Multi-Asset Musterklauseln

Multi-Asset. Multi-Asset-Fonds investieren in mehrere Anlageklassen (auch liquide Mittel und liquiden Mitteln gleichstehende Mittel) und können ihr Engagement in den einzelnen Anlageklassen in der Regel variieren. Das Gesamtrisiko hängt nicht nur von den Risiken dieser einzelnen Anlageklassen in einem Masse, das von dem langfristigen Engagement abhängt, sondern auch von der Korrelation der Renditen zwischen den einzelnen Anlageklassen ab und kann daher negativ durch eine Veränderung dieser Korrelationen beeinflusst werden, was zu einer höheren Volatilität und/oder einer geringeren Diversifizierung führen könnte. Sofern dies im jeweiligen Anlageziel eines Teilfonds vorgesehen ist, wird bei Anlagen in Multi-Asset-Fonds im Rahmen des Risikobewertungsprozesses einerseits das Umwelt-, Sozial- und Governance-Standing des Anbieters berücksichtigt, während, sofern möglich, andererseits Analysen der zugrunde liegenden Fondsbestände durchgeführt werden, wodurch ein Verständnis der Nachhaltigkeitsrisiken ermöglicht wird. Unternehmen an den Aktienmärkten und Emittenten von Unternehmensanleihen, in die Multi-Asset-Fonds investieren, sind einer ganzen Reihe von Nachhaltigkeitsrisiken ausgesetzt. Wenn diesen Risiken nicht effektiv begegnet wird, kann dies zu einer Verschlechterung der Finanzergebnisse sowie zu negativen Auswirkungen auf die Gesellschaft und die Umwelt führen. Zu den Umweltrisiken gehören u. a. die Fähigkeit von Unternehmen, den Klimawandel abzuschwächen und sich an ihn anzupassen, das Risiko höherer CO2-Preise, das Risiko einer zunehmenden Wasserknappheit und das Risiko höherer Wasserpreise, die Herausforderungen der Abfallwirtschaft und die Auswirkungen auf globale und lokale Ökosysteme. Zu den sozialen Risiken gehören u. a. Produktsicherheit, Lieferkettenmanagement und Arbeitsnormen, Gesundheit und Sicherheit sowie Menschenrechte, das Wohlergehen der Mitarbeiter, Bedenken hinsichtlich des Datenschutzes und der Datensicherheit sowie die zunehmende technologische Regulierung. Zu den Governance-Risiken gehören die Zusammensetzung und Effektivität des Verwaltungsrats, die Anreize für das Management sowie dessen Qualität und seine Orientierung an den Interessen der Anteilinhaber. Multi-Asset-Fonds dürfen über ein breites Spektrum von Regionen und Anlageklassen hinweg investieren. Wenn ein Teilfonds ein Engagement in Schwellenländern hat, sind die Governance-Risiken möglicherweise stärker ausgeprägt. Das Aktienengagement kann Engagements in kleineren Unternehmen beinhalt...

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.