Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungen Musterklauseln

Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungen. Die diesem Finanzprodukt zugrunde liegenden Investitionen berücksichtigen nicht die EU-Kriterien für ökologisch nach- haltige Wirtschaftsaktivitäten (Art. 6 Offenlegungsverord- nung). Nachhaltigkeitsrisiken werden nicht systematisch in den Investitionsentscheidungsprozess einbezogen. Deren Bewer- tung zeigt keine relevanten Auswirkungen auf die Rendite, weil aufgrund der spezifischen Anlagepolitik und den ein- hergehenden Anlagebeschränkungen sowie der in der Ver- gangenheit erzielten Wertentwicklung nicht von einer rele- vanten Auswirkung auf das Gesamtportfolio auszugehen ist. Es gilt jedoch darauf hinzuweisen, dass die Wertentwicklung in der Vergangenheit keine Aussagekraft für die Zukunft hat. Es wird nicht erwartet, dass ein einzelnes Nachhaltigkeitsrisi- ko wesentliche negative finanzielle Auswirkungen auf die Rendite des Teilfonds haben wird. Nachteilige Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren werden nicht systematisch be- rücksichtigt, da die Datenbasis komplex ist und auf Umwelt-, Sozial- oder Governance-Daten beruhen kann, die schwer zu beschaffen, unvollständig, geschätzt, veraltet oder anderwei- tig ungenau sind.
Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungen. Im Folgenden finden Sie Informationen zu den in Deutschland von der Sparkasse in Zusammenarbeit mit der Weberbank verwalteten Finanzportfolioverwaltungen, bei denen ökologische oder soziale Merkmale bei der Auswahl der Finanzinstrumente berücksichtigt werden. Diese Informationen sind nach Artikel 10 der Verordnung (EU) 2019/2088 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor (Offenlegungs-Verordnung) – vorgeschrieben. Die Veröffentlichung der Informationen erfolgt auf Basis standardisierter Informationen zu Modellportfolien mit Nachhaltigkeitsmerkmalen. Hierbei erfolgt die Offenlegung für 5 verschiedene Modellportfolien, welche sich hinsichtlich ihres Risikoprofils unterscheiden (Risiko 1 bis 5). Die Unternehmenskennung (LEI) der Sparkasse lautet: Die weiteren Angaben finden Sie unter dem folgenden Link: Der quartalsweisen Berichterstattung zu der Vermögensverwaltung mit Ausrichtung auf Nachhaltigkeit sind Angaben zur Erreichung der ökologischen und sozialen Merkmale zu entnehmen. Hier finden Sie die entsprechenden Angaben des letzten Quartalsberichtes: Die auf Nachhaltigkeit ausgerichtete Vermögensverwaltung verfolgt anerkannte ökologische und soziale Kriterien und berücksichtigt Anforderungen an eine gute Unternehmensführung (ESG-Kriterien) im Sinne eines Finanzprodukts gemäß Art. 8 der Verordnung (EU) 2019/2088. Es werden ökologische und soziale Merkmale beworben und gefördert, die über folgende normenbasierte und sektorspezifische Ausschlusskriterien sowie Best-in-Class-Aspekte definiert sind. • Es sind keine Einzelinvestments in Unternehmen enthalten, die folgende normenbasierte und sektorspezifische Ausschlusskriterien nicht einhalten: - 0% Toleranz gegenüber Unternehmensemittenten, die schwere Verstöße gegen UN-Global-Compact-Prinzipien, kontroverse Geschäftspraktiken inkl. kontroversen Umweltverhaltens und Verstößen gegen Arbeits- und Menschenrechte aufweisen, die bei der Herstellung und/oder dem Vertrieb von aufgrund von internationaler Konvention geächteter Waffen aktiv sind oder nicht gesetzlich vorgeschriebene Tierversuche durchführen; - 5% Toleranz bezogen auf den Gesamtumsatz von Unternehmensemittenten aus den Bereichen Tabak, Atomenergie und fossiler Brennstoffe (inklusive der Förderung von Kohle oder Erdölen sowie dem Abbau und der Exploration von Ölsand und Ölschiefer); - 10% Toleranz bezogen auf den Gesamtumsatz von Unternehmensemittenten aus den Bereichen hochprozentiger Alkohol, Biozide/Pestizide, Gent...

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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

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  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

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