Beschreibung der mit den Wertpapieren verbundenen Rechte Musterklauseln

Beschreibung der mit den Wertpapieren verbundenen Rechte. Bei den unter diesem Prospekt begebenen Schuldver- schreibungen handelt es sich um: kündbare Stufenzinsschuldverschreibungen - Die Schuldverschreibungen begründen das Recht der Gläubiger auf regelmäßige Zinszahlungen. - Die Schuldverschreibungen begründen das Recht der Gläubiger auf Zahlung des Rückzahlungsbetrags. Der Rückzahlungsbetrag entspricht dem Nennbetrag. - Rangordnung - Nicht nachrangige Schuldverschreibungen - Gleichrangig mit allen anderen unbesicherten und nicht nachrangigen Schuldverschreibungen. - Beschränkungen dieser Rechte - Die Schuldverschreibungen sind nach Xxxx der Emittentin unter Einhaltung der festgelegten Kündigungsfrist durch Kündigung gegenüber den Gläubigern rückzahlbar, und zwar zu dem(n) festgelegten Zeitpunkt(en) vor der angege- benen Fälligkeit und zu dem(n) festgelegten Rückzah- lungsbetrag(beträgen). C.9 C.8 sowie: Nominaler Zinssatz Die Schuldverschreibungen verbriefen einen festen Zinser- trag über die gesamte Laufzeit der Schuldverschreibungen. Der Zinssatz steigt über Teile der Laufzeit der Schuldver- schreibungen hinweg (die „Stufenzins Schuldverschrei- bungen“). Verzinsung: 25.01.2019 – 24.01.2023 = 0,75 % 25.01.2023 – 24.01.2029 = 1,00 % Datum ab dem die Zin- sen zahlbar werden und Zinsfälligkeitster- mine 25.01.2020 Zinszahlungstage: 25.01. gzj. Beschreibung des Ba- siswerts auf den sich Zinssatz stützt. Nicht anwendbar. Der Zinssatz basiert nicht auf einem Basis- wert. Fälligkeitstermin und Vereinbarung für Dar- lehenstilgung ein- schließlich Rückzah- lungsverfahren Die Schuldverschreibungen werden, soweit nicht vorzeitig zu- rückgezahlt, am 25.01.2029 zum Nennbetrag zurückgezahlt. Angabe der Rendite 0,75% bei Kündigung 0,90% bei Nichtkündigung Name des Vertreters der Schuldtitelinhaber - Entfällt. Es wird kein Vertreter für die Schuldverschrei- bungsinhaber bestellt. C.1 C.9 sowie: - Entfällt. Die Schuldverschreibungen haben keine derivative Komponente. 0 Wenn das Wertpapier eine derivative Kompo- nente bei der Zinszah- lung hat, eine klare und umfassende Erläute- rung, die den Anlegern verständlich macht, wie der Wert ihrer Anlage durch den Wert des Ba- sisinstruments beein- flusst wird.
Beschreibung der mit den Wertpapieren verbundenen Rechte einschließlich der Rangordnung - einschließlich Beschränkungen dieser Rechte Inhaber-Teilschuldverschreibungen sind handelbare Wertpapiere, die das Recht des jeweiligen Inhabers verbriefen, bei Fälligkeit von der Emittentin die Abwicklung der Schuldverschreibungen durch Zahlung (zum Nennwert). Ferner entsteht ein Anspruch auf Zahlung von Zinsen an dem oder den jeweiligen Zinszahltagen. Ferner stehen Inhabern von Schuldverschreibungen Teilnahme- und Stimmrechte bei eventuellen Gläubigerversammlungen zu. Im rechtlichen Sinne erwirbt ein Anleger beim Kauf von Schuldverschreibungen einen Miteigentumsanteil an einer bei einem Wertpapier-Sammelverwahrer hinterlegten Global-Inhaber- Schuldverschreibung, in der die oben genannten Ansprüche der Schuldverschreibungsgläubiger verbrieft sind. Es handelt sich vorliegend um nicht nachrangige Schuldverschreibungen. C.9 - nominaler Zinssatz Der Zinssatz beträgt 2,00% per annum, bezogen auf den Nennwert. - Datum, ab dem die Zinsen zahlbar werden und Zins- fälligkeitstermine Die Schuldverschreibungen werden ab dem 26.06.2019, dem Beginn des Zinslaufs, bis zum Fälligkeitstag verzinst. Die Zinsen sind jährlich nachträglich jeweils am 26.06., einem Zinszahltag (Zinsfälligkeitstermin), zu zahlen. - ist der Zinssatz nicht festgelegt, Beschreibung des Basiswerts, auf den er sich stützt Entfällt. Vorliegend handelt es sich nicht um verzinsliche Wertpapiere, die an einen Basiswert gebunden sind. - Fälligkeitstermin und Vereinbarungen für die Darlehenstilgung, einschließlich der Rückzahlungsverfahren Die Schuldverschreibungen werden vorbehaltlich einer eventuellen Kündigung durch die Emittentin spätestens am 26.06.2020, der Fälligkeitstag, zurückgezahlt. Jegliche Zahlung erfolgt durch die Zahlstelle an die Clearstream Banking AG zur Weiterleitung an die Schuldverschreibungsgläubiger. Zahlungen seitens der Emittentin an die Clearstream Banking AG befreien die Emittentin in Höhe der geleisteten Zahlungen von ihren Verbindlichkeiten aus den Schuldverschreibungen. - Angabe der Rendite Die Rendite beträgt: 2,00% - Name des Vertreters der Schuldtitelinhaber Entfällt. Für vorliegende Schuldverschreibungen ist kein Vertreter vorgesehen. Es kann nach Maßgabe des im Schuldverschreibungsgesetz vorgesehenen Verfahrens nach Maßgabe der Schuldverschreibungs- bedingungen gegebenenfalls während der Laufzeit der Schuldverschreibungen ein Gemeinsamer Vertreter aller Schuldverschreibungsgläubiger bestellt werden.
Beschreibung der mit den Wertpapieren verbundenen Rechte einschließlich der Rangordnung - einschließlich Beschränkungen dieser Rechte Hypothekenpfandbriefe, also gedeckte, nicht nachrangige Schuldverschreibungen auf Grund erworbener Grundpfandrechte sind handelbare Wertpapiere, die das Recht des jeweiligen Gläubigers verbriefen, am Fälligkeitstag von der Emittentin einen Geldbetrag in Höhe des Nenn- xxxxx der Schuldverschreibungen (Pfandbriefe) verlangen zu können. Ferner entsteht Anspruch auf Zahlung von Zinsen an den jeweiligen Zinszahltagen. Im rechtlichen Sinne erwirbt ein Anleger beim Kauf von Pfandbriefen (Schuldver- schreibungen) einen Miteigentumsanteil an einer bei einem Wertpapier-Sammelverwahrer hinterlegten Globalurkunde, in der die oben genannten Ansprüche der Gläubiger verbrieft sind. C.9 - nominaler Zinssatz Der auf die Wertpapiere zu zahlende Zinssatz entspricht 1,405% per annum, bezogen auf den Nennwert. - Datum, ab dem die Zinsen zahlbar werden und Zinsfälligkeitstermine Die Hypothekenpfandbriefe werden vorbehaltlich einer Kündigung ab dem 19.09.2013, dem Beginn des Zinslaufs, bis zum Fälligkeitstag verzinst. Die Zinsen sind jährlich nachträglich jeweils am 15.06., einem Zinszahltag (Zinsfälligkeitstermin), zu zahlen. - ist der Zinssatz nicht festgelegt, Beschreibung des Basiswerts, auf den er sich stützt Entfällt. Vorliegend handelt es sich nicht um verzinsliche Wertpapiere, die an einen Basis- oder Referenzwert gebunden sind. - Fälligkeitstermin und Verein- barungen für die Darlehenstilgung, einschließlich der Rückzahlungsverfahren Die Schuldverschreibungen werden vorbehaltlich einer eventuellen Kündigung durch die Emittentin spätestens am 15.06.2018, der Fälligkeitstag, zurückgezahlt. - Angabe der Rendite Die Rendite beträgt: 1,405% - Name des Vertreters der Schuldtitelinhaber Entfällt. Für vorliegende Schuldverschreibungen ist kein Gläubigervertreter vorgesehen.
Beschreibung der mit den Wertpapieren verbundenen Rechte. Jede Aktie gewährt in der Hauptversammlung ein Stimmrecht. Es bestehen keine Stimmrechtsbeschränkungen. Die Aktien gewähren volle Dividenden- berechtigung ab dem 1. Oktober 2017 und für alle folgenden Geschäftsjahre der Gesellschaft.
Beschreibung der mit den Wertpapieren verbundenen Rechte. Jede Aktie gewährt in der Hauptversammlung der InCity AG eine Stimme. Stimmrechtsbeschränkungen sind in der Satzung nicht vorge- sehen. Die bestehenden Aktionäre der Gesellschaft haben keine ab- weichenden Stimmrechte. Für die angebotenen Aktien besteht eine volle Gewinnberechtigung ab dem 1. Januar 2016. Im Fall der Durch- führung von Kapitalmaßnahmen besteht für jede Aktie, soweit nicht in gesetzlich zulässiger Weise ausnahmsweise ausgeschlossen, ein Teilnahmerecht an der Kapitalmaßnahme (sog. Bezugsrecht). Das gilt grundsätzlich auch für Kapitalerhöhungen aus genehmigtem Kapital. Ein Bezugsrecht der Aktionäre bei Kapitalerhöhungen aus bedingtem Kapital ist gesetzlich nicht vorgesehen. Darüber hinaus ist mit jeder Aktie ein anteiliges Recht an einem etwaigen Liquidationserlös der InCity AG verbunden.

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  • Anlageziel und Anlagepolitik Anlageziel des Fonds ist eine langfristige Gesamtrendite durch direkte oder indirekte Investition (auch über QFI, die Programme Shanghai-Hong Kong und Shenzhen-Hong Kong Stock Connect, Partizipationsscheine, Aktienanleihen und andere zulässige Mittel) von mindestens zwei Dritteln seines Gesamtvermögens in Aktien oder aktienbezogene Wertpapiere von Unternehmen, deren Wertpapiere an chinesischen Börsen notiert sind, insbesondere China A-Aktien und B-Aktien von Unternehmen, die an den chinesischen Börsen notiert sind, oder andere vergleichbare Wertpapiere, die von der China Securities Regulatory Commission für den Kauf durch nicht-chinesische Anleger zugelassen sind. China A-Aktien sind an einer der chinesischen Börsen notiert und werden dort gehandelt. Der Kauf und der Besitz von China A- Aktien sind allgemein auf chinesische Anleger und ausgewählte ausländische institutionelle Anleger beschränkt, die über eine QFI-Zulassung erhalten haben oder Zugang zu den Programmen Shanghai-Hong Kong Stock Connect oder Shenzhen-Hong Kong Stock Connect haben. B-Aktien werden in ausländischen Währungen an einer der chinesischen Börsen notiert und gehandelt und stehen inländischen und ausländischen Anlegern zur Verfügung. Der Fonds wird aktiv verwaltet. Ziel des Fonds ist es, die Performance der Benchmark, des MSCI China A Onshore Index (USD), zu übertreffen (vor Gebühren). Die Benchmark wird auch als Bezugspunkt für die Portfoliokonstruktion und als Basis für die Festlegung von Risikobeschränkungen verwendet. Um sein Anlageziel zu erreichen, wird der Fonds Positionen halten, deren Gewichtungen von der Benchmark abweichen, oder in Wertpapiere investieren, die nicht in der Benchmark enthalten sind. Die Anlagen des Fonds können erheblich von den Benchmark-Komponenten und ihrer jeweiligen Gewichtung in der Benchmark abweichen. Aufgrund des aktiven Managementprozesses kann das Performanceprofil des Fonds längerfristig erheblich von dem der Benchmark abweichen. Wenn Anteilsklassen auf eine andere Währung lauten als die Basiswährung des Fonds, wird in der Regel eine währungsspezifische Benchmark zum Performancevergleich herangezogen. Dabei handelt es sich entweder um die Benchmark des Fonds in einer anderen Währung oder eine andere währungsspezifische Benchmark mit ähnlichen Merkmalen. Die für diese Anteilsklassen geltenden Benchmarks sind in dem jeweiligen Dokument mit den wesentlichen Informationen für den Anleger angegeben. Anlageverwalter: Aberdeen Asset Managers Limited Unteranlageverwalter: abrdn Asia Limited Anlageprozess: Aktive Aktien – Long Term Quality Zusätzlich zu den unter „Allgemeine Risikofaktoren“ genannten Risikofaktoren sollten sich potenzielle Anleger gewisser fondsspezifischer Risiken bewusst sein: • Das Engagement in einem Markt eines einzigen Landes erhöht das Volatilitätsrisiko. • Der Fonds investiert in Festlandchina. Potenzielle Anleger sollten den Abschnitt „Anlagen in Festlandchina“ unter „Allgemeine Risikofaktoren“ sowie den Abschnitt „Besteuerung von chinesischen Aktien und Anleihen“ unter „Besteuerung“ beachten. • Der Fonds kann seine gesamten Vermögenswerte in Wertpapiere in Festlandchina investieren. In diesem Fall werden möglicherweise alle Vermögenswerte des Fonds von der Depotbank in der VRC verwaltet. • Der Fonds investiert in chinesische Aktien und aktienähnliche Wertpapiere und bietet damit ein Engagement in Schwellenmärkten, die tendenziell volatiler als entwickelte Märkte sind, weshalb sein Wert abrupten Schwankungen nach oben oder unten ausgesetzt sein kann. Unter bestimmten Umständen könnten die Basiswerte weniger liquide werden, was die Möglichkeiten des Anlageverwalters einschränken würde, einige Titel oder das gesamte Portfolio abzustoßen. Die Registrier- und Abwicklungsvereinbarungen in den Schwellenmärkten könnten weniger entwickelt sein als in reiferen Märkten, sodass die Anlagerisiken hier höher sind. Politische Risiken und ungünstige wirtschaftliche Bedingungen sind hier wahrscheinlicher. • Der Fonds kann in Unternehmen mit VIE-Strukturen investieren, um ein Engagement in Branchen mit Eigentumsbeschränkungen für Ausländer aufzubauen. Es besteht das Risiko, dass sich Änderungen an dem jeweiligen rechtlichen oder regulatorischen Rahmenwerk nachteilig auf diese Strukturen auswirken.

  • Gültigkeitsdauer der zur Verfügung gestellten Informationen Die Gültigkeitsdauer der Ihnen zur Verfügung gestellten Informationen ist, vorbehaltlich zukünftiger Gesetzes- oder Tarifänderungen, nicht befristet.

  • Rechte und Pflichten des Kunden Der Kunde verpflichtet sich, die persönlichen Zugangsdaten zum Dienst vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Die Erbringung der Leistung steht unter dem Vorbehalt, dass der Kunde sämtliche für den Zugang zum Dienst notwendigen Einrichtungen, z. B. eine funktionale Internetverbindung, bereitstellt. Ist die Nutzung des Dienstes mit SIS-Standard vereinbart, so ist dem Kunden keine private Nutzung des SIS-Standard, sondern lediglich eine Nutzung für Datenübermittlungen gestattet, die der Aufrechterhaltung der Funktionalität der TI-Anwendungen dient. Wünscht der Kunde eine darüber hinausgehende Nutzungsmöglichkeit, also auch für private Zwecke, so kann er die kostenpflichtige Zugangsoption „SIS-Power“ erwerben. Der Kunde verpflichtet sich weiterhin, den Dienst nicht missbräuchlich zu nutzen und die Nutzungsvorgaben sowie die rechtlichen und gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten. Der Kunde wird den bereitgestellten Dienst weder zur Verbreitung noch zum Abruf rechts- und sittenwidriger Informationen nutzen und ist für Verletzungen von geschützten Rechtspositionen Dritter verantwortlich. Verstößt der Kunde gegen die vorgenannten Verbote und Gebote, ist PSYPRAX berechtigt, die Vereinbarung fristlos zu kündigen und die Leistung einzustellen. Soweit PSYPRAX wegen eines Verstoßes des Kunden gegen die vorgenannten gesetzlichen Vorschriften in Anspruch genommen wird, wird der Kunde PSYPRAX von den Ansprüchen Dritter freistellen. Jegliche Rücksendungen sind vom Kunden im Voraus bei PSYPRAX anzukündigen und bedürfen der Autorisierung durch PSYPRAX. PSYPRAX veranlasst sodann die Abholung der Rücksendung beim Kunden. Ohne Autorisierung an PSYPRAX übersandte Rücksendungen, unabhängig davon, ob frei oder unfrei, werden nicht angenommen und die dafür ggf. entstandenen Kosten dem Kunden nicht erstattet. Die Autorisierung einer Rücksendung bedeutet keine Anerkennung eines Mangels oder einer sonstigen Beanstandung des Kunden.

  • Gesellschafterversammlung In der Gesellschafterversammlung der Emittentin sind die Gesellschafter mit ihrem im Gesellschaftsvertrag festgelegten Stimmenanteil vertreten. Hier fassen die Gesellschafter in ihrer Gesamtheit als oberstes Willensbildungsorgan ihre Beschlüsse. Gesellschafterbeschlüsse können grundsätzlich zu allen Belangen der Gesellschaft gefasst werden und beziehen sich insbesondere auf die Feststellung des Jahresabschlusses und die Verwendung des Geschäftsergebnisses.

  • Bestätigung Der Kunde bestätigt durch seine Unterschrift, den Hinweis zur Kenntnis genommen zu haben und dass im Falle einer Auftragserteilung diese Regeln dem Vertragsverhältnis zugrunde liegen. ………………………………………. ……………………………………

  • Erweiterung des Versicherungsschutzes Die Absätze 13.1. bis 13.4 gelten entsprechend, wenn der Versicherungsschutz nachträglich erweitert wird und deshalb eine erneute Risikoprüfung erforderlich ist.

  • Änderungen des Vertrages und dieser Bedingungen Die Regelungen des Vertrages und dieser Bedingungen beruhen auf den gesetzlichen und sonstigen Rahmen- bedingungen zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses (z. B. EnWG, StromGVV, StromNZV, MsbG, höchstrichterliche Rechtsprechung, Entscheidungen der Bundesnetzagentur). Das vertragliche Äquivalenzverhältnis kann nach Vertragsschluss durch unvorhersehbare Änderungen der gesetzlichen oder sonstigen Rahmenbedingungen (z. B. durch Gesetzesänderungen, sofern deren konkreter Inhalt nicht bereits – etwa in der Phase zwischen dem Abschluss des förmlichen Gesetzgebungsverfahrens und dem Inkrafttreten – absehbar war), die der Lieferant nicht veranlasst und auf die er auch keinen Einfluss hat, in nicht unbedeutendem Maße gestört werden. Ebenso kann nach Vertragsschluss eine im Vertrag und/oder diesen Bedingungen entstandene Xxxxx nicht unerhebliche Schwierigkeiten bei der Durchführung des Vertrages entstehen lassen (etwa wenn die Rechtsprechung eine Klausel für unwirksam erklärt), die nur durch eine Anpassung oder Ergänzung zu beseitigen sind. In solchen Fällen ist der Lieferant verpflichtet, den Vertrag und diese Bedingungen – mit Ausnahme der Preise – unverzüglich insoweit anzupassen und/oder zu ergänzen, als es die Wiederherstel- lung des Äquivalenzverhältnisses von Leistung und Gegenleistung und/oder der Ausgleich entstandener Vertragslücken zur zumutbaren Fort- und Durchführung des Vertragsverhältnisses erforderlich macht (z. B. mangels gesetzlicher Überleitungsbestimmungen). Anpassungen des Vertrages und dieser Bedingungen nach dieser Ziffer sind nur zum Monatsersten möglich. Die Anpassung wird nur wirksam, wenn der Lieferant dem Kunden die Anpassung spätestens sechs Wochen vor dem geplanten Wirksamwerden in Textform mitteilt. In diesem Fall hat der Kunde das Recht, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Vertragsanpassung zu kündigen. Hierauf wird der Kunde vom Lieferanten in der Mitteilung gesondert hingewiesen.

  • Fristen und Termine 1. Ist kein verbindlicher Leistungszeitpunkt vereinbart, gerät der Auftragnehmer erst dann in Verzug, wenn der Auftraggeber ihm zuvor ergebnislos eine angemessene Frist zur Erbringung der geschuldeten Leistung schriftlich gesetzt hat. Leistungsfristen beginnen erst ab der vollständigen Erbringung sämtlicher vom Auftraggeber geschuldeter Mitwirkungshandlungen sowie – sofern eine Anzahlung vereinbart wurde – ab deren Eingang zu laufen. Nachträgliche Änderungswünsche oder verspätet erbrachte Mitwirkungshandlungen des Auftraggebers verlängern die Leistungszeiten angemessen.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.