Common use of Modalitäten bei der Rückbelastung Clause in Contracts

Modalitäten bei der Rückbelastung. Die Rückbelastung erfolgt in Höhe des Nettobetrags der Diskont- abrechnung zuzüglich Zinsen vom Tag der Diskontierung bis zum Rückbelastungstag. Für die Zinsberechnung ist der bei der Diskontie- rung vereinbarte Zinssatz maßgeblich. Die Bank ist außerdem berech- tigt, einen von der Deutschen Bundesbank als nicht verpfändbar zurückgegebenen Wechsel für die verbleibende Laufzeit neu abzurechnen, und zwar zu dem höheren Zinssatz, den die Bank für nicht verpfändbare Wechsel verlangt. Bei der Rückbelastung eines Wechsels wird die Bank dem Kunden die bei der Diskontierung berechneten Zinsen zurückerstatten, soweit diese für die Zeit zwischen Rückbelastung und Fälligkeit des Wechsels erhoben worden sind.

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Samples: www.raiba-bidingen.de, www.vr-obm.de, www.volksbank-pur.de

Modalitäten bei der Rückbelastung. Die Rückbelastung erfolgt in Höhe des Nettobetrags der Diskont- abrechnung Diskontabrechnung zuzüglich Zinsen vom Tag der Diskontierung bis zum RückbelastungstagRückbelastungs- tag. Für die Zinsberechnung ist der bei der Diskontie- rung Diskontierung vereinbarte Zinssatz maßgeblich. Die Bank ist außerdem berech- tigtberechtigt, einen von der Deutschen Bundesbank als nicht verpfändbar zurückgegebenen Wechsel für die verbleibende Laufzeit neu abzurechnen, und zwar zu dem höheren Zinssatz, den die Bank für nicht verpfändbare Wechsel verlangt. Bei der Rückbelastung eines Wechsels wird die Bank dem Kunden die bei der Diskontierung berechneten Zinsen zurückerstatten, soweit diese für die Zeit zwischen Rückbelastung und Fälligkeit des Wechsels erhoben worden sind.

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Samples: www.psd-koblenz.de, www.vr-lif-ebn.de

Modalitäten bei der Rückbelastung. Die Rückbelastung erfolgt in Höhe des Nettobetrags Nettobetrages der Diskont- abrechnung Diskontab- rechnung zuzüglich Zinsen vom Tag der Diskontierung bis zum RückbelastungstagRückbe- lastungstag. Für die Zinsberechnung ist der bei der Diskontie- rung vereinbarte Diskontierung ver- einbarte Zinssatz maßgeblich. Die Bank ist außerdem berech- tigtberechtigt, einen von der Deutschen Bundesbank als nicht verpfändbar zurückgegebenen zurückgegebe- nen Wechsel für die verbleibende Laufzeit neu abzurechnen, und zwar zu dem höheren Zinssatz, den die Bank für nicht verpfändbare Wechsel verlangt. Bei der Rückbelastung eines Wechsels wird die Bank dem Kunden Kun- den die bei der Diskontierung berechneten Zinsen zurückerstatten, soweit so- weit diese für die Zeit zwischen Rückbelastung und Fälligkeit des Wechsels Wech- sels erhoben worden sind.

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Samples: www.vbeutin.de, www.vb3.de