Mindest-/Höchstzeichnungsbeträge. Die Stückelung der Schuldverschreibungen und/oder allfällige Mindest- oder Höchstzeichnungsbeträge ergeben sich aus den maßgeblichen Endgültigen Bedingungen. Die Einladung zur Angebotsstellung erfolgt grundsätzlich an keine bestimmte oder begrenzte Zielgruppe. Die Emittentin beabsichtigt nicht, eigene Tranchen für bestimmte Märkte zu begeben.
Mindest-/Höchstzeichnungsbeträge. Die Stückelung der Wertpapiere und/oder allfällige Mindest- oder Höchstzeichnungsbeträge ergeben sich aus den maßgeblichen Endgültigen Bedingungen.