Common use of Mitarbeiter als Risikoerweiterung Clause in Contracts

Mitarbeiter als Risikoerweiterung. Die Beschäftigung eines zuschlagspflichtigen Mitarbeit- ers, der nicht Gesellschafter/ Mitinhaber im Sinne des § 1 Ziffer 2 ist, gilt als Erweiterung des versicherten Risikos nach § 11 b Ziffer 2.

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Samples: www.hlbs.de, www.hlbs.de, haus-treu-sued.de

Mitarbeiter als Risikoerweiterung. Die Beschäftigung eines zuschlagspflichtigen Mitarbeit- ers, der nicht Gesellschafter/ Mitinhaber Sozius im Sinne des § 1 Ziffer 2 II ist, gilt als Erweiterung Erwei- terung des versicherten Risikos nach § 11 b II Ziffer 2.

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Samples: www.pro-advokat.com

Mitarbeiter als Risikoerweiterung. Die Beschäftigung eines zuschlagspflichtigen Mitarbeit- ersMitarbeiters, der nicht Gesellschafter/ Mitinhaber Sozius im Sinne des § 1 Ziffer 2 II ist, gilt als Erweiterung des versicherten Risikos nach § 11 b III Ziffer 22.2.

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Samples: v-s-w.de

Mitarbeiter als Risikoerweiterung. Die Beschäftigung eines zuschlagspflichtigen Mitarbeit- ersMitarbeiters, der nicht Gesellschafter/ Ge- sellschafter / Mitinhaber im Sinne des § 1 Ziffer 2 ist, gilt als Erweiterung des versicherten Risikos nach § 11 b Ziffer 2.

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Samples: www.fairsicherungsladen-freiburg.de

Mitarbeiter als Risikoerweiterung. Die Beschäftigung eines zuschlagspflichtigen Mitarbeit- ers, der nicht Gesellschafter/ Mitinhaber Sozius im Sinne des § 1 Ziffer 2 II ist, gilt als Erweiterung Erwei- terung des versicherten Risikos nach § 11 b I Ziffer 2.

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Samples: www.ra-rhm.de

Mitarbeiter als Risikoerweiterung. Die Beschäftigung eines zuschlagspflichtigen Mitarbeit- ersMitarbeiters, der nicht Gesellschafter/ Gesell- schafter/Mitinhaber im Sinne des § 1 Ziffer 2 ist, gilt als Erweiterung des versicherten ver- sicherten Risikos nach § 11 b Ziffer 2.

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Samples: deutsches-ehrenamt.de