Abtretung vertraglicher Rechte und Pflichten, zusätzli- che Vereinbarungen, Gerichtsstand Musterklauseln

Abtretung vertraglicher Rechte und Pflichten, zusätzli- che Vereinbarungen, Gerichtsstand. A.17.1 Der Kunde ist nur mit der Zustimmung von FUJITSU be- rechtigt, seine vertraglichen Ansprüche gegen FUJITSU auf Dritte zu übertragen oder abzutreten, wobei diese Zustimmung nur aus wichtigem Grund verweigert werden darf. Wenn und soweit Ver- tragsgegenstand die Erbringung wiederkehrender Leistungen in Bezug auf spezifische Hardware oder Software ist, darf die Über- tragung oder Abtretung dieser Leistungsansprüche gegen FUJITSU nur zusammen mit Übertragung der Nutzungsrechte an der Hardware und/oder Software erfolgen, für die der Leistungs- anspruch gilt. A.17.2 Nebenvereinbarungen, Änderungen oder Ergänzungen müssen schriftlich erfolgen, wobei der Verzicht auf das Schriftfor- merfordernis ebenfalls schriftlich zwischen den Parteien verein- bart werden muss. Das Schriftformerfordernis kann auch durch Nutzung eines elektronische Signaturtools (z.B. der Lösung von DocuSign®) erfüllt werden, wobei klargestellt wird, dass in diesem Fall die Prüfung der elektronischen Signatur durch eine Zertifizie- rungsstelle oder einen Dritten für deren Gültigkeit nicht erforder- lich ist und das Fehlen einer solchen Prüfung die Gültigkeit der elektronischen Signatur nicht berührt. Diese Regelung gilt für die Unterzeichnung des Vertrags, Abnahmeerklärungen/-protokolle, Mitteilungen und auch für Änderungen oder Ergänzungen zu die- ser Klausel. Diese Regelungen dieser Ziffer zur Schriftform gelten nicht für sonstige einseitige empfangsbedürftige Willenserklärun- gen, insbesondere Kündigungen, Abmahnungen, und nicht für Fälle, in denen gesetzlich die Schriftform vorgeschrieben ist.

Related to Abtretung vertraglicher Rechte und Pflichten, zusätzli- che Vereinbarungen, Gerichtsstand

  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.