Mut- oder böswillige Handlungen. A.2.3.3 Versichert sind mut- oder böswillige Handlungen von Per sonen, die nicht berechtigt sind, das Fahrzeug zu gebrau chen. Berechtigt sind insbesondere Personen, die - vom Verfügungsberechtigten mit der Betreuung des Fahrzeugs beauftragt wurden (z. B. Werkstatt- oder Hotelmitarbeiter) oder - in einem Näheverhältnis zu dem Verfügungsberechtig ten stehen (z. B. dessen Arbeitnehmer, Familien- oder Haushaltsangehörige). Transport auf einer Fähre A.2.3.4 Versichert sind Schäden, die bei einem Transport des Fahrzeugs auf einer Fähre dadurch entstehen, dass - das Schiff strandet, kollidiert, leckschlägt oder unter geht oder - das Fahrzeug wegen der Wetterlage oder wegen des Seegangs über Bord gespült wird oder - das Fahrzeug deshalb über Bord geht, weil der Kapi tän anordnet, das Fahrzeug zu opfern, um die Fähre, die Passagiere oder die Ladung zu retten.
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Samples: KFZ Versicherung
Mut- oder böswillige Handlungen. A.2.3.3 Versichert sind mut- oder böswillige Handlungen von Per sonenPersonen, die nicht in keiner Weise berechtigt sind, das Fahrzeug zu gebrau chengebrauchen. Berechtigt Als berech- tigt sind insbesondere PersonenPersonen anzusehen, die - vom Verfügungsberechtigten Verfügungsbe- rechtigten mit der Betreuung des Fahrzeugs beauftragt wurden (z. B. Werkstatt- oder Hotelmitarbeiter) oder - in einem Näheverhältnis zu dem Verfügungsberechtig ten Verfügungsberechtigten stehen (z. B. dessen Arbeitnehmer, Familien- oder Haushaltsangehörige). Transport auf einer Fähre A.2.3.4 Versichert sind Schäden, die bei einem Transport des Fahrzeugs auf einer Fähre dadurch entstehen, dass - • das Schiff strandet, kollidiert, leckschlägt oder unter geht untergeht oder - • das Fahrzeug wegen auf Grund der Wetterlage oder wegen auf Grund des Seegangs über Bord gespült wird oder - • das Fahrzeug deshalb über Bord geht, weil der Kapi tän Kapitän anordnet, das Fahrzeug zu opfern, um die Fähre, die Passagiere oder die Ladung zu retten.
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Samples: KFZ Versicherung
Mut- oder böswillige Handlungen. A.2.3.3 Versichert sind mut- oder und böswillige Handlungen von Per sonenPersonen, die nicht in keiner Weise berechtigt sind, das Fahrzeug zu gebrau chengebrauchen. Berechtigt Als berechtigt sind insbesondere PersonenPersonen anzusehen, die - vom Verfügungsberechtigten Verfügungs- berechtigten mit der Betreuung des Fahrzeugs beauftragt wurden (z. B. Werkstatt- oder HotelmitarbeiterReparateur, Hotelangestellter) oder - in einem Näheverhältnis zu dem Verfügungsberechtig ten Verfügungsberechtigten stehen (z. B. dessen Arbeitnehmer, Familien- oder Haushaltsangehörige). Transport auf einer Fähre A.2.3.4 Versichert sind Schäden, die bei einem Transport des Fahrzeugs Fahr- zeugs auf einer Fähre dadurch entstehen, dass - das Schiff strandet, kollidiert, leckschlägt oder unter geht untergeht oder - das Fahrzeug wegen aufgrund der Wetterlage oder wegen aufgrund des Seegangs über Bord gespült wird oder - das Fahrzeug deshalb über Bord geht, weil der Kapi tän Kapitän anordnet, das Fahrzeug zu opfern, um die Fähre, die Passagiere oder die Ladung zu retten.
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Mut- oder böswillige Handlungen. A.2.3.3 A.2.2.1.8 Versichert sind mut- oder böswillige Handlungen von Per Per- sonen, die nicht in keiner Weise berechtigt sind, das Fahrzeug zu gebrau chengebrauchen. Berechtigt Als berechtigt sind insbesondere PersonenPerso- nen anzusehen, die - vom Verfügungsberechtigten mit der Betreuung des Fahrzeugs beauftragt wurden (z. z.B. Werkstatt- Werk- statt- oder Hotelmitarbeiter) oder - in einem Näheverhältnis zu dem Verfügungsberechtig ten Verfügungsberechtigten stehen (z. z.B. dessen ArbeitnehmerAr- beitnehmer, Familien- oder Haushaltsangehörige). Transport auf einer Fähre A.2.3.4 A.2.2.1.9 Versichert sind Schäden, die bei einem Transport des Fahrzeugs auf einer Fähre dadurch entstehen, dass - – das Schiff strandet, kollidiert, leckschlägt oder unter unter- geht oder - – das Fahrzeug wegen aufgrund der Wetterlage oder wegen aufgrund des Seegangs über Bord gespült wird oder - – das Fahrzeug deshalb über Bord geht, weil der Kapi Kapi- tän anordnet, das Fahrzeug zu opfern, um die Fähre, die Passagiere oder die Ladung zu retten.
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Samples: WGV Young&oldtimer Versicherung
Mut- oder böswillige Handlungen. A.2.3.3 Versichert sind mut- oder böswillige Handlungen von Per sonenPersonen, die nicht in keiner Weise berechtigt sind, das Fahrzeug zu gebrau chengebrauchen. Berechtigt Als berech- tigt sind insbesondere PersonenPersonen anzusehen, die - vom Verfügungsberechtigten Verfügungsbe- rechtigten mit der Betreuung des Fahrzeugs beauftragt wurden (z. B. Werkstatt- oder Hotelmitarbeiter) oder - in einem Näheverhältnis zu dem Verfügungsberechtig ten Verfügungsberechtigten stehen (z. B. dessen Arbeitnehmer, Familien- oder Haushaltsangehörige). Transport auf einer Fähre einem Schiff A.2.3.4 Versichert sind Schäden, die bei einem Transport des Fahrzeugs auf einer Fähre einem Schiff dadurch entstehen, dass - • das Schiff strandet, kollidiert, leckschlägt oder unter geht untergeht oder - • das Fahrzeug wegen auf Grund der Wetterlage oder wegen auf Grund des Seegangs beschädigt oder über Bord gespült wird oder - • das Fahrzeug deshalb über Bord geht, weil der Kapi tän Kapitän anordnet, das Fahrzeug zu opfern, um die FährePassagiere, die Passagiere das Schiff oder die Ladung zu retten.
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Samples: KFZ Versicherung