Common use of Müllabfuhr Clause in Contracts

Müllabfuhr. Die Müllabfuhr im Stadtteil Freiburg-Opfingen wird vorläufig in der bisherigen Form weitergeführt. Die Stadt wird gegebenenfalls den Vertrag zwischen der Gemeinde Opfin- gen und dem Müllabfuhrunternehmen im Einvernehmen mit dem Ortschaftsrat kündigen. In diesem Falle wird die Müllabfuhr im Stadtteil Opfingen von den städt. Fuhrparkbetrie- ben zu den gleichen Bedingungen und Gebühren wie im Stadtgebiet übernommen. Die Stadt Freiburg im Breisgau wird die Satzung über die städt. Müllabfuhr von diesem Zeit- punkt an für den Stadtteil Freiburg-Opfingen in Kraft setzen. Die Müllgefäße werden von der Stadt Freiburg im Breisgau zentral beschafft und zum Selbstkostenpreis an die Ein- wohner des Stadtteils Freiburg-Opfingen abgegeben (dieser Preis beträgt z.Zt. 18,-- DM einschließlich Mehrwertsteuer). Der Kaufpreis kann in monatlichen Raten von 2,-- DM bezahlt werden. Er wird mit der monatlichen Gebührenrechnung der Stadtwerke ange- fordert.

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Müllabfuhr. Die Müllabfuhr im Stadtteil Freiburg-Opfingen Munzingen wird vorläufig in der bisherigen Form weitergeführt. Die Stadt wird gegebenenfalls den Vertrag zwischen der Gemeinde Opfin- gen Munzingen und dem Müllabfuhrunternehmen im Einvernehmen mit dem Ortschaftsrat kündigen. In diesem Falle wird die Müllabfuhr im Stadtteil Opfingen Munzingen von den städt. Fuhrparkbetrie- ben Fuhrparkbetrieben zu den gleichen Bedingungen und Gebühren wie im Stadtgebiet übernommen. Die Stadt Freiburg im Breisgau wird die Satzung über die städt. Müllabfuhr Xxxxxxxxxx von diesem Zeit- punkt Zeitpunkt an für den Stadtteil Freiburg-Opfingen Munzingen in Kraft setzen. Die Müllgefäße werden von der Stadt Freiburg Frei- burg im Breisgau zentral beschafft und zum Selbstkostenpreis an die Ein- wohner Einwohner des Stadtteils Freiburg-Opfingen Munzingen abgegeben (dieser Preis beträgt z.Zt. 18,-- 20,-- DM einschließlich Mehrwertsteuer). Der Kaufpreis kann in monatlichen Raten von 2,-- DM bezahlt werden. Er wird mit der monatlichen Gebührenrechnung der Stadtwerke ange- fordert.

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Müllabfuhr. Die Müllabfuhr im Stadtteil Freiburg-Opfingen wird vorläufig in der bisherigen Form weitergeführt. Die Stadt wird gegebenenfalls den Vertrag zwischen der Gemeinde Opfin- gen Opfingen und dem Müllabfuhrunternehmen im Einvernehmen mit dem Ortschaftsrat kündigen. In diesem Falle wird die Müllabfuhr im Stadtteil Opfingen von den städt. Fuhrparkbetrie- ben Fuhrparkbetrieben zu den gleichen Bedingungen und Gebühren wie im Stadtgebiet übernommen. Die Stadt Freiburg im Breisgau wird die Satzung Sat- zung über die städt. Müllabfuhr von diesem Zeit- punkt Zeitpunkt an für den Stadtteil FreiburgFrei- burg-Opfingen in Kraft setzen. Die Müllgefäße werden von der Stadt Freiburg im Breisgau zentral beschafft und zum Selbstkostenpreis an die Ein- wohner Einwohner des Stadtteils Freiburg-Opfingen abgegeben (dieser Preis beträgt z.Zt. 18,-- DM einschließlich ein- schließlich Mehrwertsteuer). Der Kaufpreis kann in monatlichen Raten von 2,-- DM bezahlt werden. Er wird mit der monatlichen Gebührenrechnung der Stadtwerke ange- fordertStadt- werke angefordert.

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Müllabfuhr. Die Müllabfuhr im Stadtteil Freiburg-Opfingen Tiengen wird vorläufig in der bisherigen Form weitergeführt. Die Stadt wird gegebenenfalls den Vertrag zwischen der Gemeinde Opfin- gen Tiengen und dem Müllabfuhrunternehmen im Einvernehmen mit dem Ortschaftsrat Ortschafts- rat kündigen. In diesem Falle wird die Müllabfuhr im Stadtteil Opfingen Freiburg-Tiengen von den städt. Fuhrparkbetrie- ben Fuhrparkbetrieben zu den gleichen Bedingungen und Gebühren wie im Stadtgebiet übernommen. Die Stadt Freiburg im Breisgau wird die Satzung Sat- zung über die städt. Müllabfuhr von diesem Zeit- punkt Zeitpunkt an für den Stadtteil FreiburgFrei- burg-Opfingen Tiengen in Kraft setzen. Die Müllgefäße werden von der Stadt Freiburg im Breisgau zentral beschafft und zum Selbstkostenpreis an die Ein- wohner Einwohner des Stadtteils Freiburg-Opfingen Tiengen abgegeben (dieser Preis beträgt z.Zt. 18,-- 20,-- DM einschließlich ein- schließlich Mehrwertsteuer). Der Kaufpreis kann in monatlichen Raten von 2,-- DM bezahlt werden. Er wird mit der monatlichen Gebührenrechnung der Stadtwerke ange- fordert.

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Müllabfuhr. Die Müllabfuhr im Stadtteil Freiburg-Opfingen Lehen wird vorläufig in der bisherigen Form weitergeführtweiter- geführt. Die Stadt Freiburg im Breisgau wird gegebenenfalls den bestehenden Vertrag zwischen der Gemeinde Opfin- gen Ge- meinde Lehen und dem Müllabfuhrunternehmen im Einvernehmen mit dem Ortschaftsrat kündigenzum nächstmöglichen Zeitpunkt kündi- gen. In Von diesem Falle Zeitpunkt an wird die Müllabfuhr im Stadtteil Opfingen Lehen von den städt. Fuhrparkbetrie- ben Fuhrparkbetrieben zu den gleichen Bedingungen und Gebühren wie im Stadtgebiet übernommenüber- nommen. Die Stadt Freiburg im Breisgau wird die Satzung über die städt. Müllabfuhr von diesem Zeit- punkt Zeitpunkt an für den Stadtteil Freiburg-Opfingen Lehen in Kraft setzen. Die Müllgefäße werden von der Stadt Freiburg im Breisgau zentral beschafft und zum Selbstkostenpreis an die Ein- wohner des Stadtteils Freiburg-Opfingen Lehen abgegeben (dieser Preis beträgt z.Zt. 18,-- DM einschließlich Mehrwertsteuer). Der Kaufpreis kann in monatlichen Raten von 2,-- DM bezahlt werden. Er wird mit der monatlichen Gebührenrechnung der Stadtwerke ange- fordert.

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