Common use of Mindestlaufzeit des Vertrages Clause in Contracts

Mindestlaufzeit des Vertrages. Keine. Für die eingegangenen Geschäfte gelten die jeweils vereinbarten Laufzeiten. Abhängig vom jeweils geltenden Steuerrecht (In- oder Ausland) und der Art des Edelmetalls können beim Handel von Edelmetallen und/oder deren Auslieferung nach Deutschland Kapitalertrags-, Umsatz- und/oder sonstige Steuern anfallen, die an die jeweilige Steuerbehörde abgeführt werden und daher den an den Kunden zu zahlenden Betrag mindern. Nach derzeitiger Rechtslage ist die Bank nicht verpflichtet, bei der Auszahlung von Einkünften aus Edelmetallgeschäften Kapitalertrag- steuer gemäß §§ 43ff EStG (Abgeltungsteuer) einzubehalten und abzuführen. Gewinne, die aus der Veräußerung von Edelmetallen resul- tieren, einschließlich dabei realisierter Fremdwährungsgewinne, können aber abhängig von Haltedauer und persönlichen Verhältnissen des Kunden in Deutschland der Einkommenssteuer unterliegen. In diesem Fall sind sie vom Kunden in seiner persönlichen Einkommensteuererklärung gegenüber dem Finanzamt anzugeben. Bei Fragen sollte sich der Kunde an die für ihn zuständige Steuerbehörde bzw. seinen steuerlichen Berater wenden. Dies gilt insbesondere, wenn er im Ausland steuerpflichtig ist. Eigene Kosten (z.B. für Ferngespräche, Porto, Internetzugangskosten) hat der Kunde selber zu tragen.

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Mindestlaufzeit des Vertrages. Keine. Für die eingegangenen Geschäfte gelten die jeweils vereinbarten Laufzeiten. Abhängig vom jeweils geltenden Steuerrecht (In- oder Ausland) und der Art des Edelmetalls können beim Handel von Edelmetallen und/oder deren Auslieferung nach Deutschland Kapitalertrags-, Umsatz- und/oder sonstige Steuern anfallen, die an die jeweilige Steuerbehörde abgeführt werden und daher den an den Kunden zu zahlenden Betrag mindern. Nach derzeitiger Rechtslage ist die Bank nicht verpflichtet, bei der Auszahlung von Einkünften aus Edelmetallgeschäften Kapitalertrag- steuer gemäß §§ 43ff EStG (Abgeltungsteuer) einzubehalten und abzuführenabzu- führen. Gewinne, die aus der Veräußerung von Edelmetallen resul- tierenresultieren, einschließlich dabei realisierter Fremdwährungsgewinne, können aber abhängig von Haltedauer und persönlichen Verhältnissen des Kunden in Deutschland der Einkommenssteuer unterliegen. In diesem Fall sind sie vom Kunden in seiner persönlichen Einkommensteuererklärung gegenüber dem Finanzamt anzugeben. Bei Fragen sollte sich der Kunde an die für ihn zuständige Steuerbehörde bzw. seinen steuerlichen Berater wenden. Dies gilt insbesondere, wenn er im Ausland steuerpflichtig ist. Eigene Kosten (z.B. für Ferngespräche, Porto, Internetzugangskosten) hat der Kunde selber zu tragen.

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Samples: www.aad-fondsdiscount.de, www.fonds-super-markt.de, b2b.dab-bank.de

Mindestlaufzeit des Vertrages. Keine. Für die eingegangenen Geschäfte gelten die jeweils vereinbarten Laufzeiten. Vom Kunden zu zahlende Steuern und Kosten Abhängig vom jeweils geltenden Steuerrecht (In- oder Ausland) und der Art des Edelmetalls können beim Handel von Edelmetallen und/und / oder deren Auslieferung nach Deutschland Kapitalertrags-, Umsatz- und/und / oder sonstige Steuern anfallen, die an die jeweilige Steuerbehörde abgeführt werden und daher den an den Kunden zu zahlenden Betrag mindern. Nach derzeitiger Rechtslage ist die Bank nicht verpflichtet, bei der Auszahlung von Einkünften aus Edelmetallgeschäften Kapitalertrag- steuer Kapitalertragsteuer gemäß §§ 43ff EStG (Abgeltungsteuer) einzubehalten und abzuführen. Gewinne, die aus der Veräußerung von Edelmetallen resul- tierenresultieren, einschließlich dabei realisierter Fremdwährungsgewinne, können aber abhängig von Haltedauer und persönlichen Verhältnissen des Kunden in Deutschland der Einkommenssteuer unterliegen. In diesem Fall sind sie vom Kunden in seiner persönlichen Einkommensteuererklärung gegenüber dem Finanzamt anzugeben. Bei Fragen sollte sich der Kunde an die für ihn zuständige Steuerbehörde bzw. seinen steuerlichen Berater wenden. Dies gilt insbesondere, wenn er im Ausland steuerpflichtig ist. Eigene Kosten (z.B. für Ferngespräche, Porto, Internetzugangskosten) hat der Kunde selber zu tragen.

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