MOTIVE UND ORIENTIERUNG Musterklauseln

MOTIVE UND ORIENTIERUNG. Die Orientierung bzw. die davon abgeleiteten Motive sind wichtige personale Faktoren. In Rückgriff auf den sozialpsychologischen Ansatz von Xxxxxxx und Xxxxxxx (1959) kann hierbei grundsätzlich zwischen integrativer und instrumenteller Orientierung unterschieden werden. Integrativ orientiert zu sein bedeutet, anderen Kulturen grundsätzlich offen gegenüberzustehen und eine Fremdsprache aus wahrem Interesse an der Sprache und der mit ihr implizierten Kultur zu lernen (Riemer 2019, 371). Die instrumentelle Orientierung hingegen bezieht sich auf den Nutzen einer Fremdsprache, die insbesondere als Mittel zu Verbesserung der Lebens- und Berufschancen gesehen wird (ebd.). Dazu zählt auch das Erlernen einer Fremdsprache, die allgemein als etwas Besonderes erachtet wird, um das persönliche Profil zu ergänzen (ebd.). Xxxxxx spricht hier von einem „instrumentellen Exoten- Motiv“ (Riemer 2019, 373). Die instrumentelle und integrative Orientierung schließen sich nicht gegenseitig aus (Riemer 2019, 372). Vielmehr können beispielsweise Reise-, Bildungs- und Kontaktmotive je nach Verständnis der Lernenden beiden Orientierungen zugeordnet werden (Clémont & Kruidenier 1983, 274). Des weiteren sind auch weitergehende Orientierungen denkbar, die nicht dieser Dichotomie zugeordnet werden können (Gardner 1985, 10). Ein wichtiger Aspekt, der der instrumentellen und integrativen Orientie- rung als dritte Motivationskomponente hinzugefügt werden sollte, ist das intrinsische Interesse an der Sprache (Rocco 2010, 70). Dieses beruht z. B. auf dem ästhetischen Gefallen an Klang und Form der Sprache (ebd.).
MOTIVE UND ORIENTIERUNG. Betrachtet man die Motive und Orientierung der deutschlernenden Schülerinnen und Xxxxxxx zeigt sich eine starke integrative Orientierung.32 Diese umfasst sowohl das kulturelle Interesse als auch das Interesse an Kommunikation und Reisen. Das Interesse an anderen Kulturen und Ländern im Allgemeinen ist dabei höher als für den deutschsprachigen Raum im Speziellen. Des weiteren werden Fremdsprachen als wichtig für die Karriere betrachtet. Für Deutsch gilt insbesondere die Erwartung, einen guten Job im Ausland zu finden. Der instrumentelle Nutzen des Deutschen für die Erwerbs- tätigkeit in Italien und ein möglicher Prestigegewinn durch das Erlernen sind hingegen weniger von Bedeutung. Dies gilt auch für das intrinsische Interesse an der deutschen Sprache.
MOTIVE UND ORIENTIERUNG. Motive und Orientierung unter den deutschlernenden Studierenden34 ähneln stark denen der Schülerinnen und Xxxxxxx. Neben einer stark ausgeprägten integrativen Orientierung spielt auch der instrumentelle Nutzen von Fremdsprachen im Allgemeinen und des Deutschen im Besonderen eine Rolle (Abbildung 26). Letzteres bezieht sich wiederum auf die Erwerbschancen im Ausland, während eine Erwerbstätigkeit in Italien und das mit dem Deutschen verbundene Ansehen eine geringere Rolle spielen. Im Vergleich zu den Schülerinnen und Schülern sind beide Aspekte jedoch von etwas größerer Wichtigkeit. Dies gilt auch für das intrinsische Interesse an der deutschen Sprache. Vergleicht man die Motive und Orientierung der deutschlernenden mit den spanisch- und franzö- sischlernenden Studierenden aus der Online-Umfrage in Bezug auf das Erlernen der verschiedenen Sprachen, ergibt sich ein ähnliches Bild wie bei den Schülerinnen und Schülern. Der instrumentelle Nutzen des Deutschen für die Erwerbstätigkeit wird höher eingeschätzt als beim Spanischen und Französischen, während das mit der Sprache verbundene Ansehen bei Deutsch und Spanisch eine ähnliche Bedeutung einnimmt. Auch die integrative Orientierung ist in Bezug auf diese beiden Sprachen ähnlich ausgeprägt und damit wichtiger als beim Französischen. Das intrinsische Interesse an Form und Klang der Sprache fällt bei Spanisch höher aus als bei Deutsch und Französisch. 1 2 3 4 Mittelwert: trifft gar nicht zu (1) bis trifft genau zu (4) Xxxxx (2014) identifizierte bei den Studierenden moderner Fremdsprachen den Nutzen für die Erwerbstätigkeit als am häufigsten genanntes Motiv, Deutsch gern erlernen bzw. gut beherrschen zu wollen (Xxxxx 2014, 175f.).35 Der instrumentelle Nutzen hatte dabei gegenüber 2007 an Bedeutung gewonnen, was auf die Wahrnehmung verschlechterter beruflicher Perspektiven im Zuge der Wirt- schaftskrise zurückgeführt werden kann (ebd.). Die Arbeitsaussichten spielen bei Spanisch- und Französischlernenden hingegen eine kleinere Rolle als bei Deutschlernenden (ebd.). Dies gilt insbeson- dere für Spanisch, das die einzige Sprache mit einem niedrigen instrumentellen Wert darstellt (ebd.). Xxxxx führt dies auf das „Krisenland-Stigma“ zurück, das Spanien in der medialen Darstellung und öffentlichen Wahrnehmung seit dem Ausbruch der Wirtschaftskrise anhaftet (ebd.). Im Vergleich aller Sprachen spielen nur bei Russisch Arbeitsaussichten eine größere Rolle als bei Deutsch (ebd.). Der berufliche Mehrwert der deutschen Spra...
MOTIVE UND ORIENTIERUNG. Wie bei den übrigen Gruppen überwiegt auch bei den anderen Lernenden, die weder Schülerinnen bzw. Xxxxxxx noch Studierende sind,36 die integrative Orientierung (Abbildung 31). Das Kultur-, Kontakt- und Reisemotiv ist damit stark ausgeprägt. Auch der allgemeine Nutzen von Fremdsprachen für die Karriere und das mit dem Deutschen verbundene Ansehen werden ähnlich hoch bewertet wie von Schülerinnen und Schülern sowie Studierenden. Im Unterschied zu diesen nimmt Deutsch als Faktor, um einen guten Job im Ausland zu finden, jedoch eine deutlich geringere Rolle ein. Auch die Erwerbschancen in Italien stehen bei den anderen Deutschlernenden weniger im Fokus als bei den Studierenden. Vergleichbar zwischen diesen beiden Gruppen ist jedoch das intrinsische Interesse, das damit höher ausfällt als bei den Schülerinnen und Schülern. Mir gefallen Form und Klang der Sprache. Diese Sprache ist wichtig für mich, um einen guten Job im Ausland zu finden. 1 2 3 4 Mittelwert: trifft gar nicht zu (1) bis trifft genau zu (4) Wie bei den Schülerinnen und Schülern sowie den Studierenden ist auch bei den anderen Lernenden das intrinsische Interesse an allen drei Sprachen ähnlich stark ausgeprägt. Die übrigen Motivations- faktoren werden allesamt in Bezug auf Deutsch höher bewertet als in Bezug auf Französisch und Spanisch. Auffallend ist insbesondere wiederum, dass mit dem Deutschen deutlich häufiger gute Erwerbschancen im Ausland und in Italien verbunden werden. 36 Neben Schulen und Universitäten wurden auch Personen erfasst, die im Rahmen von Sprachschulen, Online-Kursen, Auslands- aufenthalten, Selbststudium o. Ä. aktuell Deutsch lernen oder gelernt haben.

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  • Obliegenheiten bei und nach Eintritt des Versicherungsfalls Der Versicherungsnehmer hat bei und nach Eintritt des Versicherungsfalls folgende Obliegenheiten zu erfüllen: 2.1. Er hat nach Möglichkeit für die Abwendung und Minderung des Schadens zu sorgen. Dabei hat der Versicherungsnehmer Weisungen des Versicherers, soweit für ihn zumutbar, zu befolgen sowie Weisungen – ggf. auch mündlich oder telefonisch – einzuholen, wenn die Umstände dies gestatten. Erteilen mehrere an dem Versicherungsvertrag beteiligte Versicherer unterschiedliche Weisungen, hat der Versicherungsnehmer nach pflichtgemäßem Ermessen zu handeln. 2.2. Für die Sachversicherung gilt zusätzlich zu Pkt. 2.1: Der Versicherungsnehmer hat (1) dem Versicherer den Schadeneintritt, nachdem er von ihm Kenntnis erlangt hat, unverzüglich – ggf. auch mündlich oder telefonisch – anzuzeigen; (2) Schäden durch strafbare Handlungen gegen das Eigentum unverzüglich der Polizei anzuzeigen; (3) dem Versicherer und der Polizei unverzüglich ein Verzeichnis der abhanden gekommenen Sachen einzureichen; (4) das Schadenbild so lange unverändert zu lassen, bis die Schadenstelle oder die beschädigten Sachen durch den Versicherer freigegeben worden sind. Sind Veränderungen unumgänglich, sind das Schadenbild nachvollziehbar zu dokumentieren (z. B. durch Fotos) und die beschädigten Sachen bis zu einer Besichtigung durch den Versicherer aufzubewahren; (5) soweit möglich dem Versicherer unverzüglich jede Auskunft – auf Verlangen in Textform – zu erteilen, die zur Feststellung des Versicherungsfalls oder des Umfanges der Leistungspflicht des Versicherers erforderlich ist sowie jede Untersuchung über Ursache und Höhe des Schadens und über den Umfang der Entschädigungspflicht zu gestatten; (6) vom Versicherer angeforderte Belege beizubringen, deren Beschaffung ihm billigerweise zugemutet werden kann. (7) Steht das Recht auf die vertragliche Leistung des Versicherers einem anderen als dem Versicherungsnehmer zu, so hat dieser die Obliegenheiten nach Pkt. 2.1 und 2.2 ebenfalls zu erfüllen – soweit ihm dies nach den tatsächlichen und rechtlichen Umständen möglich ist. 2.3. Für die Haftpflichtversicherung gilt zusätzlich zu Pkt. 2.1: (1) Jeder Versicherungsfall ist dem Versicherer innerhalb einer Woche anzuzeigen, auch wenn noch keine Schadensersatzansprüche erhoben worden sind. Das Gleiche gilt, wenn gegen den Versicherungsnehmer Haftpflichtansprüche geltend gemacht werden. (2) Er hat dem Versicherer ausführliche und wahrheitsgemäße Xxxxxxxxxxxxxxx zu erstatten und ihn bei der Schadenermittlung und -regulierung zu unterstützen. Alle Umstände, die nach Ansicht des Versicherers für die Bearbeitung des Schadens wichtig sind, müssen mitgeteilt sowie alle dafür angeforderten Schriftstücke übersandt werden. (3) Wird gegen den Versicherungsnehmer ein staatsanwaltschaftliches, behördliches oder gerichtliches Verfahren eingeleitet, ein Mahnbescheid erlassen oder ihm gerichtlich der Streit verkündet, hat er dies unverzüglich anzuzeigen.