MONATSMIETE. 12.1 Die Zahlung der Monatsmiete erfolgt gemäß den Vereinbarungen im Mietvertrag jeweils für den dort vereinbarten Abrechnungszeitraum („Mietzahlungsintervall“). 12.2 Soweit der Beginn der Grundmietzeit nicht mit dem Beginn des Mietzahlungsintervalls zusammenfällt, erfolgt die Abrechnung dieses Xxxxx- Abrechnungszeitraums zum Beginn der Grundmietzeit für den gesamten Xxxxx- Abrechnungszeitraum anteilsmäßig auf pro-rata-Basis. 12.3 Erfolgt die Übernahme der Mietobjekte vor Beginn der Grundmietzeit, ist für den Zeitraum zwischen Übernahme und Beginn der Grundmietzeit je Tag 1/30 der Monatsmiete zu zahlen und innerhalb von 10 Tagen nach Übernahme der Mietobjekte fällig. Die Bedingungen des Mietvertrags gelten für diesen Zeitraum entsprechend.
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MONATSMIETE. 12.1 Die Zahlung der Monatsmiete erfolgt gemäß den Vereinbarungen im Mietvertrag jeweils für den dort vereinbarten Abrechnungszeitraum („Mietzahlungsintervall“).
12.2 Soweit der Beginn der Grundmietzeit nicht mit dem Beginn des Mietzahlungsintervalls zusammenfällt, erfolgt die Abrechnung dieses Xxxxx- Xxxxx-Abrechnungszeitraums zum Beginn der Grundmietzeit für den gesamten Xxxxx- Xxxxx-Abrechnungszeitraum anteilsmäßig auf pro-rata-Basis.
12.3 Erfolgt die Übernahme der Mietobjekte vor Beginn der Grundmietzeit, ist für den Zeitraum zwischen Übernahme und Beginn der Grundmietzeit je Tag 1/30 der Monatsmiete zu zahlen und innerhalb von 10 Tagen nach Übernahme der Mietobjekte fällig. Die Bedingungen des Mietvertrags gelten für diesen Zeitraum entsprechend.zu
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