Common use of Mitwirkungs- und Informationspflicht des Kunden Clause in Contracts

Mitwirkungs- und Informationspflicht des Kunden. 7.1. Der Kunde hat sich über die wesentlichen Funktionsmerkmale der Software informiert und trägt das Risiko, ob diese seinen Wünschen und Bedürfnissen entspricht. 7.2. Die Einrichtung einer funktionsfähigen – und auch unter Berücksichtigung der zusätzlichen Belastung durch die Vertragsgegenstände ausreichend dimensionierten – Hard- und Softwareumgebung liegt in der alleinigen Verantwortung des Kunden. 7.3. Der Kunde testet die Software vor deren Einsatz gründlich auf Mangelfreiheit und auf Verwendbarkeit in der bestehenden Hard- und Softwarekonfiguration. Dies gilt auch für Software, die er im Rahmen der Gewährleistung und Wartung erhält. 7.4. Der Kunde beachtet die von Fimans für die Installation und den Betrieb der Software gegebenen Hinweise. Er wird sich in regelmäßigen Abständen über das Internet auf den unter xxx.xxxxxxx.xx zugänglichen Webseiten über aktuelle Hinweise informieren und diese beim Betrieb berücksichtigen. 7.5. Soweit Fimans über die Bereitstellung der Vertragsgegenstände hinaus weitere Leistungspflichten obliegen, wirkt der Kunde hieran im erforderlichen Umfang unentgeltlich mit, indem er z.B. Mitarbeiter, Arbeitsräume, Hard- und Software, Daten, Telekommunikati- onseinrichtungen, Unterlagen und Informationen zur Verfügung stellt. 7.6. Der Kunde gewährt Fimans zur Fehlersuche und –behebung Zugang zu den Vertrags- gegenständen, nach Xxxx des Kunden unmittelbar und/oder mittels Datenfernübertragung. Fimans ist berechtigt, zu prüfen, ob die Vertragsgegenstände in Übereinstimmung mit den Vertragsbestimmungen und diesen Allgemeinen Vertragsbedingungen genutzt werden. Zu diesem Zweck darf Fimans vom Kunden Auskunft verlangen, insbesondere über Zeitraum und Umfangder Nutzungder Vertragsgegenstände, sowie Einsicht indie Bücherund Schriftenund die Hard- und Software des Kunden nehmen. Fimans ist hierfür zu den üblichen Geschäftszeiten Zutritt zu den Geschäftsräumen des Kunden zu gewähren. 7.7. Der Kunde trifft angemessene Vorkehrungen für den Fall, dass die Software ganz oder teilweise nicht ordnungsgemäß arbeitet, z.B. durch tägliche Datensicherung, Störungsdiagnose, regelmäßige Überprüfung der Datenverarbeitungsergebnisse. 7.8. Soweit der Kunde nicht ausdrücklich vorab darauf hinweist, darf Fimans davon ausgehen, dass alle Daten des Kunden, mit denen Fimans in Berührung kommen kann, gesichert sind. 7.9. FiManS

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Mitwirkungs- und Informationspflicht des Kunden. 7.1. Der Kunde hat sich über die wesentlichen Funktionsmerkmale der Software informiert und trägt das Risiko, ob diese seinen Wünschen und Bedürfnissen entspricht. Den Vertragspartnern ist bewusst, dass die Erbringung der Leistungen durch SUMMIT eine offene, umfassende und kontinuierliche Kommunikation der Vertragspartner erfordert. Die Vertragspartner werden in diesem Sinne ein partnerschaftliches Miteinander pflegen. 7.2. Die Einrichtung einer funktionsfähigen – und auch unter Berücksichtigung der zusätzlichen Belastung durch die Vertragsgegenstände ausreichend dimensionierten – Hard- und Softwareumgebung liegt in der alleinigen Verantwortung des Kunden. 7.3. Der Kunde testet die Software vor deren Einsatz gründlich auf Mangelfreiheit und auf Verwendbarkeit in der bestehenden Hard- und Softwarekonfiguration. Dies gilt auch für Software, die er im Rahmen der Gewährleistung und Wartung erhält. 7.47.3. Der Kunde beachtet die von Fimans SUMMIT für die Installation und den Betrieb der Software gegebenen Hinweise. Er wird sich in regelmäßigen Abständen über das Internet auf den unter xxx.xxxxxxx.xx xxx.xxxxxx-xx-xxxxxxx.xx zugänglichen Webseiten über aktuelle Hinweise informieren und diese beim Betrieb berücksichtigen. 7.57.4. Soweit Fimans SUMMIT über die Bereitstellung der Vertragsgegenstände hinaus weitere Leistungspflichten obliegen, wirkt der Kunde hieran im erforderlichen Umfang unentgeltlich mit, indem er z.B. Mitarbeiter, Arbeitsräume, Hard- und Software, Daten, Telekommunikati- onseinrichtungenTelekommunikations- einrichtungen, Unterlagen und Informationen zur Verfügung stellt. 7.6. Der Kunde gewährt Fimans SUMMIT zur Fehlersuche und –behebung -behebung Zugang zu den Vertrags- gegenständen, nach Xxxx des Kunden unmittelbar und/oder mittels DatenfernübertragungFernwartung. Fimans SUMMIT ist berechtigt, zu prüfen, ob die Vertragsgegenstände in Übereinstimmung mit den Vertragsbestimmungen und diesen Allgemeinen Vertragsbedingungen genutzt werden. Zu diesem Zweck darf Fimans SUMMIT vom Kunden Auskunft verlangen, insbesondere über Zeitraum und Umfangder Nutzungder Umfang der Nutzung der Vertragsgegenstände, sowie Einsicht indie Bücherund Schriftenund in die Bücher und Schriften und die Hard- und Software des Kunden nehmen. Fimans SUMMIT ist hierfür zu den üblichen Geschäftszeiten Zutritt zu den Geschäftsräumen des Kunden zu gewähren. 7.77.5. Der Kunde trifft angemessene Vorkehrungen für den Fall, dass die Software ganz oder teilweise nicht ordnungsgemäß arbeitet, z.B. durch tägliche Datensicherung, Störungsdiagnose, regelmäßige Überprüfung der Datenverarbeitungsergebnisse. 7.87.6. Soweit der Kunde nicht ausdrücklich vorab darauf hinweist, darf Fimans SUMMIT davon ausgehen, dass alle Daten des Kunden, mit denen Fimans SUMMIT in Berührung kommen kann, gesichert sind. 7.97.7. FiManSDer Kunde trägt Nachteile und Mehrkosten aus einer Verletzung dieser Pflichten.

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Mitwirkungs- und Informationspflicht des Kunden. 7.1. Der Kunde hat sich über die wesentlichen Funktionsmerkmale der Software informiert und trägt das Risiko, ob diese seinen Wünschen und Bedürfnissen entspricht. 7.2. Die Einrichtung einer funktionsfähigen – und auch unter Berücksichtigung der zusätzlichen Belastung durch die Vertragsgegenstände ausreichend dimensionierten – Hard- und Softwareumgebung liegt in der alleinigen Verantwortung des Kunden. 7.3. Der Kunde testet die Software vor deren Einsatz gründlich auf Mangelfreiheit und auf Verwendbarkeit in der bestehenden Hard- und Softwarekonfiguration. Dies gilt auch für Software, die er im Rahmen der Gewährleistung und Wartung erhält. 7.4. Der Kunde beachtet die von Fimans AS/point für die Installation und den Betrieb der Software gegebenen Hinweise. Er wird sich in regelmäßigen Abständen über das Internet auf den unter xxx.xxxxxxx.xx zugänglichen Webseiten über aktuelle Hinweise informieren und diese beim Betrieb berücksichtigen. 7.5. Soweit Fimans AS/point über die Bereitstellung der Vertragsgegenstände hinaus weitere Leistungspflichten obliegen, wirkt der Kunde hieran im erforderlichen Umfang unentgeltlich mit, indem er z.B. Mitarbeiter, Arbeitsräume, Hard- und Software, Daten, Telekommunikati- onseinrichtungen, Unterlagen und Informationen zur Verfügung stellt. 7.6. Der Kunde gewährt Fimans AS/point zur Fehlersuche und –behebung Zugang zu den Vertrags- gegenständen, nach Xxxx des Kunden unmittelbar und/oder mittels Datenfernübertragung. Fimans AS/point ist berechtigt, zu prüfen, ob die Vertragsgegenstände in Übereinstimmung mit den Vertragsbestimmungen und diesen Allgemeinen Vertragsbedingungen genutzt werden. Zu diesem Zweck darf Fimans vom Zweckdarf AS/pointvom Kunden Auskunft verlangenAuskunftverlangen, insbesondere über Zeitraum und insbesondereüber Zeitraumund Umfangder Nutzungder Vertragsgegenstände, sowie Einsicht indie Bücherund Schriftenund die Hard- und Software des Kunden nehmen. Fimans AS/point ist hierfür zu den üblichen Geschäftszeiten Zutritt zu den Geschäftsräumen des Kunden zu gewähren. 7.7. Der Kunde trifft angemessene Vorkehrungen für Vorkehrungenfür den Fall, dass die Software ganz oder teilweise nicht ordnungsgemäß arbeitet, z.B. durch tägliche Datensicherung, Störungsdiagnose, regelmäßige Überprüfung der Datenverarbeitungsergebnisse. 7.8. Soweit der Kunde nicht ausdrücklich vorab darauf hinweist, darf Fimans AS/point davon ausgehen, dass alle Daten des Kunden, mit denen Fimans AS/point in Berührung kommen kann, gesichert sind. 7.9. FiManSDer Kunde trägt Nachteile und Mehrkosten aus einer Verletzung dieser Pflichten.

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Mitwirkungs- und Informationspflicht des Kunden. 7.1. Der Kunde hat sich über die wesentlichen Funktionsmerkmale der Software informiert und trägt das Risiko, ob diese seinen Wünschen und Bedürfnissen entspricht. Den Vertragspartnern ist bewusst, dass die Erbringung der Leistungen durch SUMMIT eine offe- ne, umfassende und kontinuierliche Kommunikation der Vertragspartner erfordert. Die Vertrags- partner werden in diesem Sinne ein partnerschaftliches Miteinander pflegen. 7.2. Die Einrichtung einer funktionsfähigen – und auch unter Berücksichtigung der zusätzlichen Belastung durch die Vertragsgegenstände ausreichend dimensionierten – Hard- und Softwareumgebung Softwareum- gebung liegt in der alleinigen Verantwortung des Kunden. 7.3. Der Kunde testet die Software vor deren Einsatz gründlich auf Mangelfreiheit und auf Verwendbarkeit Verwend- barkeit in der bestehenden Hard- und Softwarekonfiguration. Dies gilt auch für Software, die er im Rahmen der Gewährleistung und Wartung erhält. 7.47.3. Der Kunde beachtet die von Fimans SUMMIT für die Installation und den Betrieb der Software gegebenen gege- benen Hinweise. Er wird sich in regelmäßigen Abständen über das Internet auf den unter xxx.xxxxxxx.xx www. xxxxxx-xx-xxxxxxx.xx zugänglichen Webseiten über aktuelle Hinweise informieren und diese beim Betrieb berücksichtigen. 7.57.4. Soweit Fimans SUMMIT über die Bereitstellung der Vertragsgegenstände hinaus weitere Leistungspflichten Leistungs- pflichten obliegen, wirkt der Kunde hieran im erforderlichen Umfang unentgeltlich mit, indem er z.B. Mitarbeiter, Arbeitsräume, Hard- und Software, Daten, Telekommunikati- onseinrichtungenTelekommunikationseinrichtungen, Unterlagen und Informationen zur Verfügung stellt. 7.6. Der Kunde gewährt Fimans SUMMIT zur Fehlersuche und - behebung Zugang zu den Vertrags- gegenständenVertragsgegen- ständen, nach Xxxx des Kunden unmittelbar und/oder mittels Datenfernübertragung. Fimans SUMMIT ist berechtigt, zu prüfen, ob die Vertragsgegenstände in Übereinstimmung mit den Vertragsbestimmungen Vertragsbe- stimmungen und diesen Allgemeinen Vertragsbedingungen genutzt werden. Zu diesem Zweck darf Fimans SUMMIT vom Kunden Auskunft verlangen, insbesondere über Zeitraum und Umfangder Nutzungder Umfang der Nutzung der Vertragsgegenstände, sowie Einsicht indie Bücherund Schriftenund in die Bücher und Schriften und die Hard- und Software des Kunden nehmen. Fimans SUMMIT ist hierfür zu den üblichen Geschäftszeiten Zutritt zu den Geschäftsräumen des Kunden zu gewähren. 7.77.5. Der Kunde trifft angemessene Vorkehrungen für den Fall, dass die Software ganz oder teilweise nicht ordnungsgemäß arbeitet, z.B. durch tägliche Datensicherung, Störungsdiagnose, regelmäßige Überprüfung der Datenverarbeitungsergebnisse. 7.87.6. Soweit der Kunde nicht ausdrücklich vorab darauf hinweist, darf Fimans SUMMIT davon ausgehen, dass alle Daten des Kunden, mit denen Fimans SUMMIT in Berührung kommen kann, gesichert sind. 7.97.7. FiManSDer Kunde trägt Nachteile und Mehrkosten aus einer Verletzung dieser Pflichten.

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