Motorisch-funktionelle Behandlung Musterklauseln

Motorisch-funktionelle Behandlung. 2. Sensomotorisch-perzeptive Behandlung
Motorisch-funktionelle Behandlung. Definition: Eine motorisch-funktionelle Behandlung dient der gezielten Therapie krankheitsbedingter Schädigungen der motorischen Funktionen und Strukturen mit und ohne Beteiligung des peripheren Nervensystems und den daraus resultierenden Beeinträchtigungen der Aktivitäten und Teilhabe unter Berücksichtigung individueller Kontextfaktoren. Thermotherapie kann die motorisch-funktionelle Behandlung unterstützen. Eine Gruppentherapie (3 – 6 Patienten) kann nur dann erfolgen, wenn die Patienten keine ständige direkte therapeutische Intervention benötigen. Bei Verordnung von Gruppentherapie ist es notwendig, vorab die ergotherapeutische Diagnostik (s.o.) in einer Einzelbehandlung durchzuführen. Dabei wird auch die Gruppenfähigkeit der Patientin oder des Patienten abgeklärt sowie die Zuordnung zu einer geeigneten Gruppe vorgenommen. Nach bereits erfolgter Einzeltherapie werden Gruppentherapien ohne nochmalige ergotherapeutische Diagnostik durchgeführt. Heilmittelpositionsnummer: 54102 Einzelbehandlung 54107 Einzelbehandlung bei Beratung zur Integration in das häusliche und soziale Umfeld 54205 Parallelbehandlung bei verordneter Position 54102 oder 54209 und gleichzeitiger Anwesenheit von 2 Patienten 54209 Gruppenbehandlung (3 - 6 Patienten) Regelleistungszeit: 54102 45 Minuten bei Einzelbehandlung 54107 120 Minuten bei Einzelbehandlung bei Beratung zur Integration in das häusliche und soziale Umfeld 54205 45 Minuten bei Parallelbehandlung 54209 45 Minuten bei Gruppenbehandlung Therapiezeit: Vor- und Nachbereitung, Dokumentation: Bei 54102: 30 Minuten Bei 54107: 105 Minuten Bei 54205: 30 Minuten Bei 54209: 30 Minuten 15 Minuten je Behandlungseinheit Indikation: Diagnosegruppen Schädigungen von Körperfunktionen und –strukturen wie Beeinträchtigungen der Aktivitäten und Teilhabe SB1 Erkrankungen der Wirbelsäule, Gelenke und Extremitäten (mit motorisch-funktionel- len Schädigungen) SB2 Erkrankungen der Wirbelsäule, Gelenke und Extremitäten (mit motorisch-funktionel- len und sensomoto- risch perzeptiven Schädigungen) SB3 System-und Autoim- munerkrankungen mit Bindegewebe-, Mus- kel-und Gefäßbeteili- gung (mit motorisch- funktionel- len/sensomotorisch- perzeptiven Schädi- gungen) EN1 ZNS-Erkrankungen (Gehirn), Entwick- lungsstörungen EN2 ZNS-Erkrankungen (Rückenmark), Neuro- muskuläre Erkrankun- gen EN3 Periphere Nervenläsi- onen/ Muskelerkran- kungen 1) der Funktionen will- kürlicher Bewegungs- reaktionen (z. B. Stützfunktionen der Arme und Beine, Be- wegungsmuster be...

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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.