MOTIVE UND ORIENTIERUNG Musterklauseln

MOTIVE UND ORIENTIERUNG. Die Orientierung bzw. die davon abgeleiteten Motive sind wichtige personale Faktoren. In Rückgriff auf den sozialpsychologischen Ansatz von Xxxxxxx und Xxxxxxx (1959) kann hierbei grundsätzlich zwischen integrativer und instrumenteller Orientierung unterschieden werden. Integrativ orientiert zu sein bedeutet, anderen Kulturen grundsätzlich offen gegenüberzustehen und eine Fremdsprache aus wahrem Interesse an der Sprache und der mit ihr implizierten Kultur zu lernen (Riemer 2019, 371). Die instrumentelle Orientierung hingegen bezieht sich auf den Nutzen einer Fremdsprache, die insbesondere als Mittel zu Verbesserung der Lebens- und Berufschancen gesehen wird (ebd.). Dazu zählt auch das Erlernen einer Fremdsprache, die allgemein als etwas Besonderes erachtet wird, um das persönliche Profil zu ergänzen (ebd.). Xxxxxx spricht hier von einem „instrumentellen Exoten- Motiv“ (Riemer 2019, 373). Die instrumentelle und integrative Orientierung schließen sich nicht gegenseitig aus (Riemer 2019, 372). Vielmehr können beispielsweise Reise-, Bildungs- und Kontaktmotive je nach Verständnis der Lernenden beiden Orientierungen zugeordnet werden (Clémont & Kruidenier 1983, 274). Des weiteren sind auch weitergehende Orientierungen denkbar, die nicht dieser Dichotomie zugeordnet werden können (Gardner 1985, 10). Ein wichtiger Aspekt, der der instrumentellen und integrativen Orientie- rung als dritte Motivationskomponente hinzugefügt werden sollte, ist das intrinsische Interesse an der Sprache (Rocco 2010, 70). Dieses beruht z. B. auf dem ästhetischen Gefallen an Klang und Form der Sprache (ebd.).
MOTIVE UND ORIENTIERUNG. Betrachtet man die Motive und Orientierung der deutschlernenden Schülerinnen und Xxxxxxx zeigt sich eine starke integrative Orientierung.32 Diese umfasst sowohl das kulturelle Interesse als auch das Interesse an Kommunikation und Reisen. Das Interesse an anderen Kulturen und Ländern im Allgemeinen ist dabei höher als für den deutschsprachigen Raum im Speziellen. Des weiteren werden Fremdsprachen als wichtig für die Karriere betrachtet. Für Deutsch gilt insbesondere die Erwartung, einen guten Job im Ausland zu finden. Der instrumentelle Nutzen des Deutschen für die Erwerbs- tätigkeit in Italien und ein möglicher Prestigegewinn durch das Erlernen sind hingegen weniger von Bedeutung. Dies gilt auch für das intrinsische Interesse an der deutschen Sprache.
MOTIVE UND ORIENTIERUNG. Motive und Orientierung unter den deutschlernenden Studierenden34 ähneln stark denen der Schülerinnen und Xxxxxxx. Neben einer stark ausgeprägten integrativen Orientierung spielt auch der instrumentelle Nutzen von Fremdsprachen im Allgemeinen und des Deutschen im Besonderen eine Rolle (Abbildung 26). Letzteres bezieht sich wiederum auf die Erwerbschancen im Ausland, während eine Erwerbstätigkeit in Italien und das mit dem Deutschen verbundene Ansehen eine geringere Rolle spielen. Im Vergleich zu den Schülerinnen und Schülern sind beide Aspekte jedoch von etwas größerer Wichtigkeit. Dies gilt auch für das intrinsische Interesse an der deutschen Sprache. Vergleicht man die Motive und Orientierung der deutschlernenden mit den spanisch- und franzö- sischlernenden Studierenden aus der Online-Umfrage in Bezug auf das Erlernen der verschiedenen Sprachen, ergibt sich ein ähnliches Bild wie bei den Schülerinnen und Schülern. Der instrumentelle Nutzen des Deutschen für die Erwerbstätigkeit wird höher eingeschätzt als beim Spanischen und Französischen, während das mit der Sprache verbundene Ansehen bei Deutsch und Spanisch eine ähnliche Bedeutung einnimmt. Auch die integrative Orientierung ist in Bezug auf diese beiden Sprachen ähnlich ausgeprägt und damit wichtiger als beim Französischen. Das intrinsische Interesse an Form und Klang der Sprache fällt bei Spanisch höher aus als bei Deutsch und Französisch. 1 2 3 4 Mittelwert: trifft gar nicht zu (1) bis trifft genau zu (4) Xxxxx (2014) identifizierte bei den Studierenden moderner Fremdsprachen den Nutzen für die Erwerbstätigkeit als am häufigsten genanntes Motiv, Deutsch gern erlernen bzw. gut beherrschen zu wollen (Xxxxx 2014, 175f.).35 Der instrumentelle Nutzen hatte dabei gegenüber 2007 an Bedeutung gewonnen, was auf die Wahrnehmung verschlechterter beruflicher Perspektiven im Zuge der Wirt- schaftskrise zurückgeführt werden kann (ebd.). Die Arbeitsaussichten spielen bei Spanisch- und Französischlernenden hingegen eine kleinere Rolle als bei Deutschlernenden (ebd.). Dies gilt insbeson- dere für Spanisch, das die einzige Sprache mit einem niedrigen instrumentellen Wert darstellt (ebd.). Xxxxx führt dies auf das „Krisenland-Stigma“ zurück, das Spanien in der medialen Darstellung und öffentlichen Wahrnehmung seit dem Ausbruch der Wirtschaftskrise anhaftet (ebd.). Im Vergleich aller Sprachen spielen nur bei Russisch Arbeitsaussichten eine größere Rolle als bei Deutsch (ebd.). Der berufliche Mehrwert der deutschen Spra...
MOTIVE UND ORIENTIERUNG. Wie bei den übrigen Gruppen überwiegt auch bei den anderen Lernenden, die weder Schülerinnen bzw. Xxxxxxx noch Studierende sind,36 die integrative Orientierung (Abbildung 31). Das Kultur-, Kontakt- und Reisemotiv ist damit stark ausgeprägt. Auch der allgemeine Nutzen von Fremdsprachen für die Karriere und das mit dem Deutschen verbundene Ansehen werden ähnlich hoch bewertet wie von Schülerinnen und Schülern sowie Studierenden. Im Unterschied zu diesen nimmt Deutsch als Faktor, um einen guten Job im Ausland zu finden, jedoch eine deutlich geringere Rolle ein. Auch die Erwerbschancen in Italien stehen bei den anderen Deutschlernenden weniger im Fokus als bei den Studierenden. Vergleichbar zwischen diesen beiden Gruppen ist jedoch das intrinsische Interesse, das damit höher ausfällt als bei den Schülerinnen und Schülern. Mir gefallen Form und Klang der Sprache. Diese Sprache ist wichtig für mich, um einen guten Job im Ausland zu finden. 1 2 3 4 Mittelwert: trifft gar nicht zu (1) bis trifft genau zu (4) Wie bei den Schülerinnen und Schülern sowie den Studierenden ist auch bei den anderen Lernenden das intrinsische Interesse an allen drei Sprachen ähnlich stark ausgeprägt. Die übrigen Motivations- faktoren werden allesamt in Bezug auf Deutsch höher bewertet als in Bezug auf Französisch und Spanisch. Auffallend ist insbesondere wiederum, dass mit dem Deutschen deutlich häufiger gute Erwerbschancen im Ausland und in Italien verbunden werden. 36 Neben Schulen und Universitäten wurden auch Personen erfasst, die im Rahmen von Sprachschulen, Online-Kursen, Auslands- aufenthalten, Selbststudium o. Ä. aktuell Deutsch lernen oder gelernt haben.

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  • Vorsätzliche oder grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalles a) Führt der Versicherungsnehmer den Versicherungsfall vorsätzlich herbei, so ist der Versicherer von der Entschädigungspflicht frei. Ist die Herbeiführung des Schadens durch rechtskräftiges Strafurteil wegen Vorsatzes in der Person des Versicherungsnehmers festgestellt, so gilt die vorsätzliche Herbeiführung des Schadens als bewiesen.

  • Einzugsermächtigung als SEPA-Lastschriftmandat Hat der Kunde dem Zahlungsempfänger eine Einzugsermächtigung erteilt, mit der er den Zahlungsempfänger ermächtigt, Zahlungen von seinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen, weist er zugleich damit die ebase an, die vom Zah- lungsempfänger auf sein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Mit der Einzugsermächtigung autorisiert der Kunde gegenüber der ebase die Einlösung von Lastschriften des Zahlungsempfängers. Diese Einzugsermächtigung gilt als SEPA-Lastschriftmandat. Sätze 1 bis 3 gelten auch für vom Kunden vor dem Inkrafttreten dieser Bedingungen für den Zahlungsverkehr erteilte Einzugser- mächtigungen. Die Einzugsermächtigung muss folgende Autorisierungsdaten enthalten: • Bezeichnung des Zahlungsempfängers, • Name des Kunden, • Kundenkennung nach Nr. 2.1.2. oder Kontonummer und Bankleitzahl des Kunden. Über die Autorisierungsdaten hinaus kann die Einzugsermächtigung zusätzliche Angaben enthalten.

  • Datenspeicherung bei Ihrem Versicherer Wir speichern Daten, die für den Versicherungsvertrag notwendig sind. Das sind zunächst Ihre Angaben im An- trag (Antragsdaten). Weiter werden zum Vertrag ver- sicherungstechnische Daten wie Kundennummer (Part- nernummer), Versicherungssumme, Versicherungsdau- er, Beitrag, Bankverbindung sowie erforderlichenfalls die Angaben eines Dritten, z. B. eines Vermittlers, eines Sachverständigen oder eines Arztes geführt (Vertrags- daten). Bei einem Versicherungsfall speichern wir Ihre Angaben zum Schaden und ggf. auch Angaben von Dritten, wie z. B. den vom Arzt ermittelten Grad der Be- rufsunfähigkeit, die Feststellung Ihrer Reparaturwerk- statt über einen Kfz-Totalschaden oder bei Ablauf einer Lebensversicherung den Auszahlungsbetrag (Leis- tungsdaten).

  • Datenweitergabe an selbstständige Vermittler Die ALTE LEIPZIGER gibt grundsätzlich keine Angaben zu Ihrer Gesundheit an selbstständige Vermittler weiter. Es kann aber in den folgenden Fällen dazu kommen, dass Daten, die Rückschlüsse auf Ihre Gesundheit zulassen, oder gemäß § 203 StGB geschützte Informationen über Ihren Vertrag Versicherungsvermittlern zur Kenntnis gegeben werden. Soweit es zu vertragsbezogenen Beratungszwecken erforderlich ist, kann der Sie betreuende Vermittler Informationen darüber erhalten, ob und ggf. unter welchen Voraussetzungen (z. B. Annahme mit Risikozuschlag, Ausschlüsse bestimmter Risiken) Ihr Vertrag angenommen werden kann. Der Vermittler, der Ihren Vertrag vermittelt hat, erfährt, dass und mit welchem Inhalt der Vertrag abgeschlossen wurde. Dabei erfährt er auch, ob Risikozuschläge oder Ausschlüsse bestimmter Risiken vereinbart wurden. Bei einem Wechsel des Sie betreuenden Vermittlers auf einen anderen Vermittler kann es zur Übermittlung der Vertragsdaten mit den Informationen über bestehende Risikozuschläge und Ausschlüsse bestimmter Risiken an den neuen Vermittler kommen. Sie werden bei einem Wechsel des Sie betreuenden Vermittlers auf einen anderen Vermittler vor der Weitergabe von Gesundheitsdaten informiert sowie auf Ihre Widerspruchsmöglichkeit hingewiesen. Meine Einwilligung gilt entsprechend für die Datenweitergabe an und die Daten- verarbeitung von Maklerpools oder anderen Dienstleistern (z. B. Betreiber von Vergleichssoftware, Maklerverwaltungsprogrammen), die mein Vermittler zum Abschluss und zur Verwaltung meiner Versicherungsverträge einschaltet. Die betreffenden Dienstleister kann ich bei meinem Vermittler erfragen. Ich willige ein, dass die ALTE LEIPZIGER meine Gesundheitsdaten und sonstigen nach § 203 StGB geschützten Daten in den oben genannten Fällen – soweit erforderlich – an den für mich zuständigen selbstständigen Versicherungs- vermittler übermittelt und diese dort erhoben, gespeichert und zu Beratungs- zwecken genutzt werden dürfen.

  • Verwahrung Im Rahmen des Depotvertrags verwahrt die USB die Anteile oder Aktien des Anlegers an den Fonds sowie sonstige Wertpapiere, soweit diese von der USB für verwahrfähig erklärt wurden. Außerdem erbringt die USB die in den Bedingungen für UnionDepots und in den Sonderbedingungen beschriebenen Dienstleistungen.

  • Unmöglichkeit; Vertragsanpassung 1. Soweit die Lieferung unmöglich ist, ist der Besteller berechtigt, Schadensersatz zu verlangen, es sei denn, dass der Lieferer die Unmöglichkeit nicht zu vertreten hat. Jedoch beschränkt sich der Schadensersatzanspruch des Bestellers auf 10 % des Wertes desjenigen Teils der Lieferung, der wegen der Unmöglichkeit nicht in zweckdienlichen Betrieb genommen werden kann. Diese Beschränkung gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit zwingend gehaftet wird; eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist hiermit nicht verbunden. Das Recht des Bestellers zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt.

  • Änderungen des Vertrages und dieser Bedingungen Die Regelungen des Vertrages und dieser Bedingungen beruhen auf den gesetzlichen und sonstigen Rahmen- bedingungen zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses (z. B. EnWG, StromGVV, StromNZV, MsbG, höchstrichterliche Rechtsprechung, Entscheidungen der Bundesnetzagentur). Das vertragliche Äquivalenzverhältnis kann nach Vertragsschluss durch unvorhersehbare Änderungen der gesetzlichen oder sonstigen Rahmenbedingungen (z. B. durch Gesetzesänderungen, sofern deren konkreter Inhalt nicht bereits – etwa in der Phase zwischen dem Abschluss des förmlichen Gesetzgebungsverfahrens und dem Inkrafttreten – absehbar war), die der Lieferant nicht veranlasst und auf die er auch keinen Einfluss hat, in nicht unbedeutendem Maße gestört werden. Ebenso kann nach Vertragsschluss eine im Vertrag und/oder diesen Bedingungen entstandene Xxxxx nicht unerhebliche Schwierigkeiten bei der Durchführung des Vertrages entstehen lassen (etwa wenn die Rechtsprechung eine Klausel für unwirksam erklärt), die nur durch eine Anpassung oder Ergänzung zu beseitigen sind. In solchen Fällen ist der Lieferant verpflichtet, den Vertrag und diese Bedingungen – mit Ausnahme der Preise – unverzüglich insoweit anzupassen und/oder zu ergänzen, als es die Wiederherstel- lung des Äquivalenzverhältnisses von Leistung und Gegenleistung und/oder der Ausgleich entstandener Vertragslücken zur zumutbaren Fort- und Durchführung des Vertragsverhältnisses erforderlich macht (z. B. mangels gesetzlicher Überleitungsbestimmungen). Anpassungen des Vertrages und dieser Bedingungen nach dieser Ziffer sind nur zum Monatsersten möglich. Die Anpassung wird nur wirksam, wenn der Lieferant dem Kunden die Anpassung spätestens sechs Wochen vor dem geplanten Wirksamwerden in Textform mitteilt. In diesem Fall hat der Kunde das Recht, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Vertragsanpassung zu kündigen. Hierauf wird der Kunde vom Lieferanten in der Mitteilung gesondert hingewiesen.

  • Swaps Swapgeschäfte sind Tauschverträge, bei denen die dem Geschäft zugrunde liegenden Zahlungsströme oder Risiken zwischen den Vertragspartnern ausgetauscht werden. Die Gesellschaft darf für Rechnung des Fonds im Rahmen der Anlagegrundsätze • Zins- • Währungs- • Zins-Währungs- • Varianz- • Equity- • Credit Default-Swapgeschäfte abschließen.

  • Gerichtsstände Wenn Sie uns verklagen Wenn wir Sie verklagen Sie haben Ihren Wohnsitz oder Geschäftssitz ins Ausland verlegt

  • Reservierungen 2.1 Unverbindliche Reservierungen, die den Xxxx zum kostenlosen Rücktritt berechtigen, sind nur bei entsprechender ausdrücklicher Vereinbarung mit dem Vermieter möglich. Ist eine solche Vereinbarung nicht getroffen worden, so führt die Buchung nach Ziffer 1.1 und