Mitteilung von Änderungen. Für eine ordnungsgemäße Abwicklung des Geschäftsverkehrs ist es erforder- lich, dass der Kunde der ebase die Änderung seines Namens und seiner An- schrift, sowie der angegebenen externen Bankverbindung aus Beweisgründen schriftlich mitteilt. Das Erlöschen einer gegenüber der ebase erteilten Vertre- tungsmacht (insbesondere einer Vollmacht) ist unverzüglich – aus Beweis- gründen möglichst schriftlich – mindestens in Textform – mitzuteilen. Diese Mitteilungspflicht besteht auch dann, wenn die Vertretungsvollmacht in ein öffentliches Register (z. B. Handelsregister) eingetragen ist und ihr Erlöschen oder ihre Änderung in dieses Register eingetragen wird. Zusätzlich wird der Kunde der ebase die sich im Laufe der Geschäftsbeziehung ergebenden Änderungen, z. B. des wirtschaftlich Berechtigten, des Register- eintrags, der Legitimationspapiere, der Staatsangehörigkeit und des Berufs bzw. der Branche, unverzüglich in Textform mitteilen und der ebase bei Bedarf weitere Unterlagen zur Verfügung stellen. Die ebase geht davon aus, dass es sich bei der mitgeteilten Adresse um den Hauptwohnsitz des Kunden handelt. Darüber hinaus können sich weitergehende gesetzliche Mitteilungspflichten, insbesondere aus dem Geldwäschegesetz, ergeben. Sofern der Kunde diesen Mitwirkungspflichten nicht nachkommt, hat die ebase das Recht, die Geschäfts- beziehung fristlos gemäß den Regelungen unter Punkt „Kündigungsrechte der ebase“ dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen der ebase zu beenden.
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Mitteilung von Änderungen. Für eine ordnungsgemäße Abwicklung des Geschäftsverkehrs ist es erforder- lich, dass der Kunde der ebase die Änderung seines Namens und seiner An- schriftAnschrift, sowie der angegebenen externen Bankverbindung aus Beweisgründen schriftlich schrift- lich mitteilt. Das Erlöschen einer gegenüber der ebase erteilten Vertre- tungsmacht Vertretungsmacht (insbesondere einer Vollmacht) ist unverzüglich – aus Beweis- gründen möglichst Beweisgründen mög- lichst schriftlich – mindestens in Textform – mitzuteilen. Diese Mitteilungspflicht besteht auch dann, wenn die Vertretungsvollmacht in ein öffentliches Register (z. B. Handelsregister) eingetragen ist und ihr Erlöschen oder ihre Änderung in dieses Register eingetragen wird. Zusätzlich wird der Kunde der ebase die sich im Laufe der Geschäftsbeziehung ergebenden Änderungen, z. B. des wirtschaftlich Berechtigten, des Register- eintragsRegisterein- trags, der Legitimationspapiere, der Staatsangehörigkeit und des Berufs bzw. der Branche, unverzüglich in Textform mitteilen und der ebase bei Bedarf weitere Unterlagen zur Verfügung stellen. Die ebase geht davon aus, dass es sich bei der mitgeteilten Adresse um den Hauptwohnsitz des Kunden handelt. Darüber hinaus hin- aus können sich weitergehende gesetzliche Mitteilungspflichten, insbesondere aus dem Geldwäschegesetz, ergeben. Sofern der Kunde diesen Mitwirkungspflichten Mitwirkungs- pflichten nicht nachkommt, hat die ebase das Recht, die Geschäfts- beziehung fristlos Geschäftsbeziehung frist- los gemäß den Regelungen unter Punkt „Kündigungsrechte der ebase“ dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen der ebase zu beenden.
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Mitteilung von Änderungen. Für eine ordnungsgemäße Abwicklung des Geschäftsverkehrs ist es erforder- licherforderlich, dass der Kunde und/oder sein Vermittler der ebase die Änderung seines Namens und seiner An- schriftAnschrift, sowie der angegebenen angegebe- nen externen Bankverbindung aus Beweisgründen schriftlich mitteilt. Das sowie das Erlöschen einer gegenüber gegen- über der ebase erteilten Vertre- tungsmacht Vertretungsmacht (insbesondere einer Vollmacht) ist unverzüglich – aus Beweis- gründen möglichst schriftlich – mindestens in Textform – mitzuteilen. Diese Mitteilungspflicht besteht auch dann, wenn die Vertretungsvollmacht in ein öffentliches Register (z. B. Handelsregister) eingetragen ist und ihr Erlöschen oder ihre Änderung in dieses Register eingetragen wirdmitteilt. Zusätzlich wird der Kunde der ebase die sich im Laufe der Geschäftsbeziehung ergebenden erge- benden Änderungen, z. B. des wirtschaftlich Berechtigten, des Register- eintragsRegistereintrags, der Legitimationspapiere, der Staatsangehörigkeit Staatsangehörig- keit und des Berufs bzw. der Branche, unverzüglich in Textform mitteilen und der ebase bei Bedarf hierzu weitere Unterlagen zur Verfügung stellen. Die ebase geht davon aus, dass es sich bei der mitgeteilten Adresse um den Hauptwohnsitz des Kunden handelt. Darüber Die Mitteilungspflicht besteht auch dann, wenn die Vertretungsvollmacht in ein öffentli- ches Register (z. B. Handelsregister) eingetragen ist und ihr Erlö- schen oder ihre Änderung in dieses Register eingetragen wird. Dar- über hinaus können sich weitergehende gesetzliche MitteilungspflichtenMitteilungs- pflichten, insbesondere aus dem Geldwäschegesetz, ergeben. Sofern So- fern der Kunde diesen Mitwirkungspflichten Obliegenheiten nicht nachkommt, hat die ebase das Recht, die Geschäfts- beziehung Geschäftsbeziehung fristlos gemäß den Regelungen unter Punkt „Kündigungsrechte der ebase“ Nr. 21.2 dieser jeweils aktuell gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen der ebase zu beenden.
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Mitteilung von Änderungen. Für eine ordnungsgemäße Abwicklung des Geschäftsverkehrs ist es erforder- lich, dass der Kunde und/oder sein Vermittler der ebase die Änderung seines Namens und seiner An- schriftAnschrift, sowie der angegebenen externen Bankverbindung aus Beweisgründen schriftlich mitteilt. Das sowie das Erlöschen einer gegenüber der ebase erteilten Vertre- tungsmacht Vertretungsmacht (insbesondere einer Vollmacht) ist unverzüglich – aus Beweis- gründen möglichst schriftlich – mindestens in Textform – mitzuteilen. Diese Mitteilungspflicht besteht auch dann, wenn die Vertretungsvollmacht in ein öffentliches Register (z. B. Handelsregister) eingetragen ist und ihr Erlöschen oder ihre Änderung in dieses Register eingetragen wirdmitteilt. Zusätzlich wird der Kunde der ebase die sich im Laufe der Geschäftsbeziehung ergebenden Änderungen, z. B. des wirtschaftlich Berechtigten, des Register- eintragsRegistereintrags, der LegitimationspapiereLe- gitimationspapiere, der Staatsangehörigkeit und des Berufs bzw. der Branche, unverzüglich in Textform mitteilen und der ebase bei Bedarf hierzu weitere Unterlagen zur Verfügung stellen. Die ebase geht davon aus, dass es sich bei der mitgeteilten Adresse um den Hauptwohnsitz des Kunden handelt. Die Mitteilungspflicht besteht auch dann, wenn die Vertretungsvollmacht in ein öffentliches Register (z. B. Han- delsregister) eingetragen ist und ihr Erlöschen oder ihre Änderung in dieses Register eingetragen wird. Darüber hinaus können sich weitergehende gesetzliche gesetz- liche Mitteilungspflichten, insbesondere aus dem Geldwäschegesetz, ergeben. Sofern der Kunde diesen Mitwirkungspflichten Obliegenheiten nicht nachkommt, hat die ebase das Recht, die Geschäfts- beziehung Geschäftsbeziehung fristlos gemäß den Regelungen unter Punkt „Kündigungsrechte der ebase“ Nr. 21.2 dieser jeweils aktuell gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen der ebase zu beenden.
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Mitteilung von Änderungen. Für eine ordnungsgemäße Abwicklung des Geschäftsverkehrs ist es erforder- lich, dass der Kunde der ebase die Änderung seines Namens und seiner An- schriftAnschrift, sowie der angegebenen externen Bankverbindung aus Beweisgründen schriftlich schrift- lich mitteilt. Das Erlöschen einer gegenüber der ebase erteilten Vertre- tungsmacht Vertretungsmacht (insbesondere einer Vollmacht) ist unverzüglich – aus Beweis- gründen möglichst Beweisgründen mög- lichst schriftlich – mindestens in Textform – mitzuteilen. Diese Mitteilungspflicht besteht auch dann, wenn die Vertretungsvollmacht in ein öffentliches Register (z. B. Handelsregister) eingetragen ist und ihr Erlöschen oder ihre Änderung in dieses Register eingetragen wird. Zusätzlich wird der Kunde der ebase die sich im Laufe der Geschäftsbeziehung ergebenden Änderungen, z. B. des wirtschaftlich Berechtigten, des Register- eintragsRegisterein- trags, der Legitimationspapiere, der Staatsangehörigkeit und des Berufs bzw. der Branche, unverzüglich in Textform mitteilen und der ebase bei Bedarf weitere Unterlagen zur Verfügung stellen. Die ebase geht davon aus, dass es sich bei der mitgeteilten Adresse um den Hauptwohnsitz des Kunden handelt. Darüber hinaus hin- aus können sich weitergehende gesetzliche Mitteilungspflichten, insbesondere aus dem Geldwäschegesetz, ergeben. Sofern der Kunde diesen Mitwirkungspflichten Mitwirkungs- pflichten nicht nachkommt, hat die ebase das Recht, die Geschäfts- beziehung fristlos Geschäftsbeziehung frist- los gemäß den Regelungen unter Punkt „Kündigungsrechte der ebase“ dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen der ebase zu beenden.
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