Common use of Mittelzuweisung Clause in Contracts

Mittelzuweisung. Auf Grundlage der im Doppelhaushalt 2021/2022 eingestellten Mittel beträgt das Zielvereinbarungsbudget der TUBAF im Jahr 2021 3.626,1 T€ und im Jahr 2022 3.741,1 T€. Vorbehaltlich der Entscheidung des Haushaltsgesetzgebers zum Doppelhaushalt 2023/2024 beträgt das Zielvereinbarungsbudget im Jahr 2023 3.809,0 T€ und im Jahr 2024 3.878,3 T€. Das vereinbarte Zielvereinbarungsbudget wird jährlich während der Laufzeit der Zielvereinbarungsperiode vollständig der Hochschule zugewiesen. Nach Ablauf der Zielvereinbarungsperiode erfolgt durch das SMWK eine Abrechnung der Zielerreichung unter Berücksichtigung des Grades der Zielerreichung und der Gewichtung der Ziele, vgl. 2.3. Bei der Bemessung des vorgenannten Zielvereinbarungsbudgets wird das Nichterreichen vereinbarter Ziele aus der Zielvereinbarungsperiode 2017 bis 2020 im Ergebnis der Abrechnung der Zielvereinbarungsperiode 2017 bis 2020 gemäß § 4 Abs. 4 S. 2 Sächsische Hochschulsteuerungsverordnung durch Verrechnung in den Zuweisungen des Zielvereinbarungsbudgets in den Jahren 2022 bis 2024 zu gleichen Teilen berücksichtigt. Die Ressourcen aus den Bundesmitteln des Zukunftsvertrags Studium und Lehre stärken und des auslaufenden Hochschulpakts werden wie folgt zugewiesen: - Der TUBAF werden Mittel aus dem Zukunftsvertrag und dem auslaufenden Hochschulpakt in Summe wie folgt zugewiesen: 2021 2.550,0 T€ 2022 2.601,0 T€ 2023 2.652,0 T€ 2024 2.706,4 T€ Die Zuweisung und die Budgethöhe für die Jahre 2022, 2023 und 2024 stehen unter dem Vorbehalt der Entscheidung der Haushaltsgesetzgeber. - Aus dem Zukunftsvertrag werden der TUBAF in den Jahren 2021 bis 2024 Stellen wie folgt zugewiesen: 2021 11 Stellen 2022 24 Stellen 2023 29 Stellen 2024 29 Stellen Die Zuweisung der Stellen für die Jahre 2023/2024 erfolgt vorbehaltlich der Entscheidung des Haushaltsgesetzgebers zum Doppelhaushalt 2023/2024.

Appears in 1 contract

Samples: www.studieren.sachsen.de

Mittelzuweisung. Auf Grundlage der im Doppelhaushalt 2021/2022 eingestellten Mittel beträgt das Zielvereinbarungsbudget der TUBAF HTWK Leipzig im Jahr 2021 3.626,1 1.954,5 T€ und im Jahr 2022 3.741,1 2.016,4 T€. Vorbehaltlich der Entscheidung des Haushaltsgesetzgebers zum Doppelhaushalt 2023/2024 beträgt das Zielvereinbarungsbudget im Jahr 2023 3.809,0 2.041,3 T€ und im Jahr 2024 3.878,3 2.072,5 T€. Das vereinbarte Zielvereinbarungsbudget wird jährlich während der Laufzeit der Zielvereinbarungsperiode vollständig der Hochschule zugewiesen. Nach Ablauf der Zielvereinbarungsperiode erfolgt durch das SMWK eine Abrechnung der Zielerreichung unter Berücksichtigung des Grades der Zielerreichung und der Gewichtung der Ziele, vgl. 2.3. Bei der Bemessung des vorgenannten Zielvereinbarungsbudgets wird das Nichterreichen vereinbarter Ziele aus der Zielvereinbarungsperiode 2017 bis 2020 im Ergebnis der Abrechnung der Zielvereinbarungsperiode 2017 bis 2020 gemäß § 4 Abs. 4 S. 2 Sächsische Hochschulsteuerungsverordnung durch Verrechnung in den Zuweisungen des Zielvereinbarungsbudgets in den Jahren 2022 bis 2024 zu gleichen Teilen berücksichtigt. Die Ressourcen aus den Bundesmitteln des Zukunftsvertrags Studium und Lehre stärken und des auslaufenden Hochschulpakts werden wie folgt zugewiesen: - Der TUBAF werden HTWK Leipzig Mittel aus dem Zukunftsvertrag und dem auslaufenden Hochschulpakt in Summe wie folgt zugewiesen: 2021 2.550,0 2.850,0 T€ 2022 2.601,0 2.907,0 T€ 2023 2.652,0 2.964,0 T€ 2024 2.706,4 3.024,8 T€ Die Zuweisung und die Budgethöhe für die Jahre 2022, 2023 und 2024 stehen unter dem Vorbehalt der Entscheidung der Haushaltsgesetzgeber. - Aus dem Zukunftsvertrag werden der TUBAF HTWK Leipzig in den Jahren 2021 bis 2024 Stellen wie folgt zugewiesen: 2021 11 13 Stellen 2022 24 Stellen 2023 29 37 Stellen 2024 29 37 Stellen Die Zuweisung der Stellen für die Jahre 2023/2024 erfolgt vorbehaltlich der Entscheidung des Haushaltsgesetzgebers zum Doppelhaushalt 2023/2024.

Appears in 1 contract

Samples: www.studieren.sachsen.de

Mittelzuweisung. Auf Grundlage der im Doppelhaushalt 2021/2022 2017/2018 eingestellten Mittel beträgt das Zielvereinbarungsbudget Zielverein- barungsbudget der TUBAF UL im Jahr 2021 3.626,1 T€ 2017 8.970,3 T € und im Jahr 2022 3.741,1 T€. 2018 9.130,3 T €. Vorbehaltlich der Entscheidung des Haushaltsgesetzgebers zum Doppelhaushalt 2023/2024 2019/2020 beträgt das Zielvereinbarungsbudget im Jahr 2023 3.809,0 T€ 2019 9.293,6 T € und im Jahr 2024 3.878,3 T€. 2020 9.460,0 T €. Das vereinbarte Zielvereinbarungsbudget wird jährlich während der Laufzeit der Zielvereinbarungsperiode vollständig der Hochschule zugewiesen. Nach Ablauf der Zielvereinbarungsperiode erfolgt durch das SMWK eine Abrechnung der Zielerreichung unter Berücksichtigung des Grades der Zielerreichung und der Gewichtung der Ziele, vgl. 2.3. Bei der Bemessung des vorgenannten Zielvereinbarungsbudgets wird das Nichterreichen vereinbarter Ziele aus der Zielvereinbarungsperiode 2017 2014 bis 2020 2016 im Ergebnis der Abrechnung der Zielvereinbarungsperiode 2017 2014 bis 2020 2016 gemäß § 4 Abs. 4 S. 2 Sächsische Hochschulsteuerungsverordnung durch Verrechnung in den Zuweisungen des Zielvereinbarungsbudgets in den Jahren 2022 2018 bis 2024 2020 zu gleichen Teilen berücksichtigt. Die Ressourcen aus den Bundesmitteln Prämien zur Erfüllung des Zukunftsvertrags Studium und Lehre stärken und des auslaufenden Hochschulpakts werden wie folgt zugewiesen: - Der TUBAF werden Mittel aus dem Zukunftsvertrag und dem auslaufenden Hochschulpakt Hochschulpaktes 2020 in Summe wie folgt zugewiesen: 2021 2.550,0 T€ 2022 2.601,0 T€ 2023 2.652,0 T€ 2024 2.706,4 T€ Die Zuweisung und die Budgethöhe für die Jahre 2022, 2023 und 2024 stehen unter dem Vorbehalt der Entscheidung der Haushaltsgesetzgeber. - Aus dem Zukunftsvertrag Höhe von jährlich 1.000 T € werden der TUBAF in den Jahren 2021 bis 2024 Stellen wie folgt zugewiesen: 2021 11 Stellen 2022 24 Stellen 2023 29 Stellen 2024 29 Stellen Die Zuweisung der Stellen für die Jahre 2023/2024 erfolgt Hochschule, vorbehaltlich der Entscheidung des Haushaltsgesetzgebers zum Doppelhaushalt 2023/2024Haushaltsgesetzgebers, vollständig zugewiesen.

Appears in 1 contract

Samples: www.uni-leipzig.de

Mittelzuweisung. Auf Grundlage der im Doppelhaushalt 2021/2022 eingestellten Mittel beträgt das Zielvereinbarungsbudget der TUBAF WHZ im Jahr 2021 3.626,1 1.930,6 T€ und im Jahr 2022 3.741,1 1.991,8 T€. Vorbehaltlich der Entscheidung des Haushaltsgesetzgebers zum Doppelhaushalt 2023/2024 beträgt das Zielvereinbarungsbudget im Jahr 2023 3.809,0 2.039,7 T€ und im Jahr 2024 3.878,3 2.082,8 T€. Das vereinbarte Zielvereinbarungsbudget wird jährlich während der Laufzeit der Zielvereinbarungsperiode vollständig der Hochschule zugewiesen. Nach Ablauf der Zielvereinbarungsperiode erfolgt durch das SMWK eine Abrechnung der Zielerreichung unter Berücksichtigung des Grades der Zielerreichung und der Gewichtung der Ziele, vgl. 2.3. Bei der Bemessung des vorgenannten Zielvereinbarungsbudgets wird das Nichterreichen vereinbarter Ziele aus der Zielvereinbarungsperiode 2017 bis 2020 im Ergebnis der Abrechnung der Zielvereinbarungsperiode 2017 bis 2020 gemäß § 4 Abs. 4 S. 2 Sächsische Hochschulsteuerungsverordnung durch Verrechnung in den Zuweisungen des Zielvereinbarungsbudgets in den Jahren 2022 bis 2024 zu gleichen Teilen berücksichtigt. Die Ressourcen aus den Bundesmitteln des Zukunftsvertrags Studium und Lehre stärken und des auslaufenden Hochschulpakts werden wie folgt zugewiesen: - Der TUBAF WHZ werden Mittel aus dem Zukunftsvertrag Studium und Lehre stärken und dem auslaufenden Hochschulpakt in Summe wie folgt zugewiesen: 2021 2.550,0 1.800,0 T€ 2022 2.601,0 1.836,0 T€ 2023 2.652,0 1.872,0 T€ 2024 2.706,4 1.910,4 T€ Die Zuweisung und die Budgethöhe für die Jahre 2022, 2023 und 2024 stehen unter dem Vorbehalt der Entscheidung der Haushaltsgesetzgeber. - Aus dem Zukunftsvertrag werden der TUBAF WHZ in den Jahren 2021 bis 2024 Stellen wie folgt zugewiesen: 2021 11 12 Stellen 2022 19 Stellen 2023 24 Stellen 2023 29 Stellen 2024 29 24 Stellen Die Zuweisung der Stellen für die Jahre 2023/2024 erfolgt vorbehaltlich der Entscheidung des Haushaltsgesetzgebers zum Doppelhaushalt 2023/2024.

Appears in 1 contract

Samples: www.studieren.sachsen.de

Mittelzuweisung. Auf Grundlage der im Doppelhaushalt 2021/2022 eingestellten Mittel beträgt das Zielvereinbarungsbudget Zielverein- barungsbudget der TUBAF TUC im Jahr 2021 3.626,1 5.261,9 T€ und im Jahr 2022 3.741,1 5.428,7 T€. Vorbehaltlich der Entscheidung des Haushaltsgesetzgebers zum Doppelhaushalt 2023/2024 beträgt das Zielvereinbarungsbudget im Jahr 2023 3.809,0 5.527,3 T€ und im Jahr 2024 3.878,3 5.628,0 T€. Das vereinbarte Zielvereinbarungsbudget wird jährlich während der Laufzeit der Zielvereinbarungsperiode vollständig der Hochschule zugewiesen. Nach Ablauf der Zielvereinbarungsperiode erfolgt durch das SMWK eine Abrechnung der Zielerreichung unter Berücksichtigung des Grades der Zielerreichung und der Gewichtung der Ziele, vgl. 2.3. Bei der Bemessung des vorgenannten Zielvereinbarungsbudgets wird das Nichterreichen vereinbarter Ziele aus der Zielvereinbarungsperiode 2017 bis 2020 im Ergebnis der Abrechnung der Zielvereinbarungsperiode 2017 bis 2020 gemäß § 4 Abs. 4 S. 2 Sächsische Hochschulsteuerungsverordnung durch Verrechnung in den Zuweisungen des Zielvereinbarungsbudgets in den Jahren 2022 bis 2024 zu gleichen Teilen berücksichtigt. Die Ressourcen aus den Bundesmitteln des Zukunftsvertrags Studium und Lehre stärken und des auslaufenden Hochschulpakts werden wie folgt zugewiesen: - Der TUBAF TUC werden Mittel aus dem Zukunftsvertrag und dem auslaufenden Hochschulpakt in Summe wie folgt zugewiesen: 2021 2.550,0 8.812,5 T€ 2022 2.601,0 8.988,8 T€ 2023 2.652,0 9.165,0 T€ 2024 2.706,4 9.353,0 T€ Die Zuweisung und die Budgethöhe für die Jahre 2022, 2023 und 2024 stehen unter dem Vorbehalt der Entscheidung der Haushaltsgesetzgeber. - Aus dem Zukunftsvertrag werden der TUBAF TUC folgende in den Jahren 2021 bis 2024 Stellen wie folgt zugewiesen: 2021 11 Stellen 2022 24 Stellen 2023 29 Stellen 2024 29 Stellen Die Zuweisung der Stellen für die Jahre 2023/2024 erfolgt vorbehaltlich der Entscheidung des Haushaltsgesetzgebers zum Doppelhaushalt 2023/2024.:

Appears in 1 contract

Samples: www.studieren.sachsen.de

Mittelzuweisung. Auf Grundlage der im Doppelhaushalt 2021/2022 eingestellten Mittel beträgt das Zielvereinbarungsbudget der TUBAF HTW Dresden im Jahr 2021 3.626,1 2.166,8 T€ und im Jahr 2022 3.741,1 2.235,5 T€. Vorbehaltlich der Entscheidung des Haushaltsgesetzgebers zum Doppelhaushalt 2023/2024 beträgt das Zielvereinbarungsbudget im Jahr 2023 3.809,0 2.276,1 T€ und im Jahr 2024 3.878,3 2.317,6 T€. Das vereinbarte Zielvereinbarungsbudget wird jährlich während der Laufzeit der Zielvereinbarungsperiode vollständig der Hochschule zugewiesen. Nach Ablauf der Zielvereinbarungsperiode erfolgt durch das SMWK eine Abrechnung der Zielerreichung unter Berücksichtigung des Grades der Zielerreichung und der Gewichtung der Ziele, vgl. 2.3. Bei der Bemessung des vorgenannten Zielvereinbarungsbudgets wird das Nichterreichen vereinbarter Ziele aus der Zielvereinbarungsperiode 2017 bis 2020 im Ergebnis der Abrechnung der Zielvereinbarungsperiode 2017 bis 2020 gemäß § 4 Abs. 4 S. 2 Sächsische Hochschulsteuerungsverordnung durch Verrechnung in den Zuweisungen des Zielvereinbarungsbudgets in den Jahren 2022 bis 2024 zu gleichen Teilen berücksichtigt. Die Ressourcen aus den Bundesmitteln des Zukunftsvertrags Studium und Lehre stärken und des auslaufenden Hochschulpakts werden wie folgt zugewiesen: - Der TUBAF HTW Dresden werden Mittel aus dem Zukunftsvertrag und dem auslaufenden Hochschulpakt in Summe wie folgt zugewiesen: 2021 2.550,0 1.425,0 T€ 2022 2.601,0 1.453,5 T€ 2023 2.652,0 1.482,0 T€ 2024 2.706,4 1.512,4 T€ Die Zuweisung und die Budgethöhe für die Jahre 2022, 2023 und 2024 stehen unter dem Vorbehalt der Entscheidung der Haushaltsgesetzgeber. - Aus dem Zukunftsvertrag werden der TUBAF HTW Dresden in den Jahren 2021 bis 2024 Stellen wie folgt zugewiesen: 2021 11 8 Stellen 2022 24 14 Stellen 2023 29 19 Stellen 2024 29 19 Stellen Die Zuweisung der Stellen für die Jahre 2023/2024 erfolgt vorbehaltlich der Entscheidung des Haushaltsgesetzgebers zum Doppelhaushalt 2023/2024.

Appears in 1 contract

Samples: www.studieren.sachsen.de

Mittelzuweisung. Auf Grundlage der im Doppelhaushalt 2021/2022 eingestellten Mittel beträgt das Zielvereinbarungsbudget der TUBAF HSM im Jahr 2021 3.626,1 1.455,9 T€ und im Jahr 2022 3.741,1 1.502,0 T€. Vorbehaltlich der Entscheidung des Haushaltsgesetzgebers zum Doppelhaushalt 2023/2024 beträgt das Zielvereinbarungsbudget im Jahr 2023 3.809,0 1.529,3 T€ und im Jahr 2024 3.878,3 1.557,1 T€. Das vereinbarte Zielvereinbarungsbudget wird jährlich während der Laufzeit der Zielvereinbarungsperiode vollständig der Hochschule zugewiesen. Nach Ablauf der Zielvereinbarungsperiode erfolgt durch das SMWK eine Abrechnung der Zielerreichung unter Berücksichtigung des Grades der Zielerreichung und der Gewichtung der Ziele, vgl. 2.3. Bei der Bemessung des vorgenannten Zielvereinbarungsbudgets wird das Nichterreichen vereinbarter Ziele aus der Zielvereinbarungsperiode 2017 bis 2020 im Ergebnis der Abrechnung der Zielvereinbarungsperiode 2017 bis 2020 gemäß § 4 Abs. 4 S. 2 Sächsische Hochschulsteuerungsverordnung durch Verrechnung in den Zuweisungen des Zielvereinbarungsbudgets in den Jahren 2022 bis 2024 zu gleichen Teilen berücksichtigt. Die Ressourcen aus den Bundesmitteln des Zukunftsvertrags Studium und Lehre stärken und des auslaufenden Hochschulpakts werden wie folgt zugewiesen: - Der TUBAF HSM werden Mittel aus dem Zukunftsvertrag und dem auslaufenden Hochschulpakt in Summe wie folgt zugewiesen: 2021 2.550,0 1.800,0 T€ 2022 2.601,0 1.836,0 T€ 2023 2.652,0 1.872,0 T€ 2024 2.706,4 1.910,4 T€ Die Zuweisung und die Budgethöhe für die Jahre 2022, 2023 und 2024 stehen unter dem Vorbehalt der Entscheidung der Haushaltsgesetzgeber. - Aus dem Zukunftsvertrag werden der TUBAF HSM in den Jahren 2021 bis 2024 Stellen wie folgt zugewiesen: 2021 11 8 Stellen 2022 24 15 Stellen 2023 29 19 Stellen 2024 29 19 Stellen Die Zuweisung der Stellen für die Jahre 2023/2024 erfolgt vorbehaltlich der Entscheidung des Haushaltsgesetzgebers zum Doppelhaushalt 2023/2024.

Appears in 1 contract

Samples: www.studieren.sachsen.de

Mittelzuweisung. Auf Grundlage der im Doppelhaushalt 2021/2022 eingestellten Mittel beträgt das Zielvereinbarungsbudget der TUBAF UL im Jahr 2021 3.626,1 9.830,6 T€ und im Jahr 2022 3.741,1 10.142,2 T€. Vorbehaltlich der Entscheidung des Haushaltsgesetzgebers zum Doppelhaushalt 2023/2024 beträgt das Zielvereinbarungsbudget im Jahr 2023 3.809,0 10.326,5 T€ und im Jahr 2024 3.878,3 10.514,4 T€. Das vereinbarte Zielvereinbarungsbudget wird jährlich während der Laufzeit der Zielvereinbarungsperiode vollständig der Hochschule zugewiesen. Nach Ablauf der Zielvereinbarungsperiode erfolgt durch das SMWK eine Abrechnung der Zielerreichung unter Berücksichtigung des Grades der Zielerreichung und der Gewichtung der Ziele, vgl. 2.3. Bei der Bemessung des vorgenannten Zielvereinbarungsbudgets wird das Nichterreichen vereinbarter Ziele aus der Zielvereinbarungsperiode 2017 bis 2020 im Ergebnis der Abrechnung der Zielvereinbarungsperiode 2017 bis 2020 gemäß § 4 Abs. 4 S. 2 Sächsische Hochschulsteuerungsverordnung durch Verrechnung in den Zuweisungen des Zielvereinbarungsbudgets in den Jahren 2022 bis 2024 zu gleichen Teilen berücksichtigt. Die Ressourcen aus den Bundesmitteln des Zukunftsvertrags Studium und Lehre stärken und des auslaufenden Hochschulpakts werden wie folgt zugewiesen: - Der TUBAF UL werden Mittel aus dem Zukunftsvertrag und dem auslaufenden Hochschulpakt in Summe (ohne Medizinische Fakultät) wie folgt zugewiesen: 2021 2.550,0 25.725,0 T€ 2022 2.601,0 26.239,5 T€ 2023 2.652,0 26.754,0 T€ 2024 2.706,4 27.302,8 T€ Die Zuweisung und die Budgethöhe für die Jahre 2022, 2023 und 2024 stehen unter dem Vorbehalt der Entscheidung der Haushaltsgesetzgeber. - Aus dem Zukunftsvertrag werden der TUBAF UL in den Jahren 2021 bis 2024 Stellen (ohne Medizinische Fakultät) wie folgt zugewiesen: 2021 11 114 Stellen 2022 24 208 Stellen 2023 29 311 Stellen 2024 29 311 Stellen Die Zuweisung der Stellen für die Jahre 2023/2024 erfolgt vorbehaltlich der Entscheidung des Haushaltsgesetzgebers zum Doppelhaushalt 2023/2024. Die UL wird im Umfang von 24 VZÄ durch abgeordnete Lehrkräfte aus dem Schulbereich hinsichtlich der Lehrerausbildung zusätzlich unterstützt.

Appears in 1 contract

Samples: www.uni-leipzig.de

Mittelzuweisung. Auf Grundlage der im Doppelhaushalt 2021/2022 eingestellten Mittel beträgt das Zielvereinbarungsbudget der TUBAF HSZG im Jahr 2021 3.626,1 1.521,3 T€ und im Jahr 2022 3.741,1 1.569,5 T€. Vorbehaltlich der Entscheidung des Haushaltsgesetzgebers zum Doppelhaushalt 2023/2024 beträgt das Zielvereinbarungsbudget im Jahr 2023 3.809,0 1.598,0 T€ und im Jahr 2024 3.878,3 1.627,1 T€. Das vereinbarte Zielvereinbarungsbudget wird jährlich während der Laufzeit der Zielvereinbarungsperiode vollständig der Hochschule zugewiesen. Nach Ablauf der Zielvereinbarungsperiode erfolgt durch das SMWK eine Abrechnung der Zielerreichung unter Berücksichtigung des Grades der Zielerreichung und der Gewichtung der Ziele, vgl. 2.3. Bei der Bemessung des vorgenannten Zielvereinbarungsbudgets wird das Nichterreichen vereinbarter Ziele aus der Zielvereinbarungsperiode 2017 bis 2020 im Ergebnis der Abrechnung der Zielvereinbarungsperiode 2017 bis 2020 gemäß § 4 Abs. 4 S. 2 Sächsische Hochschulsteuerungsverordnung durch Verrechnung in den Zuweisungen des Zielvereinbarungsbudgets in den Jahren 2022 bis 2024 zu gleichen Teilen berücksichtigt. Die Ressourcen aus den Bundesmitteln des Zukunftsvertrags Studium und Lehre stärken und des auslaufenden Hochschulpakts werden wie folgt zugewiesen: - Der TUBAF HSZG werden Mittel aus dem Zukunftsvertrag und dem auslaufenden Hochschulpakt in Summe wie folgt zugewiesen: 2021 2.550,0 1.612,5 T€ 2022 2.601,0 1.644,8 T€ 2023 2.652,0 1.677,0 T€ 2024 2.706,4 1.711,4 T€ Die Zuweisung und die Budgethöhe für die Jahre 2022, 2023 und 2024 stehen unter dem Vorbehalt der Entscheidung der Haushaltsgesetzgeber. - Aus dem Zukunftsvertrag werden der TUBAF HSZG in den Jahren 2021 bis 2024 Stellen wie folgt zugewiesen: 2021 11 11,5 Stellen 2022 24 16,5 Stellen 2023 29 21,0 Stellen 2024 29 21,0 Stellen Die Zuweisung der Stellen für die Jahre 2023/2024 erfolgt vorbehaltlich der Entscheidung des Haushaltsgesetzgebers zum Doppelhaushalt 2023/2024.

Appears in 1 contract

Samples: www.studieren.sachsen.de

Mittelzuweisung. Auf Grundlage der im Doppelhaushalt 2021/2022 eingestellten Mittel beträgt das Zielvereinbarungsbudget der TUBAF TU Dresden im Jahr 2021 3.626,1 13.125,7 T€ und im Jahr 2022 3.741,1 13.541,7 T€. Vorbehaltlich der Entscheidung des Haushaltsgesetzgebers zum Doppelhaushalt 2023/2024 beträgt das Zielvereinbarungsbudget im Jahr 2023 3.809,0 13.787,7 T€ und im Jahr 2024 3.878,3 14.038,7 T€. Das vereinbarte Zielvereinbarungsbudget wird jährlich während der Laufzeit der Zielvereinbarungsperiode vollständig der Hochschule zugewiesen. Nach Ablauf der Zielvereinbarungsperiode erfolgt durch das SMWK eine Abrechnung der Zielerreichung unter Berücksichtigung des Grades der Zielerreichung und der Gewichtung der Ziele, vgl. 2.3. Bei der Bemessung des vorgenannten Zielvereinbarungsbudgets wird das Nichterreichen vereinbarter Ziele aus der Zielvereinbarungsperiode 2017 bis 2020 im Ergebnis der Abrechnung der Zielvereinbarungsperiode 2017 bis 2020 gemäß § 4 Abs. 4 S. 2 Sächsische Hochschulsteuerungsverordnung durch Verrechnung in den Zuweisungen des Zielvereinbarungsbudgets in den Jahren 2022 bis 2024 zu gleichen Teilen berücksichtigt. Die Ressourcen aus den Bundesmitteln des Zukunftsvertrags Studium und Lehre stärken und des auslaufenden Hochschulpakts werden wie folgt zugewiesen: - Der TUBAF TU Dresden werden Mittel aus dem Zukunftsvertrag und dem auslaufenden Hochschulpakt in Summe (ohne Medizinische Fakultät) wie folgt zugewiesen: 2021 2.550,0 14.212,5 T€ 2022 2.601,0 14.496,8 T€ 2023 2.652,0 14.781,0 T€ 2024 2.706,4 15.084,2 T€ Die Zuweisung und die Budgethöhe für die Jahre 2022, 2023 und 2024 stehen unter dem Vorbehalt der Entscheidung der Haushaltsgesetzgeber. - Aus dem Zukunftsvertrag werden der TUBAF TU Dresden in den Jahren 2021 bis 2024 Stellen (ohne Medizinische Fakultät) wie folgt zugewiesen: 2021 11 63 Stellen 2022 24 114 Stellen 2023 29 151 Stellen 2024 29 151 Stellen Die Zuweisung der Stellen für die Jahre 2023/2024 erfolgt vorbehaltlich der Entscheidung des Haushaltsgesetzgebers zum Doppelhaushalt 2023/2024. Die TU Dresden wird durch 17 abgeordnete Lehrkräfte aus dem Schulbereich hinsichtlich der Lehrerausbildung zusätzlich unterstützt.

Appears in 1 contract

Samples: www.studieren.sachsen.de

Mittelzuweisung. Auf Grundlage der im Doppelhaushalt 2021/2022 eingestellten Mittel beträgt das Zielvereinbarungsbudget Zielverein- barungsbudget der TUBAF HMT Leipzig im Jahr 2021 3.626,1 932,5 T€ und im Jahr 2022 3.741,1 962,1 T€. Vorbehaltlich der Entscheidung des Haushaltsgesetzgebers zum Doppelhaushalt 2023/2024 beträgt das Zielvereinbarungsbudget im Jahr 2023 3.809,0 979,6 T€ und im Jahr 2024 3.878,3 997,4 T€. Das vereinbarte Zielvereinbarungsbudget wird jährlich während der Laufzeit der Zielvereinbarungsperiode Zielvereinba- rungsperiode vollständig der Hochschule zugewiesen. Nach Ablauf der Zielvereinbarungsperiode Zielvereinbarungspe- riode erfolgt durch das SMWK eine Abrechnung der Zielerreichung unter Berücksichtigung des Grades der Zielerreichung und der Gewichtung der Ziele, vgl. 2.3. Bei der Bemessung des vorgenannten Zielvereinbarungsbudgets wird das Nichterreichen vereinbarter ver- einbarter Ziele aus der Zielvereinbarungsperiode 2017 bis 2020 im Ergebnis der Abrechnung der Zielvereinbarungsperiode 2017 bis 2020 gemäß § 4 Abs. 4 S. 2 Sächsische Hochschulsteuerungsverordnung Hochschul- steuerungsverordnung durch Verrechnung in den Zuweisungen des Zielvereinbarungsbudgets in den Jahren 2022 bis 2024 zu gleichen Teilen berücksichtigt. Die Ressourcen aus den Bundesmitteln des Zukunftsvertrags Studium und Lehre stärken und des auslaufenden Hochschulpakts werden wie folgt zugewiesen: - Der TUBAF HMT Leipzig werden Mittel aus dem Zukunftsvertrag und dem auslaufenden Hochschulpakt Hoch- schulpakt in Summe wie folgt zugewiesen: 2021 2.550,0 1.387,5 T€ 2022 2.601,0 1.415,3 T€ 2023 2.652,0 1.443,0 T€ 2024 2.706,4 1.472,6 T€ Die Zuweisung und die Budgethöhe für die Jahre 2022, 2023 und 2024 stehen unter dem Vorbehalt der Entscheidung der Haushaltsgesetzgeber. - Aus dem Zukunftsvertrag werden der TUBAF HMT Leipzig in den Jahren 2021 bis 2024 Stellen wie folgt zugewiesen: 2021 11 16 Stellen 2022 24 16 Stellen 2023 29 16 Stellen 2024 29 16 Stellen Die Zuweisung der Stellen für die Jahre 2023/2024 erfolgt vorbehaltlich der Entscheidung Entschei- dung des Haushaltsgesetzgebers zum Doppelhaushalt 2023/2024.

Appears in 1 contract

Samples: www.studieren.sachsen.de

Mittelzuweisung. Auf Grundlage der im Doppelhaushalt 2021/2022 eingestellten Mittel beträgt das Zielvereinbarungsbudget Zielverein- barungsbudget der TUBAF HfM Dresden im Jahr 2021 3.626,1 633,5 T€ und im Jahr 2022 3.741,1 653,5 T€. Vorbehaltlich der Entscheidung des Haushaltsgesetzgebers zum Doppelhaushalt 2023/2024 beträgt das Zielvereinbarungsbudget im Jahr 2023 3.809,0 665,4 T€ und im Jahr 2024 3.878,3 677,5 T€. Das vereinbarte Zielvereinbarungsbudget wird jährlich während der Laufzeit der Zielvereinbarungsperiode Zielvereinba- rungsperiode vollständig der Hochschule zugewiesen. Nach Ablauf der Zielvereinbarungsperiode Zielvereinbarungspe- riode erfolgt durch das SMWK eine Abrechnung der Zielerreichung unter Berücksichtigung des Grades der Zielerreichung und der Gewichtung der Ziele, vgl. 2.3. Bei der Bemessung des vorgenannten Zielvereinbarungsbudgets wird das Nichterreichen vereinbarter ver- einbarter Ziele aus der Zielvereinbarungsperiode 2017 bis 2020 im Ergebnis der Abrechnung der Zielvereinbarungsperiode 2017 bis 2020 gemäß § 4 Abs. 4 S. 2 Sächsische Hochschulsteuerungsverordnung Hochschul- steuerungsverordnung durch Verrechnung in den Zuweisungen des Zielvereinbarungsbudgets in den Jahren 2022 bis 2024 zu gleichen Teilen berücksichtigt. Die Ressourcen aus den Bundesmitteln des Zukunftsvertrags Studium und Lehre stärken und des auslaufenden Hochschulpakts werden wie folgt zugewiesen: - Der TUBAF HfM Dresden werden Mittel aus dem Zukunftsvertrag und dem auslaufenden Hochschulpakt in Summe wie folgt zugewiesen: 2021 2.550,0 750,0 T€ 2022 2.601,0 765,0 T€ 2023 2.652,0 780,0 T€ 2024 2.706,4 796,0 T€ Die Zuweisung und die Budgethöhe für die Jahre 2022, 2023 und 2024 stehen unter dem Vorbehalt der Entscheidung der Haushaltsgesetzgeber. - Aus dem Zukunftsvertrag werden der TUBAF HfM Dresden in den Jahren 2021 bis 2024 Stellen Stel- len wie folgt zugewiesen: 2021 11 8 Stellen 2022 24 8 Stellen 2023 29 8 Stellen 2024 29 8 Stellen Die Zuweisung der Stellen für die Jahre 2023/2024 erfolgt vorbehaltlich der Entscheidung Entschei- dung des Haushaltsgesetzgebers zum Doppelhaushalt 2023/2024.

Appears in 1 contract

Samples: www.studieren.sachsen.de

Mittelzuweisung. Auf Grundlage der im Doppelhaushalt 2021/2022 eingestellten Mittel beträgt das Zielvereinbarungsbudget Zielverein- barungsbudget der TUBAF PHfT Dresden im Jahr 2021 3.626,1 256,7 T€ und im Jahr 2022 3.741,1 264,8 T€. Vorbehaltlich der Entscheidung des Haushaltsgesetzgebers zum Doppelhaushalt 2023/2024 beträgt das Zielvereinbarungsbudget im Jahr 2023 3.809,0 269,6 T€ und im Jahr 2024 3.878,3 274,6 T€. Das vereinbarte Zielvereinbarungsbudget wird jährlich während der Laufzeit der Zielvereinbarungsperiode vollständig der Hochschule zugewiesen. Nach Ablauf der Zielvereinbarungsperiode erfolgt durch das SMWK eine Abrechnung der Zielerreichung unter Berücksichtigung des Grades der Zielerreichung und der Gewichtung der Ziele, vgl. 2.3. Bei der Bemessung des vorgenannten Zielvereinbarungsbudgets wird das Nichterreichen vereinbarter Ziele aus der Zielvereinbarungsperiode 2017 bis 2020 im Ergebnis der Abrechnung der Zielvereinbarungsperiode 2017 bis 2020 gemäß § 4 Abs. 4 S. 2 Sächsische Hochschulsteuerungsverordnung durch Verrechnung in den Zuweisungen des Zielvereinbarungsbudgets in den Jahren 2022 bis 2024 zu gleichen Teilen berücksichtigt. Die Ressourcen aus den Bundesmitteln des Zukunftsvertrags Studium und Lehre stärken und des auslaufenden Hochschulpakts werden wie folgt zugewiesen: - Der TUBAF PHfT Dresden werden Mittel aus dem Zukunftsvertrag und dem auslaufenden Hochschulpakt in Summe wie folgt zugewiesen: zugewiesen 2021 2.550,0 225,0 T€ 2022 2.601,0 229,5 T€ 2023 2.652,0 234,0 T€ 2024 2.706,4 238,8 T€ Die Zuweisung und die Budgethöhe für die Jahre 2022, 2023 und 2024 stehen unter dem Vorbehalt der Entscheidung der Haushaltsgesetzgeber. - Aus dem Zukunftsvertrag werden der TUBAF PHfT Dresden in den Jahren 2021 bis 2024 Stellen wie folgt zugewiesen: 2021 11 2,5 Stellen 2022 24 2,5 Stellen 2023 29 3 Stellen 2024 29 3 Stellen Die Zuweisung der Stellen für die Jahre 2023/2024 erfolgt vorbehaltlich der Entscheidung des Haushaltsgesetzgebers zum Doppelhaushalt 2023/2024.

Appears in 1 contract

Samples: www.studieren.sachsen.de