Common use of Mitteilungs- und Nachweispflicht Clause in Contracts

Mitteilungs- und Nachweispflicht. a) Der Dienstnehmer ist verpflichtet, ohne Verzug die Dienstverhinderung dem Dienstgeber be- kannt zugeben und auf Verlangen des Dienstgebers, das nach angemessener Zeit wiederholt werden kann, eine Bestätigung des zuständigen Krankenversicherungsträgers oder des be- handelnden Arztes über Beginn, voraussichtliche Dauer und Ursache der Arbeitsunfähigkeit vorzulegen. Diese Bestätigung hat einen Vermerk darüber zu enthalten, dass dem zuständigen Krankenversicherungsträger eine Arbeitsunfähigkeitsanzeige mit Angabe über Beginn, voraus- sichtliche Dauer und Ursache der Arbeitsunfähigkeit übermittelt wurde.

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Mitteilungs- und Nachweispflicht. a) Der Dienstnehmer ist verpflichtet, ohne Verzug die Dienstverhinderung dem Dienstgeber be- kannt zugeben Dienst- geber bekannt zu geben und auf Verlangen des Dienstgebers, das nach angemessener angemesse- ner Zeit wiederholt werden kann, eine Bestätigung des zuständigen Krankenversicherungsträgers Krankenversi- cherungsträgers oder des be- handelnden behandelnden Arztes über Beginn, voraussichtliche Dauer und Ursache der Arbeitsunfähigkeit vorzulegen. Diese Bestätigung hat einen Vermerk Ver- merk darüber zu enthalten, dass dem zuständigen Krankenversicherungsträger eine Arbeitsunfähigkeitsanzeige mit Angabe über Beginn, voraus- sichtliche voraussichtliche Dauer und Ursache Ur- sache der Arbeitsunfähigkeit übermittelt wurde.

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Mitteilungs- und Nachweispflicht. a) 1. Der Dienstnehmer ist verpflichtet, ohne Verzug die Dienstverhinderung dem Dienstgeber be- kannt zugeben bekannt zu geben und auf Verlangen des Dienstgebers, das nach angemessener Zeit wiederholt werden kann, eine Bestätigung des zuständigen Krankenversicherungsträgers oder des be- handelnden behandelnden Arztes über Beginn, voraussichtliche Dauer und Ursache der Arbeitsunfähigkeit vorzulegen. Diese Bestätigung hat einen Vermerk darüber zu enthalten, dass dem zuständigen Krankenversicherungsträger eine Arbeitsunfähigkeitsanzeige mit Angabe über Beginn, voraus- sichtliche voraussichtliche Dauer und Ursache der Arbeitsunfähigkeit übermittelt wurde.

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