Common use of Mitwirkungspflichten des Kunden gegenüber dem Reisevermittler Clause in Contracts

Mitwirkungspflichten des Kunden gegenüber dem Reisevermittler. 7.1. Der Kunde hat für ihn erkennbare Xxxxxx oder Mängel der Vermittlungstätigkeit des Reisevermittlers nach deren Feststellung diesem unverzüglich mitzuteilen. Hierunter fallen insbesondere fehlerhafte oder unvollständige Angaben von persönlichen Kundendaten, sonstiger Informationen, Auskünfte und Un- terlagen über die vermittelte Pauschalreise sowie die nicht vollständige Ausführung von Vermittlungs- leistungen (z.B. nicht vorgenommene Buchungen oder Reservierungen). 7.2. Erfolgt keine Anzeige nach Ziff. 7.1 durch den Kunden, so gilt: a) Unterbleibt die Anzeige des Kunden nach Ziff. 7.1 unverschuldet, entfallen seine Ansprüche nicht. b) Ansprüche des Kunden an den Reisevermittler entfallen insoweit, als dieser nachweist, dass dem Kunden ein Schaden bei ordnungsgemäßer Anzeige nicht oder nicht in der vom Kunden geltend ge- machten Höhe entstanden wäre. Dies gilt insbesondere, soweit der Reisevermittler nachweist, dass c) Ansprüche des Kunden im Falle einer unterbliebenen Anzeige nach Ziff. 7.1 entfallen nicht 7.3. Der Kunde wird in seinem eigenen Interesse gebeten, den Reisevermittler auf besondere Bedürf- nisse oder Einschränkungen im Hinblick auf die nachgefragte Pauschalreise hinzuweisen.

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Samples: Geschäftsbedingungen Für Die Vermittlung Von Reiseleistungen, Allgemeine Reisebedingungen, Allgemeine Reisebedingungen

Mitwirkungspflichten des Kunden gegenüber dem Reisevermittler. 7.18.1. Der Kunde hat für ihn erkennbare Xxxxxx oder Mängel der Vermittlungstätigkeit des Reisevermittlers Rei- severmittlers nach deren Feststellung diesem unverzüglich mitzuteilen. Hierunter fallen insbesondere ins- besondere fehlerhafte oder unvollständige Angaben von persönlichen Kundendaten, sonstiger sonsti- ger Informationen, Auskünfte und Un- terlagen Unterlagen über die vermittelte Pauschalreise sowie die nicht vollständige Ausführung von Vermittlungs- leistungen Vermittlungsleistungen (z.B. nicht vorgenommene Buchungen Bu- chungen oder Reservierungen). 7.28.2. Erfolgt keine Anzeige nach Ziff. 7.1 8.1 durch den Kunden, so gilt: a) Unterbleibt die Anzeige des Kunden nach Ziff. 7.1 8.1 unverschuldet, entfallen seine Ansprüche Ansprü- che nicht. b) Ansprüche des Kunden an den Reisevermittler entfallen insoweit, als dieser nachweist, dass dem Kunden ein Schaden bei ordnungsgemäßer Anzeige nicht oder nicht in der vom Kunden geltend ge- machten gemachten Höhe entstanden wäre. Dies gilt insbesondere, soweit der Reisevermittler Reise- vermittler nachweist, dassdass eine unverzügliche Anzeige durch den Kunden dem Reisevermitt- ler die Möglichkeit zur Behebung des Mangels oder der Verringerung eines Schadens, z.B. durch Umbuchung, Zusatzbuchung oder Stornierung mit dem vermittelten Pauschalreise- veranstalter ermöglicht hätte. c) Ansprüche des Kunden im Falle einer unterbliebenen Anzeige nach Ziff. 7.1 8.1 entfallen nicht 7.38.3. Der Kunde wird in seinem eigenen Interesse gebeten, den Reisevermittler auf besondere Bedürf- nisse besonde- re Bedürfnisse oder Einschränkungen im Hinblick auf die nachgefragte Pauschalreise hinzuweisenhinzu- weisen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb) Für Die Vermittlung Von Schiffsreisen