Common use of Mut- oder böswillige Handlungen Clause in Contracts

Mut- oder böswillige Handlungen. A.2.3.3 Versichert sind mut- oder böswillige Handlungen von Personen, die nicht berechtigt sind, das Fahrzeug zu gebrauchen. Als berechtigt sind Personen anzusehen, die vom Verfügungsberechtigten mit der Be- treuung des Fahrzeugs beauftragt wurden (z.B. Reparateur, Hotelange- stellter) oder in einem Näheverhältnis zu dem Verfügungsberechtigten stehen (z.B. dessen Arbeitnehmer, Familien- oder Haushaltsangehö- rige). Der Schutz der Kaskoversicherung gilt für Sie und, wenn der Versiche- rungsvertrag auch im Interesse einer weiteren Person abgeschlossen ist, z.B. des Leasinggebers als Eigentümer des Fahrzeugs, auch für diese Person. Sie haben in der Kaskoversicherung Versicherungsschutz in den geo- graphischen Grenzen Europas sowie den außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich der Europäischen Union gehören.Hinweis: In Russland (Russische Föderation) und in der Türkei besteht jeweils nur im europäischen Teil Versicherungsschutz in der Kaskoversicherung. A.2.6.1 Bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust des Fahrzeugs zahlen wir den Wiederbeschaffungswert unter Abzug eines vorhandenen Rest- xxxxx des Fahrzeugs. Lassen Sie Ihr Fahrzeug trotz Totalschadens oder Zerstörung reparieren, gilt A.2.7.1. A.2.6.2 Sofern die Vollkasko vereinbart ist, gilt bei Pkw (ausgenommen Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermiet-Pkw) entweder die Neu- preisentschädigung oder die Kaufwertentschädigung für Gebraucht- fahrzeuge unter folgenden Voraussetzungen Bei Pkw (ausgenommen Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermiet- Pkw) erstatten wir den Neupreis des Fahrzeugs nach A.2.12, sofern innerhalb der ersten 6 Monate nach Vertragsbeginn ein Totalschaden, eine Zerstörung oder ein Verlust eintritt und der Zeitraum zwischen Erst- zulassung des Fahrzeugs und Vertragsbeginn nicht mehr als einen Mo- nat beträgt. Wir erstatten den Neupreis auch, sofern eine Beschädigung innerhalb der ersten 6 Monate nach Vertragsbeginn eintritt, der Zeitraum zwischen Erstzulassung des Fahrzeugs und Vertragsbeginn nicht mehr als einen Monat beträgt und die erforderlichen Kosten der Reparatur mindestens 80 % des Neupreises erreichen oder übersteigen. Voraussetzung ist, dass sich das Fahrzeug bei Eintritt des Schadener- eignisses im Eigentum dessen befindet, der es als Neu- oder Vorführ- fahrzeug vom Kfz-Händler oder Kfz-Hersteller erworben hat. Ein vorhan- dener Restwert des Fahrzeugs wird abgezogen.

Appears in 1 contract

Samples: www.vbed.de

Mut- oder böswillige Handlungen. A.2.3.3 Versichert sind mut- oder böswillige Handlungen von PersonenPer- sonen, die nicht in keiner Weise berechtigt sind, das Fahrzeug zu gebrauchen. Als berechtigt sind insbesondere Personen anzusehenan- zusehen, die vom Verfügungsberechtigten mit der Be- treuung Betreu- ung des Fahrzeugs beauftragt wurden (z.z. B. Reparateur, Hotelange- stellterHotelangestellter) oder in einem Näheverhältnis zu dem Verfügungsberechtigten stehen (z.z. B. dessen Arbeitnehmer, Familien- oder Haushaltsangehö- rigeHaushaltsangehörige). A.2.3.4 Versichert sind durch Marderbiss verursachte über A.2.2.5 hinausgehende Schäden an Pkw (mit Ausnahme von Miet- wagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen). Der Schutz der Kaskoversicherung gilt für Sie und, wenn der Versiche- rungsvertrag Vertrag auch im Interesse einer weiteren Person abgeschlossen abge- schlossen ist, z.z. B. des Leasinggebers als Eigentümer des Fahrzeugs, auch für diese Person. Sie haben in der Kaskoversicherung Kasko Versicherungsschutz in den geo- graphischen geographi- schen Grenzen Europas sowie den außereuropäischen GebietenGe- bieten, die zum Geltungsbereich der Europäischen Union gehören.Hinweis: In Russland (Russische Föderation) und in der Türkei besteht jeweils nur im europäischen Teil Versicherungsschutz in der Kaskoversicherung. A.2.6.1 Bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust des Fahrzeugs zahlen wir den Wiederbeschaffungswert unter Abzug eines vorhandenen Rest- xxxxx Restwerts des Fahrzeugs. Lassen Sie Ihr Fahrzeug trotz Totalschadens oder Zerstörung reparieren, gilt A.2.7.1. A.2.6.2 Sofern die Vollkasko vereinbart ist, gilt bei Pkw (ausgenommen Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermiet-Pkw) entweder die Neu- preisentschädigung oder die Kaufwertentschädigung für Gebraucht- fahrzeuge unter folgenden Voraussetzungen Bei Pkw (ausgenommen Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermiet- Selbstfah- rervermiet-Pkw) erstatten zahlen wir den Neupreis des Fahrzeugs gemäß A.2.11, wenn innerhalb von 12 Monaten nach A.2.12, sofern innerhalb der ersten 6 Monate nach Vertragsbeginn des- sen Erstzulassung ein Totalschaden, eine Zerstörung oder ein Verlust eintritt und der Zeitraum zwischen Erst- zulassung des Fahrzeugs und Vertragsbeginn nicht mehr als einen Mo- nat beträgteintritt. Wir erstatten den Neupreis auch, sofern eine wenn bei einer Beschädigung innerhalb von 12 Monaten nach der ersten 6 Monate nach Vertragsbeginn eintritt, der Zeitraum zwischen Erstzulassung des Fahrzeugs und Vertragsbeginn nicht mehr als einen Monat beträgt und die erforderlichen Kosten der Reparatur mindestens 80 80% des Neupreises erreichen oder übersteigenbetragen. Voraussetzung ist, dass sich das Fahrzeug bei Eintritt des Schadener- eignisses Schadenereignis- ses im Eigentum dessen befindet, der es als Neu- oder Vorführ- fahrzeug Neufahrzeug vom Kfz-Händler oder Kfz-Hersteller erworben hat. Als Neufahrzeuge gelten auch Fahrzeuge, die für einen Zeit- raum von bis zu 5 Tagen auf den Kraftfahrzeughersteller oder -händler zugelassen waren und eine Laufleistung von nicht mehr als 500 km aufweisen. Ein vorhan- dener Restwert vorhandener Rest- wert des Fahrzeugs wird abgezogen. A.2.6.3 Wir zahlen die über den Wiederbeschaffungswert hinausge- hende Neupreisentschädigung nur in der Höhe, in der gesi- chert ist, dass die Entschädigung innerhalb von zwei Jahren nach ihrer Feststellung für die Reparatur des Fahrzeugs oder den Erwerb eines anderen Fahrzeugs verwendet wird.

Appears in 1 contract

Samples: www.innofima.de

Mut- oder böswillige Handlungen. A.2.3.3 Versichert sind ist die Beschädigung, die Zerstörung oder der Totalschaden des Pkw durch mut- oder böswillige Handlungen von PersonenDritter, z. B. Vandalismus oder Cyberangriff. Programmier- oder Wartungsfehler des Herstellers sind nicht versichert. A.2.3.4 In der KfzPolice premium sind Schäden versichert, die nicht berechtigt sindbei einem Transport des Pkw auf einer Fähre dadurch entstehen, dass - das Fahrzeug Schiff strandet, kollidiert, leckschlägt oder untergeht oder - der Pkw aufgrund der Wetterlage oder aufgrund des Seegangs über Bord gespült wird oder - der Pkw deshalb über Bord geht, weil der Kapitän xxxxxxxx, den Pkw zu gebrauchen. Als berechtigt sind Personen anzusehenopfern, um die Fähre, die vom Verfügungsberechtigten mit der Be- treuung des Fahrzeugs beauftragt wurden (z.B. Reparateur, Hotelange- stellter) Passagiere und/oder in einem Näheverhältnis die Ladung zu dem Verfügungsberechtigten stehen (z.B. dessen Arbeitnehmer, Familien- oder Haushaltsangehö- rige)retten. Der Schutz der Kaskoversicherung gilt für Sie und, wenn der Versiche- rungsvertrag Vertrag auch im Interesse einer weiteren Person abgeschlossen ist, z.auch für diese. Dazu gehört z. B. des Leasinggebers der Leasinggeber als Eigentümer des Fahrzeugs, auch für diese PersonPkw. Sie haben in der Kaskoversicherung Versicherungsschutz in den geo- graphischen geographischen Grenzen Europas sowie den außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich der Europäischen Union gehören.Hinweis: In Russland (Russische Föderation) und . Im Werkstattservice haben Sie Anspruch auf Leistungen nach A.2.6.2.d nur für Schäden, die sich in der Türkei besteht jeweils nur im europäischen Teil Versicherungsschutz in der Kaskoversicherung. A.2.6.1 Bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust des Fahrzeugs zahlen wir den Wiederbeschaffungswert unter Abzug eines vorhandenen Rest- xxxxx des Fahrzeugs. Lassen Sie Ihr Fahrzeug trotz Totalschadens oder Zerstörung reparieren, gilt A.2.7.1. A.2.6.2 Sofern die Vollkasko vereinbart ist, gilt bei Pkw (ausgenommen Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermiet-Pkw) entweder die Neu- preisentschädigung oder die Kaufwertentschädigung für Gebraucht- fahrzeuge unter folgenden Voraussetzungen Bei Pkw (ausgenommen Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermiet- Pkw) erstatten wir den Neupreis des Fahrzeugs nach A.2.12, sofern innerhalb der ersten 6 Monate nach Vertragsbeginn ein Totalschaden, eine Zerstörung oder ein Verlust eintritt und der Zeitraum zwischen Erst- zulassung des Fahrzeugs und Vertragsbeginn nicht mehr als einen Mo- nat beträgt. Wir erstatten den Neupreis auch, sofern eine Beschädigung innerhalb der ersten 6 Monate nach Vertragsbeginn eintritt, der Zeitraum zwischen Erstzulassung des Fahrzeugs und Vertragsbeginn nicht mehr als einen Monat beträgt und die erforderlichen Kosten der Reparatur mindestens 80 % des Neupreises erreichen oder übersteigen. Voraussetzung ist, dass sich das Fahrzeug bei Eintritt des Schadener- eignisses im Eigentum dessen befindet, der es als Neu- oder Vorführ- fahrzeug vom Kfz-Händler oder Kfz-Hersteller erworben hat. Ein vorhan- dener Restwert des Fahrzeugs wird abgezogenBundesrepublik Deutschland ereignen.

Appears in 1 contract

Samples: www.ruv.de

Mut- oder böswillige Handlungen. A.2.3.3 Versichert sind mut- oder böswillige Handlungen von PersonenPer- sonen, die nicht in keiner Weise berechtigt sind, das Fahrzeug zu gebrauchen. Als berechtigt sind insbesondere Personen anzusehen, die vom Verfügungsberechtigten mit der Be- treuung Betreuung des Fahrzeugs beauftragt wurden (z.B. ReparateurRepara- teur, Hotelange- stellterHotelangestellter) oder in einem Näheverhältnis zu dem Verfügungsberechtigten stehen (z.B. dessen ArbeitnehmerArbeit- nehmer, Familien- oder Haushaltsangehö- rigeHaushaltsangehörige). A.2.3.4 Versichert sind Schäden durch Marderbiss, die über die Regelung in A.2.2.7 hinausgehen, bis zu einem Betrag von 3.000,- Euro. Beim Basisschutz ist diese Leistung nicht versichert. Der Schutz der Kaskoversicherung gilt für Sie und, wenn der Versiche- rungsvertrag Vertrag auch im Interesse einer weiteren Person abgeschlossen abge- schlossen ist, z.B. des Leasinggebers als Eigentümer des Fahrzeugs, auch für diese Person. Sie haben in der Kaskoversicherung Kasko Versicherungsschutz in den geo- graphischen geographi- schen Grenzen Europas sowie den außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich der Europäischen Union Uni- on gehören.Hinweis: In Russland (Russische Föderation) und in der Türkei besteht jeweils nur im europäischen Teil Versicherungsschutz in der Kaskoversicherung. A.2.6.1 Bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust des Fahrzeugs zahlen wir den Wiederbeschaffungswert unter Abzug eines vorhandenen Rest- xxxxx Restwerts des Fahrzeugs. Lassen Sie Ihr Fahrzeug trotz Totalschadens oder Zerstörung reparieren, gilt A.2.7.1. A.2.6.2 Sofern die Vollkasko vereinbart ist, gilt bei Pkw (ausgenommen Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermiet-Pkw) entweder die Neu- preisentschädigung oder die Kaufwertentschädigung für Gebraucht- fahrzeuge unter folgenden Voraussetzungen Bei Pkw (ausgenommen Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermiet- Selbstfah- rervermiet-Pkw) erstatten zahlen wir den Neupreis des Fahrzeugs gemäß A.2.11, wenn innerhalb von 18 Monaten nach A.2.12, sofern innerhalb der ersten 6 Monate nach Vertragsbeginn ein Totalschaden, des- sen Erstzulassung eine Zerstörung oder wenn innerhalb von 12 Monaten nach dessen Erstzulassung ein Verlust eintritt und der Zeitraum zwischen Erst- zulassung des Fahrzeugs und Vertragsbeginn nicht mehr als einen Mo- nat beträgtdurch Entwendung eintritt. Wir erstatten den Neupreis auch, sofern eine wenn bei einer Beschädigung innerhalb von 18 Monaten nach der ersten 6 Monate nach Vertragsbeginn eintritt, der Zeitraum zwischen Erstzulassung des Fahrzeugs und Vertragsbeginn nicht mehr als einen Monat beträgt und die erforderlichen Kosten der Reparatur Re- paratur mindestens 80 % des Neupreises erreichen oder übersteigenbetragen. Voraussetzung Vor- aussetzung ist, dass sich das Fahrzeug bei Eintritt des Schadener- eignisses Schadenereignisses im Eigentum dessen befindet, der es als Neu- oder Vorführ- fahrzeug Neufahrzeug vom Kfz-Händler oder Kfz-Hersteller erworben er- worben hat. Ein vorhan- dener vorhandener Restwert des Fahrzeugs wird abgezogen. A.2.6.3 Wir zahlen die über den Wiederbeschaffungswert hinaus- gehende Neupreisentschädigung nur in der Höhe, in der gesichert ist, dass die Entschädigung innerhalb von zwei Jahren nach ihrer Feststellung für die Reparatur des Fahr- zeugs oder den Erwerb eines anderen Fahrzeugs verwen- det wird. Beim Basisschutz gibt es keine Neupreisentschädigung, die Regulierung erfolgt nach A.2.6.1. A.2.6.4 Bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust eines Pkw, eines Taxis, eines Mietwagens, eines Selbstfahrervermiet- Pkws oder eines Wohnmobils infolge Diebstahls vermindert sich die Entschädigung um 10 %. Dies gilt nicht, wenn das Fahrzeug zum Zeitpunkt des Diebstahls durch eine selbst- schärfende elektronische Wegfahrsperre gesichert war. Die Regelung über die Selbstbeteiligung nach A.2.12 bleibt hiervon unberührt. A.2.6.5 Ein Totalschaden liegt vor, wenn die erforderlichen Kosten der Reparatur des Fahrzeugs dessen Wiederbeschaf- fungswert übersteigen. A.2.6.6 Wiederbeschaffungswert ist der Preis, den Sie für den Kauf eines gleichwertigen gebrauchten Fahrzeugs am Tag des Schadenereignisses bezahlen müssen. A.2.6.7 Restwert ist der Veräußerungswert des Fahrzeugs im beschädigten oder zerstörten Zustand.

Appears in 1 contract

Samples: www.helvetia.com

Mut- oder böswillige Handlungen. A.2.3.3 A.2.3.4 Versichert sind mut- oder böswillige Handlungen von Personen, die nicht in keiner Weise berechtigt sind, das Fahrzeug zu gebrauchen. Als berechtigt sind insbe- sondere Personen anzusehen, die vom Verfügungsberechtigten Verfügungsbe- rechtigten mit der Be- treuung Betreuung des Fahrzeugs beauftragt wurden (z.z. B. Reparateur, Hotelange- stellterHotelangestellter) oder in einem Näheverhältnis zu dem Verfügungsberechtigten stehen (z.z. B. dessen Arbeitnehmer, Familien- oder Haushaltsangehö- rigeHaushaltsangehörige). Der Schutz der Kaskoversicherung gilt für Sie und, wenn der Versiche- rungsvertrag Vertrag auch im Interesse einer weiteren Person abgeschlossen ist, z.z. B. des Leasinggebers als Eigentümer des Fahrzeugs, auch für diese Person. Sie haben in der Kaskoversicherung Kasko Versicherungsschutz in den geo- graphischen Grenzen Europas sowie den außereuropäischen außereuro- päischen Gebieten, die zum Geltungsbereich der Europäischen Eu- ropäischen Union gehören.Hinweis: In Russland (Russische Föderation) und in der Türkei besteht jeweils nur im europäischen Teil Versicherungsschutz in der Kaskoversicherung. A.2.6.1 Bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust des Fahrzeugs Fahr- zeugs zahlen wir den Wiederbeschaffungswert unter Abzug eines vorhandenen Rest- xxxxx Restwerts des Fahrzeugs. Lassen Sie Ihr Fahrzeug trotz Totalschadens oder Zerstörung reparieren, gilt A.2.7.1. A.2.6.2 Sofern die Vollkasko vereinbart istBei Vereinbarung der Plus- bzw. Premium-Deckung gilt darüber hinaus: Lässt sich für das Fahrzeug kein Restwert erzielen, gilt bei Pkw (ausgenommen Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermiet-Pkw) entweder die Neu- preisentschädigung oder die Kaufwertentschädigung für Gebraucht- fahrzeuge unter folgenden Voraussetzungen Bei Pkw (ausgenommen Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermiet- Pkw) erstatten er- statten wir den Neupreis des Fahrzeugs nach A.2.12, sofern innerhalb der ersten 6 Monate nach Vertragsbeginn ein Totalschaden, eine Zerstörung oder ein Verlust eintritt und der Zeitraum zwischen Erst- zulassung des Fahrzeugs und Vertragsbeginn nicht mehr als einen Mo- nat beträgt. Wir erstatten den Neupreis auch, sofern eine Beschädigung innerhalb der ersten 6 Monate nach Vertragsbeginn eintritt, der Zeitraum zwischen Erstzulassung des Fahrzeugs und Vertragsbeginn nicht mehr als einen Monat beträgt und die erforderlichen nachgewiesene Kosten der Reparatur mindestens 80 % des Neupreises erreichen oder übersteigen. Voraussetzung istFahrzeugent- sorgung, dass sich wenn das Fahrzeug Ersatzfahrzeug bei Eintritt des Schadener- eignisses im Eigentum dessen befindet, der es als Neu- oder Vorführ- fahrzeug vom Kfz-Händler oder Kfz-Hersteller erworben hat. Ein vorhan- dener Restwert des Fahrzeugs wird abgezogenuns versichert wird.

Appears in 1 contract

Samples: www.xxv24.de