweise Überlassung. 1. Alle von der Broich Premium Prüser Catering & Event GmbH & Xx.XX .KG angelieferten Materialien und Gegenstände mit Ausnahme der Speisen und Getränke stehen und bleiben im Eigentum der Broich Premium Prüser Catering & Event GmbH & Xx.XX .KG und werden nur leih- bzw. mietweise überlassen.
2. Solchermaßen leih- bzw. mietweise überlassene Gegenstände (z.B. Geschirr, Besteck, Gläser, Tischwäsche und dergleichen), hat der Auftraggeber pfleglich zu behandeln und unverzüglich nach Beendigung der Veranstaltung zurückzugeben. Für beschädigte, zerstörte oder verloren gegangene Gegenstände hat der Auftraggeber vollen Ersatz in Höhe der Wiederherstellungskosten (bei Beschädigungen) bzw. in Höhe der Neuanschaffungskosten (bei Zerstörung oder Verlust) zu leisten.
3. Rückgabebestätigungen der Broich Premium Prüser Catering & Event GmbH & Xx.XX .KG erfolgen stets nur unter Vorbehalt einer konkreten Überprüfung.
4. Mietgebühren werden nach Kalendertagen berechnet. Als Mietbeginn gilt der Tag der Übernahme, als Xxxxxxxx der Tag der Rückgabe der Mietsache. Bei verspäteter Rückgabe der Mietsache wird für jeden weiteren Tag die volle Mietgebühr eines Tages geschuldet. Prüser Catering & Event GmbH & Xx.
5. Die Broich Premium Catering GmbH XX .KG ist berechtigt, für die Dauer der mietweisen Überlassung von Gegenständen vor deren Überlassung eine angemessene Kaution zu verlangen. Die Kaution ist unverzinslich. Es gilt ein Mindestauftragswert (Warenwert) i.H.v. 250€ netto.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen
Mietweise Überlassung. 1. Alle von der Broich Premium Catering FOODPOL CONCEPT CATERING GmbH angelieferten Materialien und Gegenstände mit Ausnahme der Speisen und Getränke stehen und bleiben im Eigentum der Broich Premium Catering FOODPOL CONCEPT CATERING GmbH und werden nur leih- bzw. mietweise überlassen.
2. Solchermaßen leih- bzw. mietweise überlassene Gegenstände (z.B. Geschirr, Besteck, Gläser, Tischwäsche und dergleichen), hat der Auftraggeber pfleglich zu behandeln und unverzüglich nach Beendigung der Veranstaltung zurückzugeben. Für beschädigte, zerstörte oder verloren gegangene Gegenstände hat der Auftraggeber vollen Ersatz in Höhe der Wiederherstellungskosten (bei Beschädigungen) bzw. in Höhe der Neuanschaffungskosten (bei Zerstörung oder Verlust) zu leisten.
3. Rückgabebestätigungen der Broich Premium Catering FOODPOL CONCEPT CATERING GmbH erfolgen stets nur unter Vorbehalt einer konkreten Überprüfung.
4. Mietgebühren werden nach Kalendertagen berechnet. Als Mietbeginn gilt der Tag der Übernahme, als Xxxxxxxx der Tag der Rückgabe der Mietsache. Bei verspäteter Rückgabe der Mietsache wird für jeden weiteren Tag die volle Mietgebühr eines Tages geschuldet.
5. Die Broich Premium Catering FOODPOL CONCEPT CATERING GmbH ist berechtigt, für die Dauer der mietweisen Überlassung von Gegenständen vor deren Überlassung eine angemessene Kaution zu verlangen. Die Kaution ist unverzinslich.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Mietweise Überlassung. 1. Alle von der Broich Premium Catering BHG.Broichcatering GmbH angelieferten Materialien und Gegenstände mit Ausnahme der Speisen und Getränke stehen und bleiben im Eigentum der Broich Premium Catering BHG.Broichcatering GmbH und werden nur leih- bzw. mietweise überlassen.
2. Solchermaßen leih- bzw. mietweise überlassene Gegenstände (z.B. Geschirr, Besteck, Gläser, Tischwäsche und dergleichen), hat der Auftraggeber pfleglich zu behandeln und unverzüglich nach Beendigung der Veranstaltung zurückzugeben. Für beschädigte, zerstörte oder verloren gegangene Gegenstände hat der Auftraggeber vollen Ersatz in Höhe der Wiederherstellungskosten (bei Beschädigungen) bzw. in Höhe der Neuanschaffungskosten (bei Zerstörung oder Verlust) zu leisten.
3. Rückgabebestätigungen der Broich Premium Catering BHG.Broichcatering GmbH erfolgen stets nur unter Vorbehalt einer konkreten Überprüfung.
4. Mietgebühren werden nach Kalendertagen berechnet. Als Mietbeginn gilt der Tag der Übernahme, als Xxxxxxxx der Tag der Rückgabe der Mietsache. Bei verspäteter Rückgabe der Mietsache wird für jeden weiteren Tag die volle Mietgebühr eines Tages geschuldet.
5. Die Broich Premium Catering BHG.Broichcatering GmbH ist berechtigt, für die Dauer der mietweisen Überlassung von Gegenständen vor deren Überlassung eine angemessene Kaution zu verlangen. Die Kaution ist unverzinslich.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Mietweise Überlassung. 1. Alle von der Broich Premium Genuss Manufaktur e.K. Events & Catering GmbH angelieferten Materialien und Gegenstände mit Ausnahme der Speisen und Getränke stehen und bleiben im Eigentum der Broich Premium Genuss Manufaktur e.K. Events & Catering GmbH und werden nur leih- bzw. mietweise überlassenmietweiseüberlassen.
2. Solchermaßen leih- bzw. mietweise überlassene Gegenstände (z.B. Geschirr, Besteck, Gläser, Tischwäsche und dergleichen), hat der Auftraggeber pfleglich zu behandeln und unverzüglich nach Beendigung der Veranstaltung zurückzugeben. Für beschädigte, zerstörte oder verloren gegangene Gegenstände hat der Auftraggeber vollen Ersatz in Höhe der Wiederherstellungskosten (bei Beschädigungen) bzw. in Höhe der Neuanschaffungskosten (bei Zerstörung oder Verlust) zu leistenzuleisten.
3. Rückgabebestätigungen der Broich Premium Genuss Manufaktur e.K. Events & Catering GmbH erfolgen stets nur unter nurunter Vorbehalt einer konkreten Überprüfung.
4. Mietgebühren werden nach Kalendertagen berechnet. Als Mietbeginn gilt der Tag der Übernahme, als Xxxxxxxx der Tag der Rückgabe der Mietsache. Bei verspäteter Rückgabe der Mietsache wird für jeden weiteren Tag die volle Mietgebühr eines Tages geschuldetTagesgeschuldet.
5. Die Broich Premium Genuss Manufaktur e.K. Events & Catering GmbH ist berechtigt, für die Dauer der mietweisen Überlassung von Gegenständen vor deren Überlassung eine angemessene Kaution zu verlangen. Die Kaution ist unverzinslich.
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Samples: Catering Agreement