Mitwirkung des Kunden bei Softwarepflege/ Meldung von Mängeln. 3.3.1. Die Meldung von Mängeln hat grundsätzlich sowohl über das Ticketsystem von pure media als auch über die hierzu zur Verfügung ge- stellte Telefonnummer durch geschulte Key-User zu erfolgen. Die Meldung hat den Mangel (insbesondere Bedingungen, unter denen er auftritt, Symptome und Auswirkungen des Mangels) präzise zu beschreiben. 3.3.2. Der Kunde wird pure media vor Ort zu seinen regelmäßigen Geschäftszeiten und im notwendigen Umfang Zutritt zu den eigenen Räum- lichkeiten und Zugriff auf die für die Leistungserbringung erforderliche Hard- und Software gewähren sowie die erforderlichen technischen Einrichtungen bereitstellen. Soweit es die Dringlichkeit der jeweiligen Pflegeleistung erfordert, wird der Zutritt auch außerhalb der regelmäßigen Geschäftszeiten des Auftraggebers gewährt. 3.3.3. Der Kunde wird einen qualifizierten Mitarbeiter benennen, der als Ansprechpartner bereit steht und befugt ist, die zur Vertragsdurchfüh- rung erforderlichen Entscheidungen zu treffen. 3.3.4. Auf Anforderung hat der Kunde die Systemumgebung für die im Angebot aufgeführte Software mitzuteilen. 3.3.5. Der Kunde ist verpflichtet, pure media über seine Einsatzumgebung sowie rechtzeitig über Änderungen an dieser Einsatzumgebung und der im Angebot aufgeführten Software zu informieren, sofern sich diese auf die dienstvertraglichen Leistungen von pure media auswirken. 3.3.6. Bei vereinbarten Teleserviceleistungen wird der Auftraggeber entsprechend Vereinbarung die notwendigen technischen Einrichtungen bereitstellen und den Zugriff auf das System ermöglichen. 3.3.7. Die ordnungsgemäße Datensicherung obliegt dem Auftraggeber.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen
Mitwirkung des Kunden bei Softwarepflege/ Meldung von Mängeln. 3.3.1. Die Meldung von Mängeln hat grundsätzlich sowohl über das Ticketsystem von pure media TIS als auch über die hierzu zur Verfügung ge- stellte gestellte Telefonnummer durch geschulte Key-User zu erfolgen. Die Meldung hat den Mangel (insbesondere Bedingungen, unter denen er auftritt, Symptome und Auswirkungen des Mangels) präzise zu beschreiben.
3.3.2. Der Kunde wird pure media TIS vor Ort zu seinen regelmäßigen Geschäftszeiten und im notwendigen Umfang Zutritt zu den eigenen Räum- lichkeiten Räumlichkeiten und Zugriff auf die für die Leistungserbringung erforderliche Hard- und Software gewähren sowie die erforderlichen technischen Einrichtungen bereitstellen. Soweit es die Dringlichkeit der jeweiligen Pflegeleistung erfordert, wird der Zutritt auch außerhalb der regelmäßigen Geschäftszeiten des Auftraggebers gewährt.
3.3.3. Der Kunde wird einen qualifizierten Mitarbeiter benennen, der als Ansprechpartner bereit steht und befugt ist, die zur Vertragsdurchfüh- rung Vertragsdurchführung erforderlichen Entscheidungen zu treffen.
3.3.4. Auf Anforderung hat der Kunde die Systemumgebung für die im Angebot aufgeführte Software mitzuteilen.
3.3.5. Der Kunde ist verpflichtet, pure media TIS über seine Einsatzumgebung sowie rechtzeitig über Änderungen an dieser Einsatzumgebung und der im Angebot aufgeführten Software zu informieren, sofern sich diese auf die dienstvertraglichen vertraglichen Leistungen von pure media TIS auswirken.
3.3.6. Bei vereinbarten Teleserviceleistungen wird der Auftraggeber entsprechend Vereinbarung die notwendigen technischen Einrichtungen bereitstellen und den Zugriff auf das System ermöglichen.
3.3.7. Die ordnungsgemäße Datensicherung obliegt dem Auftraggeber.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)