Mindestvertragslaufzeit, Kündigung Musterklauseln

Mindestvertragslaufzeit, Kündigung. E.10.1 Der auf den Bedingungen nach diesem Abschnitt E. beru- hende Vertrag tritt an dem im Angebot von FUJITSU oder dem vereinbarten Leistungszeitplan angegebenen Datum in Kraft (im Nachfolgenden als Datum des Inkrafttretens bezeichnet). E.10.2 Wenn und soweit eine Mindestlaufzeit vereinbart wurde, ist die ordentliche Kündigung während der Mindestlaufzeit aus- geschlossen. Das Recht der Parteien zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Im Übrigen kann der Kunde die vertragli- chen Werk- und Dienstleistungen nach diesem Abschnitt E mit ei- ner Frist von einem Monat kündigen. In dem Fall steht FUJITSU bei Werkleistungen die vereinbarte Vergütung unter Abzug der infolge der Kündigung ersparten Aufwendungen zu. E.10.3 Für den Fall, dass Hardware- oder Software als Teil der Werk- und Dienstleistungen bereitgestellt wird, ist der Kunde ver- pflichtet, die folgenden Stornogebühren an FUJITSU zu zahlen: • Der volle Betrag für die Hardware und Software, die bereits geliefert wurde, plus 75 % des Betrages für Hardware und Software, die der Kunde ohne die Stornierung noch von FUJITSU erhalten hätte; • Für den Fall, dass FUJITSU für den Kunden Hardware oder Software lagert oder Hardware oder Software für den Kun- den bei einem Dritten bestellt hat und diese Bestellung nicht storniert werden kann, den Verkaufswert der betref- fenden Hardware und Software zum Zeitpunkt der Stornie- rung. E.10.4 Eine Kündigung aus wichtigem Grund wird nur wirksam, wenn sie der anderen Partei innerhalb eines angemessenen Zeit- raums in Schriftform zugeht, nachdem die zur Kündigung berech- tigte Partei vom Kündigungsgrund Kenntnis erlangt hat oder hätte erlangen müssen.
Mindestvertragslaufzeit, Kündigung. 3.1 Eine „10er Karte“ verliert sechs Monate nach Vertragsabschluss seine Gültigkeit und verlängert sich nicht. 3.2 „Drop In“-Tickets (Day) gestatten dem Teilnehmer eine einmalige Teilnahme an einem Kurs bzw. Gruppentraining. 3.3 „Drop In“-Tickets (Week) gestatten dem Teilnehmer maximal sieben Kursteilnahmen bzw. Gruppentrainings innerhalb einer Woche. 3.4 Die angebotenen Verträge (mit Ausnahme der „10er Karte“, des „Drop In – Tickets“, des „Beginner Blocks“ und der Leistungen des „Personaltrai- nings“, „Food Coachings“ sowie des „Team Trainings“) haben eine Mindestlaufzeit von 6 Monaten. Die Mitgliedschaft verlängert sich automatisch um jeweils weitere 6 Monate, sofern das Mitglied nicht spätestens einen Monat vor Ablauf der jeweiligen Laufzeit kündigt. 3.5 Im Fall von Preiserhöhungen hat das Mitglied ein Sonderkündigungsrecht nach Ziff. 5.2. 3.6 Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt beiderseitig bestehen. Bei fristloser Kündigung, obliegt diesem der Nachweis des wichtigen Grundes: bei Krankheit oder Schwangerschaft ist die Vorlage eines ärztlichen Attests über die langfristige Sportuntauglichkeit erforderlich, bei Umzug in eine andere Stadt die Vorlage der Meldebescheinigung, bei sonstigen Gründen muss das Mitglied/Teilnehmer einen entsprechend geeigneten Nachweis erbringen. Die Kündigungsfrist bei in Anspruchnahme des Sonderkündigungsrechts beträgt 4 Wochen zum Monatsende. 3.7 Während der Vertragslaufzeit von 6 Monaten (Ausschluss „10er Karten“ & Leistungen des „Personaltrainings“, „Food Coachings“ und „Team Trai- nings“) besteht die Möglichkeit eines „Ruhemonats“. Dieser muss 14 Tage vor Beginn schriftlich angekündigt werden und kann innerhalb obiger Min- destvertragslaufzeit nur einmal in Anspruch genommen werden. Bei in Anspruchnahme wird die Vertragslaufzeit um den jeweiligen Monat verlängert. 3.8 Eine Vertragsübernahme ist nicht möglich.

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  • Vertragslaufzeit, Kündigung 12.1. Soweit der Arbeitnehmerüberlassungsvertrag nicht befristet geschlossen wurde, läuft er auf unbe- stimmte Dauer. In der ersten Woche des Einsatzes des Zeitarbeitnehmers ist der Auftraggeber berechtigt, das Vertragsverhältnis mit einer Frist von einem Arbeitstag zu kündigen. Im Übrigen steht beiden Parteien das Recht zu, die Vereinbarung mit einer Frist von drei Arbeitstagen zum Ende einer Kalenderwoche zu kündigen, falls die Parteien keine andere Regelung treffen. 12.2. Davon unberührt bleibt das Recht zur außerordentlichen Kündigung. Beiden Vertragsparteien steht ein außerordentliches Kündigungsrecht mit Monatsfrist zum Monatsende zu, wenn das AÜG grundsätzlich geändert werden sollte. Der Personaldienstleister ist insbesondere zur fristlosen Kündigung dieser Ver- einbarung berechtigt, wenn 12.2.1. die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Auftraggebers beantragt ist, ein Insolvenzverfahren eröffnet oder mangels Masse abgewiesen wurde oder ein sol- ches droht. 12.2.2. der Auftraggeber eine fällige Rechnung auch nach erfolgter Mahnung und Fristsetzung nicht ausgleicht. 12.2.3. der Auftraggeber gegen die Zusicherungen und Verpflichtungen im Sinne von Ziff. 10.4. verstößt. 12.2.4. der Auftraggeber eine Preisanpassung nach Ziff. 8.8. nicht akzeptiert. 12.3. Eine Kündigung dieser Vereinbarung durch den Auftraggeber ist nur wirksam, wenn sie gegenüber dem Personaldienstleister in Textform erklärt wird. Die durch den Personaldienstleister überlassenen Zeitar- beitnehmer sind zur Entgegennahme von Kündigungserklärungen nicht befugt.

  • Vertragslaufzeit und Kündigung 5.1 Die Mindestvertragslaufzeit beträgt 1 Monat, sofern der Kunde keine längere Laufzeit beauftragt hat. Der Vertrag verlängert sich automatisch um einen Monat, wenn er nicht mit einer Frist von 4 Wochen schriftlich zum Monatsende gekündigt wird. Die Wiederaufnahme eines Nutzungsverhältnisses ist unter Berechnung der Wiederanschlusskosten nach Umfang des handwerklichen Aufwands möglich. Muss das Vertragsverhältnis seitens des Kunden aus anderem wichtigem Grund vorzeitig beendet werden, ist der Telekommunikationsnetzbetreiber berechtigt den ihm daraus entstandenen Schaden dem Kunden zu berechnen (z.B. Nachberechnung von zur Verfügung gestellter Hardware für eine bestimmte Laufzeit). 5.2 Die vereinbarten Preise entsprechend der gültigen Preisliste, sind zum 3. eines Monats ohne Abzug fällig und werden vom Auftragnehmer über das genannte Bankkonto eingezogen, im Übrigen erfolgt keine gesonderte Rechnungslegung. Für jede nicht eingelöste bzw. zurück gereichte Lastschrift hat der Kunde dem Telekommunikationsnetzbetreiber die ihm entstandenen Kosten in dem Umfang zu erstatten, wie er das Kosten auslösende Ereignis zu vertreten hat. Alle Entgelte incl. der gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer sind ab Bereitstellung zu zahlen. Einmalige Preise sind nach Erbringung der Leistung zu zahlen. 5.3 Kommt der Kunde für zwei aufeinander folgende Monate mit der Bezahlung der Preise bzw. eines nicht unerheblichen Teils dieser Preise oder in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Monate erstreckt, mit der Bezahlung der Preise in Höhe eines Betrages, der den monatlichen Preis für zwei Monate erreicht, in Verzug, so kann der Netzbetreiber den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzuges bleibt dem Telekommunikationsnetzbetreiber vorbehalten. Gerät der Telekommunikationsnetzbetreiber mit der geschuldeten Leistung in Verzug, so richtet sich die Haftung nach den Bestimmungen der Telekommunikations-Kundenschutzverordnung. Der Kunde ist nur dann zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn der Telekommunikationsnetzbetreiber eine vom Kunden gesetzte angemessene Nachfrist nicht einhält, die mindestens vier Wochen betragen muss.

  • Vertragsbeendigung Bei einer Vertragsdauer von weniger als einem Jahr endet der Vertrag zum vorgesehenen Zeitpunkt, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Bei einer Vertragsdauer von mehr als 3 Jahren können Sie den Vertrag schon zum Ablauf des dritten Jahres oder jedes darauf folgenden Jahres kündigen. Ihre Kündigung muss uns spätestens 3 Monate vor Ablauf des jeweiligen Versicherungsjahres zugehen.

  • Vertragliche Kündigungsregeln Für die Rahmenvereinbarung zum Abschluss von Edelmetallgeschäften gelten die in Nr. 18 und 19 der „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ für den Kunden und die Bank festgelegten Kündigungsregeln. Aufträge zum Abschluss von Edelmetallgeschäften können vom Kunden bis zum Abschluss des Ausführungsgeschäftes gekündigt werden.

  • Beitrag bei vorzeitiger Vertragsbeendigung Bei vorzeitiger Beendigung des Vertrages hat der Versicherer, soweit durch Gesetz nicht etwas anderes bestimmt ist, nur Anspruch auf den Teil des Beitrages, der dem Zeitraum entspricht, in dem Versicherungsschutz bestanden hat.

  • Beendigung des Vertragsverhältnisses Der Vertrag kann im beiderseitigen Einvernehmen oder durch Kündigung eines Vertragspartners beendet werden. Im Übrigen endet das Vertragsverhältnis mit dem Tod der Bewohnerin/des Bewohners.

  • Vertragslaufzeit Verträge auf unbestimmte Zeit sind unter Einhaltung einer etwaigen Mindestlaufzeit und unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten zum Kalenderhalbjahr kündbar.

  • Vertragsdauer, Kündigung 5.1 Soweit nicht abweichend vereinbart, gilt für Verträge über Vodafone- Dienstleistungen eine erstmalige Mindestlaufzeit von 24 Monaten und eine Kündigungsfrist von einem Monat. Wird nicht (rechtzeitig) gekündigt, verlängert sich der Vertrag auf unbestimmte Zeit und kann mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden. Kündigungen müssen in Textform erfolgen. 5.2 Verträge ohne vereinbarte Mindestlaufzeit können, soweit nicht ab- weichend vereinbart, von jeder Partei mit einer Frist von einem Monat in Textform gekündigt werden. 5.3 Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

  • Vertragsauflösung Sollte der Auftraggeber den Vertrag vorzeitig kündigen, erhält der Kommunikationsdesigner die vereinbarte Vergütung, muss sich jedoch ersparte Aufwendungen oder durchgeführte oder böswillig unterlassene Ersatzaufträge anrechnen lassen (§ 649 BGB).

  • Vorzeitige Vertragsauflösung (1) Bei Umzug des Auftraggebers sowie bei Verkauf oder sonstiger Aufgabe des Vertragsobjektes oder –gegenstandes kann das Vertragsverhältnis von jeder Vertragspartei mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden. (2) Gibt das Unternehmen das Revier auf, so ist es ebenfalls zu einer vorzeitigen Lösung des Vertrages unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat berechtigt.