Mitgeltende Vorschriften für solarthermische Anlagen Musterklauseln

Mitgeltende Vorschriften für solarthermische Anlagen. Die Allgemeinen und Besonderen Güte- und Prüfbestimmungen gelten nur in Verbindung mit den einschlägigen Gesetzen, Ver- ordnungen und Normen, jeweils in den Abschnitten, die sich auf den Geltungsbereich der Gütesicherung Solarenergieanla- gen beziehen. Es ist jeweils die neueste Ausgabe als Grund- lage für die Gütesicherung einzuhalten: BGI 656 Persönliche Schutzausrüstungen gegen Absturz – rich- tig benutzen, XXX 000 Dacharbeiten, XXX X0 Xxxxxxxxxx xxx Xxxxxxxxxx, XXX X0 elektrische Anlagen und Betriebsmittel, BGV A3 elektrische Anlagen und Betriebsmittel, BGV C22 Bauarbeiten. DIN CEN/TS 12977 Thermische Solaranlagen und ihre Bau- teile DIN EN 572 Glas im Bauwesen DIN EN 806 Technische Regeln für Trinkwasserinstallationen DIN EN 1027 Schlagregendichtheit DIN 1055 Einwirkungen auf Tragwerke, DIN EN 1057 Kupfer und Kupferlegierungen – Nahtlose Rund- rohre aus Kupfer für Wasser und Gasleitungen für Sanitärinstal- lationen und Heizungsanlagen, Technische Regel des DVGW, DIN 0000 Xxxxxxxxx xx Xxxxxxxx DIN EN 1254 Kupfer und Kupferlegierungen – Fittings DIN 1259 Glas, Begriffe DIN 1988 Technische Regeln für Trinkwasser – Installationen (TRWI); Allgemeines, DIN 1988–4 Technische Regeln für Trinkwasser – Installatio- nen (TRWI); Schutz des Trinkwassers; Erhaltung der Trinkwassergüte, DIN EN 1991 Teil 1-4 Eurocode 1, DIN EN 1995-1 Bemessung und Konstruktion von Holzbauten DIN EN 1999-1 Bemessung und Konstruktion von Aluminium- tragwerken DIN EN 1717 Schutz des Trinkwassers vor Verunreinigungen in Trinkwasser – Installationen und allgemeine Anforderungen an Sicherheitseinrichtungen zur Verhütung von Trinkwasserver- unreinigungen durch Rückfließen, DIN 4753 – 1 Wassererwärmer und Wassererwärmungsan- lagen für Trink- und Betriebswasser, Anforderungen, Kennzeich- nung, Ausrüstung und Prüfung, DIN 4753 – 11 Wassererwärmer und Wassererwärmungsan- lagen für Trink- und Betriebswasser, Zwischenmedium – Wär- meaustauscher, Anforderungen, Prüfung und Kennzeichnung, DIN EN 1991 Teil 1-3 Eurocode 1, DIN EN 1991 Teil 1-4 Eurocode 1, DIN 1946 Lüftungstechnische Anlagen (VDI-Lüftungsregeln), DIN 4102 Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen, DIN V 4753-8 Wassererwärmer und Wassererwärmungsan- lagen für Trink- und Betriebswasser Teil 8: Wärmedämmung von Wassererwärmern bis 1000 l Nenninhalt– Anforderungen und Prüfung DIN 4807 Ausdehnungsgefäße, DIN 53384 Prüfung von Kunststoffen; Künstliches Bewittern oder Bestrahlen in Geräten; Beanspruchung durch UV-Strah- lung, DIN EN 12792 ...

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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.