Informationen Zum Vermögensverwaltungsvertrag Musterklauseln

Informationen Zum Vermögensverwaltungsvertrag. Wesentliche Merkmale der Finanzdienstleistung: Die Kunden beauftragen wevest, die im Vertrag genann- ten Vermögenswerte im Rahmen der vereinbarten Anlagerichtlinien nach freiem Ermessen und ohne Einho- lung von Weisungen zu verwalten. wevest ist berechtigt, die Kunden im Rahmen der Vermögensverwaltung zu vertreten und in ihrem Namen und für ihre Rechnung Finanzinstrumente zu kaufen, zu verkaufen, zu tau- schen, Bezugsrechte auszuüben, Liquidität zu halten und alle sonstigen Maßnahmen durchzuführen, die wevest zweckmäßig und für die Kunden interessengerecht erscheinen. Preis der Finanzdienstleistung: Wevest erhebt für die Vermögensverwaltung – abhängig vom gewählten An- lagemodell – unterschiedliche Gebühren. Die Höhe und Zusammensetzung der derzeit anfallenden Vergütung kann der Kunde den vorvertraglichen Informationen im Abschnitt „Informationen über wevest, die Dienstleis- tung, Risiken, Kosten und Nebenkosten“ entnehmen. Zusätzlich ist in den Vertragsbedingungen eine detail- lierte Auflistung über die voraussichtlichen Gesamtkosten der Vermögensverwaltung enthalten. Zusätzlich anfallende Kosten und mögliche weitere von den Kunden zu zahlende Steuern und Kosten: Die Provision für den Wertpapierhandel und Depotverwaltungsentgelt im Rahmen der Vermögensverwaltung werden dem Kunden von der Depotbank gesondert in Rechnung gestellt. Nimmt der Kunde weitere Dienst- leistungen der Depotbank in Anspruch, werden diese von der Depotbank in Rechnung gestellt und sind direkt vom Kunden zu tragen. Die Kosten für etwaige Zusatzleistungen sind dem aktuellen Preisverzeichnis der De- potbank zu entnehmen. Einzelheiten hinsichtlich der Zahlung: Die Abrechnung des Verwaltungsentgelts erfolgt monatlich. Der Rechnungsbetrag wird mit Ablauf des jeweiligen Abrechnungszeitraums fällig und direkt vom Verrechnungs- konto des Kunden bei der Depotbank eingezogen. Die Performancefee wird jeweils zum 31. Dezember bzw. bei Vertragsbeendigung ermittelt und mit Zugang der jeweiligen Rechnung zur Zahlung fällig und von der De- potbank eingezogen. Einzelheiten hinsichtlich der Erfüllung: Wevest erfüllt seine Verpflichtungen mit vertragsgemäßer Durch- führung der Vermögensverwaltung. Mindestlaufzeit des Vertrages: Es besteht keine Mindestlaufzeit. Vertragliche Kündigungsregeln: Der Vermögensverwaltungsvertrag ist an keine feste Vertragslaufzeit ge- bunden und kann von dem Kunden täglich mit Wirkung zum Ablauf des darauffolgenden Bankgeschäftstags in Berlin gekündigt werden. wevest kann den...
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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.