MIT DEN WERTPAPIEREN VERBUNDENE RECHTE Musterklauseln

MIT DEN WERTPAPIEREN VERBUNDENE RECHTE. 4.4.1. Mit den Wertpapieren verbundene Rechte
MIT DEN WERTPAPIEREN VERBUNDENE RECHTE. Die Inhaber der Schuldverschreibungen haben das Recht auf Zahlung der Zinsen nach Maßgabe der Anleihebedingungen der Schuldverschreibungen (die „Anleihebedingungen“). Außerdem steht ihnen ein Wandlungsrecht nach Maßgabe der Anleihebedingungen zu. Der nominale Zinssatz beträgt 7,0 % p.a. Die Schuldverschreibungen werden ab dem 24. Mai 2023 (einschließlich) (der „Verzinsungsbe- ginn“) bis zum 24. Mai 2028 (ausschließlich) verzinst. Die Zinsen sind halbjährlich nachträglich jeweils am 24. Mai und am 24. November eines jeden Jahres, erstmals am 24. November 2023, zahlbar. Soweit das Wandlungsrecht gemäß § 8 der Anleihebedingungen ausgeübt wird, endet der Zinslauf der Schuldverschreibungen mit dem Ablauf des Tages, der dem letzten Zinszahlungstag vor dem jeweiligen Wandlungstag gemäß § 8 der Anleihebedingungen unmittelbar vorausgeht. Falls der betreffende Wandlungstag vor dem ersten Zinszahlungstag liegt, werden die Schuldverschreibun- gen nicht verzinst. Sofern die Schuldverschreibungen zurückgezahlt werden, endet der Zinslauf der Schuldverschrei- bungen mit dem Ablauf des Tages, der dem Tag unmittelbar vorausgeht, an dem sie zur Rück- zahlung fällig werden. Falls die Emittentin die Schuldverschreibungen bei Fälligkeit nicht zu- rückzahlt, endet die Verzinsung des Nennbetrages der betreffenden Schuldverschreibungen je- doch erst mit dem Ablauf des Tages, der dem Tag der tatsächlichen Rückzahlung der betreffenden Schuldverschreibungen unmittelbar vorausgeht. Der in diesem Fall ab dem Fälligkeitstag anzu- wendende Zinssatz entspricht dem gesetzlichen Verzugszinssatz nach deutschem Recht. Die Schuldverschreibungen werden von der Gesellschaft am 24. Mai 2028 („Fälligkeitstag“) zum Nennbetrag je Schuldverschreibung zurückgezahlt, soweit sie nicht vorher zurückgezahlt, gewandelt oder zurückgekauft und entwertet worden sind. Der Rückzahlungsbetrag von 100 % des Nennbetrages gilt auch bei einer vorzeitigen Rückzahlung im Falle einer Kündigung durch die Emittentin gemäß § 5(b) der Anleihebedingungen sowie im Falle einer Kündigung durch den Anleihegläubiger gemäß § 11(a)(iv) der Anleihebedingungen (Kontrollwechsel) oder § 11(c)(iv) der Anleihebedingungen (Verschmelzung) oder auch gemäß § 12 der Anleihebedingungen. Zu- züglich zum Nennbetrag je Schuldverschreibung hat der Anleihegläubiger in diesen Fällen An- spruch auf Zahlung etwaiger bis zu dem Tag der Rückzahlung (ausschließlich) aufgelaufener Zin- sen. Für die Rückzahlung gilt kein besonderes Verfahren. Die Zahlung ...
MIT DEN WERTPAPIEREN VERBUNDENE RECHTE. Der Ausgabebetrag je Schuldverschreibung entspricht 100 % des Nennbetrags der Schuldverschreibungen, mithin EUR 1.000,00 je Schuldverschreibung. Die Schuldverschreibungen werden vom 12. Xxxx 2021 (einschließlich) bis zum 12. September 2026 (aus- schließlich) mit einem jährlichen Zinssatz von 4,500 % bis 5,000 % per annum verzinst. Der Zinssatz wird, wie gemäß Ziffer „8. Angebot der Schuldverschreibungen“ beschrieben, voraussichtlich am oder um den 4. Xxxx 2021 festgelegt. Die Zinsen sind nachträglich am 12. September eines jeden Jahres zahlbar. Die erste Zinszahlung auf die Schuldverschreibungen erfolgt am 12. September 2021. Die Laufzeit der Schuldverschreibungen beträgt fünf Jahre und sechs Monate ab dem 12. Xxxx 2021. Hinsichtlich der Schuldverschreibungen bestehen keine gesetzlichen Bezugs- oder Vorerwerbsrechte von Gesellschaftern der Emittentin. Für eine ausführliche Beschreibung der mit den Wertpapieren verbundenen Rechte wird auf Abschnitt „10 Anleihebedingungen“ verwiesen.

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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.