Common use of Missbräuchliche Nutzung Clause in Contracts

Missbräuchliche Nutzung. Zur Vermeidung von Überlastungen des Teilnehmernetzes der net services ist das Halten einer dauerhaften Wählverbindung oder der Aufbau ähnlicher Ein-richtungen, die zu einer missbräuchlichen Nutzung der Netzkapazitäten führen, nicht zulässig. Bei Gesprächen von über vier Stunden behält sich net services eine Zwangstrennung vor. Der Aufbau einer neuen Verbindung ist sofort wieder möglich. Die Telefonie darf vom Kunden nur als Endverbraucher und ausschließlich für Sprachverbindungen genutzt werden. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Module für Wiederverkaufstätigkeiten (Resale) oder die Durchführung gewerblicher Telekommunikationsdienstleistungen (z.B. Call Center, Tele-Marketing oder Fax-Dienste) zu nutzen. Des Weiteren darf der bereitgestellte Telefoniedienst nicht genutzt werden um Verbindungen herzu- stellen, für welche der Kunde als Gegenleistungen für das Zustandekommen des Gesprächs Vermögenswerte Leistungen erhält. Hierunter fallen insbeson- dere Verbindungen zu Werbehotlines. Verstößt der Kunde gegen die vorste- henden Nutzungsregeln, sind die hierdurch entstandenen Verbindungen von der Festnetz Flatrate ausgenommen. Im Falle des Missbrauchs ist net servi- ces berechtigt, den Anschluss sofort zu sperren und/oder bei schuldhaftem Verstoß fristlos zu kündigen. Ferner ist net services berechtigt, die Differenz zwischen dem Telefontarif Festnetz Flatrate und dem normalen Telefontarif nachzuberechnen. Auch von der Flatrate Nutzung ausgeschlossen ist: • Anbieter von Massenkommunikationsdiensten (insbesondere • Anbieter von Call-Centern, Faxbroadcastdiensten und • Telefonmarketingdienstleistungen, Meinungsforschungsinstituten), • Anbieter von Mehrwertdiensten • Telekommunikationsdiensteanbieter Kunden, die ihre Leistungen gegen über Dritten mittels Telekommunikations-leistungen erbringen • öffentliche Verwaltungen • Finanzinstitute • Krankenhäuser • Fangschaltung / Rufnummeridentifikation (MCID) Bei belästigenden und bedrohenden Anrufen kann die net services für den Kunden auf schriftlichen Antrag und bei schlüssigem Nachweis der Bedrohung oder Belästigung eine entsprechende Schaltung einrichten, um den Quellan- schluss ankommender Telefonverbindungen festzustellen. Bei Aktivierung erfolgt die Speicherung der Verbindungsdaten mit Datum, Uhrzeit sowie Ruf- nummer des Anrufers und des Angerufenen durch die net services. Die Ein- richtung einer Fangschaltung ist kostenpflichtig gemäß Preisliste und erfolgt gemäß den jeweils aktuell gültigen datenschutzrechtlichen Vorschriften. • Anschlusssperre von abgehendenden Anrufen (OCB) Auf Wunsch des Kunden kann ein Anschluss von der net services für alle ab- gehenden Verbindungen gesperrt werden. Die Sperre kann sowohl für nati- onale als auch für internationale Ziele sowie für Sonderrufnummern durch den Anwender festgelegt werden. Zusätzlich zu dieser Sperre kann der An- wender auch ankommende Verbindungen (Vollsperre) einstellen lassen. Die Einstellung kann entweder fest oder anwenderbezogen temporär eingestellt werden. Abgehende Verbindungen zu Notrufanschlüssen der Polizei und der Feuerwehr werden nicht gesperrt. Die Einrichtung und Aufhebung dieses Leistungsmerkmals sind jeweils kostenpflichtig gemäß Preisliste. Die Sperr- klassen sind im Dokument „Sperrklassen“ beschrieben. • Änderung der Rufnummer Auf Wunsch des Kunden kann bei einem Anschluss der net services eine neue Rufnummer aus dem Rufnummernkreis der net services zur Verfügung gestellt werden. Die Änderung der Rufnummer(n) ist kostenpflichtig gemäß Preisliste. • Sperre von R-Gesprächen (Rückruf) Nach § 66j Abs. 2 TKG setzt die net services standardmäßig Rufnummern auf die Sperrliste für R-Gespräche. Damit wird verhindert, dass der Kunde kos- tenpflichtige, eingehende Gespräche vermittelt bekommt und diese ihm zu ei- nem späteren Zeitpunkt in Rechnung gestellt werden können. Der Kunde kann die net services damit beauftragen seine Rufnummer von der Sperrliste für R-Gesprächen entfernen zu lassen. Das Einrichten der Rufnummer ist kosten- frei, die spätere Löschung ist kostenpflichtig.

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Samples: www.weser-connect.de, www.giffinet.de, www.fiete.net

Missbräuchliche Nutzung. Zur Vermeidung Missbräuchlich ist jede Nutzung von Überlastungen Arbeitsmit- teln der Migros-Gruppe, welche die Vorschriften dieses Dokuments missachtet, gegen übergeord- netes Recht, arbeitsvertragliche Pflichten oder Weisungen des Teilnehmernetzes der net services ist das Halten einer dauerhaften Wählverbindung Unternehmens verstösst oder der Aufbau ähnlicher Ein-richtungendie Rechte Dritter verletzt. Als missbräuchlich gelten insbesondere die fol- 63 genden Verhaltensweisen: · Die Herstellung, die zu einer missbräuchlichen Nutzung der Netzkapazitäten führen, nicht zulässig. Bei Gesprächen von über vier Stunden behält sich net services eine Zwangstrennung vor. Der Aufbau einer neuen Verbindung ist sofort wieder möglich. Die Telefonie darf vom Kunden nur als Endverbraucher und ausschließlich für Sprachverbindungen genutzt werden. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Module für Wiederverkaufstätigkeiten (Resale) Anleitung zur Herstellung oder die Durchführung gewerblicher Telekommunikationsdienstleistungen absichtliche Verbreitung schädlicher Programme oder Programmteile im Sinne von Art. 144bis Ziff. 2 StGB (Viren, Würmer, Trojaner usw.) · Das unbefugte Eindringen in ein Datenver- arbeitungssystem (Art. 143bis StGB, «Hacking») sowie vorbereitende Abklärungen dazu; Aus- spionieren von Passwörtern, unautorisiertes Absuchen interner und externer Netzwerke auf Schwachstellen (z. B. Port-Scanning), Vorkehrung und Durchführung von Massnah- men zur Störung von Netzwerken und Computern (z.B. Call CenterDenial-of-Service-Attacks) · Die Nutzung von Arbeitsmitteln der Migros in vorsätzlicher Verletzung von Lizenzbestimmun- gen oder Urheberrechten · Datendiebstahl (Art. 143 StGB) und Datenbe- 64 schädigung (Art. 144bis Ziff. 1 StGB) · Die Verarbeitung, Tele-Marketing Speicherung oder Fax-Dienste) zu nutzenÜber- mittlung von Material mit widerrechtlichem oder unsittlichem Inhalt, wie zum Beispiel Gewaltdarstellungen, Pornografie (Art. Des Weiteren darf der bereitgestellte Telefoniedienst nicht genutzt werden um Verbindungen herzu- stellen, für welche der Kunde als Gegenleistungen für das Zustandekommen des Gesprächs Vermögenswerte Leistungen erhält. Hierunter fallen insbeson- dere Verbindungen zu Werbehotlines. Verstößt der Kunde gegen die vorste- henden Nutzungsregeln, sind die hierdurch entstandenen Verbindungen von der Festnetz Flatrate ausgenommen. Im Falle des Missbrauchs ist net servi- ces berechtigt, den Anschluss sofort zu sperren und/oder bei schuldhaftem Verstoß fristlos zu kündigen. Ferner ist net services berechtigt, die Differenz zwischen dem Telefontarif Festnetz Flatrate und dem normalen Telefontarif nachzuberechnen. Auch von der Flatrate Nutzung ausgeschlossen ist: • Anbieter von Massenkommunikationsdiensten (insbesondere • Anbieter von Call-Centern, Faxbroadcastdiensten und • Telefonmarketingdienstleistungen, Meinungsforschungsinstituten197 StGB), • Anbieter Störung der Glaubens- und Kultusfrei- heit (Art. 261 StGB) oder Rassendiskriminierun- gen (Art. 261bis StGB) · Das Versenden von Mehrwertdiensten • Telekommunikationsdiensteanbieter KundenMitteilungen über elektro- nische Kommunikationsmittel mit vorge- täuschten oder irreführenden Absenderangaben (inklusive technischer Adresse) oder von unverlangten Werbe-E-Mails (Spam) · Die Belästigung oder Irreführung von Ange- hörigen der Migros oder Dritten durch Mit- teilungen mit elektronischen Kommunikations mitteln (z. B. mit beleidigenden, die ihre Leistungen gegen über Dritten mittels Telekommunikations-leistungen erbringen • öffentliche Verwaltungen • Finanzinstitute • Krankenhäuser • Fangschaltung / Rufnummeridentifikation (MCIDsexistischen, rassistischen, rufschädigenden oder diskrimi- nierenden Inhalten) Bei belästigenden und bedrohenden Anrufen kann die net services für den Kunden auf schriftlichen Antrag und bei schlüssigem Nachweis der Bedrohung oder Belästigung eine entsprechende Schaltung einrichten, um den Quellan- schluss ankommender Telefonverbindungen festzustellen. Bei Aktivierung erfolgt die Speicherung der Verbindungsdaten mit Datum, Uhrzeit sowie Ruf- nummer des Anrufers und des Angerufenen durch die net services. Die Ein- richtung einer Fangschaltung ist kostenpflichtig gemäß Preisliste und erfolgt gemäß den jeweils aktuell gültigen datenschutzrechtlichen Vorschriften. • Anschlusssperre von abgehendenden Anrufen (OCB) Auf Wunsch des Kunden kann ein Anschluss von der net services für alle ab- gehenden Verbindungen gesperrt werden. Die Sperre kann sowohl für nati- onale als auch für internationale Ziele sowie für Sonderrufnummern durch den Anwender festgelegt werden. Zusätzlich zu dieser Sperre kann der An- wender auch ankommende Verbindungen (Vollsperre) einstellen lassen. Die Einstellung kann entweder fest oder anwenderbezogen temporär eingestellt werden. Abgehende Verbindungen zu Notrufanschlüssen der Polizei und der Feuerwehr werden nicht gesperrt. Die Einrichtung und Aufhebung dieses Leistungsmerkmals sind jeweils kostenpflichtig gemäß Preisliste. Die Sperr- klassen sind im Dokument „Sperrklassen“ beschrieben. • Änderung der Rufnummer Auf Wunsch des Kunden kann bei einem Anschluss der net services eine neue Rufnummer aus dem Rufnummernkreis der net services zur Verfügung gestellt werden. Die Änderung der Rufnummer(n) ist kostenpflichtig gemäß Preisliste. • Sperre von R-Gesprächen (Rückruf) Nach § 66j Abs. 2 TKG setzt die net services standardmäßig Rufnummern auf die Sperrliste für R-Gespräche. Damit wird verhindert, dass der Kunde kos- tenpflichtige, eingehende Gespräche vermittelt bekommt und diese ihm zu ei- nem späteren Zeitpunkt in Rechnung gestellt werden können. Der Kunde kann die net services damit beauftragen seine Rufnummer von der Sperrliste für R-Gesprächen entfernen zu lassen. Das Einrichten der Rufnummer ist kosten- frei, die spätere Löschung ist kostenpflichtig.Notizen

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Samples: www.micarna.ch