Mut- oder böswillige Handlungen. A.2.3.4 Versichert sind mut- oder böswillige Handlungen von Personen, die in keiner Weise berechtigt sind, das Fahrzeug zu gebrauchen. Als berechtigt sind insbe- sondere Personen anzusehen, die vom Verfügungsbe- rechtigten mit der Betreuung des Fahrzeugs beauftragt wurden (z. B. Reparateur, Hotelangestellter) oder in einem Näheverhältnis zu dem Verfügungsberechtigten stehen (z. B. dessen Arbeitnehmer, Familien- oder Haushaltsangehörige).
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Samples: KFZ Versicherung
Mut- oder böswillige Handlungen. A.2.3.4 A.2.3.3 Versichert sind mut- oder böswillige Handlungen von Personen, die in keiner Weise nicht berechtigt sind, das Fahrzeug zu gebrauchen. Als berechtigt sind insbe- sondere Personen anzusehen, die vom Verfügungsbe- rechtigten Verfügungsberechtigten mit der Betreuung Be- treuung des Fahrzeugs beauftragt wurden (z. z.B. Reparateur, HotelangestellterHotelange- stellter) oder in einem Näheverhältnis zu dem Verfügungsberechtigten stehen (z. z.B. dessen Arbeitnehmer, Familien- oder HaushaltsangehörigeHaushaltsangehö- rige).
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Mut- oder böswillige Handlungen. A.2.3.4 A.2.3.3 Versichert sind mut- oder böswillige Handlungen von Personen, die in keiner Weise berechtigt sind, das Fahrzeug zu gebrauchen. Als berechtigt sind insbe- sondere Personen anzusehen, die vom Verfügungsbe- rechtigten Verfügungsberechtigten mit der Betreuung Betreu- ung des Fahrzeugs beauftragt wurden (z. z.B. Reparateur, Hotelangestellter) oder in einem Näheverhältnis zu dem Verfügungsberechtigten stehen (z. z.B. dessen Arbeitnehmer, Familien- oder Haushaltsangehörige).
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Samples: KFZ Versicherung
Mut- oder böswillige Handlungen. A.2.3.4 A.2.3.3 Versichert sind mut- oder böswillige böswilli- ge Handlungen von Personen, die in keiner Weise berechtigt sind, das Fahrzeug zu gebrauchen. Als berechtigt sind insbe- sondere Personen anzusehen, die vom Verfügungsbe- rechtigten Verfügungsberechtigten mit der Betreuung des Fahrzeugs Fahrzeuges beauftragt wurden (z. B. Reparateur, Hotelangestellter) oder in einem Näheverhältnis zu dem Verfügungsberechtigten Verfügungs- berechtigten stehen (z. B. dessen ArbeitnehmerArbeit- nehmer, Familien- oder HaushaltsangehörigeHaushaltsangehö- rige).
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Mut- oder böswillige Handlungen. A.2.3.4 A.2.3.3 Versichert sind mut- oder böswillige Handlungen von Personen, die in keiner Weise berechtigt sind, das Fahrzeug zu gebrauchen. Als berechtigt sind insbe- sondere insbesondere Personen anzusehen, die vom Verfügungsbe- rechtigten Verfügungsberechtigten mit der Betreuung des Fahrzeugs beauftragt wurden (z. z.B. Reparateur, Hotelangestellter) oder in einem Näheverhältnis zu dem Verfügungsberechtigten stehen (z. z.B. dessen Arbeitnehmer, Familien- oder Haushaltsangehörige).. A.2.3.4 Versichert sind Schäden, die bei einem Transport des Fahrzeugs auf einer Fähre dadurch entstehen, dass
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Samples: Kraftfahrtversicherung