Nachbesserung/Ersatzlieferung Musterklauseln

Nachbesserung/Ersatzlieferung. Für Nachbesserungen und Ersatzlieferungen durch VOL-Stahl im Rahmen der Gewährleistung läuft keine eigene Gewährleistungsfrist; es bleibt bei der Gewährleistungsfrist für die ursprüngliche Ware. Die Gewährleistungsfrist wird jedoch um die Dauer der durch die Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung verur- sachten Betriebsunterbrechung verlängert.
Nachbesserung/Ersatzlieferung. Bei berechtigten Beanstandungen ist DRUCKTERMINAL zunächst nach seiner Xxxx zur Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung verpflichtet und berechtigt. Kommt DRUCKTERMINAL dieser Verpflichtung nicht innerhalb einer angemessenen Frist nach oder schlägt die Nachbesserung fehl, kann der Auftraggeber Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrags (Rücktritt) verlangen.
Nachbesserung/Ersatzlieferung. Ist die Ware nicht vertragsgemäß, so darf der Lieferer auch bei wesentlichen Mängeln die Vertragswidrigkeit zunächst nach seiner Xxxx durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung innerhalb von 4 Wochen nach Aufforderung durch den Besteller beheben. Der Besteller ist im Rahmen des Zumutbaren zur Mitwirkung an der Nachbesserung gegen Kosten- erstattung und gemäß den Anweisungen des Lieferers verpflichtet. Auf Verlangen wird der Besteller die Ware zur Nachbesserung dem Lieferer übersenden. Die Nachbesserung kann nach Abstimmung mit dem Lieferer auch durch den Besteller erfolgen und findet am vertraglich bestimmten Ort des Empfängers statt. Weicht der Ort des Empfängers vom Geschäftssitz des Bestellers ab, so muss dies dem Lieferer gegenüber offengelegt werden. Andernfalls erfolgt keine Übernahme der dadurch entstehenden höheren Kosten.
Nachbesserung/Ersatzlieferung. Ist die Ware nicht vertragsgemäß, so darf tpm auch bei wesentlichen Mängeln die Vertragswidrigkeit zunächst nach seiner Xxxx durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung innerhalb angemessener Frist, mindestens binnen 2 Wochen nach Aufforderung durch den Besteller beheben. Die Nachbesserung kann nach Abstimmung mit tpm auch durch den Besteller erfolgen und findet am vertraglich bestimmten Ort des Empfängers statt. Weicht der Ort des Empfängers vom Geschäftssitz des Bestellers ab, so muss dies tpm gegenüber offen gelegt werden. Andernfalls erfolgt keine Übernahme der dadurch entstehenden höheren Kosten. Der Besteller ist im Rah- men des Zumutbaren zur Mitwirkung an der Nachbesserung gegen Kostenerstattung und gemäß den Anweisungen von tpm verpflichtet. Nur in dringenden Fällen (Gefahr unverhältnismäßig großer Schäden, Gefährdung der Betriebssicherheit) darf der Besteller Mängel selbst oder durch Dritte beseitigen. Er hat tpm sofort zu informieren und dessen Einwilligung einzuholen. Bei Fehlschlägen der Nachbesserung ist der Besteller im Rah- men der gesetzlichen Vorschriften zum Rücktritt - gegebenenfalls nach vorheriger Frist- setzung - berechtigt. Bei nur unerheblichen Mängeln ist der Besteller nur zur Minderung des Kaufpreises berechtigt (§ 440 BGB).
Nachbesserung/Ersatzlieferung. 7.1. Bei Tätigkeiten der PHNAG, bei denen ein Arbeits- ergebnis geschuldet ist (Reparatur von Geräten, Er- stellen oder Wiederherstellen der Funktionstüchtig- keit von Geräten und Programmen, Installation eines Netzwerkes etc.), hat der Kunde die ihm von der PHNAG übergebenen Arbeitsresultate umgehend zu prüfen. Allfällige Mängel sind der PHNAG innert 10 Tagen seit ihrer Entdeckung schriftlich und detailliert zu melden. Nach Ablauf dieser Meldefrist, spätestens aber 6 Monate seit Erbringung gelten alle von der PHNAG erbrachten Leistungen als einwandfrei und genehmigt.

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.