Mitteilungs- und Nachweispflichten Musterklauseln

Mitteilungs- und Nachweispflichten. Der NU verpflichtet sich, dem HU monatlich eine von seinen Arbeitnehmern ausgestellte Erklärung über den Erhalt des Mindestlohnes in der jeweiligen Landessprache des Arbeitnehmers entsprechend dem Muster des HU vorzu- legen. Die Originale übergebener Kopien sind dem HU auf Anforderung vor- zulegen. Etwaige Änderungen der Umstände (z.B. personelle Veränderun- gen bei den eingesetzten Arbeitskräften, Änderung der Firma) hat der NU dem HU unverzüglich mitzuteilen. Die entsprechenden erforderlichen Nach- weise sind dem HU unverzüglich zu übergeben bzw. vorzulegen. Sowohl bei Erbringung von Bauleistungen durch den NU selbst als auch bei Weitervergabe an weitere Nachunternehmer oder bei Beauftragung eines Verleihers teilt der NU dem HU die Namen und die Tätigkeitsdauer sowie die zuständigen Einzugsstellen der Gesamtsozialversicherungs- und Unfallversi- cherungsbeiträge für die zur Durchführung des Werkes jeweils notwendigen Beschäftigten mit, bei Arbeitnehmerüberlassung zusätzlich die der Leiharbei- ter und bei Beauftragung eines ausländischen Nachunternehmers die der ausländischen Arbeitnehmer. Etwaige Änderungen teilt der NU dem HU un- verzüglich mit. Im Übrigen wird der HU bis zur Vorlage der Erklärung über den Erhalt des Mindestlohnes keine Zahlungen an den NU leisten.
Mitteilungs- und Nachweispflichten. Der AN verpflichtet sich, dem AG monatlich eine von seinen Arbeitnehmern ausgestellte Erklärung über den Erhalt des Mindestlohnes in der jeweiligen Landessprache des Ar- beitnehmers entsprechend dem Muster des AG vorzulegen. Die Originale übergebener Kopien sind dem AG auf Anforderung vorzulegen. Etwaige Änderungen der Umstände (z.B. personelle Veränderungen bei den eingesetzten Arbeitskräften, Änderung der Fir- ma) hat der AN dem AG unverzüglich mitzuteilen. Die entsprechenden erforderlichen Nachweise sind dem AG unverzüglich zu übergeben bzw. vorzulegen. Im Übrigen wird der AG bis zur Vorlage der Erklärung über den Erhalt des Mindestloh- nes keine Zahlungen an den AN leisten.
Mitteilungs- und Nachweispflichten. Der NU verpflichtet sich, dem HU monatlich eine von seinen Arbeitnehmern ausgestellte Erklärung über den Erhalt des Mindestlohnes in der jeweiligen Landessprache des Arbeitnehmers entsprechend dem Muster des HU vorzu- legen. Die Originale übergebener Kopien sind dem HU auf Anforderung vorzu- legen. Etwaige Änderungen der Umstände (z.B. personelle Veränderungen bei den eingesetzten Arbeitskräften, Änderung der Firma) hat der NU dem HU un- verzüglich mitzuteilen. Die entsprechenden erforderlichen Nachweise sind dem HU unverzüglich zu übergeben bzw. vorzulegen. Der NU weist dem HU ferner auf Verlangen in datenschutzrechtlich zulässiger Weise durch weitere Unterlagen, z.B. durch Bestätigung eines Steuerberaters oder Wirtschaftsprü- fers, die Zahlung des gesetzlichen Mindestlohnes der von ihm zur Leistungs- erbringung eingesetzten Mitarbeiter nach. Sowohl bei Erbringung von Leistungen durch den NU selbst als auch bei Wei- tervergabe an weitere Nachunternehmer oder bei Beauftragung eines Verlei- hers teilt der NU dem HU die Namen und die Tätigkeitsdauer sowie die zustän- digen Einzugsstellen der Gesamtsozialversicherungs- und Unfallversiche- rungsbeiträge für die zur Durchführung des Werkes jeweils notwendigen Be- schäftigten mit, bei Arbeitnehmerüberlassung zusätzlich die der Leiharbeiter und bei Beauftragung eines ausländischen Nachunternehmers die der auslän- dischen Arbeitnehmer. Etwaige Änderungen teilt der NU dem HU unverzüglich mit. Im Übrigen wird der HU bis zur Vorlage der Erklärung über den Erhalt des Mindestlohnes keine Zahlungen an den NU leisten.
Mitteilungs- und Nachweispflichten. Alle Arbeitnehmer haben ihrem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit unverzüglich anzuzeigen. Gem. § 5 EntgfortzG hat der Arbeitnehmer die Erkrankung unverzüglich dem Arbeitgeber anzuzeigen und deren voraussichtlich Dauer mitzuteilen. Eine ärztliche Krankmeldung ist nach 3 Arbeitstagen vorzulegen, es sei denn es wurde vertraglich ein früherer Zeitpunkt vereinbart. Kommt der Arbeitnehmer diesem Anspruch nicht nach, so kann de4ises Verhalten mittels Abmahnung gerügt werden. Im Wiederholungsfalle ist auch eine hierauf begründete Kündigung nicht ausgeschlossen.

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  • Berechnung 1. Für ein unvollständiges Arbeitsjahr sind die Ferien entsprechend der Dauer des Arbeitsverhältnisses zu gewähren.

  • Anlageziel und Anlagepolitik Anlageziel des Fonds ist eine langfristige Gesamtrendite durch direkte oder indirekte Investition (auch über QFI, die Programme Shanghai-Hong Kong und Shenzhen-Hong Kong Stock Connect, Partizipationsscheine, Aktienanleihen und andere zulässige Mittel) von mindestens zwei Dritteln seines Gesamtvermögens in Aktien oder aktienbezogene Wertpapiere von Unternehmen, deren Wertpapiere an chinesischen Börsen notiert sind, insbesondere China A-Aktien und B-Aktien von Unternehmen, die an den chinesischen Börsen notiert sind, oder andere vergleichbare Wertpapiere, die von der China Securities Regulatory Commission für den Kauf durch nicht-chinesische Anleger zugelassen sind. China A-Aktien sind an einer der chinesischen Börsen notiert und werden dort gehandelt. Der Kauf und der Besitz von China A- Aktien sind allgemein auf chinesische Anleger und ausgewählte ausländische institutionelle Anleger beschränkt, die über eine QFI-Zulassung erhalten haben oder Zugang zu den Programmen Shanghai-Hong Kong Stock Connect oder Shenzhen-Hong Kong Stock Connect haben. B-Aktien werden in ausländischen Währungen an einer der chinesischen Börsen notiert und gehandelt und stehen inländischen und ausländischen Anlegern zur Verfügung. Der Fonds wird aktiv verwaltet. Ziel des Fonds ist es, die Performance der Benchmark, des MSCI China A Onshore Index (USD), zu übertreffen (vor Gebühren). Die Benchmark wird auch als Bezugspunkt für die Portfoliokonstruktion und als Basis für die Festlegung von Risikobeschränkungen verwendet. Um sein Anlageziel zu erreichen, wird der Fonds Positionen halten, deren Gewichtungen von der Benchmark abweichen, oder in Wertpapiere investieren, die nicht in der Benchmark enthalten sind. Die Anlagen des Fonds können erheblich von den Benchmark-Komponenten und ihrer jeweiligen Gewichtung in der Benchmark abweichen. Aufgrund des aktiven Managementprozesses kann das Performanceprofil des Fonds längerfristig erheblich von dem der Benchmark abweichen. Wenn Anteilsklassen auf eine andere Währung lauten als die Basiswährung des Fonds, wird in der Regel eine währungsspezifische Benchmark zum Performancevergleich herangezogen. Dabei handelt es sich entweder um die Benchmark des Fonds in einer anderen Währung oder eine andere währungsspezifische Benchmark mit ähnlichen Merkmalen. Die für diese Anteilsklassen geltenden Benchmarks sind in dem jeweiligen Dokument mit den wesentlichen Informationen für den Anleger angegeben. Anlageverwalter: Aberdeen Asset Managers Limited Unteranlageverwalter: abrdn Asia Limited Anlageprozess: Aktive Aktien – Long Term Quality Zusätzlich zu den unter „Allgemeine Risikofaktoren“ genannten Risikofaktoren sollten sich potenzielle Anleger gewisser fondsspezifischer Risiken bewusst sein: • Das Engagement in einem Markt eines einzigen Landes erhöht das Volatilitätsrisiko. • Der Fonds investiert in Festlandchina. Potenzielle Anleger sollten den Abschnitt „Anlagen in Festlandchina“ unter „Allgemeine Risikofaktoren“ sowie den Abschnitt „Besteuerung von chinesischen Aktien und Anleihen“ unter „Besteuerung“ beachten. • Der Fonds kann seine gesamten Vermögenswerte in Wertpapiere in Festlandchina investieren. In diesem Fall werden möglicherweise alle Vermögenswerte des Fonds von der Depotbank in der VRC verwaltet. • Der Fonds investiert in chinesische Aktien und aktienähnliche Wertpapiere und bietet damit ein Engagement in Schwellenmärkten, die tendenziell volatiler als entwickelte Märkte sind, weshalb sein Wert abrupten Schwankungen nach oben oder unten ausgesetzt sein kann. Unter bestimmten Umständen könnten die Basiswerte weniger liquide werden, was die Möglichkeiten des Anlageverwalters einschränken würde, einige Titel oder das gesamte Portfolio abzustoßen. Die Registrier- und Abwicklungsvereinbarungen in den Schwellenmärkten könnten weniger entwickelt sein als in reiferen Märkten, sodass die Anlagerisiken hier höher sind. Politische Risiken und ungünstige wirtschaftliche Bedingungen sind hier wahrscheinlicher. • Der Fonds kann in Unternehmen mit VIE-Strukturen investieren, um ein Engagement in Branchen mit Eigentumsbeschränkungen für Ausländer aufzubauen. Es besteht das Risiko, dass sich Änderungen an dem jeweiligen rechtlichen oder regulatorischen Rahmenwerk nachteilig auf diese Strukturen auswirken.

  • Gültigkeitsdauer der zur Verfügung gestellten Informationen Die Gültigkeitsdauer der Ihnen zur Verfügung gestellten Informationen ist, vorbehaltlich zukünftiger Gesetzes- oder Tarifänderungen, nicht befristet.

  • Rechte und Pflichten des Kunden Der Kunde verpflichtet sich, die persönlichen Zugangsdaten zum Dienst vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Die Erbringung der Leistung steht unter dem Vorbehalt, dass der Kunde sämtliche für den Zugang zum Dienst notwendigen Einrichtungen, z. B. eine funktionale Internetverbindung, bereitstellt. Ist die Nutzung des Dienstes mit SIS-Standard vereinbart, so ist dem Kunden keine private Nutzung des SIS-Standard, sondern lediglich eine Nutzung für Datenübermittlungen gestattet, die der Aufrechterhaltung der Funktionalität der TI-Anwendungen dient. Wünscht der Kunde eine darüber hinausgehende Nutzungsmöglichkeit, also auch für private Zwecke, so kann er die kostenpflichtige Zugangsoption „SIS-Power“ erwerben. Der Kunde verpflichtet sich weiterhin, den Dienst nicht missbräuchlich zu nutzen und die Nutzungsvorgaben sowie die rechtlichen und gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten. Der Kunde wird den bereitgestellten Dienst weder zur Verbreitung noch zum Abruf rechts- und sittenwidriger Informationen nutzen und ist für Verletzungen von geschützten Rechtspositionen Dritter verantwortlich. Verstößt der Kunde gegen die vorgenannten Verbote und Gebote, ist PSYPRAX berechtigt, die Vereinbarung fristlos zu kündigen und die Leistung einzustellen. Soweit PSYPRAX wegen eines Verstoßes des Kunden gegen die vorgenannten gesetzlichen Vorschriften in Anspruch genommen wird, wird der Kunde PSYPRAX von den Ansprüchen Dritter freistellen. Jegliche Rücksendungen sind vom Kunden im Voraus bei PSYPRAX anzukündigen und bedürfen der Autorisierung durch PSYPRAX. PSYPRAX veranlasst sodann die Abholung der Rücksendung beim Kunden. Ohne Autorisierung an PSYPRAX übersandte Rücksendungen, unabhängig davon, ob frei oder unfrei, werden nicht angenommen und die dafür ggf. entstandenen Kosten dem Kunden nicht erstattet. Die Autorisierung einer Rücksendung bedeutet keine Anerkennung eines Mangels oder einer sonstigen Beanstandung des Kunden.

  • Gesellschafterversammlung In der Gesellschafterversammlung der Emittentin sind die Gesellschafter mit ihrem im Gesellschaftsvertrag festgelegten Stimmenanteil vertreten. Hier fassen die Gesellschafter in ihrer Gesamtheit als oberstes Willensbildungsorgan ihre Beschlüsse. Gesellschafterbeschlüsse können grundsätzlich zu allen Belangen der Gesellschaft gefasst werden und beziehen sich insbesondere auf die Feststellung des Jahresabschlusses und die Verwendung des Geschäftsergebnisses.

  • Bestätigung Der Kunde bestätigt durch seine Unterschrift, den Hinweis zur Kenntnis genommen zu haben und dass im Falle einer Auftragserteilung diese Regeln dem Vertragsverhältnis zugrunde liegen. ………………………………………. ……………………………………

  • Ausschluss des Rücktrittsrechts Wir können uns auf unser Rücktrittsrecht nicht berufen, wenn wir den nicht angezeigten Gefahrumstand oder die Unrichtigkeit der Anzeige kannten. Wir haben kein Rücktrittsrecht, wenn Sie nachweisen, dass Sie oder Ihr Vertreter die unrichtigen oder unvollständigen Angaben weder vorsätzlich noch grob fahrlässig gemacht haben. Xxxxx Rücktrittsrecht wegen grob fahrlässiger Verletzung der Anzeigepflicht besteht nicht, wenn Sie nachweisen, dass wir den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, geschlossen hätten.

  • Swaps Swapgeschäfte sind Tauschverträge, bei denen die dem Geschäft zugrunde liegenden Zahlungsströme oder Risiken zwischen den Vertragspartnern ausgetauscht werden. Die Gesellschaft darf für Rechnung des Fonds im Rahmen der Anlagegrundsätze • Zins- • Währungs- • Zins-Währungs- • Varianz- • Equity- • Credit Default-Swapgeschäfte abschließen.

  • Schriftlichkeit Neben diesem Vertrag bestehen keine mündlichen oder schriftlichen Abreden. Änderungen und/oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen in jedem Fall bei sonstiger Rechtsunwirksamkeit der Schriftform. Das Übersenden per Fax genügt der Schriftform. Ein Abgehen vom Schriftformerfordernis ist ausdrücklich ausgeschlossen.

  • AGB Ergänzend gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bank in ihrer jeweils aktuellen Fassung, die in den Geschäftsräumen der Bank aushängen und dem Kunden auf Verlangen ausgehändigt werden.