MITWIRKUNG, UNTERSUCHUNGS- UND RÜGEPFLICHT. 6.1 Der Auftraggeber hat sich über die wesentlichen Funktionsmerkmale der SAP Software und ihre technischen Anforderungen (z. B. in Bezug auf Datenbank, Betriebssystem, Hardware und Datenträger) zu informieren. Er trägt das Risiko, ob die SAP Software seinen Wünschen und Gegebenheiten entspricht. Über Zweifelsfragen kann er sich vor Vertragsschluss durch Mitarbeiter von SAP oder durch fachkundige Dritte beraten lassen. Außerdem stellt SAP auf der Online- Informationsplattform von SAP Hinweise auf die technischen Einsatzbedingungen der SAP Software und deren eventuelle Änderungen zur Verfügung. 6.2 Der Auftraggeber sorgt für die Arbeits- umgebung der vertragsgegenständlichen SAP Software (nachfolgend: „IT-Systeme“) ggf. entsprechend den Vorgaben von SAP. Es liegt in seinem Verantwortungsbereich, den ordnungsgemäßen Betrieb der notwendigen IT- Systeme erforderlichenfalls durch Wartungsverträge mit Dritten sicherzustellen. Der Auftraggeber beachtet insbesondere die Vorgaben der Dokumentation und die auf der SAP Online- Informationsplattform gegebenen Hinweise. 6.3 Der Auftraggeber wirkt bei der Auftrags- erfüllung im erforderlichen Umfang unentgeltlich mit, indem er z. B. Mitarbeiter, Arbeitsräume, IT- Systeme, Daten und Telekommunika- tionseinrichtungen zur Verfügung stellt. Er gewährt SAP unmittelbar und mittels Datenfernübertragung Zugang zur vertragsgegenständlichen SAP Software und zu den IT-Systemen. 6.4 Der Auftraggeber benennt schriftlich einen Ansprechpartner für SAP und eine Adresse und E-Mail-Adresse, unter der die Erreichbarkeit des Ansprechpartners sichergestellt ist. Der Ansprechpartner muss in der Lage sein, für den Auftraggeber die erforderlichen Entscheidungen zu treffen oder unverzüglich herbeizuführen. Der Ansprechpartner sorgt für eine gute Kooperation mit dem Ansprechpartner bei SAP. 6.5 Der Auftraggeber testet die vertragsgegenständliche SAP Software gründlich auf Mangelfreiheit bevor er mit ihrer operativen Nutzung beginnt. 6.6 Der Auftraggeber trifft angemessene Vorkehrungen für den Fall, dass die vertragsgegenständliche SAP Software ganz oder teilweise nicht ordnungsgemäß arbeitet (z. B. durch Datensicherung, Störungsdiagnose, regelmäßige Überprüfung der Ergebnisse). Mangels eines ausdrücklichen schriftlichen Hinweises im Einzelfall können alle von SAP im Rahmen der Leistungser- bringung eingesetzten Personen davon ausgehen, dass alle Daten, mit denen sie in Berührung kommen können, gesichert sind. 6.7 Der Auftraggeber übernimmt in Bezug auf alle Lieferungen und Leistungen von SAP eine Untersuchungs- und Rügepflicht entsprechend §§ 377 f. UGB. Der Auftraggeber erklärt Rügen schriftlich mit einer genauen Beschreibung des Problems. Nur der Ansprechpartner (Abschnitt 6.4) und das zertifizierte Customer Center of Expertise im Sinne der PKL sind zu Rügen befugt. 6.8 Der Auftraggeber trägt Nachteile und Mehrkosten aus einer Verletzung seiner Pflichten.
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Samples: Sell on Premise Agreement, Sell on Premise Agreement
MITWIRKUNG, UNTERSUCHUNGS- UND RÜGEPFLICHT. 6.1 Der Auftraggeber hat sich über die wesentlichen Funktionsmerkmale der SAP Software und ihre technischen Anforderungen (z. B. in Bezug auf Datenbank, Betriebssystem, Hardware und Datenträger) zu informieren. Er trägt das Risiko, ob die SAP Software seinen Wünschen und Gegebenheiten entspricht. Über Zweifelsfragen kann er sich vor Vertragsschluss durch Mitarbeiter von SAP oder durch fachkundige Dritte beraten lassen. Außerdem stellt SAP auf der Online- Online-Informationsplattform von SAP Hinweise auf die technischen Einsatzbedingungen der SAP Software und deren eventuelle Änderungen zur Verfügung.
6.2 Der Auftraggeber sorgt für die Arbeits- umgebung Arbeitsumgebung der vertragsgegenständlichen SAP Software (nachfolgend: „IT-Systeme“) ggf. entsprechend den Vorgaben von SAP. Es liegt in seinem Verantwortungsbereich, den ordnungsgemäßen Betrieb der notwendigen IT- IT-Systeme erforderlichenfalls durch Wartungsverträge mit Dritten sicherzustellen. Der Auftraggeber beachtet insbesondere die Vorgaben der Dokumentation und die auf der SAP Online- Online-Informationsplattform gegebenen Hinweise.
6.3 Der Auftraggeber wirkt bei der Auftrags- erfüllung Auftragserfüllung im erforderlichen Umfang unentgeltlich mit, indem er z. B. Mitarbeiter, Arbeitsräume, IT- Systeme, Daten und Telekommunika- tionseinrichtungen Telekommunikationseinrichtungen zur Verfügung stellt. Er gewährt SAP unmittelbar und mittels Datenfernübertragung Zugang zur vertragsgegenständlichen SAP Software und zu den IT-Systemen.
6.4 Der Auftraggeber benennt schriftlich einen Ansprechpartner für SAP und eine Adresse und E-Mail-Adresse, unter der die Erreichbarkeit des Ansprechpartners sichergestellt ist. Der Ansprechpartner muss in der Lage sein, für den Auftraggeber die erforderlichen Entscheidungen zu treffen oder unverzüglich herbeizuführen. Der Ansprechpartner sorgt für eine gute Kooperation mit dem Ansprechpartner bei SAP.
6.5 Der Auftraggeber testet die vertragsgegenständliche SAP Software gründlich auf Mangelfreiheit bevor er mit ihrer operativen Nutzung beginnt.
6.6 Der Auftraggeber trifft angemessene Vorkehrungen für den Fall, dass die vertragsgegenständliche SAP Software ganz oder teilweise nicht ordnungsgemäß arbeitet (z. B. durch Datensicherung, Störungsdiagnose, regelmäßige Überprüfung der Ergebnisse). Mangels eines ausdrücklichen schriftlichen Hinweises im Einzelfall können alle von SAP im Rahmen der Leistungser- bringung Leistungserbringung eingesetzten Personen davon ausgehen, dass alle Daten, mit denen sie in Berührung kommen können, gesichert sind.
6.7 Der Auftraggeber übernimmt in Bezug auf alle Lieferungen und Leistungen von SAP eine Untersuchungs- und Rügepflicht entsprechend §§ 377 f. UGBHGB. Der Auftraggeber erklärt Rügen schriftlich mit einer genauen Beschreibung des Problems. Nur der Ansprechpartner (Abschnitt 6.4) und das zertifizierte Customer Center of Expertise im Sinne der PKL sind zu Rügen befugt.
6.8 Der Auftraggeber trägt Nachteile und Mehrkosten aus einer Verletzung seiner Pflichten.
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Samples: Sell on Premise Agreement, Sell on Premise Agreement
MITWIRKUNG, UNTERSUCHUNGS- UND RÜGEPFLICHT. 6.1 Der Auftraggeber hat sich über die wesentlichen we- sentlichen Funktionsmerkmale der SAP Software Soft- ware und ihre technischen Anforderungen (z. B. in Bezug auf Datenbank, Betriebssystem, Hardware Hard- ware und Datenträger) zu informieren. Er trägt das Risiko, ob die SAP Software seinen Wünschen Wün- schen und Gegebenheiten entspricht. Über Zweifelsfragen kann er sich vor Vertragsschluss durch Mitarbeiter von SAP oder durch fachkundige fachkun- dige Dritte beraten lassen. Außerdem stellt SAP auf der Online- Online-Informationsplattform von SAP Hinweise auf die technischen Einsatzbedingungen Einsatzbedingun- gen der SAP Software und deren eventuelle Änderungen Än- derungen zur Verfügung.
6.2 Der Auftraggeber sorgt für die Arbeits- umgebung Arbeitsum- gebung der vertragsgegenständlichen SAP Software Soft- ware (nachfolgend: „IT-Systeme“) ggf. entsprechend entspre- chend den Vorgaben von SAP. Es liegt in seinem sei- nem Verantwortungsbereich, den ordnungsgemäßen ordnungsge- mäßen Betrieb der notwendigen IT- IT-Systeme erforderlichenfalls er- forderlichenfalls durch Wartungsverträge mit Dritten sicherzustellen. Der Auftraggeber beachtet beach- tet insbesondere die Vorgaben der Dokumentation Dokumenta- tion und die auf der SAP Online- Informationsplattform Online-Informations- plattform gegebenen Hinweise.
6.3 Der Auftraggeber wirkt bei der Auftrags- erfüllung Auftragser- füllung im erforderlichen Umfang unentgeltlich mit, indem er z. B. Mitarbeiter, Arbeitsräume, IT- Systeme, Daten und Telekommunika- tionseinrichtungen Telekommunikationsein- richtungen zur Verfügung stellt. Er gewährt SAP unmittelbar und mittels Datenfernübertragung Zugang zur vertragsgegenständlichen SAP Software Soft- ware und zu den IT-Systemen.
6.4 Der Auftraggeber benennt schriftlich einen ei- nen Ansprechpartner für SAP und eine Adresse und E-Mail-Adresse, unter der die Erreichbarkeit des Ansprechpartners sichergestellt ist. Der Ansprechpartner An- sprechpartner muss in der Lage sein, für den Auftraggeber die erforderlichen Entscheidungen zu treffen oder unverzüglich herbeizuführen. Der Ansprechpartner sorgt für eine gute Kooperation mit dem Ansprechpartner bei SAP.
6.5 Der Auftraggeber testet die vertragsgegenständliche vertragsge- genständliche SAP Software gründlich auf Mangelfreiheit Man- gelfreiheit bevor er mit ihrer operativen Nutzung beginnt.
6.6 Der Auftraggeber trifft angemessene Vorkehrungen Vor- kehrungen für den Fall, dass die vertragsgegenständliche vertragsgegen- ständliche SAP Software ganz oder teilweise nicht ordnungsgemäß arbeitet (z. B. durch DatensicherungDa- tensicherung, Störungsdiagnose, regelmäßige Überprüfung der Ergebnisse). Mangels eines ausdrücklichen schriftlichen Hinweises im Einzelfall Ein- zelfall können alle von SAP im Rahmen der Leistungser- bringung Leis- tungserbringung eingesetzten Personen davon ausgehen, dass alle Daten, mit denen sie in Berührung Be- rührung kommen können, gesichert sind.
6.7 Der Auftraggeber übernimmt in Bezug auf alle Lieferungen und Leistungen von SAP eine Untersuchungs- und Rügepflicht entsprechend §§ 377 f. UGBHGB. Der Auftraggeber erklärt Rügen schriftlich mit einer genauen Beschreibung des Problems. Nur der Ansprechpartner (Abschnitt 6.4) und das zertifizierte Customer Center of Expertise Ex- pertise im Sinne der PKL sind zu Rügen befugt.
6.8 Der Auftraggeber trägt Nachteile und Mehrkosten aus einer Verletzung seiner PflichtenPflich- ten.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
MITWIRKUNG, UNTERSUCHUNGS- UND RÜGEPFLICHT. 6.1 Der Auftraggeber hat sich über die wesentlichen Funktionsmerkmale der SAP Software und ihre technischen Anforderungen (z. B. in Bezug auf Datenbank, Betriebssystem, Hardware und Datenträger) zu informieren. Er trägt das Risiko, ob die SAP Software seinen Wünschen und Gegebenheiten entspricht. Über Zweifelsfragen kann er sich vor Vertragsschluss durch Mitarbeiter von SAP Xxxxxx oder durch fachkundige Dritte beraten lassen. Außerdem stellt SAP stehen auf der Online- Online-Informationsplattform von SAP Hinweise auf die technischen Einsatzbedingungen der SAP Software und deren eventuelle Änderungen zur Verfügung.
6.2 Der Auftraggeber sorgt für die Arbeits- umgebung Arbeitsumgebung der vertragsgegenständlichen SAP Software (nachfolgend: „IT-Systeme“) ggf. entsprechend den Vorgaben von SAPXxxxxx. Es liegt in seinem Verantwortungsbereich, den ordnungsgemäßen Betrieb der notwendigen IT- Systeme erforderlichenfalls durch Wartungsverträge mit Dritten sicherzustellen. Der Auftraggeber beachtet insbesondere die Vorgaben der Dokumentation und die auf der SAP Online- Online-Informationsplattform gegebenen Hinweise.
6.3 Der Auftraggeber wirkt bei der Auftrags- erfüllung Auftragserfüllung im erforderlichen Umfang unentgeltlich mit, indem er z. B. Mitarbeiter, Arbeitsräume, IT- IT-Systeme, Daten und Telekommunika- tionseinrichtungen Telekommunikationseinrichtungen zur Verfügung stellt. Er gewährt SAP Xxxxxx (und SAP) unmittelbar und mittels Datenfernübertragung Zugang zur vertragsgegenständlichen SAP Software und zu den IT-Systemen.
6.4 Der Auftraggeber benennt schriftlich einen Ansprechpartner für SAP Xxxxxx und eine Adresse und E-Mail-Adresse, unter der die Erreichbarkeit des Ansprechpartners sichergestellt ist. Der Ansprechpartner muss in der Lage sein, für den Auftraggeber die erforderlichen Entscheidungen zu treffen oder unverzüglich herbeizuführen. Der Ansprechpartner sorgt für eine gute Kooperation mit dem Ansprechpartner bei SAP.
6.5 Der Auftraggeber testet die vertragsgegenständliche SAP Software gründlich auf Mangelfreiheit bevor er mit ihrer operativen Nutzung beginnt.
6.6 Der Auftraggeber trifft angemessene Vorkehrungen für den Fall, dass die vertragsgegenständliche SAP Software ganz oder teilweise nicht ordnungsgemäß arbeitet (z. B. durch Datensicherung, Störungsdiagnose, regelmäßige Überprüfung der Ergebnisse). Mangels eines ausdrücklichen schriftlichen Hinweises im Einzelfall können alle von SAP Scheer im Rahmen der Leistungser- bringung Leistungserbringung eingesetzten Personen davon ausgehen, dass alle Daten, mit denen sie in Berührung kommen können, gesichert sind.
6.7 Der Auftraggeber übernimmt in Bezug auf alle Lieferungen und Leistungen von SAP Xxxxxx eine Untersuchungs- und Rügepflicht entsprechend §§ 377 HGB (nach deutschem Recht) bzw. § 377 f. UGBUGB (nach österreichischem Recht). Der Auftraggeber erklärt Rügen schriftlich mit einer genauen Beschreibung des Problems. Nur der Ansprechpartner (Abschnitt 6.4) und das zertifizierte Customer Center of Expertise im Sinne der PKL sind zu Rügen befugt.
6.8 Der Auftraggeber trägt Nachteile und Mehrkosten aus einer Verletzung seiner Pflichten.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
MITWIRKUNG, UNTERSUCHUNGS- UND RÜGEPFLICHT. 6.1 Der Auftraggeber hat sich über die wesentlichen we- sentlichen Funktionsmerkmale der SAP Software Soft- ware und ihre technischen Anforderungen (z. B. in Bezug auf Datenbank, Betriebssystem, Hardware Hard- ware und Datenträger) zu informieren. Er trägt das Risiko, ob die SAP Software seinen Wünschen Wün- schen und Gegebenheiten entspricht. Über Zweifelsfragen kann er sich vor Vertragsschluss durch Mitarbeiter von SAP oder durch fachkundige fachkun- dige Dritte beraten lassen. Außerdem stellt SAP auf der Online- Online-Informationsplattform von SAP Hinweise auf die technischen Einsatzbedingungen Einsatzbedingun- gen der SAP Software und deren eventuelle Änderungen Än- derungen zur Verfügung.
6.2 Der Auftraggeber sorgt für die Arbeits- umgebung Arbeitsum- gebung der vertragsgegenständlichen SAP Software Soft- ware (nachfolgend: „IT-Systeme“) ggf. entsprechend entspre- chend den Vorgaben von SAP. Es liegt in seinem sei- nem Verantwortungsbereich, den ordnungsgemäßen ordnungsge- mäßen Betrieb der notwendigen IT- IT-Systeme erforderlichenfalls er- forderlichenfalls durch Wartungsverträge mit Dritten sicherzustellen. Der Auftraggeber beachtet beach- tet insbesondere die Vorgaben der Dokumentation Dokumenta- tion und die auf der SAP Online- Informationsplattform Online-Informations- plattform gegebenen Hinweise.
6.3 Der Auftraggeber wirkt bei der Auftrags- erfüllung Auftragser- füllung im erforderlichen Umfang unentgeltlich mit, indem er z. B. Mitarbeiter, Arbeitsräume, IT- Systeme, Daten und Telekommunika- tionseinrichtungen Telekommunikationsein- richtungen zur Verfügung stellt. Er gewährt SAP unmittelbar und mittels Datenfernübertragung Zugang zur vertragsgegenständlichen SAP Software Soft- ware und zu den IT-Systemen.
6.4 Der Auftraggeber benennt schriftlich einen ei- nen Ansprechpartner für SAP und eine Adresse und E-Mail-Adresse, unter der die Erreichbarkeit des Ansprechpartners sichergestellt ist. Der Ansprechpartner An- sprechpartner muss in der Lage sein, für den Auftraggeber die erforderlichen Entscheidungen zu treffen oder unverzüglich herbeizuführen. Der Ansprechpartner sorgt für eine gute Kooperation mit dem Ansprechpartner bei SAP.
6.5 Der Auftraggeber testet die vertragsgegenständliche vertragsge- genständliche SAP Software gründlich auf Mangelfreiheit Man- gelfreiheit bevor er mit ihrer operativen Nutzung beginnt.
6.6 Der Auftraggeber trifft angemessene Vorkehrungen Vor- kehrungen für den Fall, dass die vertragsgegenständliche vertragsgegen- ständliche SAP Software ganz oder teilweise nicht ordnungsgemäß arbeitet (z. B. durch DatensicherungDa- tensicherung, Störungsdiagnose, regelmäßige Überprüfung der Ergebnisse). Mangels eines ausdrücklichen schriftlichen Hinweises im Einzelfall Ein- zelfall können alle von SAP im Rahmen der Leistungser- bringung Leis- tungserbringung eingesetzten Personen davon ausgehen, dass alle Daten, mit denen sie in Berührung Be- rührung kommen können, gesichert sind.
6.7 Der Auftraggeber übernimmt in Bezug auf alle Lieferungen und Leistungen von SAP eine Untersuchungs- und Rügepflicht entsprechend §§ 377 f. UGB. Der Auftraggeber erklärt Rügen schriftlich mit einer genauen Beschreibung des Problems. Nur der Ansprechpartner (Abschnitt 6.4) und das zertifizierte Customer Center of Expertise Ex- pertise im Sinne der PKL sind zu Rügen befugt.
6.8 Der Auftraggeber trägt Nachteile und Mehrkosten aus einer Verletzung seiner PflichtenPflich- ten.
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MITWIRKUNG, UNTERSUCHUNGS- UND RÜGEPFLICHT. 6.1 Der Auftraggeber hat sich über die wesentlichen we- sentlichen Funktionsmerkmale der SAP Software Soft- ware und ihre technischen Anforderungen (z. B. in Bezug auf Datenbank, Betriebssystem, Hardware und Datenträger) zu informieren. Er trägt das Risiko, ob die SAP Software seinen Wünschen und Gegebenheiten entspricht. Über Zweifelsfragen kann er sich vor Vertragsschluss durch Mitarbeiter von SAP oder durch fachkundige fachkun- dige Dritte beraten lassen. Außerdem stellt SAP auf der Online- Online-Informationsplattform von SAP Hinweise auf die technischen Einsatzbedingungen Einsatzbedingun- gen der SAP Software und deren eventuelle Änderungen zur Verfügung.
6.2 Der Auftraggeber sorgt für die Arbeits- umgebung der vertragsgegenständlichen SAP Software (nachfolgend: „IT-Systeme“) ggf. entsprechend den Vorgaben von SAP. Es liegt in seinem Verantwortungsbereich, den ordnungsgemäßen ord- nungsgemäßen Betrieb der notwendigen IT- Systeme erforderlichenfalls durch Wartungsverträge Wartungsver- träge mit Dritten sicherzustellen. Der Auftraggeber Auftrag- geber beachtet insbesondere die Vorgaben der Dokumentation und die auf der SAP Online- Informationsplattform gegebenen Hinweise.
6.3 Der Auftraggeber wirkt bei der Auftrags- erfüllung im erforderlichen Umfang unentgeltlich mit, indem er z. B. Mitarbeiter, Arbeitsräume, IT- IT-Systeme, Daten und Telekommunika- tionseinrichtungen zur Verfügung stellt. Er gewährt ge- währt SAP unmittelbar und mittels Datenfernübertragung Datenfern- übertragung Zugang zur vertragsgegenständlichen vertragsgegenständli- chen SAP Software und zu den IT-Systemen.
6.4 Der Auftraggeber benennt schriftlich einen Ansprechpartner für SAP und eine Adresse Ad- resse und E-Mail-Adresse, unter der die Erreichbarkeit Er- reichbarkeit des Ansprechpartners sichergestellt sicherge- stellt ist. Der Ansprechpartner muss in der Lage sein, für den Auftraggeber die erforderlichen Entscheidungen zu treffen oder unverzüglich herbeizuführen. Der Ansprechpartner sorgt für eine gute Kooperation mit dem Ansprechpartner Ansprechpart- ner bei SAP.
6.5 Der Auftraggeber testet die vertragsgegenständliche vertragsge- genständliche SAP Software gründlich auf Mangelfreiheit bevor er mit ihrer operativen Nutzung beginnt.
6.6 Der Auftraggeber trifft angemessene Vorkehrungen für den Fall, dass die vertragsgegenständliche vertrags- gegenständliche SAP Software ganz oder teilweise nicht ordnungsgemäß arbeitet (z. B. durch Datensicherung, Störungsdiagnose, regelmäßige Überprüfung der Ergebnisse). Mangels eines ausdrücklichen schriftlichen Hinweises im Einzelfall können alle von SAP im Rahmen der Leistungser- bringung Leistungserbringung eingesetzten Personen davon ausgehen, dass alle Daten, mit denen sie in Berührung kommen können, gesichert sind.
6.7 Der Auftraggeber übernimmt in Bezug auf alle Lieferungen und Leistungen von SAP eine Untersuchungs- und Rügepflicht entsprechend §entspre- chend § 377 f. UGB. Der Auftraggeber erklärt Rügen schriftlich mit einer genauen Beschreibung Beschrei- bung des Problems. Nur der Ansprechpartner (Abschnitt 6.4) und das zertifizierte Customer Center of Expertise im Sinne der PKL sind zu Rügen befugt.
6.8 Der Auftraggeber trägt Nachteile und Mehrkosten aus einer Verletzung seiner PflichtenPflich- ten.
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MITWIRKUNG, UNTERSUCHUNGS- UND RÜGEPFLICHT. 6.1 Der Auftraggeber hat sich über die wesentlichen Funktionsmerkmale der SAP Software und ihre technischen Anforderungen (z. B. in Bezug auf Datenbank, Betriebssystem, Hardware und Datenträger) zu informieren. Er trägt das Risiko, ob die SAP Software seinen Wünschen und Gegebenheiten entspricht. Über Zweifelsfragen kann er sich vor Vertragsschluss durch Mitarbeiter von SAP oder durch fachkundige Dritte beraten lassen. Außerdem stellt SAP auf der Online- Online-Informationsplattform von SAP Hinweise auf die technischen Einsatzbedingungen der SAP Software und deren eventuelle Änderungen zur Verfügung.
6.2 Der Auftraggeber sorgt für die Arbeits- umgebung Arbeitsumgebung der vertragsgegenständlichen SAP Software (nachfolgend: „IT-Systeme“) ggf. entsprechend den Vorgaben von SAP. Es liegt in seinem Verantwortungsbereich, den ordnungsgemäßen Betrieb der notwendigen IT- IT-Systeme erforderlichenfalls durch Wartungsverträge mit Dritten sicherzustellen. Der Auftraggeber beachtet insbesondere die Vorgaben der Dokumentation und die auf der SAP Online- Online-Informationsplattform gegebenen Hinweise.
6.3 Der Auftraggeber wirkt bei der Auftrags- erfüllung Auftragserfüllung im erforderlichen Umfang unentgeltlich mit, indem er z. B. Mitarbeiter, Arbeitsräume, IT- Systeme, Daten und Telekommunika- tionseinrichtungen Telekommunikationseinrichtungen zur Verfügung stellt. Er gewährt SAP unmittelbar und mittels Datenfernübertragung Zugang zur vertragsgegenständlichen SAP Software und zu den IT-Systemen.
6.4 Der Auftraggeber benennt schriftlich einen Ansprechpartner für SAP und eine Adresse und E-Mail-Adresse, unter der die Erreichbarkeit des Ansprechpartners sichergestellt ist. Der Ansprechpartner muss in der Lage sein, für den Auftraggeber die erforderlichen Entscheidungen zu treffen oder unverzüglich herbeizuführen. Der Ansprechpartner sorgt für eine gute Kooperation mit dem Ansprechpartner bei SAP.
6.5 Der Auftraggeber testet die vertragsgegenständliche SAP Software gründlich auf Mangelfreiheit bevor er mit ihrer operativen Nutzung beginnt.
6.6 Der Auftraggeber trifft angemessene Vorkehrungen für den Fall, dass die vertragsgegenständliche SAP Software ganz oder teilweise nicht ordnungsgemäß arbeitet (z. B. durch Datensicherung, Störungsdiagnose, regelmäßige Überprüfung der Ergebnisse). Mangels eines ausdrücklichen schriftlichen Hinweises im Einzelfall können alle von SAP im Rahmen der Leistungser- bringung Leistungserbringung eingesetzten Personen davon ausgehenaus- gehen, dass alle Daten, mit denen sie in Berührung kommen können, gesichert sind.
6.7 Der Auftraggeber übernimmt in Bezug auf alle Lieferungen und Leistungen von SAP eine Untersuchungs- und Rügepflicht entsprechend §§ 377 f. UGBHGB. Der Auftraggeber erklärt Rügen schriftlich mit einer genauen Beschreibung des Problems. Nur der Ansprechpartner (Abschnitt 6.4) und das zertifizierte Customer Center of Expertise im Sinne der PKL sind zu Rügen befugt.
6.8 Der Auftraggeber trägt Nachteile und Mehrkosten aus einer Verletzung seiner Pflichten.
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Samples: Sell on Premise Agreement
MITWIRKUNG, UNTERSUCHUNGS- UND RÜGEPFLICHT. 6.1 Der Auftraggeber hat sich über die wesentlichen Funktionsmerkmale der SAP Software und ihre technischen Anforderungen (z. B. in Bezug auf Datenbank, Betriebssystem, Hardware und Datenträger) zu informieren. Er trägt das Risiko, ob die SAP Software seinen Wünschen und Gegebenheiten entspricht. Über Zweifelsfragen kann er sich vor Vertragsschluss durch Mitarbeiter von SAP Xxxxxx oder durch fachkundige Dritte beraten lassen. Außerdem stellt SAP stehen auf der Online- Online-Informationsplattform von SAP Hinweise auf die technischen Einsatzbedingungen der SAP Software und deren eventuelle Änderungen zur Verfügung.
6.2 Der Auftraggeber sorgt für die Arbeits- umgebung Arbeitsumgebung der vertragsgegenständlichen SAP Software (nachfolgend: „IT-Systeme“) ggf. entsprechend den Vorgaben von SAPXxxxxx. Es liegt in seinem Verantwortungsbereich, den ordnungsgemäßen Betrieb der notwendigen IT- Systeme erforderlichenfalls durch Wartungsverträge mit Dritten sicherzustellen. Der Auftraggeber beachtet insbesondere die Vorgaben der Dokumentation und die auf der SAP Online- Online-Informationsplattform gegebenen Hinweise.
6.3 Der Auftraggeber wirkt bei der Auftrags- erfüllung Auftragserfüllung im erforderlichen Umfang unentgeltlich mit, indem er z. B. Mitarbeiter, Arbeitsräume, IT- IT-Systeme, Daten und Telekommunika- tionseinrichtungen Telekommunikationseinrichtungen zur Verfügung stellt. Er gewährt SAP Xxxxxx (und SAP) unmittelbar und mittels Datenfernübertragung Zugang zur vertragsgegenständlichen SAP Software und zu den IT-Systemen.
6.4 Der Auftraggeber benennt schriftlich einen Ansprechpartner für SAP Xxxxxx und eine Adresse und E-Mail-Adresse, unter der die Erreichbarkeit des Ansprechpartners sichergestellt ist. Der Ansprechpartner muss in der Lage sein, für den Auftraggeber die erforderlichen Entscheidungen zu treffen oder unverzüglich herbeizuführen. Der Ansprechpartner sorgt für eine gute Kooperation mit dem Ansprechpartner bei SAP.
6.5 Der Auftraggeber testet die vertragsgegenständliche SAP Software gründlich auf Mangelfreiheit bevor er mit ihrer operativen Nutzung beginnt.
6.6 Der Auftraggeber trifft angemessene Vorkehrungen für den Fall, dass die vertragsgegenständliche SAP Software ganz oder teilweise nicht ordnungsgemäß arbeitet (z. B. durch Datensicherung, Störungsdiagnose, regelmäßige Überprüfung der Ergebnisse). Mangels eines ausdrücklichen schriftlichen Hinweises im Einzelfall können alle von SAP Scheer im Rahmen der Leistungser- bringung Leistungserbringung eingesetzten Personen davon ausgehen, dass alle Daten, mit denen sie in Berührung kommen können, gesichert sind.
6.7 Der Auftraggeber übernimmt in Bezug auf alle Lieferungen und Leistungen von SAP Xxxxxx eine Untersuchungs- und Rügepflicht entsprechend §§ 377 HGB (nach deutschem Recht), § 377 f. UGBUGB (nach österreichischem Recht) bzw. Art. 201 OR (nach schweizerischem Recht). Der Auftraggeber erklärt Rügen schriftlich mit einer genauen Beschreibung des Problems. Nur der Ansprechpartner (Abschnitt 6.4) und das zertifizierte Customer Center of Expertise im Sinne der PKL sind zu Rügen befugt.
6.8 Der Auftraggeber trägt Nachteile und Mehrkosten aus einer Verletzung seiner Pflichten.
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