Mitarbeiterqualifikation Musterklauseln

Mitarbeiterqualifikation. Der Auftragnehmer und sein eingesetztes Personal sind für die Vertragsleistung besonders qualifiziert und verfügen über ausreichende Erfahrung mit vergleichbaren Leistungen. Der Auftraggeber kann einen Nachweis darüber verlangen und in Ermangelung dessen einen Austausch des Projektleiters oder eingesetzter Mitarbeiter verlangen.
Mitarbeiterqualifikation. Der Betrieb muss mindestens einen Mitarbeiter nachweisen, der über folgende Qualifikation verfügen: Entweder über den Nachweis oder auf andere Art glaubhaft gemachte mehrjährige Erfahrung auf dem Gebiet der Restaurierung, Wartung und Instandhaltung historischer Fahrzeuge oder ein von den Fachverbänden anerkanntes Zertifikat. Arbeitsplatz Spezialisierung Der Betrieb muss mindestens einen spezialisierten Arbeitsplatz nachweisen, der den Ansprüchen an Oldtimerwartung, -pflege, -instandhaltung, -konservierung, - reparatur und – erhalt entspricht Nachweis der Spezialisierung z.B. Hersteller, Typ, Herstellungszeitraum, Land, Baugruppen, Bearbeitungstiefe Empfehlung kontinuierlicher Weiterbildung Unteraufträge Der Betrieb gewährleistet die Qualität seiner Unterauftragnehmer Stand: ZDK, Bonn 2009 Voraussetzung für die Vergabe des Zusatzzeichens "Fachbetrieb für Kraftfahrzeug- Klimaanlagen-Service" zum Kfz-Meisterschild KRITERIEN ANMERKUNGEN Handwerksrolleneintrag Kraftfahrzeugtechniker-Handwerk Mitgliedschaft in der Kfz-Innung Meisterschild der Kfz-Innung Vertragliche Vereinbarung zum Führen des Kfz- Meisterschildes (Gestattungsvertrag) Vertrag zum Zusatzzeichen Vertragliche Vereinbarung zum Führen des Zusatzzeichens "Fachbetrieb für Kraftfahrzeug-Klimaanlagen-Service" (Gestattungsvertrag)
Mitarbeiterqualifikation. Der Auftragnehmer wird nur solches Personal einsetzen, das für die Vertragsleistung qualifiziert ist und über ausreichende Erfahrung mit vergleichbaren Leistungen verfügt. Der Auftraggeber kann einen Nachweis darüber verlangen und in Ermangelung dessen einen Austausch des Projektleiters oder eingesetzter Mitarbeiter verlangen.
Mitarbeiterqualifikation. Beide Vertragspartner werden zur Erbringung der Leistungen qualifizierte Mitarbeiter mit ausreichender Praxiserfahrung freistellen bzw. einsetzen.
Mitarbeiterqualifikation. Der Leistungsbringer beschäftigt in ausreichender Anzahl Mitarbeiter, die mindestens eine der folgenden Qualifikationen erfüllen, um die in 3.2 aufgeführten Beratungen qualifiziert durchfüh- ren zu können: a) Ausbildung als staatlich geprüfte/r Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/in oder als staat- lich geprüfte/r Gesundheits- und Krankenpfleger/in oder als staatlich geprüfte/r Altenpfle- ger/in mit dreijähriger Ausbildungszeit und mindestens dreijähriger berufspraktischen Erfah- rungszeit oder b) Mitarbeiter/in mit abgeschlossener Fortbildung zum Medizinprodukteberater Inkontinenzarti- kel und mindestens dreijähriger berufspraktischer Erfahrungszeit im Bereich der Versor- gung mit Inkontinenzartikeln.
Mitarbeiterqualifikation. 2.1 Die vom Auftragnehmer zur Erfüllung seiner Leistungen eingesetzten Mitarbeiter müssen, die für die ordnungsgemäße Vertragserfüllung notwendigen, Qualifikationen besitzen. Die Leistungserbringung erfolgt unter der verantwortlichen Leitung des Auftragnehmers. Für die bei dem Auftraggeber eingesetzten Mitarbeiter behält der Auftragnehmer die alleinige Weisungsbefugnis, sie stehen in keinerlei vertraglicher Beziehung zum Auftraggeber. Die Erfüllung der vertraglichen Tätigkeit erfolgt in enger Abstimmung mit dem Ansprechpartner („Projektverantwortlichen“) bei dem Auftraggeber. 2.2 Sollte bei einem Mitarbeiter die erforderliche Qualifikation nachweislich nicht vorliegen, kann der Auftraggeber den unverzüglichen Austausch dieses Mitarbeiters durch den Auftragnehmer verlangen.
Mitarbeiterqualifikation. 15.1 Die vom AN eingesetzten Mitarbeiter zur Erfüllung seiner Leistungen bzw. Nebenleistungen, wie z.B. zur Montage der Waren/Produkte oder zur Einschulung der Mitarbeiter des AG müssen von ihrer Qualifikation her alle zur ordnungsgemäßen Vertragserfüllung notwendigen Kenntnisse und Erfahrungen aufweisen. 15.2 Die Leistungserbringung erfolgt unter der verantwortlichen Leitung des AN. Für die vom AN beim AG eingesetzten Mitarbeiter behält der AN die alleinige Weisungsbefugnis. Die auftragsgemäße Tätigkeit erfolgt in Abstimmung mit dem AG. 15.3 Der AG kann in begründeten Fällen den unverzüglichen Austausch eines vom AN eingesetzten Mitarbeiters verlangen. Als wichtiger Grund gilt insbesondere das nachweisliche Nichtvorliegen von zur ordnungsgemäßen Auftragserfüllung erforderlichen Qualifikationen, Verstoß gegen die Geheimhaltepflichten oder deliktisches Verhalten. Die Kosten für die Einarbeitung eines anderen Mitarbeiters hat der AN zu tragen.

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  • Zusätzliche Kommunikationskosten Zusätzliche Kommunikationskosten fallen nicht an. Eigene Kosten für Telefon, Internet, Porti, Kontoführung etc. hat der Anleger selbst zu tragen. Entsprechend fallen etwaige Kosten für Überweisungen an.

  • Elektronische Kommunikation Durch die Nutzung dieser Website oder die Kommunikation mit uns auf elektronischem Wege erklärst du dich damit einverstanden und erkennst an, dass wir auf unserer Website elektronisch mit dir kommunizieren oder dir eine E-Mail senden können, und stimmst zu, dass alle Vereinbarungen, Mitteilungen, Offenlegungen und sonstigen Mitteilungen, die wir dir elektronisch zusenden, alle gesetzlichen Anforderungen erfüllen. Beinhaltet zudem, aber nicht auf die Anforderung beschränkt, dass solche Mitteilungen schriftlich erfolgen sollten.

  • Kostenpauschalen netto / brutto

  • Datenschutzhinweise Entsprechend Art. 13 und 14 der Datenschutz-Grund- verordnung (DSGVO) informieren wir Sie über die Ver- arbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch AWP P&C S.A., Niederlassung für Deutschland und die Ihnen nach dem Datenschutzrecht zustehenden Rechte. Bitte geben Sie diese Hinweise allen mitversicherten Perso- nen (z. X. Xxxxxxxxxx) zur Kenntnis.

  • Sehhilfen sind, abweichend von § 4 Nr. 2 d) Satz 6 Teil II AVB/KK 2013, unabhängig von der Anzahl erstattungsfähig zu 100 %, maximal 900 EUR innerhalb von jeweils drei Kalenderjahren ab Versicherungsbeginn.

  • Baukostenzuschüsse 2.1. Der Kunde zahlt einen weiteren Baukostenzuschuss (BKZ), wenn der Kunde seine Leistungsanforderung (maximale Wärmeleistung/Anschlusswert) wesentlich erhöht. Wesentlichkeit ist dann anzunehmen, wenn eine Leistungssteigerung von 25 % erzielt wird. 2.2. Als angemessener BKZ zu den auf den Kunden entfallenden Kosten für die Erstellung oder Verstärkung von der örtlichen Versorgung dienenden Verteilungsanlagen gilt ein Anteil von 70 % dieser Kosten.

  • Vorabpauschalen Die Vorabpauschale ist der Betrag, um den die Ausschüttungen des Fonds innerhalb eines Kalenderjahrs den Basisertrag für dieses Kalenderjahr unterschreiten. Der Basisertrag wird durch Multiplikation des Rücknahmepreises des Anteils zu Beginn eines Kalenderjahrs mit 70 % des Basiszinses, der aus der langfristig erzielbaren Rendite öffentlicher Anleihen abgeleitet wird, ermittelt. Der Basisertrag ist auf den Mehrbetrag begrenzt, der sich zwischen dem ersten und dem letzten im Kalenderjahr festgesetzten Rücknahmepreis zuzüglich der Ausschüttungen innerhalb des Kalenderjahrs ergibt. Im Jahr des Erwerbs der Anteile vermindert sich die Vorabpauschale um ein Zwölftel für jeden vollen Monat, der dem Monat des Erwerbs vorangeht. Die Vorabpauschale gilt am ersten Werktag des folgenden Kalenderjahres als zugeflossen. Vorabpauschalen sind grundsätzlich einkommen- bzw. körperschaftsteuer- und gewerbesteuerpflich- tig. Der Fonds erfüllt jedoch die steuerlichen Voraussetzungen für einen Mischfonds, daher sind 30 % der Vorabpauschalen steuerfrei für Zwecke der Einkommensteuer und 15 % für Zwecke der Gewerbe- steuer, wenn die Anteile von natürlichen Personen im Betriebsvermögen gehalten werden. Für steuer- pflichtige Körperschaften sind generell 40 % der Vorabpauschalen steuerfrei für Zwecke der Körper- schaftsteuer und 20 % für Zwecke der Gewerbesteuer. Für Körperschaften, die Lebens- oder Kranken- versicherungsunternehmen sind und bei denen die Anteile den Kapitalanlagen zuzurechnen sind, oder die Kreditinstitute sind und bei denen die Anteile dem Handelsbuch zuzurechnen sind oder von denen mit dem Ziel der kurzfristigen Erzielung eines Eigenhandelserfolgs erworben wurden, sind 15 % der Vorabpauschalen steuerfrei für Zwecke der Körperschaftsteuer und 7,5 % für Zwecke der Gewerbe- steuer. Die Vorabpauschalen unterliegen i.d.R. dem Steuerabzug von 25 % (zuzüglich Solidaritätszuschlag). Da der Fonds die steuerlichen Voraussetzungen für einen Mischfonds erfüllt, wird beim Steuerabzug die Teilfreistellung von 15 % berücksichtigt.

  • Einbruchdiebstahl Einbruchdiebstahl liegt vor, wenn der Dieb 3.2.1 in einen Raum eines Gebäudes einbricht, einsteigt oder mittels eines Schlüssels, dessen Anfertigung für das Schloss nicht von einer dazu berechtigten Person veranlasst oder gebilligt worden ist (falscher Schlüssel) oder mittels anderer Werkzeuge eindringt; der Gebrauch eines falschen Schlüssels ist nicht schon dann bewiesen, wenn feststeht, dass versicherte Sachen abhanden gekommen sind; 3.2.2 in einem Raum eines Gebäudes ein Behältnis aufbricht oder falsche Schlüssel (siehe Ziffer 3.2.1) oder andere Werkzeuge benutzt, um es zu öffnen; der Gebrauch eines falschen Schlüssels ist nicht schon dann bewiesen, wenn feststeht, dass versicherte Sachen abhanden gekommen sind; 3.2.3 aus einem verschlossenen Raum eines Gebäudes Sachen entwendet, nachdem er sich in das Gebäude eingeschlichen oder dort verborgen gehalten hatte; 3.2.4 in einem Raum eines Gebäudes bei einem Diebstahl auf frischer Tat angetroffen wird und eines der Mittel nach Ziffer 3.3.1.1 oder Ziffer 3.3.1.2 anwendet, um sich den Besitz des gestohlenen Gutes zu erhalten; 3.2.5 mittels richtiger Schlüssel, die er innerhalb oder außerhalb des Versicherungsortes durch Einbruchdiebstahl oder durch Raub nach Ziffer 3.3 an sich gebracht hatte, in einen Raum eines Gebäudes eindringt oder dort ein Behältnis öffnet; 3.2.6 in einen Raum eines Gebäudes mittels richtigem Schlüssel eindringt, den er - innerhalb oder außerhalb des Versicherungsortes - durch Diebstahl an sich gebracht hatte, vorausgesetzt, dass weder der Versicherungsnehmer noch der Gewahrsamsinhaber den Diebstahl des Schlüssels durch fahrlässiges Verhalten ermöglicht hatte.

  • Unterrichtung über nicht autorisierte oder fehlerhaft ausgeführte Aufträge Der Kunde hat die Bank unverzüglich nach Feststellung eines nicht autorisierten oder fehlerhaft ausgeführten Auftrags hierüber zu unterrichten.

  • Datenschutzhinweis Potenzielle Anleger und Anteilinhaber werden auf den Datenschutzhinweis der Gesellschaft hingewiesen, der als Nachtrag zum Zeichnungsvertrag zur Verfügung gestellt wird (der „Datenschutzhinweis“). Der Datenschutzhinweis beschreibt, wie die Gesellschaft personenbezogene Daten über Personen verarbeitet, die in die Teilfonds investieren und die beantragen, in die Teilfonds zu investieren. Der Datenschutzhinweis erklärt auch, wie die Gesellschaft personenbezogene Daten über die Verwaltungsratsmitglieder, leitende Angestellte und wirtschaftlich Berechtigte von institutionellen Anlegern verarbeitet. Die Gesellschaft kann den Datenschutzhinweis von Zeit zu Zeit aktualisieren. Die neueste Version des Datenschutzhinweises kann unter xxxxx://xxx.xxx.xxx/xxxxxxx-xxxxxx-xxxxxxxx aufgerufen werden und ist auf Anfrage an xxxxxxx@xxx.xxx oder an Data Protection, Man Group plc, Xxxxxxxxx xxxxx, 0 Xxxx Xxxx, Xxxxxx XX0X 0XX, Xxxxxxxxxxxxxx, auch von der Man Group erhältlich. Durch die Unterzeichnung des Zeichnungsvertrags wird davon ausgegangen, dass potenzielle Anleger den Datenschutzhinweis erhalten haben.