Nachbereitung Musterklauseln

Nachbereitung. − Spülen des Essgeschirrs − Trocknen − Einräumen Er ist nicht gesondert abrechenbar, wenn ausschließlich das mundgerechte Zerkleinern der Nahrung erforderlich wird und der Pflegebedürftige ansonsten keine Hilfe bei der Nahrungsaufnahme benötigt. Punktzahl je Pool-Teilnehmer: 153
Nachbereitung. Die uns im Rahmen der Veranstaltung zur Verfügung gestellte Präsentation speichern wir intern ab. Hierbei stützen wir uns auf die vertragliche Grundlage gemäß Art. 6 Abs. 1 S. 1
Nachbereitung. Die uns im Rahmen der Online-Veranstaltung zur Verfügung gestellte Präsentation spei- chern wir intern ab. Hierbei stützen wir uns auf die vertragliche Grundlage gemäß Art. 6 Abs. 1 S. 1 b) DS-GVO. Wenn Sie damit einverstanden sind, stellen wir den Teilnehmern der Online-Veranstal- tung die Präsentation im Nachgang zur Verfügung. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 S.1 a) DS-GVO. Dies kann per E-Mail erfolgen oder mittels Einstellung in den Mitgliederbereich. Im Mitgliederbereich stehen Dokumente grundsätzlich nicht länger als zwei Jahre zur Ver- fügung. Ihre personenbezogenen Daten werden gelöscht, wenn wir keine Rechtsgrundlage mehr für die Aufbewahrung haben. Eine Übermittlung der Teilnehmerliste an andere Teilnehmer findet grundsätzlich nicht statt, es sei denn, Sie sind damit ausdrücklich einverstanden. Dann würden wir uns auf die Rechtsgrundlage des Art. 6 Abs. 1 S. 1 a) DS-GVO stützen. Es wird auf die Ausführungen zu Veranstaltungen verwiesen, s. o. Ziff. 6 g). Eine „Einlass- kontrolle“ findet, wie bei anderen Teilnehmern auch, statt. Anfertigungen von Screenshots finden grundsätzlich nur statt, wenn dies vertraglich ver- einbart wurde oder ein berechtigtes Interesse gemäß Art. 6 Abs. 1 S. 1 DS-GVO vorliegt. Darüber hinaus holen wir Ihr Einverständnis ein. Rechtsgrundlage ist sodann Art. 6 Abs. 1 S. 1 a) DS-GVO vorliegt. Videoaufzeichnungen nehmen wir nur aufgrund vertraglicher Vereinbarung gemäß Art. 6 Abs. 1 S. 1 b) DS-GVO oder mit Ihrem Einverständnis vor. Rechtsgrundlage ist dann Art. 6 Abs. 1 S. 1 a) DS-GVO. Ihnen steht bei Abgabe einer Einwilligung ein Widerrufsrecht zu und bei der Annahme eines berechtigten Interesses ein Widerspruchsrecht (s. o. Einleitung Ziff. IV. a. E.).
Nachbereitung x. Xxxxxxxxxxx für An- und Abfahrt

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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.