Mindestlaufzeit des Vertrages. Für den Depot- und Kontovertrag wird keine Mindestlaufzeit vereinbart. Bei Kündigung des Depot- und Kontovertrags muss der Kunde die verwahrten Wertpapiere auf ein anderes Depot übertragen oder veräußern, einen etwaigen Sollstand auf dem Konto ausgleichen oder ein vorhandenes Guthaben auf ein anderes Konto übertragen. Gesetzliche Rechte des Kunden bleiben unberührt.
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